Mathias Zopfi · GRÜNE
Ich mache hier noch ein paar Erläuterungen. Dann ist fertig von meiner Seite, auch wenn das Ziel nicht erreicht ist - aber es sind ja auch andere mitverantwortlich dafür. (Teilweise Heiterkeit)
Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, die Bestimmung in Artikel 78b Absatz 2 in der Fassung der Kommission zu übernehmen und damit eine Differenz zu schaffen. In diesem Artikel geht es um den Umgang mit den Empfehlungen der Aufsichtskommission des Nachrichtendienstes (AB-ND). Grundsätzlich ist es richtig, dass das VBS für die Umsetzung dieser Empfehlungen sorgt. Es gibt jedoch Fälle, in denen die Umsetzung einer Empfehlung aus operativen oder strategischen Gründen nicht zielführend oder gar kontraproduktiv wäre. Deshalb sieht das Gesetz vor, dass das VBS in Ausnahmefällen auf die Umsetzung verzichten kann. Die Fassung gemäss Nationalrat sieht vor, dass die GPDel lediglich nachträglich über einen solchen Verzicht informiert wird. Die Kommission ist jedoch zum Schluss gekommen, dass dies nicht ausreicht, um die Wirkung der Aufsicht zu gewährleisten. Eine reine Information im Nachhinein ist eine reine Formsache und gewährleistet keinen echten Dialog. Die Kommission ist daher der Ansicht, dass eine Ablehnung einer Empfehlung zwingend einer vorgängigen Diskussion bedarf. Sie hat sich deshalb entschieden, den Antrag der Geschäftsprüfungsdelegation aufzunehmen und "und nach Aussprache mit der AB-ND" einzufügen. Der entscheidende Punkt ist, dass durch die vorgängige Aussprache sichergestellt wird, dass der Vorsteher oder die Vorsteherin des VBS in vertiefter Kenntnis des Sachverhalts über die Nichtumsetzung entscheidet. Die Aufsicht hat die Chance, ihre Bedenken und Argumente noch vor dem Entscheid einzubringen. Gleichzeitig war es der Kommission wichtig, präzise zu formulieren. Es wurde bewusst der Begriff "Aussprache" und nicht der Begriff "Absprache" gewählt. Damit wird klargestellt, dass es sich nicht um ein Vetorecht der Aufsicht handelt. Die Letztentscheidung liegt beim VBS, getreu dem Grundsatz "ein Auftrag, ein Chef". Die Aussprache dient der Qualitätssicherung des Entscheids, nicht der Blockade der Exekutive. Mit dieser Lösung schaffen wir deshalb eine gute Balance.
Ich bitte Sie hier zuzustimmen. Es geht um die Fälle, wo der Departementsvorsteher bezüglich den Empfehlungen anderer Meinung ist als die AB-ND.