Ueli Augstburger · SVP
Gerade bei diesen Institutionen, beispielsweise bei der BKW, die in den letzten Jahren immer wieder Missmut und Vorstösse auf sich gezogen haben – sicher auch zu Recht bei den neusten Finanzzahlen, die dort vorherrschen, wie wir heute gerade der Presse entnehmen konnten – haben wir bereits ein Beteiligungsgesetz, und das hat eben auch nicht seine Wirkung in jenen Bereichen, in denen wir gerne Einfluss nehmen möchten. Wir stossen hier eben auch immer wieder auf aktienrechtliche Fragen, welche durch ein Beteiligungsgesetz, wie es von den Motionären verlangt wird, aufgrund der Bundesverfassungsvorgaben gar nicht geregelt werden können.
Zudem sind wir im interkantonalen Vergleich mit unseren Lösungen und der Art des Controllings, mit dem wir Einfluss nehmen können und das erst gerade noch geschärft wurde, gut aufgestellt. Welche Instrumente wir als Parlamentarier haben, wurde zum Teil von der Vorrednerin bereits aufgezeigt und braucht nicht noch einmal wiederholt zu werden. Auch das, was die Vorrednerin gesagt hat: Die Regierung ist hier sicher in der Verantwortung und muss entsprechend hinschauen.
Die SVP lehnt den Vorstoss zur Schaffung eines generellen Beteiligungsgesetzes für die über 80 ganz unterschiedlichen Beteiligungen, welche der Kanton hat, als Motion mehrheitlich ab. Sie stimmt aber allen drei Ziffern als Postulat grossmehrheitlich zu und bittet den Regierungsrat, Verbesserungen im Sinne dieses Vorstosses mit der Umsetzung der im letzten Jahr überwiesenen Motion Gschwend (M 252-2022) zu prüfen. Also: grossmehrheitlich Ja für ein Postulat in allen Ziffern vonseiten der SVP.