Manuela Kocher Hirt · SP

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Grosser Rat (BE)01.12.2025
Manuela Kocher Hirt, Worben (SP), JuKo-Sprecherin. Ich spreche heute zum Budget 2026 und zum AFP 2027–2029 der Justiz. Die JuKo hat dieses Geschäft sorgfältig und vertieft geprüft. Dabei stand vor allem die Frage im Zentrum, ob die beantragten, zusätzlichen Stellen notwendig, angemessen und sachlich begründet sind.

Die bernische Justiz arbeitet seit Jahren unter anhaltender struktureller Belastung. Die steigenden Fallzahlen – insbesondere im Strafbereich –, die zunehmende Komplexität der Verfahren, neue bundesrechtliche Anforderungen und wachsende qualitative Erwartungen an die Rechtsprechung führen zu einer stetig steigenden Arbeitslast. Es handelt sich nicht um temporäre Schwankungen, sondern um langfristige Entwicklungen, die die Justiz nicht beeinflussen kann, die sie aber bewältigen muss.

Hinzu kommen die Effizienzverluste im Zuge der Einführung von SAP sowie umfassende Digitalisierungs- und ICT-Projekte wie Justitia 4.0 oder die Tribuna-Migration. Diese Schritte sind notwendig. Sie binden aber auch Ressourcen. Die Kommission stellt fest, dass die heutige Lage der Justiz das Resultat von externen Faktoren und der steigenden Geschäftslast ist und nicht von mangelnder Effizienz.

Die Justiz beantragt netto 49,3 zusätzliche Vollzeitstellen. Die Kommission hat den Bedarf kritisch hinterfragt, mit Unterlagen, Analysen und anlässlich des Aufsichtsbesuchs geprüft und im Austausch mit der Justizverwaltungsleitung vertieft beleuchtet.

Unsere Beurteilung fällt klar aus: Die Arbeitslast in den Gerichten und in der Staatsanwaltschaft übersteigt seit Jahren die vorhandenen Kapazitäten. Die Erfüllung des verfassungsmässigen Auftrags, insbesondere das Beschleunigungsgebot im Strafverfahren, ist mit der bisherigen Dotation zunehmend nicht mehr gewährleistet.

Die Gerichte beantragen nur zwei Drittel des tatsächlich festgestellten Mehrbedarfs. Auch die Staatsanwaltschaft hat ihren Bedarf in drei priorisierte Etappen aufgeteilt. Es handelt sich somit ausdrücklich nicht um eine Maximalforderung, sondern um das notwendige Minimum.

Die Justiz hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Optimierungen umgesetzt, sei dies organisatorisch, prozessual oder auch digital. Die Benchmark-Analyse bestätigt diese Einschätzung. Die bernische Justiz arbeitet sieben Prozent günstiger als der Durchschnitt der Vergleichskantone, und die Fallkosten liegen 26 Prozent tiefer als in der Referenzgruppe. Die Kommission hält deshalb auch fest, dass die Justiz effizient arbeitet. Der zusätzliche Bedarf ist nicht auf interne Defizite zurückzuführen, sondern auf externe Anforderungen und auf eine steigende Geschäftslast.

Würden die zusätzlichen Stellen nicht bewilligt, hätte das gravierende Folgen: eine eingeschränkte Einhaltung des Beschleunigungsgebots, weiter zunehmende Verfahrensdauern, wachsende Pendenzen, Risiken für die Qualität und Verlässlichkeit der Rechtsprechung und letztlich eine Beeinträchtigung der Rechtsstaatlichkeit. Vor diesem Hintergrund erachtet die JuKo die beantragten Stellen als notwendig und gerechtfertigt. Die steigenden Personal- und Sachaufwendungen im Budget sind eine direkte Folge dieser strukturellen Belastung. Sie sind nicht angenehm, aber sachlich begründbar und für die Funktionsfähigkeit der Justiz unverzichtbar.

Unsicherheiten bestehen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung von NeVo/Rialto. Die Kommission begleitet diese Themen eng. Für den aktuellen Stellenbedarf ergeben sich daraus aber keine unmittelbaren Konsequenzen.

Mit der Bewilligung von 49,3 zusätzlichen Vollzeitstellen geht die JuKo von folgenden Prämissen aus: Die Justiz ist langfristig personell ausreichend ausgestattet. Abgesehen von der angekündigten dritten Etappe bei der Staatsanwaltschaft erwarten wir in den kommenden Jahren keine weiteren grossen Stellenbegehren und gehen davon aus, dass die Justiz ihre bisherige Zurückhaltung und ihre Transparenz in der Stellenplanung fortführt. Die Justiz hat in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sie sorgfältig mit ihren Ressourcen umgeht. Die Kommission anerkennt diese strategische und vorausschauende Haltung ausdrücklich.

Zum Schluss möchte ich im Namen der JuKo noch zwei Dankesworte aussprechen: erstens an unsere Kommissionssekretärin, Frau Hannah Kauz. Ihre präzise, kompetente und engagierte Unterstützung ist für die Arbeit in der JuKo von grossem Wert. Wir danken ihr sehr. Ich möchte auch einen Dank an die Justizverwaltungsleitung aussprechen. Bei den Aufsichtsbesuchen erleben wir immer Offenheit, Transparenz und eine konstruktive Zusammenarbeit. Diese Haltung bildet die Grundlage für eine wirksame Oberaufsicht und verdient unsere Wertschätzung.

Ich komme zum Schluss: Die JuKo empfiehlt Ihnen die Genehmigung des Budgets 2026, die Genehmigung des AFP 2027 –2029 und die Kenntnisnahme des Berichts der JuKo. Zu den Planungserklärungen spreche ich später.

Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0