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Gerhard Pfister · M-E

deRedetext
Schweiz29-09-2026

Es ist gesagt worden: Zwischen diesen beiden parlamentarischen Initiativen besteht ein derart starker Zusammenhang, dass das Büro des Nationalrates oder der Präsident beschlossen hat, einmal darüber Bericht zu erstatten. Und zuhanden der Tribüne: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Steuergeld wir Ihnen mit diesem Entscheid ersparen, es sind zweimal 220 Franken, die jetzt zugunsten der Steuerzahler eingespart werden, weil Kollegin Klopfenstein Broggini und ich für diese beiden Initiativen in einem Votum referieren.

Zuerst zur parlamentarischen Initiative Burgherr: Sie will, dass für die Berichterstattung für Kommissionen überhaupt keine zusätzlichen Entschädigungen mehr ausgerichtet werden. Kollege Burgherr wurde in der Staatspolitischen Kommission auch für sein Anliegen von Kollege Glarner vertreten. Die Argumente für die beiden Initiativen sind denn auch im Wesentlichen die gleichen, nämlich Effizienzüberlegungen und die Vermutung, es gäbe unter den Mitgliedern unseres Rates Kolleginnen und Kollegen, die die Berichterstattung vor allem wegen der Entschädigung anstreben würden und diese deshalb besonders häufig anstreben.

Die Diskussion zu beiden Initiativen war in der Kommission aus Effizienzüberlegungen nicht besonders ausführlich. Die Mehrheit der Kommission gab der Initiative Burgherr keine Folge. Sie kann zwar einen unterschiedlichen Aufwand anerkennen. Denn wenn die Kommissionsberichterstattung über eine parlamentarische Initiative erfolgt, hält sich der Aufwand meistens in Grenzen, vor allem auch bei tiefer Komplexität. Wenn es hingegen über mehrere Stunden um ein grosses Abkommen wie z. B. die Bilateralen geht, ist die Berichterstattung halt schon etwas komplexer. Aber die Mehrheit findet es falsch, das über eine parlamentarische Initiative anzugehen, die die Entschädigung für die Berichterstattung grundsätzlich streichen will. Der Handlungsbedarf mag anerkannt sein, aber in einer anderen Richtung, als der Initiant will.

Die Mehrheit der Kommission bestreitet auch die Vermutung, es gehe den Mitgliedern des Parlamentes bei der Übernahme der Berichterstattung primär um pekuniäre Interessen und nicht darum, eine Pflicht zu übernehmen und dem Plenum die Argumentation der Kommissionsberatung zu rapportieren und zu begründen. Letzteres habe ich hiermit zur parlamentarischen Initiative Burgherr getan. Ich kann Ihnen abschliessend mitteilen, dass die Kommission Ihres Rates mit 17 zu 8 Stimmen beantragt, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Die parlamentarische Initiative Glarner unterscheidet sich dadurch von der parlamentarischen Initiative Burgherr, dass für die Berichterstattung bei zeitlich oder inhaltlich besonders aufwendigen Geschäften wie komplexen Gesetzesvorlagen, Volksinitiativen oder Budgetberatungen weiterhin eine Entschädigung möglich sein soll.

Eine Mehrheit Ihrer Kommission gab auch dieser parlamentarischen Initiative keine Folge, allerdings mit etwas anderen Mehrheitsverhältnissen. Denn ein Teil der Minderheit nahm das Argument der Differenzierung zwischen komplexen und einfachen Vorlagen und der Berichterstattung dazu auf und möchte in dieser Richtung in einer ersten Phase Handlungsbedarf anerkennen. Deshalb beantragt die Kommission Ihres Rates zwar mehrheitlich, auch dieser Initiative keine Folge zu geben, aber mit dem Resultat von noch 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Die Anregung von Kollege Glarner, dass nur diejenigen Berichterstatter eine Entschädigung erhalten, die über einen gewissen rhetorischen Unterhaltungswert verfügen, ist reizvoll. Eine solche parlamentarische Initiative würden wir selbstverständlich auch in der gebührenden Ausführlichkeit in der Kommission beraten. Einerseits würde das vermutlich eine grosse Einsparung von Steuergeldern bedeuten, aber es wäre andererseits vielleicht auch etwas eine Zumutung für die einzelnen Berichterstatter. Aber das können wir dann in einem späteren Zeitpunkt diskutieren, falls Kollege Glarner diese Initiative tatsächlich einreichen will.

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