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Keine Entschädigung für Berichterstatter!

(25.445)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz13-06-2025
Profil
Tip
Parlamentarische Initiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Numer
25.445
Cumenzament
13-06-2025
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20250445
Contribuziuns(8)
Cronologia(8)
  • Keine Folge gegeben
    Nationalrat
  • Erledigt
  • In Nationalrat geplant
  • Beratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen
  • Vorprüfung - in Kommission des Nationalrates
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Keine Entschädigung für Berichterstatter!
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Artikel 9 Abs 2 des Parlamentsressourcengesetz (PRG) soll dahingehend abgeändert werden, dass grundsätzlich keine Entschädigung für Berichterstatter und Berichterstatterinnen ausbezahlt werden. Ausnahmen für die Berichterstattung über besonders umfangreiche Geschäfte sollen möglich sein.

  • BegründungTEXT

    Die Ratsmitglieder erhalten für die Vorbereitung der Ratsarbeit eine pauschale Entschädigung von 26'000 Franken. Pro Sitzungstag erhalten sie zusätzlich 440 Franken. Insgesamt belaufen sich die Entschädigungen mittlerweile auf über 130'000 Franken pro Jahr - und dies wohlverstanden für ein Mandat, welches circa 50% eines ordentlichen Pensums entspricht. Da sollte es doch selbstverständlich sein, dass das Schreiben eines Berichtes in der Entschädigung enthalten ist.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0