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Hannes Zaugg-Graf · GLP

de
Grosser Rat (BE)04-03-2025
Hannes Zaugg-Graf, Uetendorf (GLP), Fraktionssprecher. Vielleicht noch ein kleines Argument, das bis jetzt noch nicht genannt wurde. Wir haben im Verlauf der Diskussion mitbekommen, dass die Fachliteratur eigentlich sagt, dass, wenn eine Bandbreite gefordert ist – wie es ja in der Verfassung steht, es müsse ein Sondergesetz geben, ein Beteiligungsgesetz, und dort müsse die Bandbreite festgelegt werden –, dies sowohl eine Unter- wie auch eine Obergrenze beinhalte. Also müsste man eigentlich, ganz genau betrachtet, sogar festhalten, wenn die Obergrenze 100 wäre, und müsste sagen: «Die Obergrenze wäre dann 100», und nicht einfach sagen, mindestens 50 und es nachher offenlassen.

Aber das würde heissen, dass es bei den anderen Gesetzen, die vorhin erwähnt wurden, eigentlich falsch ist. Aber das hat uns auch – nebst den Argumenten, die vorhin auch vom SP-Sprecher gebracht wurden – dazu bewogen, jetzt doch beim Minimum von 50 und den maximal 70 Prozent zu bleiben.

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Datas: OpenParlData · CC BY 4.0