Lukas Faesch · LDP
Lukas Faesch (LDP): Beim nochmaligen überdenken dieser zwei Motionen 49 und 50 hat sich die LDP-Fraktion für ein Offen entschieden. Der «Chrüzlistich» ist in diesem Punkt fehlerhaft. Ein Teil der Fraktion folgt der Argumentation der Motionäre und speziell dem Argument, dass diese Praxis unter der alten Basler Zivilprozessordnung langjährige Praxis war und auch unter dem Regime der schweizerischen Zivilprozessordnung lange Zeit weitergeführt wurde und dies ohne Probleme und ohne Beanstandungen. Ein anderer Teil der Fraktion hat einerseits in Bezug auf Mietstreitigkeiten ernste formelle Bedenken, wie sie auch das Appellationsgericht geäussert hat, da es in Basel kein eigentliches Mietgericht gibt. Im Gegensatz zum Arbeitsgericht ist die Ausdehnung der Vertretungsbefugnisse nur bei Bestehen eines Mietgerichtes auf die Schlichtungsstelle zulässig, was eben in Basel nicht möglich ist. Es müsste zuerst ein paritätisches Mietgericht geschaffen werden anstelle des heute zuständigen Zivilgerichtes. Dies wäre aber mit grösster Wahrscheinlichkeit bundesrechtswidrig.
Bei der Parteienvertretung vor Arbeitsgericht und auch vor der Schlichtungsstelle besteht dieses Risiko weniger. Materiell ist dieser Teil der Fraktion auch der Meinung, dass diese Schlichtungsverfahren bewusst laienfreundlich sind. Die fachlich geschulten Schlichter erfragen die rechtserheblichen Tatsachen von sich aus und machen fundierte Lösungsvorschläge. Meist werden so tragfähige Lösungen gefunden und teure Prozesse vermieden. Es ist deshalb unnötig, den Kreis der zu Vertretung berechtigten Personen zu erweitern.
Ein weiteres Argument, das gegen diese Motionen spricht, ist die Beschränkung der berufsmässigen Vertretung durch die Anwaltschaft, was dem Schutz des Rechtssuchenden dient. Soweit für die zulassenden Vertreter*innen von Interessenorganisationen in Bezug auf die Berufshaftpflicht, Ausbildung, Prüfung und Aufsicht keine oder largere Regeln als für zugelassene Anwält*innen gilt, ist dies eine nicht zu rechtfertigende Besserstellung dieser zweiten Gruppe. Wenn die Gewerkschaften, Mieterverbände wie auch die Vermieterorganisationen und Arbeitgeberverbände ihre Mitglieder gut und fundiert beraten und in rechtlichen Fragen unterstützen, tragen sie viel dazu bei, gerichtliche Verfahren zu vermeiden und das ist die eigentliche Kernaufgabe und nicht die Ausweitung ihrer Tätigkeit auf eine Prozessvertretung.