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Frage vom 02. September 2026

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Liechtenstein2 da settember 2026

Aufgrund des Service-public-Auftrags zählt zur Grundversorgung des öffentlichen Verkehrs die Verbindung von Gemeinden. Es ist sehr erfreulich, dass die Regierung und die LIEmobil auf das grosse Anliegen der Schellenberger Bevölkerung und der Gemeinden des liechtensteinischen Unterlandes insgesamt, denn die Verbindung aller Gemeinden ist ein zentrales Anliegen von jeder Gemeinde, eingegangen ist.

Die Linie 32 wurde im Dezember 2025 gestrichen, und es wird hier drin jetzt so dargestellt, dass es nur die fahrplanmässige Situation wäre, die Quote der Mitfahrenden oder die Wirtschaftlichkeit. Es geht hier um den Service-public-Auftrag und die Masterkriterien, die von der LIEmobil und von der Oberaufsicht der Regierung einzuhalten sind.

Die Grundversorgung zweier Gemeinden hat nichts mit einem Ortsbus-System zu tun, dies als Ergänzung.

Die Kosten für die Wiedereinführung sind mit rund CHF 100'000 durch die LIEmobil aufgeführt worden und wir wissen ja vom Geschäftsbericht 2025, dass die LIEmobil dem Staat rund eine Viertelmillion Franken zurückgegeben hat.

Meine Fragen an die Regierung sind:

  1. Welche Begründung wurde in die Leistungsvereinbarung 2027 für die LIEmobil aufgenommen?

  2. Worin unterscheidet sich die Leistungsvereinbarung 2026 der LIEmobil zur Leistungsvereinbarung 2027 der LIEmobil?

  3. Was zählt vom satten CHF 18,5 Mio. Staatsbeitrag an die LIEmobil zum Grundversorgungsauftrag mit dem öffentlichen Verkehr, zum Service public und auch zu den Grundversorgungsmaster­kriterien, die einzuhalten sind, auch an der Peripherie des Landes Liechtenstein bei der Verbindung von zwei Gemeinden?

  4. Wie begründet die Regierung, dass die LIEmobil, wenn sie diesen Grundversorgungsauftrag aufgrund der Leistungsvereinbarung hat - anscheinend ist die Leistungsvereinbarung 2026 nicht vollständig gewesen, jetzt wurde das in 2027 aufgenommen -, dem Staat Gelder zurückzahlen muss? Im 2025 Geschäftsbericht waren dies rund ein Viertelmillion Franken.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0