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Sarah Gabi Schönenberger · SP

de
Grosser Rat (BE)13.03.2023
Sarah Gabi Schönenberger, Schwarzenburg (SP), Einzelsprecherin. Ja, auch ich bin nicht zufrieden. Warum? Ich habe in diesem Bereich einige überwiesene Vorstösse vorzuweisen. Zur Erinnerung: Die Istanbul-Konvention ist rechtsverbindlich für die ganze Schweiz und ist bereits seit dem 1. April 2018 in Kraft. Deshalb ist der Kanton Bern aufgrund von übergeordnetem Recht so oder so dazu verpflichtet, die Konventionsinhalte umzusetzen, und zwar alle Pfeiler, die diese Konvention beinhaltet, also von der Prävention und vom Schutz bis zur Unterstützung und Strafverfolgung.

Fakt ist: Es fehlen Plätze in den Frauen- und Mädchenhäusern; viele Plätze. Wir haben es gehört: Die Frauenhäuser im Kanton Bern können Gewaltopfern im Moment nicht genügend Schutzplätze bieten und können so ihrem Auftrag gemäss OHG nicht gezielt nachkommen. Der Istanbul-Vorstoss wurde deutlich als Motion überwiesen (M 182-2018).

Was auch noch zu sagen ist – wir haben es bereits gehört: Kostenneutralität in diesem Bereich ist schlicht unrealistisch. Ich frage mich: Wo sind eigentlich die Ergebnisse der eingehenden Prüfung der Vor- und Nachteile eines Gewaltschutzzentrums im Rahmen der Opferhilfestrategie, die versprochen wurde – neben dem bestehenden Berner Modell? Ich spreche vom überwiesenen Vorstoss aus dem Jahr 2020, «Gewaltschutzzentrum (Zentrum für Gewaltbetroffene)» (M 141-2020). Wir haben vom Kanton diesbezüglich nie eine Antwort erhalten, trotz des überwiesenen Vorstosses. Zu erwähnen ist noch, dass ein ähnliches Projekt im «Centre hospitalier universitaire vaudois» seit Jahren nachweislich höchst erfolgreich und für den Kanton finanzierbar läuft. Auch im Wallis wurde inzwischen eine Abteilung für Gewaltmedizin auf die Beine gestellt.

Ein zusätzlicher Vorteil wäre, dass ein Zentrum für Gewaltbetroffene nicht nur Anlaufstelle für Opfer von häuslicher Gewalt wäre, sondern eben für alle Gewaltbetroffenen. Zu denken ist hier auch an Betroffene von Menschenhandel. Ein weiterer Vorteil wäre, dass die unmittelbare Schnittstelle zum universitären Notfallzentrum einen einmaligen, direkten und interdisziplinären Zugang zu einer psychosozialen Beratung plus forensische Dokumentation ermöglichen würde. Die Hürde, sich an eine Opferhilfe zu wenden, würde entfallen. Mehr Niederschwelligkeit geht nicht. Sehr schade, dass diesem überwiesenen Vorstoss nicht wie versprochen im Rahmen der Opferhilfestrategie nachgegangen wurde. Bei einer Rückweisung sollte das unbedingt nachgeholt werden, und ich hoffe, dass der Regierungsrat das mitbekommen hat. Merci für Ihre Aufmerksamkeit.

Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0