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Bernadette Häfliger · Sozialdemokratische Partei

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Stadtrat (BE)27.06.2024Bernadette Häfliger (SP) für die

Bernadette Häfliger (SP) für die Fraktion: Ja, das "wie" fragt sich auch die SP-JUSO. Wie kommt der Berner Gemeinderat dazu, eine harmlose Demo von maximal 10 Personen auf dem Bundesplatz zu verbieten. "Wie", wenn man sich in Erinnerung ruft, dass die Bundesverfassung die Kundgebungs- und Versammlungsfreiheit als Grundrechte ausdrücklich schützt. "Wie", auch wenn man sich in Erinnerung ruft, was das städtische Kundgebungsreglement zum Thema Demos auf dem Bundesplatz geregelt hat. Gemäss dem Artikel 6, Absatz 1 des Kundgebungsreglements, das seit dem 1. Juli 2022 gilt, sind die Demonstrationen unabhängig von ihrer Grösse auf dem Bundesplatz auch während der Session des eidgenössischen Parlamentes zulässig, solange sie den Parlamentsbetrieb nicht stören. Man muss hier dem Gemeinderat Nause zugestehen, dass er das Recht des eidgenössischen Parlaments im Moment durchaus verteidigt. Das Erfordernis ist bei einer Kleinstdemo unabhängig davon, ob sie spontan ist oder nicht, ohne Weiteres erfüllt. 10 Leute können in der Regel einen ordentlichen Parlamentsbetrieb nicht stören. Selbst unter dem alten Regime wäre eine solche Demo zulässig gewesen, weil schon damals Kleinstkundgebungen von 15 Personen für bewilligungswürdig erachtet worden sind.

Aus welchen Gründen auch immer ist die Orts- und Gewerbepolizei zum Schluss gekommen, dass die Klimaaktivist*innen den Ausgang der Bundesratswahlen 48 Stunden vorher schon gekannt haben. Ich bin davon überzeugt, dass die 10 Aktivist*innen, die sich am 5. Dezember bei der Gewerbepolizei der Stadt Bern gemeldet haben, nicht demonstriert hätten, wäre Gerhard Andrey am 7. Dezember 2022 in den Bundesrat gewählt worden. Allerdings wäre auch im Fall, dass die Klimaaktivist*innen den Ausgang der Bundesratswahlen, wie auch immer, schon am 5. Dezember gekannt hätten, die sehr kleine Kundgebung, auch als ordentliche Demonstration trotzdem zu bewilligen gewesen. Auch wenn das Gesuch für eine ordentliche Bewilligung eventuell ein bisschen zu spät eingereicht worden wäre, weil es absolut keine Hinweise dafür gegeben hat, dass ein Grüppchen von 10 jungen Aktivist*innen, ich habe es schon erwähnt, den Parlamentsbetrieb vom Bundesplatz her nachhaltig hätten stören können. Die diesbezügliche Antwort des Gemeinderates habe ich unter dem Stichwort "überspitzten Formalismus" kategorisiert, was in diesem Fall wiederum auf ein eher rechtswidriges Vorgehen der Orts- und Gewerbepolizei schliessen lässt. Man ist aufgrund der Antwort des Gemeinderates im ersten Moment geneigt, das Ganze als Provinzposse abzutun, aber dabei geht es um ein paar grundsätzliche Fragen unseres Rechtsstaats.

Das Bundesgericht hält Spontandemos für den Kern der Versammlungs- und Kundgebungsfreiheit, die sich ohne schwerwiegende Gründe nicht beschränken lässt. Offensichtlich scheint der aktuelle Gemeinderat grundsätzlich ein bisschen ein Problem mit der Umsetzung von Parlamentsbeschlüssen zu haben, wenn sie ihm nicht passen. Als drittes scheint es mir, dass die städtische Verwaltung ihre Aufgabe darin sieht, rechtsunkundige Bürger*innen mit Formalismen zu gängeln und es scheint, dass der Gemeinderat absolut kein Problem damit hat, den Kern der Meinungsäusserungs-, Kundgebungs- und die Versammlungsfreiheit aktiv zu torpedieren. Das finden wir, als SP-JUSO, eine bedenkliche Entwicklung, die es unbedingt zu korrigieren gilt. Der Sicherheitsdirektor Reto Nause hat anlässlich der Diskussion um die bereits erwähnte Abschaffung der Bewilligungspflicht am 30. März 2023 in diesem Parlament wortreich erklärt, dass die Stadt Bern in den letzten 15 Jahren eine äusserst grosszügige Bewilligungspraxis gekannt hat. Wie, bitte schön, lässt sich der Entscheid vom 5. Dezember als grosszügig bezeichnen.

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Stadtrat

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