Samuel Kullmann · EDU
Diese Revision ist mehr als ein paar technische Anpassungen an das Bundesrecht. Sie setzt zentrale Elemente der Steuerstrategie unseres Kantons um. Mit den vorgesehenen Massnahmen schaffen wir eine spürbare Entlastung für Familien, für den Mittelstand und für Unternehmen. Der Regierungsrat verfolgt damit konsequent das Ziel, die Steuerbelastung im Kanton Bern in Richtung des schweizerischen Mittelfelds zu senken. Das stärkt unsere Standortattraktivität und gibt vielen Menschen mehr finanziellen Spielraum im Alltag.
Besonders hervorheben möchten wir, die EDU-Fraktion, die Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe bei der Vermögenssteuer. Heute gilt, wie wir gehört haben: Eine alleinstehende Person profitiert von einer Freigrenze von 100’000 Franken. Verheiratete Paare erhalten jedoch die Freigrenze nicht doppelt, sondern versteuern ihr Vermögen gemeinsam. Diese Ungleichbehandlung betrifft zwar nur die Vermögenssteuer und hat darum nicht allzu grosse Auswirkungen auf die Steuerlast, doch widerspricht jede finanzielle Schlechterstellung von Ehepaaren dem Grundgedanken unserer Verfassung, wonach Ehe und Familie zu fördern und nicht zu benachteiligen sind. Die EDU-Fraktion dankt dem Regierungsrat daher für die Umsetzung dieses Auftrags, der ja auch deutlich aus unserer Ratsmitte gekommen ist.
Ein zentraler Punkt der Steuerstrategie ist aber auch die Senkung der Steueranlage für alle Personen. Das ist das Cluster-Signal, das wir allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern schicken können, dass wir sie ernstnehmen. Sie wirkt einfach, transparent und direkt. Die Entlastung erreicht alle Haushalte, und sie stärkt gleichzeitig die Standortattraktivität für Unternehmen. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit ist es wichtig, dass wir auf ein investitionsfreundliches Umfeld setzen. Ergänzend ist auch die Glättung der Progression bei den tiefen Einkommen sinnvoll und wird von der EDU-Fraktion mitgetragen.
Hier möchte ich noch ein paar Worte verlieren zur Kritik, die wir sicher wiederholt von der Ratslinken hören werden betreffend Steuergeschenke. Es sind keine Steuergeschenke, man nimmt den Menschen einfach weniger unter Zwang weg. Die Steuerverwaltung betrachtet ja die Steuerzahlenden als Kundinnen und Kunden. Und ich glaube, wenn man das aus dieser Optik macht, dann, denke ich, ist es eben wichtig, dass man zu den Kundinnen und Kunden auch ein bisschen Sorge trägt. Das weiss jedes Unternehmen: Der Kunde, die Kundin ist König. Und das sollte man eben auch machen.
Und man sollte sich eben auch um diejenigen kümmern oder diejenigen nicht zu fest belasten, die eben schon massgeblich zur Finanzierung der Staatsausgaben beitragen. Man kann es natürlich machen wie die Labour-Regierung in Grossbritannien und sagen, man möchte noch mehr Steuern, gerade auch für diejenigen, die mehr verdienen, oder noch eine Vermögenssteuer einführen. Das kann man machen, aber die Folge ist halt, dass z. B. 16’500 Millionäre das Land verlassen. Das war allein im letzten Jahr der Fall, und der Trend wird wahrscheinlich weitergehen. Und ob das dann am Ende hilft oder ob das die Staatsfinanzen nicht vielmehr in die Bredouille bringt, da können Sie ja selbst ein bisschen die Rechnung machen.
Auf jeden Fall: Bei den Anträgen folgt die EDU-Fraktion den Beschlüssen der Mehrheit der FiKo, die die Stossrichtung des Regierungsrates stützt und stärkt. Merci für die Aufmerksamkeit, und ich freue mich auf die Debatte.