Denise Neuweiler
SVP
Grosser RatKreuzlingen
Mandat
- Partida
- Schweizerische Volkspartei
- Fracziun
- SVP
- Parlament
- Grosser Rat (TG)
- Circul electoral
- Kreuzlingen
- Pagina dal parlament
- Profil uffizial
Persunal
- Schlattaina
- Feminin
- Naschì
- 24. März 1979
- Professiun
- Gemeindepräsidentin
Contact
- Telefon
- 071 694 59 16
- Adressa
- Unterdorfstrase 24
8585 Zuben
Referenzas & funtauna
- Gremi da funtauna
- TG
- Registraziun actualisada
- 18.06.2026
- Emprim importà
- 14.08.2025
Cumportament da votar(506)
- JaGrosser RatRahmenkonzept für die Bereiche Wohnen und Arbeiten für erwachsene Menschen mit Behinderung im Kanton Thurgau (Weitere Geschäfte)Resultat: 103 Gea · 0 Na · 8 Absten. · 0 Absent
- Keine StimmabgabeGrosser RatResultat: 43 Gea · 71 Na · 0 Absten. · 0 Absent
- NeinGrosser RatBeschluss des Grossen Rates über die Teilrevision des Kantonalen Richtplans 2022/2023 (Stand: November 2023) (Beschluss)Resultat: 92 Gea · 26 Na · 1 Absten. · 0 Absent
- Keine Stimmabgabe
- JaGrosser RatÄnderung des Waldgesetzes (WaldG) (Gesetz)Resultat: 85 Gea · 17 Na · 2 Absten. · 0 Absent
Colliaziuns d'interess(5)
- —Fürsorgekommission, Langrickenbach · PräsidentinFührungs- und Aufsichtsgremiendapi 01.01.2025Grosser Rat
- —Thurgauische Konferenz für öffentl. Sozialhilfe TKöS, Weinfelden · Vorstand, MitgliedFührungs- und Aufsichtsgremiendapi 01.01.2025Grosser Rat
- —Perspektive Thurgau, Weinfelden · Vorstand, Mitglied.Führungs- und Aufsichtsgremiendapi 01.01.2025Grosser Rat
- —PG Langrickenbach · GemeindepräsidentinPolitische Ämterdapi 01.01.2025Grosser Rat
- —Kompetenzzentrum Soziale Dienste See, Münsterlingen · Vorstand, MitgliedFührungs- und Aufsichtsgremiendapi 01.01.2025Grosser Rat
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Discurs(25)
- RegierungsratDiscursGrosser RatBesten Dank für Ihre Frage, auf die ich gerne wie folgt antworte: Die Stiftung Think Tank Thurgau initiiert und unterstützt Veranstaltungen und Projekte zu politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Entwicklungen, die für den Kanton Thurgau und die Region mittel- und langfristig bedeutsam sind. Die Stiftung erhält einen Beitrag aus dem Lotteriefonds des Kantons Thurgau und wirbt darüber hinaus auch Sponsorengelder ein. Der Think Tank Thurgau wählt jeweils ein aktuelles oder zukunftsweisendes Jahresthema und behandelt dieses in verschiedenen Formaten für unterschiedliche Zielgruppen. Zusätzlich veranstaltet der Think Tank Thurgau unabhängig vom Jahresthema jährlich einen Jugendwettbewerb, der herausragende und zukunftsweisende Maturitätsarbeiten auszeichnet. Ich kann hier eine Teilnahme in diesem Anlass sehr empfehlen. Das aktuelle Jahresthema „Liebe, Sex und Öpfelbömm“ dreht sich um Beziehungen im 21. Jahrhundert und ist damit von hoher gesellschaftlicher Relevanz. Laut Programm des Wissenschaftskongresses soll das Thema in seiner ganzen Bandbreite diskutiert werden. Die Sorge vor einer einseitigen inhaltlichen Fokussierung erscheint deshalb als unbegründet. Zusammenfassend vernetzt der Think Tank Thurgau Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik und bringt Themen in die öffentliche Diskussion ein. Damit übernimmt er eine Vermittlerrolle zwischen Wissenschaft und Gesellschaft im Kanton. Er schafft einen Mehrwert für den Kanton, indem er relevante Zukunftsthemen sichtbar macht und den Austausch zwischen den zentralen Akteuren fördert.
- RegierungsratDiscursGrosser RatIch danke für die spannenden Voten und die interessanten Vorschläge, wie denjenigen der GLP-Fraktion oder die umfassende Evaluation, wie sie von der FDP-Fraktion gewünscht wird. Und ja, lieber Kantonsrat Lukas Madörin: Verliebt zu sein, lässt einen viele Hürden überwinden – selbst kein Graben ist dafür zu breit. Die Forderung, den Französischunterricht von der Primarschule auf die Sekundarschule zu verschieben, klingt zunächst nach einer einfachen Lösung. Wir haben dies bereits gehört von Kantonsrätin Judith Ricklin. Doch einfache Lösungen sind nicht immer gute Lösungen, und in diesem Fall wären sie bildungspolitisch zu kurzsichtig. Ja, es gibt Herausforderungen im Französischunterricht. Ja, Lehrpersonen berichten von Belastungen. Und ja, wir müssen die Defizite eines Teils unserer Schülerinnen und Schüler in den Grundkompetenzen ernst nehmen. Aber die Konsequenz daraus kann nicht sein, dass wir eine Landessprache aus der Primarschule verdrängen. Die richtige Konsequenz ist, den Unterricht zu verbessern, nicht ihn zurückzubauen. In diese Betrachtung fällt auch eine Überprüfung der Umsetzung des Lehrplans 21. Jetzt einfach vorschnell einzelne Bausteine herauszunehmen, löst das Problem der Belastung eines Teils unserer Schülerinnen und Schüler nicht. Zudem können Kinder, welche mit der zweiten Fremdsprache überfordert sind, bereits heute einfach vom Französischunterricht dispensiert werden. Gemäss Kantonsrat Daniel Vetterli sind die 2018 eingeführten Massnahmen, wie der Halbklassenunterricht, Dispensation oder Verzicht auf die Sprachkompetenzen beim Übertritt in die Sek I, „kolossal gescheitert“. Diese Aussage unterstütze ich nicht, denn solche Massnahmen brauchen Zeit, bis ihre Wirkung sich auch entfaltet. Französisch ist nicht irgendeine Fremdsprache – Französisch ist eine Landessprache. Wer sie aus der Primarschule verschiebt, sendet ein klares Signal, dass die Mehrsprachigkeit unseres Landes offenbar weniger wichtig geworden ist. Genau das wäre ein falsches Signal. Die Schweiz ist eine Willensnation, unser Zusammenhalt basiert nicht nur auf gemeinsamen Institutionen, sondern auch auf dem gegenseitigen Verständnis zwischen unseren Sprachregionen. Dieses Verständnis entsteht nicht von selbst – es wächst durch Begegnungen, durch Austausch und eben durch Sprache. Wenn Kinder bereits in der Primarschule mit einer anderen Landessprache in Kontakt kommen, dann ist das mehr als Unterricht. Es ist auch ein Beitrag zum inneren Zusammenhalt unseres Landes. Es ist eine Identifikation mit unseren Traditionen, Geschichten und Denkweisen. Auch die Erziehungsdirektorenkonferenz hält an einer koordinierten Sprachpolitik fest. Sie anerkennt, dass es Verbesserungsbedarf gibt, aber sie setzt auf Weiterentwicklung und Koordination. Eine einfache Verschiebung des Unterrichtsbeginns ist keine nachhaltige Lösung. Vorschnelle Reaktionen der Kantone geben dem Bund eine Plattform zum übergeordneten Eingreifen. Würde er dies tun, hätte man gar nichts erreicht, und dieses Thema haben wir heute in den Voten eigentlich kaum gehört. Aber es ist etwas Wichtiges, dessen wir uns bewusst sein müssen. Bei einer Nichterheblicherklärung der Motion wird der EDK und somit den Kantonen die Möglichkeit eröffnet, sich untereinander zu einigen und den Harmonisierungsauftrag zu erfüllen. Damit würde die Diskussion auch dort geführt, wo sie hingehört. Eine Verschiebung löst das Problem nicht, sie verschiebt es lediglich. Wenn Französisch erst auf der Sekundarstufe beginnt, verdichten wir den Stoff genau in jener Phase, in der Jugendliche ohnehin stark gefordert sind – Berufsorientierung, Lehrstellensuche, Übergänge in weiterführende Schulen. Der Regierungsrat teilt die Ansicht nicht, dass lediglich eine oder zwei Lektionen mehr Französisch auf der Sekundarstufe zu denselben Lernergebnissen führen würden wie heute. Der schulische Druck nimmt in dieser Phase eher zu als ab. Wer glaubt, man entlaste die Schülerinnen und Schüler, indem man Französisch einfach später beginnen lässt, verkennt die Realität des Schulalltags auf der Oberstufe. Hinzu kommt ein weiterer wichtiger Punkt: Frühes Sprachenlernen schafft Zeit – Zeit zum Üben, Zeit zum Wiederholen und Zeit zum Verstehen. Gerade Schülerinnen und Schüler, die beim Sprachenlernen etwas mehr Zeit benötigen, profitieren davon. Wenn wir eine Sprache erst später einführen, erhöhen wir automatisch den Lern- und Leistungsdruck. Und wir müssen uns auch fragen: Wollen wir unseren starken Schülerinnen und Schülern im Wege stehen, indem wir mit einer Verschiebung des Französischunterrichts auf die Oberstufe in Kauf nehmen, dass dort andere, ebenso wichtige Fächer abgebaut werden müssten? Eine solche Verschiebung würde zudem die Chancengerechtigkeit schwächen. Schwächere Schülerinnen und Schüler wären durch die bereits heute volle Stundentafel zusätzlich benachteiligt. Gleichzeitig darf es nicht sein, dass starke Schülerinnen und Schüler auf eine frühe, gute und vielfältige Bildung verzichten müssen. Um eine Überforderung zu vermeiden, müsste man möglicherweise gerade jene Fächer reduzieren, die für unsere Wirtschaft zentral sind, nämlich die MINT-Fächer. Das widerspräche klar den wirtschaftspolitischen Bildungszielen. Die Diskussion über Überforderung darf deshalb nicht verkürzt geführt werden. Wie im Positionspapier von Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern vom März 2025 festgehalten, ist die entscheidende Frage nicht, ob Französisch auf der Primarstufe stattfinden soll, sondern wie der Unterricht gestaltet wird. Ja, es gibt durchaus Verbesserungspotenzial. Gleichzeitig gibt es viele Lehrpersonen, die mit grossem Engagement und Freude unterrichten – und genau das überträgt sich auch auf die Schülerinnen und Schüler. Ein stärker kommunikationsorientierter Unterricht, realistische Lernziele, eine gute Abstimmung zwischen Primar- und Sekundarstufe sowie eine gezielte Unterstützung der Lehrpersonen können viel bewirken. Wie Sie der Beantwortung der Motion entnehmen konnten, hat das Amt für Volksschule in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen zur Förderung und Stärkung des Französischunterrichts auf der Primarstufe eingeleitet. Diese Massnahmen sind noch in Umsetzung und müssen sich zuerst bewähren. Es wäre deshalb nicht sinnvoll, die Volksschule erneut rasch umzustellen, bevor diese Massnahmen ihre Wirkung entfalten konnten. Statt eine Landessprache aus der Primarstufe zu entfernen, müssen wir uns darauf konzentrieren, den Unterricht so zu gestalten, dass er motivierend, verständlich und lernwirksam ist. Denn eines dürfen wir nicht vergessen: Wir wissen heute nicht, welchen Weg unsere Kinder morgen einschlagen werden. Ein Kind, das heute glaubt, Französisch nie zu brauchen, arbeitet morgen vielleicht in einem Betrieb mit Kunden aus der Romandie oder in der Bundesverwaltung, studiert an einer Hochschule, steigt in die Politik ein oder übernimmt eine Aufgabe in einem national oder international tätigen Unternehmen. Unsere Aufgabe ist es, den Kindern möglichst viele Türen offen zu halten, nicht Türen frühzeitig zu schliessen. Vertrauen wir in unsere Thurgauer Volksschulen. Bildung ist die wichtigste Ressource unseres Landes – vergessen wir das nicht. Es ist ein Privileg, dass unsere Bildung vielfältig gestaltet und für alle zugänglich ist. Schätzen wir diesen Wert und das, was unsere Schweiz ausmacht – unsere Willensnation, die ihre Vielfalt auch durch Mehrsprachigkeit lebt und stärkt. Geschätzte Kantonsrätinnen und Kantonsräte, – Hand aufs Herz – allzu oft projizieren wir unsere eigenen negativen Erfahrungen auf die Kinder von heute. Damit stärken wir sie nicht. Gehen wir mit einer positiven Haltung voraus, motivieren und unterstützen wir unsere Kinder, und seien wir stolz, wenn sie unsere eigenen Leistungen eines Tages übertreffen. Die Schweiz lebt von ihrer Vielfalt. Diese Vielfalt ist keine Belastung. Sie ist eine Stärke, und diese Stärke beginnt nicht erst in der Sekundarschule – sie beginnt in der Primarschule. Der Regierungsrat bittet Sie deshalb, die Motion für nicht erheblich zu erklären. Besten Dank.
- RegierungsratDiscursGrosser RatVielen Dank für Ihre Voten, für die engagierte, kritische und auch differenzierte Diskussion. Gerne möchte ich die schöne Einleitung des Votums von Kantonsrätin Corinna Pasche-Strasser nochmals wiedergeben: „Was wünschen wir uns für unsere Kinder? Wir wünschen uns, dass sie dazugehören, dass sie ihre Talente entfalten können, dass sie eine faire Chance haben.“ Für dieses Gelingen müssen die Herausforderungen im Zusammenhang mit der steigenden Zahl von Kindern mit Sonderschulbedarf ernstgenommen werden. Besonders ins Gewicht fällt der deutlich überproportional wachsende Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Lern- und Verhaltensstörungen mit und ohne Sonderschulstatus, der den Regelunterricht stört. Dem Regierungsrat ist bewusst, dass die Integration in Regelklassen anspruchsvoll ist und dass der Grundsatz „Integration vor Separation“ in der Praxis an Grenzen stösst. Obwohl es nicht dem Grundgedanken der integrativen Sonderschule entspricht, steht es den Thurgauer Schulgemeinden frei, Klein- oder Einschulungsklassen für Schülerinnen und Schüler mit einem besonderen Förderbedarf zu führen. Ebenso können Integrationsklassen für fremdsprachige Kinder geführt werden. Gleichzeitig, und das ist mir auch wichtig, ist festzuhalten, dass der Kanton Thurgau im interkantonalen Vergleich die zweittiefste Integrationsquote aufweist. Entsprechend hoch ist die separative Beschulung. Das Amt für Volksschule begleitet die Schulen mit verschiedenen Massnahmen, die bereits in der Beantwortung der Interpellation dargelegt wurden. Ziel ist es, tragfähige Lösungen zu entwickeln, die sowohl für die Schulen als auch für die Gesellschaft langfristig umsetzbar sind. Bereits im Jahr 2022 setzte sich eine breit zusammengesetzte Arbeitsgruppe vertieft mit der Thematik der Sonderschulung und den steigenden Sonderschulquoten auseinander. Dabei wurden mittel- und langfristige Visionen erarbeitet sowie Fragen zu Zuständigkeiten, finanziellen Auswirkungen, rechtlichen Grundlagen und möglichen Umsetzungsschritten geklärt und in einem Bericht festgehalten. Im vergangenen Jahr wurde diese Arbeit mit zwei weiteren Arbeitsgruppen zu den Themen „Zukunft Sonderschulen“ und „Zukunft Förderkonzepte“ weitergeführt. Inzwischen liegen zwei Berichte vor. Diese enthalten Massnahmen zur Sicherstellung ausreichender separativer Sonderschulplätze sowie zur Vereinfachung der Rechtsgrundlagen und berücksichtigen die Aspekte Bedarf, Ressourcen und Angebot. Beide Berichte befinden sich derzeit in der Vernehmlassung. Bereits heute kann festgehalten werden, dass in beiden Bereichen klarer Handlungsbedarf festgestellt wurde. Daraus wird insbesondere eine notwendige Stärkung der Regelschulen abgeleitet. Wir haben dies auch oft in den Voten gehört. Wir nehmen das ernst. Auch die im Jahr 2024 durchgeführte Fokusevaluation zur integrativen Sonderschulung zeigt bestehenden Handlungsbedarf auf. Insgesamt zeichnet sie jedoch auch ein positives Bild der integrativen Sonderschulung im Kanton Thurgau. Weitere laufende Arbeiten im Förderbereich des Amtes für Volksschule betreffen unter anderem die Weiterentwicklung des Berufsbildes der Schulischen Heilpädagogik sowie die Zusammenarbeit zwischen Sonder- und Regelschulen im Rahmen des Konzepts „Kompetenzzentrum Integrative Sonderschulung“. Wie Kantonsrat Reto Ammann ebenfalls erwähnte, ist es zudem ein zentraler Aspekt, die Lehrpersonen zu stärken. Die Pädagogische Hochschule Thurgau prüft derzeit, wie dem Thema Sonderpädagogik in der Ausbildung noch stärker Rechnung getragen werden kann. Denkbar wäre beispielsweise ein optionales Vertiefungsangebot im Bereich Sonderpädagogik im Studiengang Sekundarstufe I. Hierfür sind jedoch noch weitere Abklärungen mit dem Schulfeld notwendig. Geschätzte Damen und Herren, der Regierungsrat ist sich der Belastungen im Bereich der Sonderschulung, insbesondere der Integrativen Sonderschulung, bewusst und nimmt diese ernst. Dabei dankt der Regierungsrat den Schulgemeinden für ihr grosses Engagement. Wir wissen, dass eine gelingende Integrative Sonderschulung nur mit dem täglichen Einsatz und der hohen Professionalität der Schulen, der Schulleitungen und insbesondere der Lehrpersonen möglich ist. Sie tragen die Verantwortung vor Ort und leisten unter teilweise anspruchsvollen Bedingungen einen zentralen Beitrag zum Funktionieren unseres Bildungssystems.
- RegierungsratDiscursGrosser RatVielen Dank, Kantonsrätin Brigitta EngeliSager, dass Sie sich mit unseren Schulen befasst haben. Ja, es ist so, die Globalbudgetkürzung ist anspruchsvoll. Sie wurde auf jeder Schule umgesetzt, die Schulen haben wirklich ihr Bestes gegeben. Man bedenke, dass die Schulen die Budgets bereits erstellen mussten, als noch nicht ganz klar war, wie es im Sommer dann aussehen wird mit den Klassen. Man konnte nicht auf einmal schon das Budget kürzen, weil es einfach für das Jahr schon so weit festgesetzt war. Aber sie haben das Beste gemacht, und ich würde sagen, sie haben es gut gemacht. Dass natürlich bei Nachfragen gewisse Punkte kommen, die anspruchsvoll sind, das ist völlig klar, das ist ja auch so im Moment. Dass es auch einen Einfluss auf das Bildungsangebot und den damit verbundenen Rahmen hat, ist auch mit dieser Kürzung unumgänglich, und das ist das, was man spürt. Was mich jetzt wirklich etwas umtreibt, ist das Votum vorhin von Kantonsrat Reto Ammann. Wir haben unsere Budgets auf der Globalbudgetkürzung erstellt, wir haben die Finanzstrategie eingehalten, wir haben sehr viel Arbeit in das Budget 2026 gesteckt. Es ist nicht einfach eine Erhöhung und kein Lerneffekt dahinter. Das ist nicht so, und das möchte ich wirklich hier so festhalten. Es war sehr anspruchsvoll – es ist auch weiterhin anspruchsvoll –, aber wir haben die Vorgaben des Grossen Rates eingehalten, wir geben uns grosse Mühe. Das ist ein Auftrag, den Sie uns gegeben haben und wir haben diesen umzusetzen. Aber wir haben auch ein Schülerwachstum, nach wie vor, und das muss auch finanziert sein. Danke schön.
- RegierungsratDiscursGrosser RatDer Regierungsrat dankt den Interpellanten für den Vorstoss und Ihnen, geschätzte Damen und Herren, für die Diskussion. Musikalische Bildung, ein Instrument lernen zu können und das gemeinsame Musizieren, ist eine gute und sinnvolle Freizeitbeschäftigung und trägt positiv zur Entwicklung der Kinder und Jugendlichen bei. Das ist auch die Haltung des Regierungsrats. Der Kanton trägt dem Rechnung, indem er die Musikschulen jährlich mit rund 9.5 Mio. Franken unterstützt. Es liegt jedoch in der Verantwortung der Musikschulen, wie sie ihre Tarife gestalten und Art. 12a des Kulturförderungsgesetzes umsetzen. Für Familien mit finanziellen Engpässen besteht die Möglichkeit, Stiftungen und weitere Organisationen für eine finanzielle Unterstützung anzufragen. Wir haben dies bereits von Kantonsrätin Judith Ricklin gehört. Der Regierungsrat vertritt klar die Haltung, dass es nicht Aufgabe des Kantons ist, die Einnahmeausfälle der Musikschulen zu kompensieren. Dann erlauben Sie mir noch diese Bemerkung: Wir befinden uns zurzeit in einem sehr anspruchsvollen Budgetprozess und in einer Aufgaben- und Verzichtsplanung. Neue Aufgaben und Verpflichtungen belasten das Kantonsbudget zusätzlich und tragen nicht zu einer Verschlankung der kantonalen Verwaltung bei.
Contribuziuns(6)
- Einfache AnfrageMitunterzeichnendeZunahme von Raubüberfällen: Wildwest im Osten?Nr. 20/EA 188/461
- InterpellationMitunterzeichnendeErmöglichungsstrategie für den ThurgauNr. 20/IN 18/123
- Einfache AnfrageMitunterzeichnendeHandlungsbedarf bei den Globalpauschalen im Asylbereich?Nr. 20/EA 46/111
- MotionMitunterzeichnendeFinanzierung der familien- und schulergänzenden KinderbetreuungNr. 20/MO 22/230
- Einfache AnfrageMitunterzeichnendeKriminalitätszunahme: Was tut der Kanton?Nr. 20/EA 209/513
Commembranzas(11)
- Ständige Kommission
- Ständige Kommission
- Ständige Kommission
- SpezialkommissionGrosser RatFuntauna
- Mitglied15.08.2022 – 22.12.2022
- Ständige Kommission
Maletgs(2)
- Versiun 101.01.2025 – 21.05.2026
- Versiun 221.05.2026 – 31.12.2199
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