Samuel Krähenbühl · SVP
Das ist das Eine. In diesem Sinn finde ich den Vorstoss in der vorliegenden Form wirklich nicht geeignet, und er ist abzulehnen.
Hingegen möchte ich auf etwas aufmerksam machen. Man muss schon sehen, dass es in den Tourismusgebieten gewisse Probleme gibt und dass vielleicht die bestehenden Instrumente nicht mehr ausreichen. Es gibt auch ganz viele Touristen, die einfach kommen, die nicht einmal übernachten, wenig Geld bringen, aber die Infrastruktur stark belasten.
Heute ist es gemäss StG so, dass man die sogenannte Kurtaxe nur sehr restriktiv verwenden kann. Wenn z. B. ein öffentliches WC überwiegend von Leuten wie Tagestouristen oder Airbnb-Gästen oder sonst Personen, die nur kurz da sind und vielleicht nicht viel Geld liegen lassen, gebraucht wird, dann darf die Kurtaxe nicht gebraucht werden, um das WC zu unterhalten, das überwiegend von solchen Leuten gebraucht wird.
Das wäre für mich eher ein Ansatz. Ich möchte dies hier einfach sagen, weil ich mir Gedanken mache. Ich finde schon, dass wir uns vielleicht einmal überlegen müssten, ob wir den Gemeinden diesbezüglich mehr Handlungsspielraum geben wollen, den sie eben heute nicht haben. Heute können die Gemeinden diese Kurtaxe nur sehr restriktiv verwenden, weil eben solche Verwendungszwecke ausgeschlossen sind. Dort sehe ich wirklich ein Problem.
Der vorliegende Vorstoss hingegen klammert das alles aus. Es gibt Riesengruppen, gerade im Oberland, wo Beat herkommt. Im Bödeli ist nicht der klassische Zweitwohnungsbesitzer das Problem, der die Infrastrukturen massiv belastet, sondern es sind eben wirklich die Airbnb- und die vielen Tagestouristen, die sicher auch Geld bringen, aber eben auch Probleme.
Ich wollte dies einfach deponieren, aber ich lehne den Vorstoss trotzdem ab. Aber man müsste vielleicht darüber hinausdenken und eben mal die Kurtaxe anschauen. Das ist das, was ich sagen wollte.