Speech
Die Medien sollen kritisch berichten, das gehört zur Medienfreiheit. Das rechtfertigt aber nicht alles. Sie haben auch eine grosse, gesellschaftliche Verantwortung und gemäss dem Journalistenkodex die Pflicht, sorgfältig, umfassend und unvoreingenommen zu berichten. Das ist in diesem Fall nachweislich nicht passiert. Die Redaktion hat sich von einem Narrativ, einer These und nicht von Fakten leiten lassen. Ein Narrativ, das die Journalisten im E-Mail an die Rechtsmedizin sogar indirekt bestätigen. Deshalb wurden Fakten, die der Redaktion vorgelegt wurden, der Leserschaft vorenthalten. Die Redaktion wusste, dass der Polizeieinsatz nicht gefährlich war.
Ein Rechtsmediziner, ein ausgewiesener Fachmann auf diesem Gebiet, hat die Redaktion auf alle relevanten Umstände hingewiesen, insbesondere, dass für die Gefahr des Erstickens eine Fixation von mindestens 3 bis 4 Minuten ununterbrochen andauern muss. Anhand der Fotos, welche die Journalisten selber gemacht haben, wusste die Redaktion, dass die Fixierung viel kürzer war; nämlich nur gut eine Minute. Ich habe diese Bilder gesehen, ich konnte sie aber nicht behalten. Und das ist keine Publikation, wenn man sie dem Sicherheitsdirektor zeigt, es ist auch keine, wenn man sie der Staatsanwaltschaft zeigt.
Auf jedem Foto gibt es einen Zeitstempel, und zwar auf die Sekunde genau. Darum wussten die Journalisten, dass die Fixierung genau 1 Minute und 13 Sekunden gedauert hatte. Mit dieser kurzen Dauer war sie zu keiner Zeit gefährlich und nie und nimmer mit dem tragischen Fall von George Floyd aus den USA vergleichbar. Die Redaktion wusste das, sonst wusste das niemand, auch die Polizei wusste das nicht.
Am Tag – am 11. Juni –, als das passierte, als sie wussten, dass es 1 Minute 13 dauerte, schrieben sie der Polizei, die zwei Polizisten seien minutenlang auf ihm gekniet. Das ist falsch. Die Redaktion stellte trotzdem den Vergleich zum Fall Floyd her und sie bestätigte und verstärkte diesen falschen Vergleich eine Woche lang mit vielen Artikeln zum Thema weiter. Sie korrigierte ihn erst nach einer Woche. In dieser Woche verbreitete sich der Vergleich zum Fall Floyd – wie unschwer vorhersehbar – medial in der ganzen Schweiz und der später freigesprochene Polizist wurde in der Kommentarspalte massiv angeschuldigt und als Mörder abgestempelt. Die Redaktion wusste, dass das nicht stimmt. Sie schaltete die persönlichkeitsverletzenden Kommentare frei.
Der Rechtsmediziner wies die Redaktion auch noch darauf hin, dass das Knie wahrscheinlich gar nicht auf dem Hals war, wie von den Journalisten immer wieder behauptet. Und er hat recht: Es gibt ein klareres Bild, nämlich eines, das von der Seite aufgenommen wurde – und nicht von hinten, wie dasjenige, das immer publiziert wurde –, und dieses zeigt eindeutig: Das Knie ist nicht auf dem Hals. Dieses Bild haben BZ/Bund bisher nie publiziert. Und es gibt ein Bild, auf dem die betroffene Person sogar den Kopf leicht anheben kann. Der Druck war also sicher nicht so gross. Auch dieses Bild wurde nie publiziert.
Ausserdem führte die mangelhafte Verpixelung des Fotos dazu, dass der Polizist von Freunden, Bekannten und Verwandten wiedererkannt wurde, und er und seine Familie wurden auf diesen Einsatz angesprochen. Sie können sich vorstellen, dass das sehr belastend ist. Das verletzt seine Persönlichkeit als Angestellter des Kantons und als Privatperson, und es verletzt zweifelsfrei den Journalistenkodex.
Es gibt also viele offene Fragen, z. B., warum die Redaktion von BZ/Bund nicht unverzüglich reagierte und den falschen Vergleich berichtigte, wie es der Journalistenkodex ausdrücklich verlangt? Wie konnte die Redaktion überhaupt schon den ersten, unsorgfältig bearbeiteten Bericht freigeben? Warum wurden persönlichkeitsverletzende Online-Kommentare von Bund/BZ freigeschaltet? Und wie wird das in Zukunft verhindert? Wie ist es möglich, dass eine Redaktion immer wieder schreibt, «Knie am Hals», «Knie am Hals» und gleichzeitig Fotos besitzt, die zeigen, dass das gar nicht stimmt? Und wieso publiziert sie die Bilder nicht, genauso wie andere entlastende Bilder? Warum wird ein Foto eines Kantonsangestellten ungenügend verpixelt, sodass ihn alle wieder erkennen? Wie ist das möglich? All das sind Fragen, welche die Journalisten in einer vergleichbaren Situation auch stellen würden.
Diese und weitere Fragen stellen sich und wurden von der Redaktion BZ/Bund bis heute nicht oder nur ausweichend beantwortet. Auch die offenbar an alle Grossrätinnen und Grossräte versendete Stellungnahme der Redaktion erzeugt mehr Fragen als Antworten. Seltsam in diesem Zusammenhang ist auch die Intervention von BZ/Bund bei der unabhängigen Depeschenagentur SDA. Auch dort haben BZ/Bund bzw. Tamedia ihre Macht eingesetzt und eine Anpassung des SDA-Artikels von vorletzter Woche erwirkt.
Die Motion verlangt also zu Recht Aufklärung. Der Gesamtregierungsrat ist für seine Mitarbeitenden verantwortlich und er ist bereit, zur Klärung beizutragen. Er ist überzeugt, dass sich weitere künftige Fälle nur durch eine vollständige Aufarbeitung verhindern lassen. Der Regierungsrat beantragt Ihnen darum die Annahme dieser Motion. Merci für Ihre Aufmerksamkeit.