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lic. iur.

Roberto Schmidt

Activ
neo – Die sozialliberale Mitte
StaatsratGrosser RatWallis

Mandat
Funcziun
Staatsrat
Partida
neo – Die sozialliberale Mitte
Circul electoral
Wallis
Pagina dal parlament
Profil uffizial
Persunal
Schlattaina
Masculin
Naschì
1962
Professiun
Vorsteher des Departements für Finanzen und Energie
Contact
Adressa
Leuk-Stadt
Er activ en
Schweiz
Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz· WallisAnteriur
Referenzas & funtauna
Wikidata
Q118545
Gremi da funtauna
VS
Registraziun actualisada
10.06.2026
Emprim importà
14.08.2025
Cumportament da votar(5978)
  1. Ja
    Schweiz
    Voranschlag 2008. Nachtrag II (Geschäft des Bundesrates)NationalratWintersession 2008 · 01.12.2008
    Resultat: 170 Gea · 1 Na · 3 Absten. · 26 Absent
  2. Ja
    Schweiz
    Güterverkehrsvorlage (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2008 · 15.09.2008
    Resultat: 123 Gea · 69 Na · 1 Absten. · 7 Absent
  3. Ja
    Schweiz
    Güterverkehrsvorlage (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2008 · 15.09.2008
    Resultat: 124 Gea · 62 Na · 2 Absten. · 12 Absent
  4. Ja
    Schweiz
    Schweizerische Zivilprozessordnung (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2008 · 26.05.2008
    Resultat: 123 Gea · 28 Na · 6 Absten. · 43 Absent
  5. Ja
    Schweiz
    Resultat: 131 Gea · 55 Na · 2 Absten. · 12 Absent
Colliaziuns d'interess

Naginas colliaziuns d'interess registradas.

Cartas d'access

Naginas cartas d'access emessas.

Discurs(105)
  1. Redetext
    Schweiz

    Die parlamentarische Initiative der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates betrifft die Löhne der Richter am Bundesstrafgericht, am Bundespatentgericht und am Bundesverwaltungsgericht. Vor dem Jahr 2012 waren diese Richter in Sachen Lohnentwicklung gegenüber dem Personal der Bundesverwaltung deutlich schlechtergestellt. 2012 hat man dann die Richterlöhne angepasst, vor allem ein jährliches Wachstum von 3 Prozent eingeführt, wobei der Anfangslohn aufgrund des Alters festgelegt wurde.

    Das neue Lohnsystem ist jedoch insofern nicht kohärent, als es dazu führte, dass einzelne nach 2012 gewählte Richter einen deutlich höheren Lohn erhalten als die gleichaltrigen Richter, die bereits seit mehreren Jahren im Amt sind. Die Lohnunterschiede belaufen sich teilweise auf über 20 000 Franken pro Jahr. Das Parlament verzichtete 2012 auf individuelle Anpassungen, weil es eigentlich davon ausging, dass sich die Lohnsituation aller Richter relativ rasch verbessern würde. Heute zeigt sich, dass die Lohnunterschiede noch bis 2022 bestehen bleiben würden.

    Die Gerichtskommission ersuchte darum die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates, eine Revision der Richterverordnung vorzunehmen. Die RK-NR stimmte diesem Antrag mit 19 zu 1 Stimmen klar zu, wollte aber gleichzeitig das ganze Lohnsystem sowie die Festlegung des Anfangslohnes und der jährlichen 3-prozentigen Lohnerhöhungen nochmals grundsätzlich überprüfen. Es wurden verschiedene Modelle angeschaut, vor allem ein fester Einheitslohn, wie er beim Bundesgericht gilt, oder dann ein nach Alter und Berufserfahrung abgestufter Lohn.

    Was Ihnen die RK-NR heute in diesem Verordnungsentwurf vorschlägt, ist die Einführung eines neuen Lohnsystems für die erstinstanzlichen Gerichte des Bundes. Wir möchten einen Einheitslohn einführen, der dem Höchstbetrag der Lohnklasse 33 nach der Bundespersonalverordnung entspricht. Es sollen bei der Festlegung des Lohnes aber auch das Alter und die Berufserfahrung gewichtet werden. Es soll nämlich nicht so sein, dass z. B. ein 35-jähriger Richter, der wenig Berufserfahrung hat, den gleichen Lohn bezieht wie ein 55-jähriger Richter mit viel mehr Erfahrung. Der Einheitslohn soll darum für jene Richter um 7,5 Prozent reduziert werden, die entweder noch nicht 45 Jahre alt sind oder nicht über mindestens vier Jahre Berufserfahrung verfügen.

    Wir haben auch eine Übergangsbestimmung vorgesehen: Das neue Lohnsystem gilt grundsätzlich nach dem Inkrafttreten für alle amtierenden und künftigen Richter. Es könnte jedoch sein, dass nach der neuen Methode das neue Gehalt gewisser amtierender Richter tiefer wäre als ihr bisheriger Lohn. Zur Verhinderung einer allfälligen Lohnkürzung sieht eine Übergangsbestimmung vor, dass der bisherige Lohn zwar nicht gekürzt, aber auch nicht mehr angepasst oder erhöht wird, solange er über dem ordentlichen neuen Einheitslohn liegt.

    Die RK-NR beantragt Ihnen mit 16 zu 9 Stimmen, auf die Verordnungsrevision einzutreten und der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

  2. Redetext
    Schweiz

    Frau Bundespräsidentin, Sie haben gesagt, auch der Wasserzins müsse in das Gesamtsystem integriert werden. Wenn wir heute die Vorlage aufteilen und die Soforthilfe an die Wasserkraft aufschieben, sind Sie dann auch bereit, die Vernehmlassung zu den Wasserzinsen aufzuschieben, bis wir konkret wissen, was die Wasserkraft eines Tages als Unterstützung bekommt?

  3. Redetext
    Schweiz

    Dans son chant intitulé "Soir d'octobre" accompagné par la musique du compositeur fribourgeois André Ducret, l'auteur vaudois Emile Gardaz décrit le crépuscule d'une soirée en octobre comme suit: "Un peu d'ombre et de lumière au partage entre chien et loup." L'expression "entre chien et loup" convient parfaitement au sujet de ma motion concernant les loups hybrides.

    Wenn der Waadtländer Schriftsteller Emile Gardaz in einem durch André Ducret vertonten Lied die Dämmerung an einem Oktoberabend mit jener dunklen und mystischen Abendstimmung vergleicht, in der man zwischen einem Hund und einem Wolf nicht mehr so genau unterscheiden könne, dann hat er sicher auch schon vermutet, dass in unserem Wolfsbestand sogenannte Hybriden oder Wolfsmischlinge leben, Hunde, die sich mit ihrer wildlebenden Stammform, den Wölfen, gekreuzt haben.

    Es geht hier und heute überhaupt nicht um die Frage, ob wir für oder gegen den Wolf sind. Mit meiner Motion verlange ich nur, dass durch unabhängige Experten anhand der Morphologie und des Phänotyps einmal abgeklärt werde, ob die in der Schweiz lebenden Wölfe tatsächlich reine Wölfe sind - Wölfe, die durch unsere Gesetzgebung geschützt sind - oder ob es sich allenfalls teilweise um Wolf-Hunde-Mischlinge handelt, wie dies von internationalen Fachleuten in letzter Zeit zunehmend behauptet wird.

    Selbst der Bundesrat ist der Meinung, dass eine Hybridisierung mit Haustieren immer vermieden werden muss, um die genetische Vielfalt an Wildtieren in unserer Natur zu erhalten. Mischlinge führen längerfristig zum Aussterben der Art. Der Bundesrat sieht aber trotzdem keinen Handlungsbedarf, weil es in der Schweiz keine freilebenden Hunde gebe und somit auch Kreuzungen ausgeschlossen werden könnten. Das mag vielleicht stimmen. Aber ich möchte Frau Bundespräsidentin Leuthard doch daran erinnern, dass die in den letzten fünfzehn Jahren in die Schweiz eingewanderten Wölfe aus Italien und Frankreich stammen, wo unzählige Mischlinge durch Experten bereits nachgewiesen worden sind.

    Zudem stützt sich der Bundesrat in seiner ablehnenden Begründung immer wieder auf die bisherigen DNA-Analysen der Uni Lausanne, obwohl auch die Verwaltung längstens weiss, dass Mischlinge ab einem bestimmten Einkreuzungsgrad bei diesen genetischen Untersuchungen gar nicht mehr zu erkennen sind, zumal es sich meistens gar nicht um richtige genetische Untersuchungen handelt, sondern nur um molekular-biologische Analysen, bei denen eben gar keine Stammbaumuntersuchung gemacht wird. Um sicher zu sein, dass reinrassige Wölfe - die geschützt werden sollen - in der Schweiz leben, braucht es Untersuchungen zum Knochenaufbau, zum äusseren Erscheinungsbild und zum Verhalten.

    Das tönt jetzt alles so unglaublich gescheit, dass vermutlich weder die Frau Bundespräsidentin noch ich das alles so richtig verstehen. Was ich aber noch viel weniger verstehe, ist, warum der Bundesrat sich dermassen sträubt, diese von der Landwirtschaft und von vielen Kreisen geforderten Untersuchungen einmal vornehmen zu lassen und endlich die zunehmende Zahl von Vermutungen der Experten in Bezug auf Hybriden zu entkräften, wenn er ja so sicher ist, dass es bei uns nur reinrassige Wölfe mit den besten Stammbäumen gibt. Wenn wir schon so viel Geld unnötig für den Wolfsschutz ausgeben, können wir doch ruhig auch noch ein bisschen Stammbaumforschung betreiben.[GZ]

    Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Motion.

  4. Redetext
    Schweiz

    Unser ehemaliger Nationalratskollege Schläfli hat sich in der von mir übernommenen Motion besorgt darüber gezeigt, dass der Landwirtschaft bei ökologischen Ersatzmassnahmen häufig viel produktive Fläche entzogen wird. Insbesondere bei Infrastrukturprojekten gehört die Landwirtschaft doppelt zu den Verlierern: Sie verliert einerseits den Boden für das Bauwerk, andererseits muss sie noch produktive Fläche für die ökologischen Ersatzmassnahmen hergeben. Darum verlangt die Motion Schläfli, dass bei solchen Projekten, für die gemäss Artikel 18 NHG ökologische Ersatzmassnahmen erbracht werden müssen, diejenigen Leistungen mitberücksichtigt würden, welche von der Landwirtschaft bereits über das gesetzliche Minimum hinaus erbracht werden. Zudem soll auch vermehrt versucht werden, ökologische Ersatzmassnahmen im Baugebiet statt in der Landwirtschaftszone zu realisieren.

    Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme, dass diese beiden Anliegen des Motionärs bereits nach geltendem Recht und geltender Praxis berücksichtigt werden können. Einerseits können also ökologische Ersatzmassnahmen auch im Siedlungsgebiet, im Wald oder sonst irgendwo erbracht werden. Andererseits können heute schon Biodiversitäts-Förderflächen als Flächen für Ersatzmassnahmen zur Verfügung gestellt werden, sofern sie über das Minimum von 7 Prozent hinausgehen.

    Aufgrund dieser Zusicherungen des Bundesrates bin ich bereit, die Motion zurückzuziehen.

  5. Redetext
    Schweiz

    Ich spreche zur vorgeschlagenen Kürzung der Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung und bitte Sie im Namen der CVP-Fraktion, den Minderheitsantrag Maire Jacques-André zu unterstützen und auf die überproportionalen Kürzungen von über 50 Prozent bei diesen Einlagen zu verzichten.

    Es stimmt zwar, dass in diesem Fonds eine Milliarde Franken sind, aber er hat in den letzten Jahren deutlich abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben sollte er sogar ein Kapital von 1,5 Milliarden Franken erreichen. Der Fonds müsste also aufgestockt und nicht reduziert werden. Dieser Fonds ist nicht nur für die Regionalpolitik und das Berggebiet wichtig, sondern vorab für den Tourismus. Ich erinnere Sie daran, dass das Parlament Ende 2015 ein Impulsprogramm für den Tourismus beschlossen hat, das ebenfalls vorsieht, 200 Millionen Franken aus diesem Fonds zu nehmen. Damit sinkt das Fondskapital erneut. Auch die dringend notwendige finanzielle Unterstützung der Bergbahnen seitens des Bundes läuft über diesen Fonds. Die Regionalpolitik ist überhaupt das einzige Instrument des Bundes, das Bergbahnen unterstützen kann. Für einen Franken des Bundes werden drei Franken seitens der Kantone und Dritter investiert, und bei den Darlehen ist das Verhältnis sogar eins zu fünf. Wenn also im Fonds eines Tages zu wenig Geld für die Bundeshilfen vorhanden sein wird, so hat das drei- bis fünfmal so hohe Kürzungen bei den Projekten zur Folge. Gerade darum empfehlen uns nebst der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete auch der Schweizer Tourismus-Verband, Seilbahnen Schweiz, Hotelleriesuisse und der Schweizer Bauernverband, diesen Fonds nicht noch mehr zu schwächen.

    Wir haben von den Vertretern der Kommissionsmehrheit immer wieder gehört, dass die neue Regionalpolitik nicht viel besser sei als die alte Lex Bonny und dass man dieses Programm einmal grundsätzlich hinterfragen müsse, weil hier Geld nach dem Giesskannenprinzip verteilt werde und Organisationen durchgefüttert würden, die nicht in der Lage seien, selber über die Runden zu kommen. Genau darum geht es der Mehrheit der Kommission. Es geht nicht um die zusätzlichen 10 Millionen Franken, die man hier einsparen will. Man ist mit der Regionalpolitik nicht zufrieden und will diese nun über die Finanzpolitik steuern. Das ist aber der falsche Weg. Man kann Gesetze, Programme und Projekte immer überdenken, notfalls auch ändern. Aber das macht man nicht, indem man ihnen einfach über Sparprogramme den Geldhahn zudreht, sondern indem man ihre Wirkung, ihre Effizienz diskutiert.

    Bundesrat Maurer hat in der Kommission klar gesagt, dass es hier nicht um die Mittelverteilung geht. Heute geht es um die Finanzierung des Fonds. Wenn Ihnen die Projekte Ihres Kantons vielleicht nicht gefallen, dann müssen Sie das mit Ihrem Kanton anschauen. Die Projektwahl ist nämlich Sache der Kantone.

    Ich bitte Sie, diese Differenz auszuräumen und der Minderheit zu folgen.

Contribuziuns(624)
Commembranzas(8)

Maletgs(9)

  • Versiun 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Versiun 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Versiun 2
    04.10.2025
  • Versiun 3
    04.10.2025
  • Versiun 4
    04.10.2025 – 31.12.2199

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0