Reto Jakob · SVP
Wir haben uns das wirklich genau angeschaut, auch im Ausschuss, in dem es darum ging: Machen wir einen Gegenvorschlag? Wir haben uns dort auch angeschaut, was eigentlich in der Bundesverfassung steht. Darin steht, unter vielem anderem: «ausreichender Grundschulunterricht». Dies enthält auch eine qualitative Komponente, die über allem steht.
Jetzt kommen wir und wollen Qualität auch noch in die Kantonsverfassung schreiben. Dazu stelle ich mir die Frage: Ja, wir wollen eine hohe Qualität – finden Sie irgendjemanden in diesem Land, der in der Bildung eine tiefe Qualität will, oder eine schlechte Qualität? Oder gibt es sogar noch eine höchste Qualität, die man fordern könnte?
Ich glaube, so wie die Verfassung bei uns im Kanton Bern aufgebaut ist, ist sie relativ schlank. Sie enthält im Bereich der Gesundheit gewisse Sachen, aber haben Sie mal gelesen, was bei der Sicherheit steht? «Kanton und Gemeinden sorgen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit.» Punkt, fertig. Wir gehen davon aus, dass sie das qualitativ gut machen, dass es eine hohe Qualität hat und dass sie das nicht schlecht machen – ohne, dass wir es hier hineinschreiben. Darum bin ich auch der Meinung, dass wir es bei der Bildung nicht einschreiben müssen. Es ist klar, dass wir hohe Qualität wollen.
Dann kommen wir zum Punkt ... – Ich habe heute Morgen gut zugehört. Man hat Stimmen gehört, die gesagt haben: «Ja, eben, evidenzbasiert muss es sein.» Man muss also standardisierte Tests machen, vergleichen. Ich habe aber auch gehört: «Gute Qualität bedeutet Chancengleichheit.» Man könnte aber auch argumentieren – das steht schon in der Verfassung des Kantons Bern –: Die Persönlichkeitsbildung der Kinder ist wichtig.
Wenn wir die Initiative hier im Saal annehmen und sie nachher vor die Bevölkerung kommt: Wie wollen Sie erklären, was hohe Qualität heisst? Jeder im Kanton Bern versteht etwas anderes darunter. Sie können alle Eltern fragen, und diese sagen Ihnen nachher, ob die Qualität hoch oder tief ist. Alle verstehen etwas anderes darunter. Daher sollte man ja nicht irgend so etwas in die Verfassung schreiben.
Ein weiterer Punkt: die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen. Wir in Steffisburg arbeiten an der Schulraumplanung; ein Riesenprojekt mit Schulhäusern, die zu bauen sind. Die Gemeinden sind an der Arbeit. Man hat erfasst, dass man die Schulhäuser sanieren muss, dass man grössere Zimmer machen muss, dass es Gruppenräume braucht. Es muss nicht von oben, vom Kanton her kommen, dass man sagt: «Sie müssen mehr Gruppenräume haben, Sie müssen grössere Zimmer haben.» Ich glaube, die Gemeinden geben sich extrem Mühe, dass das umgesetzt werden kann.
Darum: die Initiative ablehnen. Ich bin auch überzeugt, dass die Bevölkerung sie ablehnen wird.