Jürg Rothenbühler · Die Mitte
Seit der letzten Debatte wurden diverse Bestellungen von Bauherrenseite und von Nutzern ergänzt oder auch verändert, was die Baukosten natürlich eher in die Höhe trieb. Die erwähnten Unklarheiten der Parzelle beeinflussen die Baukosten oder Projektkosten ebenfalls. Nach dem heutigen Wissensstand geht man davon aus, dass der Neubau 60 Mio. Franken kosten wird.
Ich komme auf zwei Fragen zu sprechen, die in den Berichten mehrmals erwähnt wurden, und zwar zuerst auf die Landkosten: Die Grundstückkosten betragen 250’000 Franken plus 50’000 Franken Gebühren, wie hier steht. Das sind natürlich notarielle Themen, eventuelle Marksteinversetzung und alles andere, das dazugehört. Also reden wir hier von 300’000 Franken. Die Einwohnergemeinde hat dem Grundstückverkauf für 250’000 Franken bereits zugestimmt. Zu diesem Kaufpreis kommen eben die geschätzten Sanierungen, die ich eingangs erwähnt habe. Sie werden zur Hälfte vom Kanton getragen. Wenn man also den Kaufpreis mit den Gebühren plus die geschätzten Sanierungskosten zusammenzählt, ergibt das einen Quadratmeterpreis von rund 210 Franken, was dem örtlichen Marktwert entspricht.
Ich komme zur zweiten Frage, und zwar zur Parkplatzsituation, welche die SiK im Mitbericht angesprochen hat. Es ist vorgesehen, dass man nur ein Untergeschoss realisieren und auf ein zweites, kostspieliges Untergeschoss verzichten will. Ich habe es eingangs ebenfalls erklärt: Wir haben dort ein Grundwasserrisiko, bei dem man im Moment nicht abschätzen kann, was es bedeuten würde, wenn wir zweigeschossig in den Boden bauen würden. Für die eigenen Betriebsfahrzeuge der Polizei, in denen sehr teure, aufwendige Infrastrukturen und unter Umständen auch Waffen sind, hat es genügend Parkplätze im Untergeschoss. Es hat ebenfalls genügend Platz für Besucherparkplätze, und es hat sogar noch Platz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Man rechnet mit 40 bis 50 Stück, die auf diesem Grundstück sogar noch zur Verfügung stehen werden. Die restlichen Parkplätze sind auf der gegenüberliegenden Seite auf dem SBB-Areal vorgesehen. Wenn ich sage «gegenüberliegende Seite», meine ich auf der anderen Seite der Strasse auf dem SBB-Geländeareal; dies natürlich in Miete. Die SBB verkauft kein Land.
Die weiteren detaillierten Abklärungen werden selbstverständlich nachher noch in der Projektierung erarbeitet. Wie schon anfangs erwähnt, stimmen wir über einen Verpflichtungskredit von 8,2 Mio. Franken ab. Am Anfang meiner Ausführungen habe ich vor allem über die Parzelle und die Einsprachen geredet, die zu Verzögerungen führen könnten. Das war auch ein Thema. Was passiert, wenn wir nicht zur richtigen Zeit bauen können? Das würde bedeuten, dass die beiden Einheiten Justiz und Polizei länger in den Provisorien verbleiben müssten, was aber durchaus möglich wäre.
Wir haben dieses Geschäft in der BaK besprochen und diskutiert und kamen zum Schluss, dass wir diesem Kredit mit 7 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen zustimmen. Sie sehen, die Begeisterung in der BaK war mit diesen Enthaltungen eher verhalten. Ich möchte aber ganz klar erwähnen, dass wir dem Neubau hier in diesem Saal zugestimmt haben und jetzt einfach der nächste Schritt nötig ist.
Ich komme noch zu den Abänderungsanträgen. Der erste verlangt, für den Neubau ein Mobilitätskonzept einzuführen. Worum geht es? Der BaK geht es darum, dass beim Neubau Justiz und Polizei in Reconvilier die gleichen Regeln wie in Niederwangen gelten. Die Parkplatzerstellung ist also sehr kostenintensiv. Aus diesem Grund wird allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit dem ÖV einen Arbeitsweg von unter 45 Minuten tätigen können, kein Parkplatz zur Verfügung gestellt. Es geht in dieser Anforderung nicht um die Distanzen mit dem ÖV, sondern um die Zeit, damit es gleich gehandhabt werden kann. Die BaK sagt dazu einstimmig Ja.
Der zweite Antrag: Die BaK möchte einen Bericht über die Auslastung der Gerichtssäle. Hier geht es nicht nur um das Projekt in Reconvilier. Es interessiert uns generell, wie die Auslastung in den Gerichtssälen aussieht. Es gibt mehrere Punkte zu berücksichtigen. Darum ist unter anderem auch die Frage der Methodik wichtig, damit wir eben wissen, wie man das berechnet respektive berichtet. Einen ähnlichen Bericht haben wir von der BaK ja auch schon zu den Laborräumen in Auftrag gegeben.
Wir kommen zu Punkt 3. Die BaK schlägt Ihnen vor, dass wir eben bei diesem Auswahlverfahren einen Projektierungswettbewerb durchführen sollten. Wir sind der Meinung, dass bei der knappen Zeitvorgabe, die man in diesem Projekt generell hat, eine solche Wettbewerbsvariante zielführender ist. Ich erläutere kurz, was das heisst. Bei einem Projektierungswettbewerb wird durch die Bauherrschaft im ersten Schritt das Planerteam beauftragt. Die Koordination der weiteren ausführenden Unternehmen bleibt nach wie vor Sache des Bauherrn, also des AGG. Die Bauherrschaft hat so die Möglichkeit, während jeder Stufe im Planungsprozess weiterhin Einfluss nehmen zu können.
Wir sind der Meinung, dass diese Variante, bedingt durch den zeitlichen Druck, zielführender ist. Im Gegensatz dazu könnten wir ja einen Gesamtleistungswettbewerb machen. Dabei wäre es so, dass die Anforderungen und Bestellungen an die Generalunternehmen (GU) ganz klar sein müssen, also messerscharf klar. Wenn man während dem Bau Änderungen vornimmt, wird das immer sehr, sehr teuer. Also, man muss hier mit Folgekosten rechnen. Natürlich, beim Bauen ist immer eine enge und kostenbewusste Führung notwendig. Hierzu sagt die BaK: 14 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen.
Zum Antrag Klopfenstein mit der Auflage 4: Dieser verlangt, noch eine Variante mit Schweizer Holz auszuarbeiten. Das konnten wir in der BaK leider nicht diskutieren. Dazu werden nachher sicher die Fraktionssprecher etwas sagen können.
Ich möchte noch dem AGG Merci sagen, namentlich Martha Ruiz, dann Céline Gasser und Anna Bernhard vom Kommissionssekretariat, die mich bei diesem Thema tatkräftig unterstützt haben. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.