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Mathias Zopfi · GRÜNE

deRedetext
Schweiz16-09-2026

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, Artikel 74 Absatz 2 zu ändern und damit eine Differenz zum Nationalrat zu schaffen. Das würden wir auch mit dem Einzelantrag Rieder tun, denn der Nationalrat hat hier noch keine Änderung vorgesehen. Eine Differenz gibt es also ohnehin, und diskutiert und geprüft wird das dann ohnehin nochmal. Zum Einzelantrag äussere ich mich gleich noch.

Die Kommission ist sich im Grundsatz einig, und das würde wohl mit beiden Varianten erfüllt, mit dem Einzelantrag und der Variante der Kommission - es gibt ja keinen Minderheitsantrag -, dass wir eine wesentliche Lücke in unserem Sicherheitsinstrumentarium schliessen müssen. Es geht bei dieser Bestimmung darum, die Möglichkeit des Bundesrates, Organisationen oder Gruppierungen zu verbieten, die eine Gefahr für die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz darstellen, zu stärken. Bisher war ein solches Verbot primär an einen entsprechenden Beschluss der Vereinten Nationen geknüpft. In der Theorie klingt dies nach einer soliden internationalen Basis. In der Realität hat sich jedoch gezeigt, dass diese Voraussetzung kaum erfüllbar ist. Aufgrund der Zusammensetzung des UN-Sicherheitsrates und der dort geltenden Vetomechanismen ist das Gremium in Fragen von Organisationsverboten regelmässig handlungsunfähig. Politische Interessen einzelner Mitgliedstaaten verhindern oft notwendige Sanktionen gegen Terrororganisationen. Das führt zur paradoxen Situation, dass die Schweiz gezwungen ist, entweder untätig zu bleiben oder für einzelne Organisationen, z. B. im Fall der Hamas, ein eigenes Spezialgesetz zu verabschieden. Ein solches Vorgehen ist aufwendiger, zeitintensiver und in einer dynamischen Bedrohungslage auch nicht effizient. Die Kommission ist deshalb zum Schluss gekommen, dass die Schweiz selbstständig und auf Basis eigener gesicherter Erkenntnisse entscheiden können muss, welche Organisationen eine Gefahr darstellen. Mit der vorgeschlagenen Änderung wird es ermöglicht, ein Verbot auch dann auszusprechen, wenn eine Organisation auf der Beobachtungsliste des NDB steht und die nachrichtendienstliche Beurteilung ein Verbot rechtfertigt, unabhängig davon, ob ein politisch zerstrittener UN-Sicherheitsrat in der Lage ist, einen Beschluss zu fassen. Der Antrag nimmt übrigens auch die Motion Binder 26.3900 auf, die wir ja gleich im Anschluss beraten würden und die eigentlich mit der Annahme dieser Anpassung obsolet werden würde.

Jetzt zum Einzelantrag Rieder. Wie gesagt, wir schaffen sowieso eine Differenz. Ich halte hier natürlich, weil wir das so bestimmt haben, an der Fassung der Kommission fest. Es lohnt sich aber sicher, wenn die Variante der Kommission durchkommt, dass der Nationalrat beide Formulierungen überprüft - er hat ja die Gelegenheit. Falls aber der Bundesrat ebenfalls die Variante gemäss Einzelantrag Rieder als besser betrachten sollte, dann überlasse ich es Ihnen, das zu beurteilen. Ich glaube, der Wille der Kommission ist, eine wirksame Möglichkeit zu schaffen, um Organisationen zu verbieten. Ob dies mit der einen oder der anderen Variante besser erfolgen kann, das sei hier halbwegs offengelassen.

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