Speech
Zuletzt hat die Regierung im Rahmen der Steuergesetzrevision 2024 dargelegt, warum ein freiwilliger Direktabzug – und davon reden wir hier – nicht zu den erhofften Verbesserungen führen wird. Ich fasse gerne nochmals die wichtigsten Punkte kurz zusammen. Das Wichtigste zuerst: Bereits jetzt besteht die Möglichkeit zu freiwilligen Vorauszahlungen von Steuern; sprich diejenigen, die das wollen, können das machen. Und ich bin sicher, dass auch die Schuldenberatungen den Leuten erklären, wie das funktioniert und dass man das auch mittels Dauerauftrags automatisieren kann.
Mit einem freiwilligen Direktabzug würde man diejenigen erreichen, die bereits heute vorausplanen, und eben gerade nicht diejenigen, die man vor Steuerschulden schützen möchte und die eben auch heute nicht freiwillig vorauszahlen. Eine Steuererklärung müssten weiterhin alle steuerpflichtigen Personen ausfüllen. Das ist halt in unserem Steuersystem so angelegt. Es würde zu keiner administrativen Entlastung der steuerpflichtigen Person kommen. Bereits heute ist es nämlich so, dass Arbeitgeber die Lohnausweise der Steuerverwaltung schicken; die Lohnsumme ist der Steuerverwaltung also bekannt. Und wenn man dann die eine Zahl beim Ausfüllen der Steuererklärung als administrative Erleichterung anführen will, dann ist das also ein ganz winziger Teil.
Der Kanton müsste die administrativen Mehraufwendigen, die die Arbeitgeber dann hätten, finanziell mittels Provisionen abgelten, so wie wir das heute bereits bei der Quellensteuer machen, und das würde zu bedeutenden Mehrkosten für den Kanton führen, die höchstwahrscheinlich auch nicht zur Reduktion der Abteilung Inkasso bei der Steuerverwaltung führen würde. Nach Ansicht des Regierungsrates, wie übrigens auch der Motionärinnen und Motionäre, hat sich seit der letzten Diskussion über dieses Thema nichts an der Ausgangslage geändert, und deshalb bitten wir Sie, diese Motion abzulehnen.