Speech

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Grosser Rat (BE)13.06.2023
Ursula Zybach, Spiez (SP), Fraktionssprecherin. Dann interpretiere ich das Mal so: Wenn ich die Einzige bin, die würdigt, habe ich ganz viel Zeit. Sehr geehrter Herr Grossratspräsident, sehr geehrter Herr Regierungsrat ... (Der Präsident wirft ein, dass dem nicht so sei. / Le président fait remarquer que ce n’est pas le cas.) Schade. (Heiterkeit / Hilarité) Sehr geehrte Grossrätinnen und Grossräte, werte Gäste auf der Tribüne und hier im Ratssaal. Jetzt sind wir also am Ende der Debatte zum BLG. Für die SP-JUSO-Fraktion ist die individuelle Wahlfreiheit und die Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zentral und ausserordentlich wichtig. Darum werden wir dem Gesetz zustimmen, auch wenn wir diverse Bedenken haben.

Die Diskussionen in der Kommission wie auch hier im Grossen Rat waren lange und ausführlich, und die vielen Anträge und Abstimmungen auch bei der 2. Lesung zeigen, dass das Gesetz eben noch nicht wirklich ausgereift ist. Vieles ist angedacht, aber nicht bis in die Details klar, und viele Gesetzespassagen sind in der unverbindlichen Kann-Formulierung geschrieben.

Für die Behinderten wie auch für die Heime und die anderen Leistungserbringer wird die Startphase entscheidend sein. Ist es wirklich möglich, aus einem Heim mit klaren Strukturen in eine Selbstständigkeit zu kommen und sich selber als Arbeitgeber zu sehen? Findet man die benötigten Fachpersonen mit den richtigen menschlichen und fachlichen Qualifikationen in der benötigten Zeit?

Als man mit der Erarbeitung dieses Gesetzes begann, war der Fachkräftemangel noch eine Nebenerscheinung. Jetzt ist es eines der dominierenden Themen und wird selbstverständlich auch auf die Umsetzung des Gesetzes eine grosse Auswirkung haben. Denn ohne genügend Fachkräfte kann die Selbstverantwortung von behinderten Menschen gar nicht wahrgenommen werden.

Mehrere Anliegen haben im Grossen Rat leider keine Mehrheit gefunden. So räumt diese Vorlage dem Regierungsrat in verschiedenen Artikeln weiterhin die Möglichkeit ein, die Wahlfreiheit der Betroffenen zur Wohnform einzuschränken. Zudem sollen Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände zwar in die Versorgungsplanung einbezogen werden, aber wie man das machen soll und mit welchen Leistungen der Kanton den Einbezug künftig sicherstellen will, bleibt offen; weil der Grosse Rat das abgelehnt hat. Die Bedarfsermittlung sollte eigentlich von einer unabhängigen Stelle gemacht werden. Dieses Ziel haben wir nicht erreicht. Wir müssen sogar damit rechnen, dass die GSI diese Aufgabe übernehmen wird, wenn sich keine Leistungserbringer finden lassen sollten.

Die Definition der Angehörigen, die am Anfang ganz breit war, wird jetzt auf Verordnungsstufe geregelt und wird dann hoffentlich der Definition gemäss IV entsprechen, was eine Erleichterung der Koordination des Bezugs der Assistenzleistungen aus beiden Leistungsbereichen darstellt. Zudem wird man durch die Wahlfreiheit, wer als Assistenzperson angestellt werden kann, weniger eingeschränkt werden. Wir danken hier ausdrücklich: Das ist eine der Änderungen, die uns ganz wichtig scheint und bei der wir froh sind, dass der Rat im Gesetz auf die gute und in der Fachwelt benutzte Terminologie der Intensivbetreuungsplätze gewechselt hat.

Zur Situation der Leistungserbringer gibt es auch ganz viel zu sagen. Wir haben nämlich unterschiedlich grosse Leistungserbringer mit unterschiedlichen Finanzierungssystemen. Für diejenigen, die künftig nur noch über das BLG abrechnen werden, führt die Umstellung auf die Subjektfinanzierung zu grossen Unsicherheiten, weil sie nicht wissen, wie ihre Bewohnerinnen und Bewohner mit dem neuen Bedarfsermittlungsinstrument eingestuft werden, und somit auch nicht wissen, wie viel Geld sie zur Verfügung haben werden.

Dieser Ungewissheit wollten wir mit einer Übergangslösung entgegenkommen. Dass diese jetzt im Rat knapp gescheitert ist, lässt immerhin hoffen, dass die Regierung sich bewusst ist, welche Tragweite und welche Verantwortung sie hier hat. Es geht nämlich nicht nur darum, dass die Institutionen Zeit für den Umbau brauchen, es geht auch um Personal, um ihre Arbeitsplätze und darum, dass die Bewohnerinnen und Bewohner eine möglichst gute Lebensqualität haben und nicht in dieser Unsicherheit leben müssen.

Denn zu Hause stellen sich noch ganz viele andere Fragen: Wie werden sich die neuen ökonomischen Voraussetzungen auf die Heimlandschaft des Kantons Bern auswirken? Gibt es wirklich einen fairen Umgang mit den bereits getätigten Investitionen? Und eine ganz heikle Frage: Welche Selektionen werden Heime aufgrund der unterschiedlichen Leistungsgutsprachen und aufgrund ihrer Kostengutsprache, ihrer Kostenmöglichkeit machen? Denn auch sie haben künftig eine Wahlmöglichkeit. Sie haben eine freie Wahl, und das wird eines der grossen Risiken sein. Und auch: Was ist, wenn die Heime aus ökonomischen Gründen den qualitativen Leistungsansprüchen der behinderten Menschen nicht mehr gerecht werden können?

Das BLG gibt den Betroffenen eine grosse Freiheit. Dazu braucht es aber eine kantonale Umsetzung, bei der man von Anfang an anschaut, wie man damit umgeht, und bei der man während der Einführungszeit rasch und unkompliziert nötige Anpassungen machen wird. Mit der Erwartung, dass der Kanton Bern gut hinschauen wird – bei den Betroffenen, auf der Ebene der Behinderten, aber auch bei den Betroffenen auf der Ebene der Werkstätten und Heime –, mit dieser Erwartung an den Kanton Bern wird die SP-JUSO-Fraktion diesem neuen, speziellen Gesetz zustimmen.

Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0