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Antwort vom 04. September 2026

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Liechtenstein4 da settember 2026

zu Frage 1:

Die Leistungsvereinbarung enthält keine Begründungen, sondern sie enthält gemäss Personenbeförderungsgesetz Art. 5 Abs. 1 VLMG den durch die Regierung definierten Leistungsauftrag.

Sollte mit der Frage eine Begründung für die Wiederaufnahme des Betriebes der Linie Ruggell-Schellenberg gemeint sein so ist diese nicht in der Leistungsvereinbarung enthalten. Die Nutzungsdaten der Linie Ruggell-Schellenberg haben gezeigt, dass diese bis anhin schlecht sind. Dem gegenüber steht die Tatsache, dass diese Linie zwei Gemeinden verbindet, was im Auftrag der LIEmobil enthalten ist. Vor diesem Hintergrund befand es die Regierung für vertretbar, dieser Linie bis zur Einführung klarer Kriterien, welche für die nächste Fahrplanperiode zur Beurteilung helfen sollen, nochmals die Chance zu geben, durch Nutzerzahlen zu überzeugen.

zu Frage 2:

Der wesentliche Unterschied ist die Reduktion des Eigenfinanzierungsgrades auf 27 % sowie die Wiedereinführung des Streckenabschnittes Ruggell–Schellenberg. Dazu wurden Taktabweichungen auf der Linie 11 zwischen Trübbach und Sargans am Abend eliminiert.

Die Reduktion des Eigenfinanzierungsgrades entstand nur aufgrund der geänderten Buchungspraxis der Einnahmen für die Schülerabonnemente, welche nicht mehr als Aboverkäufe verbucht werden können, da sie pauschal als Staatsbeitrag erfolgen.

zu Frage 3:

Der Staatsbeitrag wurde für die Inhalte des Berichtes und Antrages 58/2024 über den Staatsbeitrag von LIEmobil gesprochen.

zu Frage 4:

Das Gesamtbudget von LIEmobil beträgt rund CHF 18.5 Mio. Von diesem Budget CHF 250'000 nicht zu verwenden, entspricht einer Abweichung von knapp rund 1.4 %. Es spricht für LIEmobils sorgsamen Umgang mit den Staatsmitteln, dass dieser Betrag zurücküberwiesen wurde. Dies ist jedoch keine neue Regelung in dieser Leistungsvereinbarung, sondern seit Jahren im Art. 13 der Leistungsvereinbarung enthalten. Hier wird der Umgang mit Überschüssen beschrieben und darum handelt die LIEmobil hier im Rahmen der Vorgaben.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0