Jakob Schwarz · EDU
Wir begrüssen es daher, dass man sich Gedanken gemacht hat, wie der Grosse Rat während einer Krisensituation besser einbezogen werden kann und selber auch Handlungsmöglichkeiten hat – nicht, weil wir der Auffassung wären, dass der Regierungsrat seine Sache nicht gut gemacht hätte, aber ich erinnere daran, dass doch massive Massnahmen ergriffen wurden: Kundgebungsverbote, Unterschriftensammlungsverbote, Schulschliessungen, Veranstaltungsverbote, Zutrittsbeschränkungen in Restaurants und Schliessungen von Museen, Kinos und Schwimmbädern. Schliessungen von ganzen Skigebieten wurden in Erwägung gezogen. Dabei hatte der Grosse Rat als Volksvertretung während längerer Zeit keinen Einfluss oder keine Handlungsmöglichkeiten.
Es geht hier nicht darum, die Tätigkeit des Regierungsrates in Zukunft zu behindern, sondern darum, dass das Parlament in einer solchen Situation nicht faktisch ausgeschlossen bleibt und selber auch Handlungsoptionen hat. Uns ist wichtig, dass auch nicht nur auf die Coronakrise fokussiert wird, sondern dass auch andere mögliche Krisensituationen, bspw. ein Energieausfall oder ein Naturereignis, berücksichtigt werden.
Der wohl wesentlichste Punkt ist die neue Möglichkeit des Grossen Rates, dringliche Gesetze zu erlassen. Der Beschluss eines dringlichen Gesetzes muss unserer Ansicht nach eine ausserordentliche Massnahme sein. Wir begrüssen es darum, dass die Hürde, davon Gebrauch zu machen, sehr hoch angesetzt ist. Es braucht also eine sehr grosse Zustimmung und Einigkeit hier in diesem Parlament, um das neue Instrument anzuwenden. Ebenso begrüssen wir es ausdrücklich, dass die dringlichen Gesetze obligatorische Volksabstimmungen nach sich ziehen, während im Gegensatz dazu auf eidgenössischer Ebene nur das fakultative Referendum gilt. Die EDU-Fraktion unterstützt die vorliegende Vorlage, sowohl die Verfassungsänderung als auch die Änderung des GRG.