Joël Thüring · SVP
Joël Thüring (SVP): Vielen Dank für die Zustimmung zum Bericht. Sie sehen, ich bin in Basel-Stadt in die Schulen gegangen. Deshalb ist mein Duden vielleicht nicht mehr ganz so gut, aber ich bin ja froh, haben Sie das noch korrigieren können. Das war nur ein Witz. Ich wollte die Stimmung bei diesem sehr technischen Geschäft noch etwas aufheitern.
Beim Anzug Wüest-Rudin wird es nicht weniger technisch, das muss ich Ihnen also verraten. Gemäss den Ausführungen im vorliegenden Ratschlag bestehen für die Abgeltung der Staatsgarantie grundsätzlich zwei Modelle, das sogenannte Kostenvorteilungs- und das Versicherungsmodell. Im Gesetz wird das Modell bewusst offen gelassen, damit dieses auch periodisch überprüft und gegebenenfalls angepasst werden kann.
Der Regierungsrat hat ja diesen Anzug, den Sie hier im Grossen Rat beschlossen und überwiesen haben, geprüft und er hält das heute gewählte Kostenvorteilsmodell für vorteilhafter, da es auf konkreten Marktdaten beispielsweise zu Zinssätzen basiert. Das Versicherungsmodell dagegen bezieht sich auf Annahmen zu Ausfallswahrscheinlichkeit und Schadensausmass. Einzig der Kanton Zürich wendet das Versicherungsmodell an, in einem solchen würde die heutige Abgeltung von rund 10 Millionen auf rund 5,9 Millionen Franken sinken, sagte uns das Finanzdepartement.
Der Anzug Wüest-Rudin forderte die Prüfung eines dritten Modells, auf welches im Ratschlag des Regierungsrates nicht eingegangen wurde. Wir haben das dann aber trotzdem auch in der Finanzkommission im Austausch mit dem Departement diskutieren können. Das so genannte Eigenkapitalsicherungsmodell basiert auf dem Eigenkapital, also dem durch den Kanton zur Verfügung gestellten Kapital. Gemäss dem Eigenkapitalsicherungsmodell soll sich die Abgeltung der Staatsgarantie auf dieses zur Verfügung gestellte Eigenkapital beziehen. Damit würde nicht der Nutzen aus der Staatsgarantie abgegolten, sondern das Eigenkapital. Zur Rechnung sollten als Hilfsmittel die sogenannten ATI-Anleihen beigezogen werden. Dabei handelt es sich um Anleihen mit Eigenkapitalcharakter und es wird ein Zins als Abgeltung für das Kapital und das Risiko berechnet. Die Abgeltung der Staatsgarantie würde so als Zins auf das durch den Kanton zur Verfügung gestellte Kapital vor der Gewinnablieferung erfolgen und damit gemäss dem Wunsch des Anzugsstellers ein transparenteres Bild schaffen. Die Bank liefere damit die Abgeltung auf das erhaltene Eigenkapital ab und nicht auf den erhaltenden Nutzen gegenüber den anderen Banken.
In der Diskussion wurde seitens des Departements festgehalten, dass sich die Staatsgarantie nicht auf das Eigenkapital beziehe. Die Staatsgarantie komme erst zum Tragen, wenn das Eigenkapital aufgebraucht sei. Die Staatsgarantie betreffe vielmehr die Sparer, so dass deren Einlagen durch den Kanton abgesichert werden, auch wenn die Bank diese nicht mehr auszahlen könne.
Der Regierungsrat hat in seiner Beantwortung des Anzugs das Kostenvorteils- dem Versicherungsmodell gegenübergestellt. Dazu hält der Regierungsrat fest, dass das Kostenvorteilsmodell gegenüber anderen Modellen auf Marktdaten beruht und eben nicht auf Annahmen gestützt werden muss. Dies erlaube eine faire Abgeltung für die Risiken aus der Staatsgarantie, was auch seitens der Finanzkontrolle als sachgerecht beurteilt wurde. Zudem erachtet er es als sinnvoll, die Methode zur Berechnung der Abgeltung nicht im Gesetz festzuschreiben, so könne diese periodisch überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Die Finanzkommission betrachtet diese Teilrevision des BKB-Gesetzes als massgebliches Instrument zur Klärung der Haftungsfrage und sieht daher keinen Bedarf für einen Wechsel des Modells. Die Finanzkommission nimmt zur Kenntnis, dass der Regierungsrat in seiner Beantwortung des Anzugs nicht auf das darin vorgeschlagene Eigenkapitalsicherungsmodell eingegangen ist. Dennoch sieht sie keinen weiteren Abklärungsbedarf und stützt das heute gewählte Kostenvorteilsmodell. Einen Antrag auf Rückweisung des Ratschlags zur Prüfung und erneuten Berichterstattung zum Eigenkapitalsicherungsmodell im Sinne des ursprünglich eingereichten Anzuges lehnte die Finanzkommission mit 10 zu einer Stimme bei einer Enthaltung ab.
Die Finanzkommission beantragt deshalb mit 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, den Anzug David Wüest-Rudin und Konsorten abzuschreiben.