Speech

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Grosser Rat (BE)25.11.2025
Christoph Neuhaus, BVD-Direktor. Ich schätze Thomas Gerber sehr, aber auch das Postulat macht es nicht besser. Die vorliegende Motion will, dass der Regierungsrat einen Nachweis über die Menge und die Qualität der verwendeten Baumaterialien macht, und zwar für jedes Gebäude, das neu erstellt wird. Nachher muss man schauen, dass man die Informationen auch noch abrufen kann, wenn das Gebäude gar nicht mehr da ist. Das Ziel: Baumaterialien besser wiederzuverwenden im Sinne der Kreislaufwirtschaft. Das ist etwas Gutes und ich unterstreiche gerne, dass wir die Grundidee bei den kantonalen Bauten schon heute bestmöglich berücksichtigen. Es sind die Themen Baustoffrecycling und Schliessung der Materialkreisläufe, und diese finden Sie auch in der Nachhaltigkeitsstrategie des Amts für Grundstücke und Gebäude (AGG).

Diese Strategie ist unsere Leitlinie. Wir schauen z. B. bei Ausschreibungen, dass wir recyclierten Beton brauchen oder entsprechend auch Asphalt. Bei Härkingen-Luterbach werden 220’000 Kubik abgefräst, gemischt und nachher wieder eingebracht. Wir haben zudem im Hochbau des Kantons Bern seit drei Jahrzehnten die sogenannte Systemtrennung: Tragende Bauteile trennt man von technischen Installationen. Das vereinfacht den Um- und Rückbau und auch die Wiederverwendung von Bauteilen.

Die Motion will zudem Vorgaben für sämtliche Bauten machen, nicht nur für die Bauten des Kantons. Es stellt sich die Frage, ob es eine Kantonsaufgabe ist, dass man solche Daten sammelt und der Privatwirtschaft zusätzliche Vorgaben auferlegt; Vorgaben, die in der Umsetzung hochkomplex und in der Umsetzung aber auch fehleranfällig sein können.

Man müsste sämtliche verwendete Baumaterialien in einer Datenbank erfassen. Da stellt sich mir schon die Frage: Wann muss man das tun? Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens wäre es wahrscheinlich am einfachsten, aber nicht zuverlässig. Es ist ein Baubewilligungsverfahren, und nicht eine effektive Bauausführung. Die gesammelten Daten dürften auf Annahmen basieren, die nicht dem realen Materialeinsatz entsprechen, weil man plötzlich das Zeug nicht bekommt, wenn man bestellt. Dieser Aufwand würde bei den Gemeinden und den Regierungsstatthalterämtern anfallen. Sie müssten die Daten erheben und prüfen. Das sind diejenigen, von denen Sie noch vor ein paar Dutzend Minuten gesagt haben, sie würden sowieso nicht nachkommen, sie seien zu langsam.

Nachher müsste man die Daten wohl in eine zentrale kantonale Datenbank geben, müsste diese zugänglich machen, müsste Fragen zum Datenschutz und zur IT-Umsetzung beantworten, und am Ende geht es dann wieder um Kosten, Mehrkosten, die man wahrscheinlich auf die Bauherrschaften überwälzen würde. Das verteuert nachher wieder das ganze Bauen. In Zeiten des drohenden Wohnungsmangels – es ist gesagt worden – und steigender Mietpreise ist das wahrscheinlich nicht im öffentlichen Interesse.

Deshalb das Fazit: Wir bekennen uns als Regierungsrat des Kantons Bern im ganzen Handeln weiterhin zu nachhaltigen Bauten, zum nachhaltigen Bauen. Wir lehnen aber die geforderte Materialnachweispflicht ab und beantragen vor diesem Hintergrund die Ablehnung der Motion und konsequenterweise auch des Postulats. Wenn Sie jetzt Ja sagen würden, auch zu einem Postulat, wäre das genau das Gegenteil dessen, was Sie während der Diskussion zur Baubewilligungsbeschleunigung gefordert haben. Deshalb: Nein.

Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0