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Cornelia Komposch

Anteriur commember
Sozialdemokratische Partei
RegierungsrätinGrosser Rat

Mandat
Funcziun
Regierungsrätin
Partida
Sozialdemokratische ParteiFuntauna: SP
Pagina dal parlament
Profil uffizial
Persunal
Schlattaina
Feminin
Naschì
10. Dezember 1963
Professiun
Vorsteherin Departement für Justiz und Sicherheit
Lingua
Tudestg
Contact
Adressa
8266 Steckborn
Referenzas & funtauna
Wikidata
Q20191991
Gremi da funtauna
TG
Registraziun actualisada
10.06.2026
Emprim importà
14.08.2025
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Discurs(259)
  1. Regierungsrat
    Discurs
    Grosser Rat
    Zuerst möchte ich mich bedanken für die wohlwollende Aufnahme dieser Beantwortung. Aber tatsächlich war die Interpellation auch mit interessanten Fragen bestückt und deshalb die Aufgabe der Beantwortung für uns im Departement eine Bereicherung. Freud und Leid liegen bekannterweise oft nahe beieinander, so auch beim Thema Biber. Der Biber ist einerseits – und das anerkennt der Regierungsrat – ein wichtiger Faktor für die Biodiversität. Andererseits verursacht er aber Schäden in der Landwirtschaft, im Forst, aber auch an Infrastrukturen, die zu nachvollziehbaren Verärgerungen bei den Betroffenen führen. Die Jagd- und Fischereiverwaltung ist bemüht, allen Hinweisen nachzugehen, die bei uns eintreffen. Es gehört auch zu meiner täglichen Arbeit, Entscheide zu unterschreiben, wo ein Biberbau gestört oder entfernt werden muss. Es ist nicht so, dass das Ausnahmen sind. Das kommt relativ häufig vor, selbstverständlich immer professionell begleitet durch unsere Leute von der Jagd- und Fischerverwaltung. Wir haben eine Arbeitsgruppe Biber, die uns in diesem Thema begleitet. Es gibt Personen in diesem Saal, die auch zu dieser Arbeitsgruppe gehören. Wir haben beschlossen, das Konzept Biber Thurgau aus dem Jahre 2013 in diesem Jahr umzusetzen. Die Jagdverordnung des Bundes wird überarbeitet und befindet sich jetzt in der Vernehmlassung. Es ist davon auszugehen, dass wesentliche Änderungen oder Einflussnahmen auch in Bezug auf den Biber in diese Verordnung einfliessen werden. Daher haben wir entschieden, die Überarbeitung erst nach Inkraftsetzen dieser Verordnung in Angriff zu nehmen. Meine Nachfolgerin Sonja Wiesmann wird dann dieses interessante Geschäft, die Überarbeitung des Konzeptes Biber Thurgau, begleiten. Und da werden ganz bestimmt neue Massnahmen und neue Instrumente diskutiert werden. Ich habe gut zugehört, was alles auf dem Tisch liegt. Sie können davon ausgehen, dass wir zusammen mit der Arbeitsgruppe, der auch Fachleute angehören, dem Thema gerecht werden und beiden Seiten, der Biodiversität wie auch dem Schutz der Betroffenen vor Schäden, ein grosses Augenmerk schenken werden. Ich bitte Sie deshalb noch um etwas Geduld in dieser Sache und habe damit meine Ausführung geschlossen. Diskussion – nicht weiter benützt.
  2. Regierungsrat
    Discurs
    Grosser Rat
    Das Vorgehen der Kantonspolizei Thurgau basiert auf den Vorgaben des Schweizerischen Jugendstrafprozessrechts und auf einer Absprache mit der Jugendanwaltschaft. Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, dass andere Kantone die Nationalität einfach so bekanntgeben können. Im Jugendstrafverfahren sind die Persönlichkeitsrechte der beschuldigten Jugendlichen besonders zu achten. Deshalb findet das Strafverfahren grundsätzlich und im Unterschied zum Verfahren bei Erwachsenen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Medien werden nicht über Straftaten von Jugendlichen informiert. In Ausnahmefällen können die Untersuchungsbehörden die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über den Stand des Verfahrens orientieren. Das ist vielleicht der Umstand, dass in anderen Kantonen berichtet wird. Auf dieser Grundlage informiert die Kantonspolizei Thurgau in ihrer Mitteilung die Öffentlichkeit zurückhaltend. Nur bei Fällen, die in der Öffentlichkeit mediales Aufsehen erregen, wird sie kommunikativ aktiv. Auch in diesen Ausnahmefällen sind die Persönlichkeitsrechte der Jugendlichen, gemäss Jugendstrafprozessordnung, zu achten.
  3. Regierungsrat
    Discurs
    Grosser Rat
    Leider muss ich Sie enttäuschen, denn die genaue Einsatzzahl kann aus polizeitaktischen Gründen nicht bekanntgegeben werden, das ist auch in anderen Kantonen so üblich. Soviel kann ich aber sagen, die Kantonspolizei Thurgau leistete am WEF 2024 in Davos, auf Ersuchen der Kantonspolizei Graubünden und im Rahmen eines Einsatzes, gemäss der Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL) rund 400 Einsatztage, die pauschal mit 600 Franken pro Person vergütet werden. Die finanzielle Entschädigung wird durch die Kantonspolizei Graubünden geleistet. Die eingesetzten Kräfte der Kantonspolizei Thurgau erhalten auch während des WEF-Einsatzes ihren regulären Lohn, wodurch der finanzielle Personalaufwand der Kantonspolizei Thurgau gleichbleibt. Der Unterschied des Personalaufwands bei den sogenannten IKAPOL-Einsätzen besteht darin, dass die geleistete Überzeit mehrheitlich finanziell entschädigt und nicht wie im regulären Dienst, mehrheitlich durch Freizeit, kompensiert wird. Diese zusätzlichen Zahlungen werden aus der finanziellen Entschädigung des IKAPOL-Einsatzes beglichen und belasten das reguläre Personalbudget unseres Kantons nicht.
  4. Regierungsrat
    Discurs
    Grosser Rat
    Die Kantonspolizei Thurgau hat Kenntnis von fünf Personen, die sich in den vergangenen Jahren im Thurgau explizit zum Reichsbürgertum bekannt haben. Seit 2020 sind im Kanton Thurgau zudem 15 Personen in Erscheinung getreten, die der übergeordneten Szene der Staatsverweigerer zuzurechnen sind. Die im Kanton Thurgau vorhandenen Staatsverweigerer folgen, anders als die historisch orientierten Reichsbürger in Deutschland, einem verschwörungstheoretischen Narrativ, das den Staat und seine Behörden grundsätzlich in Frage stellt. Daraus resultiert ein konkretes Bedrohungs- und Schadenspotenzial, insbesondere in der kantonalen Steuerverwaltung, da hat Regierungsrat Urs Martin den Kern des Problems getroffen, aber auch auf Gemeindesteuerämtern, bei den Betreibungsämtern, der Arbeitslosenversicherung und weiteren Stellen des Kantons. Es sind zahlreiche verbale und in Einzelfällen sogar physische Attacken vorgekommen, das ist kein Märchen. Die kantonale Verwaltung Thurgau hat zum Umgang mit Staatsverweigerern 2023 einen internen Leitfaden erarbeitet. Zudem, und das ist eigentlich sehr bedenklich, wurden bauliche und organisatorische Massnahmen ergriffen. Diese, sowie die Renitenz der Staatsverweigerer in vielen Verfahren, führen zu erheblichen Kosten zulasten der Allgemeinheit. Aufgrund der psychischen Belastung haben zudem einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gekündigt. Die vom Grossen Rat am 22. November 2023 verabschiedete Revision des Polizeigesetzes kann unter Umständen der Polizei Mittel in die Hand geben, um dieser Gewalt Einhalt zu gebieten.
  5. Regierungsrat
    Discurs
    Grosser Rat
    Ich schicke voraus, dass ich für Ihren Ärger, den der Regierungsrat teilt, Verständnis habe. Ich schicke auch voraus, dass ich Sie heute mit meiner Antwort nicht zufriedenstellen werde. Wie der Regierungsrat in der Beantwortung Ihrer Einfachen Anfrage ausgeführt hat, erlässt das Obergericht den Anwaltstarif für Zivilund Strafverfahren, das Verwaltungsgericht jenen für Verwaltungsgerichtverfahren. Der Regierungsrat hat folglich in diesem Bereich überhaupt keine Regelungskompetenz, es gilt die Gewaltenteilung. Auch den Gerichten bleibt bei der Beurteilung des Anspruchs auf unentgeltliche Rechtspflege nur ein sehr bescheidener Ermessenspielraum. Das Bundesgericht hat die bundesrechtlichen Voraussetzungen für die unentgeltliche Rechtsprechung einer reichen Praxis konkretisiert. Schweizweit kommen daher einheitliche Berechnungssätze zur Anwendung. Da hilft ein Vorstoss im nationalen Parlament gar nichts. Würden die Gerichte die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege restriktiver handhaben, könnte eine Partei im Verfahren den entsprechenden Entscheid erfolgreich beim Bundesgericht anfechten, was wiederum bei uns Kosten generieren würde. Deshalb sind uns hier die Hände gebunden. Wir müssen den Umstand so akzeptieren.
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  • Versiun 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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