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Kappung des ÖV-Verbindung Schellenberg Ruggell mit Fahrplan 2026 und zur Wiedereinführung der Linie 32 der ÖV-Verbindung Schellenberg-Ruggell mit Fahrplan 2027

(KA 30445)Kleine Anfragen
Liechtenstein02-09-2026
Profil
Tip
Kleine Anfragen
Parlament
Liechtenstein
Numer
KA 30445
Cumenzament
02-09-2026
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
30445
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  • Antwort vom 04. September 2026HTML
    4 da settember 2026

    zu Frage 1:

    Die Leistungsvereinbarung enthält keine Begründungen, sondern sie enthält gemäss Personenbeförderungsgesetz Art. 5 Abs. 1 VLMG den durch die Regierung definierten Leistungsauftrag.

    Sollte mit der Frage eine Begründung für die Wiederaufnahme des Betriebes der Linie Ruggell-Schellenberg gemeint sein so ist diese nicht in der Leistungsvereinbarung enthalten. Die Nutzungsdaten der Linie Ruggell-Schellenberg haben gezeigt, dass diese bis anhin schlecht sind. Dem gegenüber steht die Tatsache, dass diese Linie zwei Gemeinden verbindet, was im Auftrag der LIEmobil enthalten ist. Vor diesem Hintergrund befand es die Regierung für vertretbar, dieser Linie bis zur Einführung klarer Kriterien, welche für die nächste Fahrplanperiode zur Beurteilung helfen sollen, nochmals die Chance zu geben, durch Nutzerzahlen zu überzeugen.

    zu Frage 2:

    Der wesentliche Unterschied ist die Reduktion des Eigenfinanzierungsgrades auf 27 % sowie die Wiedereinführung des Streckenabschnittes Ruggell–Schellenberg. Dazu wurden Taktabweichungen auf der Linie 11 zwischen Trübbach und Sargans am Abend eliminiert.

    Die Reduktion des Eigenfinanzierungsgrades entstand nur aufgrund der geänderten Buchungspraxis der Einnahmen für die Schülerabonnemente, welche nicht mehr als Aboverkäufe verbucht werden können, da sie pauschal als Staatsbeitrag erfolgen.

    zu Frage 3:

    Der Staatsbeitrag wurde für die Inhalte des Berichtes und Antrages 58/2024 über den Staatsbeitrag von LIEmobil gesprochen.

    zu Frage 4:

    Das Gesamtbudget von LIEmobil beträgt rund CHF 18.5 Mio. Von diesem Budget CHF 250'000 nicht zu verwenden, entspricht einer Abweichung von knapp rund 1.4 %. Es spricht für LIEmobils sorgsamen Umgang mit den Staatsmitteln, dass dieser Betrag zurücküberwiesen wurde. Dies ist jedoch keine neue Regelung in dieser Leistungsvereinbarung, sondern seit Jahren im Art. 13 der Leistungsvereinbarung enthalten. Hier wird der Umgang mit Überschüssen beschrieben und darum handelt die LIEmobil hier im Rahmen der Vorgaben.

  • Frage vom 02. September 2026HTML
    2 da settember 2026

    Aufgrund des Service-public-Auftrags zählt zur Grundversorgung des öffentlichen Verkehrs die Verbindung von Gemeinden. Es ist sehr erfreulich, dass die Regierung und die LIEmobil auf das grosse Anliegen der Schellenberger Bevölkerung und der Gemeinden des liechtensteinischen Unterlandes insgesamt, denn die Verbindung aller Gemeinden ist ein zentrales Anliegen von jeder Gemeinde, eingegangen ist.

    Die Linie 32 wurde im Dezember 2025 gestrichen, und es wird hier drin jetzt so dargestellt, dass es nur die fahrplanmässige Situation wäre, die Quote der Mitfahrenden oder die Wirtschaftlichkeit. Es geht hier um den Service-public-Auftrag und die Masterkriterien, die von der LIEmobil und von der Oberaufsicht der Regierung einzuhalten sind.

    Die Grundversorgung zweier Gemeinden hat nichts mit einem Ortsbus-System zu tun, dies als Ergänzung.

    Die Kosten für die Wiedereinführung sind mit rund CHF 100'000 durch die LIEmobil aufgeführt worden und wir wissen ja vom Geschäftsbericht 2025, dass die LIEmobil dem Staat rund eine Viertelmillion Franken zurückgegeben hat.

    Meine Fragen an die Regierung sind:

    1. Welche Begründung wurde in die Leistungsvereinbarung 2027 für die LIEmobil aufgenommen?

    2. Worin unterscheidet sich die Leistungsvereinbarung 2026 der LIEmobil zur Leistungsvereinbarung 2027 der LIEmobil?

    3. Was zählt vom satten CHF 18,5 Mio. Staatsbeitrag an die LIEmobil zum Grundversorgungsauftrag mit dem öffentlichen Verkehr, zum Service public und auch zu den Grundversorgungsmaster­kriterien, die einzuhalten sind, auch an der Peripherie des Landes Liechtenstein bei der Verbindung von zwei Gemeinden?

    4. Wie begründet die Regierung, dass die LIEmobil, wenn sie diesen Grundversorgungsauftrag aufgrund der Leistungsvereinbarung hat - anscheinend ist die Leistungsvereinbarung 2026 nicht vollständig gewesen, jetzt wurde das in 2027 aufgenommen -, dem Staat Gelder zurückzahlen muss? Im 2025 Geschäftsbericht waren dies rund ein Viertelmillion Franken.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0