Ulrich Egger · SP

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Grosser Rat (BE)14.03.2024
Ulrich Egger, Hünibach (SP), Motionär. Genau, wenn man Zeit sparen will, vergisst man, sich anzumelden. Mit der Motion «Gleichstellung beginnt am Arbeitsplatz» will die SP-JUSO-Faktion im Kanton Bern einen Beitrag leisten, damit die Gleichstellung am Arbeitsplatz bei den Staatsbetrieben, bei den staatlich subventionierten Unternehmen und auch bei den Unternehmen mit staatlicher Mehrheitsbeteiligung ernstgenommen wird.

Wir schlagen darum vor, dass der Regierungsrat im Rahmen seiner Möglichkeiten – ausdrücklich im Rahmen seiner Möglichkeiten – Anstellungs- und Arbeitsmodelle entwickelt, die es den Menschen ermöglichen, unabhängig von Geschlecht sowie familiären und privaten Verhältnissen eine Anstellung bis in die obersten Leitungspositionen wahrzunehmen, also in Führungspositionen und als Fachkräfte.

Und gerade am Anfang möchte ich mich wirklich ganz herzlich bei der Regierung und Verwaltung für das grosse Wohlwollen bedanken, das sie unserer Motion entgegenbringen, und natürlich auch für all die ... (Der Präsident bittet um Ruhe im Saal. / Le président réclame le silence dans l’assemblée.) Merci. ... und natürlich auch für all die Anstrengungen um Gleichstellung am Arbeitsplatz, welche die Regierung und Verwaltung bereits jetzt unternommen haben und noch immer unternehmen.

In der Antwort der Regierung sieht man klar, wie sich die Regierung seit dem Regierungsratsbeschluss 1884 im Jahr 2004, den sie dann 2017 aktualisiert hat, wirklich aktiv für eine Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau engagiert hat und wie sie erfolgreich eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter auf allen Hierarchiestufen anstrebt.

Mit sehr erfreulichen Zahlen, unter anderem auch aus einer Personalbefragung, belegt die Regierung, dass die bisher getroffenen Massnahmen die erwünschte Wirkung denn auch zeigen. So ist der Frauenanteil im Kaderbereich bei uns im Kanton bis Ende 2022 auf rund 47 Prozent gestiegen. Im Rahmen der Revision der Personalverordnung hat die Regierung sogar noch das Tüpfchen aufs i gesetzt und einen Artikel zum Topsharing, also Jobsharing in einer Führungsfunktion, aufgenommen. Sie verspricht sich mit der Möglichkeit, eine Führungsposition als Co-Leitung wahrzunehmen, mit einem Arbeitspensum von maximal 120 Prozent, eine Verbesserung der Chancengleichheit und auch eine Massnahme gegen Fachkräftemangel.

Das alles freut mich sehr, und ich danke der Regierung noch einmal für all das, was sie getan hat, und dass sie den Punkt 1 annimmt. Man könnte ihn wahrscheinlich sogar auch abschreiben. Wenn einige von uns dies bestreiten, dann machen sie das, um noch zu schauen, wie denn die Wirkung dieser letzten Massnahme, diesem Topsharing, das ich jetzt erwähnt habe, sein wird.

Bei den Punkten 2 und 3 deckt sich dann die Meinung der Regierung nicht ganz mit meiner oder gerade gar nicht. In der Motion steht ja, dass die Regierung sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine Gleichstellung am Arbeitsplatz auch bei den staatlich subventionierten Unternehmen und bei den Unternehmen mit staatlicher Mehrheitsbeteiligung bemühen soll. Sowohl als Geldgeber bei den staatlich subventionierten Betrieben wie auch als Mehrheitsaktionär, wir haben es vorhin gerade diskutiert, sollte der Kanton Bern durchaus die Personalpolitik dieser Unternehmen prägen können.

Die Regierung macht in ihrer Antwort sogar konkrete Vorschläge. Bei den staatlich subventionierten Unternehmen wären das die Leistungsverträge, in die man entsprechende Punkte aufnehmen könnte. Und bei den Aktiengesellschaften gibt es ja diese Instrumente, von denen wir auch schon gehört haben, z.B. PCG-Richtlinien, Eignerstrategien, Aufsichtskonzepte, Kantonsvertretungen oder Controllinggespräche. Überall dort kann man Einfluss nehmen, um die Gleichstellung noch besser und noch perfekter durchzusetzen.

Selbstverständlich kann die Regierung aus meiner Sicht nach dem vorherigen Entscheid, den wir hier getroffen haben, Synergien nutzen beim Erarbeiten eines griffigen Beteiligungsgesetzes mit auch noch ein paar Sätzen zur Gleichstellung.

Fazit: Punkt 1 als Motion annehmen, allenfalls abschreiben, die Punkte 2 und 3 annehmen, allenfalls auch als Postulat. Gespannt verfolge ich jetzt die entsprechende Diskussion und danke Ihnen allenfalls für die Unterstützung.

Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0