Ruth Gonseth
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- 31. Mai 1943
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- 05.08.2026
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- RedetextFachhochschulen. ZugangNr. 00.3083Schweiz
Auch die grüne Fraktion lehnt die Motion Beerli, auch als Postulat, ab. Fachhochschulen wurden geschaffen, um Berufsleuten nach Abschluss der Berufslehre und allenfalls nach der Berufsmaturität oder der Erfüllung anderer Zulassungsbedingungen eine Ausbildung auf Hochschulstufe zu ermöglichen. Arbeitserfahrung ist also eine zentrale Voraussetzung für den Ausbildungsweg Fachhochschule. Diese Voraussetzung darf jetzt eben nicht unterlaufen werden, indem wir die Fachhochschulen auch für Maturanden öffnen. Die Fachhochschulgesetzgebung wurde mit dem klaren Ziel geschaffen, im Hochschulbereich neben der universitären Ausbildung eine gleichwertige Ausbildung mit einem berufsgeprägten, praktischen Ausbildungsgang zu schaffen. Dieser Grundsatz, wonach die beiden Ausbildungswege gleichwertig, aber nicht gleichartig sein sollen, wird nun mit der Motion Beerli bereits unterlaufen und durchlöchert. Darüber hinaus schafft der Vorstoss Beerli weitere Probleme auf verschiedenen Ebenen, die nicht wegdiskutiert werden können, zum Beispiel:
1. Die Fachhochschulausbildung soll betont praxisbezogen sein. Die Praxisbezogenheit erhält man aber nicht in der Schule, sondern eben in der Praxis. In der Berufslehre erlernt man nicht nur den gewählten Beruf, sondern auch Teamfähigkeit und Sozialkompetenz. All diese spezifischen Fähigkeiten machen das Besondere des Ausbildungsweges der Fachhochschule aus.
2. Es würde auch grosse Schwierigkeiten bringen, wenn man bei Studienbeginn Schüler und Schülerinnen mit ganz verschiedenen Voraussetzungen hätte. Auf der einen Seite würden nämlich jene mit einer abgeschlossenen Berufslehre stehen und auf der anderen Seite die Gymnasialabgänger und -abgängerinnen ohne praktische Berufserfahrung. [PAGE 331]
3. Es besteht die Gefahr, dass Fachhochschulen einfach zum Überlaufbecken der Universitäten würden.
Aus all diesen Gründen kommt auch die Eidgenössische Fachhochschulkommission zum Schluss, dass vorübergehende Probleme wie Fachkräftemangel in einer Branche, doppelte Maturaabgänge oder nicht genutzte Kapazitäten an einzelnen Schulen ungeeignete Argumente seien, um Änderungen in der Aufgabenstellung und im Leistungsauftrag der Fachhochschulen zu begründen. Fachhochschulen sind noch immer im Aufbau begriffen. Jetzt ist sicher der falsche Zeitpunkt, um das gute Konzept schon wieder aufzuweichen.
Deshalb bitte ich Sie im Namen der grünen Fraktion, der Mehrheit der WBK zu folgen und die Motion Beerli, auch als Postulat, abzulehnen.
- RedetextSchweiz
Nur wer Scheuklappen trägt - und das scheinen nach dem Gehörten doch noch einige zu sein -, will es nicht wahrhaben, dass der unvernünftige [PAGE 49] Gebrauch von nichterneuerbarer Energie unser Klima ganz massiv bedroht und auch unsere Luft, unser Wasser und unsere Böden belastet. Damit bedrohen wir auch unsere Gesundheit. Punkto Energieverbrauch leben wir in unserem Land wie in den anderen Industrieländern ganz deutlich über unsere Verhältnisse; auch wenn zaghafte Schritte in die richtige Richtung gemacht worden sind, wie Herr Bührer vorhin betont hat. Aber die Anreize sind viel zu klein, und wir sägen immer noch am Ast, auf dem wir sitzen. Das schleckt keine Geiss weg.
Das Bulletin der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich vom Januar 2001 zum Klimawandel spricht eine ganz deutliche Sprache: "Der Klimawandel zeichnet sich bereits ab, und er verläuft schneller als ursprünglich erwartet." Es wird eine beschleunigte Erwärmung prognostiziert. Es wird bis zum Jahr 2100 nun schon ein Anstieg der mittleren globalen Temperatur von 1,4 bis 5,8 Grad angenommen. Weiter heisst es da, es sei zu erwarten, dass bei einem Anstieg der Durchschnittstemperatur der Erde zwischen 1 und 4 Grad der damit verbundene Anstieg der jährlichen Niederschlagsmengen zwischen 5 und 20 Prozent liege und dass im Alpenraum Extremniederschläge und ihre Folgen zu den schadenmässig bedeutendsten Naturkatastrophen gehörten.
Diese Kassandrarufe kommen nicht von uns Grünen, sondern von unserer schweizerischen Vorzeige-Denkfabrik, nämlich der ETH. Ich wäre froh, Sie würden das zur Kenntnis nehmen. Mit der Energieverschleuderung und der damit verbundenen Luftverschmutzung gefährden wir aber nicht nur unsere Umwelt, sondern ganz direkt auch unsere Gesundheit. Darauf möchte ich jetzt ein besonderes Gewicht legen. In der medizinischen Fachzeitschrift "The Lancet" ist im letzten Jahr eine mehrfach überprüfte Studie erschienen, die zum Schluss kommt, dass in den drei untersuchten Ländern - in Österreich, Frankreich und der Schweiz - mehr als 40 000 Todesfälle auf Luftschadstoffe zurückzuführen sind. Das sind mehr als 6 Prozent aller Todesfälle. Die Hälfte dieser Luftschadstoffe ist auf den Strassenverkehr zurückzuführen.
Die Kosten der Behandlung dieser verkehrsbedingten Erkrankungen sollen sich im Schnitt auf 1,7 Prozent des Bruttosozialproduktes der drei Länder belaufen. Die Untersuchung stellt weiter fest, dass der Strassenverkehr jedes Jahr für mehr als 25 000 Neuerkrankungen an chronischer Bronchitis bei Erwachsenen und für 290 000 Erkrankungen an akuter Bronchitis bei Kindern verantwortlich ist.
Die Tessiner verlangen Massnahmen für eine bessere Luft, denn Lugano sei landesweit die Stadt mit der grössten Luftverschmutzung. Unter diesem Motto sind wir gestern hier in Lugano begrüsst worden - und zusätzlich mit einem Glas beschenkt worden -, damit wir uns im Parlament für saubere Luft einsetzen. Ich werde dieses Geschenk nachher gerne an Herrn Bundesrat Villiger weiterreichen.
Uno-Experten warnen auch davor, dass der globale Klimawandel in Mitteleuropa mehr Tote zur Folge haben wird. Ursache sei der steigende Wärmestress: Die immer häufiger und intensiver auftretenden extremen Wettererscheinungen wie etwa Hitzewellen werden dabei die grösste Rolle spielen; betroffen sind überwiegend Personen mit Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, insbesondere ältere Menschen.
Mit unserer Energieverschleuderung treffen wir aber vor allem Menschen, die nicht zu den Verursachern des Klimawandels gehören. Deshalb finde ich es schon recht zynisch, wenn hier immer nur die Argumente bezüglich des eigenen Portemonnaies kommen wie vorhin zum Beispiel sehr ausführlich wieder von Herrn Bührer.
Ein Uno-Bericht, der gerade neu erschienen ist, geht davon aus, dass die Folgen der Klimaerwärmung am stärksten in Entwicklungsländern zu spüren sind, sowohl was den Verlust von Leben betrifft als auch hinsichtlich der Folgen für Investitionen und wirtschaftliche Entwicklung. Wegen der Zunahme der Hurrikane und Taifune ist vor allem in Asien der Lebensraum von Millionen von Menschen gefährdet. In Afrika drohen die beschleunigte Versteppung landwirtschaftlicher Nutzflächen und damit eine Verschärfung der Hungersnot. Besonders für Lateinamerika befürchten die Forscher eine Ausbreitung oder den Wiederausbruch von Cholera, Malaria und anderen Seuchen. Ich meine, es ist höchste Zeit, aus der BSE-Krise und aus anderen Krisen zu lernen und unseren sorglosen Umgang mit der Umwelt endlich zu beenden!
Es geht um Prävention und das Verhüten von ökologischen und gesundheitlichen Schäden. Das ist wohl die sinnvollste Aufgabe der Politik und des Staates. Anstatt immer über Gesundheitskosten zu lamentieren und den schwarzen Peter herumzuschieben, gilt es, endlich zu handeln, für eine saubere Luft zu sorgen, wie es die Tessiner besonders fordern, und den Klimawandel zu stoppen!
Das will unsere Initiative "für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern!". Das ist eine gute, eine demokratische Initiative, und es ist verfehlt, wenn Herr Bührer uns mangelndes Demokratieverständnis vorwirft.
Ihre Haltung finde ich unverständlich und kleinkrämerisch, Herr Bundesrat. Diese Schneckenhaus- und Schneckenhaustempo-Politik finde ich nicht angebracht. Sie sagen: "Ja, aber erst später." Sie betrachten diese aufkommensneutrale Verlagerung der Steuerbelastung als richtig. Aber wieso möchten Sie dann auf übermorgen verschieben, was heute erledigt werden könnte und auch müsste? Sie geben vor, dass Sie die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Moment nicht zu stark belasten wollten, dass dies staatsmännisch nicht klug sei. Aber schlussendlich wird es uns Steuerzahlerinnen und Steuerzahler später viel mehr kosten.
Ich bitte Sie deshalb, unsere Initiative zu unterstützen.
- RedetextFreilassung des 11. Panchen LamaNr. 99.3173Schweiz
Herr Bundesrat, ich bin mit Ihrer Antwort zufrieden. Sie haben bestätigt, dass Sie sich weiterhin um die Freilassung des Panchen Lama und auch weiterer Gefangenen bemühen wollen und dass Sie sich weiterhin bei den chinesischen Behörden für die Menschenrechte der Tibeter einsetzen werden.
In diesem Sinn - weil Sie die Bemühungen weiterführen wollen - bin ich mit der Abschreibung des Postulates einverstanden.
[VS]
Abgeschrieben - Classé
- RedetextFreilassung des 11. Panchen LamaNr. 99.3173Schweiz
Der vergangene Sonntag war der 52. Jahrestag der Uno-Menschenrechtserklärung. Das wäre ein wichtiger Anlass gewesen, sich auch in der Schweiz wieder öffentlich mit dem Thema auseinander zu setzen, denn der Einsatz für die Menschenrechte gehört zu den fünf politisch prioritären Ziele der schweizerischen Aussenpolitik.
Speziell interessiert sind unsere Bevölkerung, aber auch unser Parlament zu erfahren, was der Bundesrat zur Unterstützung des von Menschenrechtsverletzungen stark betroffenen tibetischen Volkes und für die Freilassung von tibetischen politischen Gefangenen konkret unternimmt.
Dies ist auch ein Anliegen meines Postulates, welches der Bundesrat eigenartigerweise als erfüllt abschreiben lassen will. Damit bin ich jedoch nicht einverstanden, denn weder ist der Panchen Lama frei, noch haben wir bisher viel über die Bemühungen des Bundesrates um seine Freilassung erfahren. Herr Bundesrat Deiss, hat beispielsweise Herr Bundespräsident Ogi bei seinem Besuch in China nach dem Schicksal des Panchen Lama gefragt, und was hat er dabei erfahren?
Ich weiss, dass der Bundesrat seit einigen Jahren die so genannte stille Diplomatie mit China bevorzugt, weil das angeblich bessere Resultate bringt. Doch, Herr Bundesrat Deiss, welche konkreten Resultate wurden damit bisher erzielt? Haben Sie befriedigende und konkrete Auskünfte über den Verbleib des verschleppten Panchen Lama? Das ist der jüngste politische Gefangene weltweit. Gab es Besuchsmöglichkeiten durch eine Delegation des Roten Kreuzes? Oder steht gar eine mögliche Freilassung bevor? Was ist mit den anderen politischen und kranken Gefangenen, für die sich unser Parlament seit langem einsetzt, wie beispielsweise von Tanak Jigme Sangpo? Was ist mit dem jungen Musiker Ngawang Choepel?
Welche Fortschritte hat hier die stille Diplomatie gebracht?
Auch Sie, Herr Bundesrat, können sicher nicht bestreiten, dass trotz stiller Diplomatie seitens vieler Staaten die Unterdrückung des tibetischen Volkes durch die chinesischen Besatzer in den letzten Jahren massiv zugenommen hat. Davon zeugt der nicht abreissende Strom von tibetischen Flüchtlingen nach Indien: Alljährlich treffen dort etwa 2000 Flüchtlinge ein, darunter viele Kinder und Jugendliche und auch viele Folteropfer. Die Religionsfreiheit wird immer stärker eingeengt. Die Situation in den Klöstern ist bedenklich. Deshalb ist auch der von den Chinesen bisher anerkannte Karmapa ins indische Exil geflohen. Tibeter, welche sich für die Unabhängigkeit aussprechen, werden willkürlich verhaftet, gefoltert und ohne ordentliches Gerichtsverfahren ins Gefängnis geworfen. Die Haftbedingungen sind unmenschlich.
Wir alle wissen nur zu gut, dass China all diese Probleme - das Thema Tibet - unter den Teppich kehren möchte und grossen Druck auf Regierungen, Parlamentsmitglieder und die Wirtschaft ausübt, um Diskussionen in der Öffentlichkeit zu vermeiden. Dafür beherrscht China, wie der "NZZ"-Journalist Ulrich Schmid berichtet hat, den so genannten "stillen Menschenrechtsdialog" im Schlaf. Bei diesem Dialog wird gesagt, was die Westler hören möchten, um nachher genauso mit Menschenrechtsverletzungen fortzufahren wie zuvor.
Herr Bundesrat, meinen Sie nicht auch, dass wir uns nicht dermassen verschaukeln lassen dürfen? Ich möchte Sie auch Folgendes fragen: Welchen effektiveren Weg sehen Sie, um die Menschenrechte in China und speziell in Tibet voranzubringen? Wie lange soll der von Jiang Zemin beim letztjährigen Besuch ausgeübte Druck weiter andauern und, vor allem, weiter wirken?
Gegen das Unter-den-Teppich-Kehren, gegen das Vergessen, haben die Tibeter-Organisationen am vergangenen Sonntag, am 52. Jahrestag der Uno-Menschenrechtserklärung, einmal mehr mit einem Protestmarsch auf ihr Schicksal aufmerksam gemacht und die Schweizer Behörden dazu aufgefordert, sich viel aktiver bei der Lösung des Tibetproblems zu engagieren.
China muss den internationalen Druck deutlich spüren; das Tibetproblem muss für China ein Hindernis darstellen, und dieser Druck muss glaubwürdig sein. Ohne stärkeren internationalen öffentlichen Druck wird es punkto Menschenrechte keine genügenden Fortschritte geben. Doch diese sind dringend, denn die tibetische Kultur stirbt. Die forcierte Ansiedlung von Chinesen in Tibet macht die Tibeter zunehmend zu einer Minderheit im eigenen Land.
Weil das Schicksal Tibets uns und auch die Schweizer Bevölkerung bewegt, weil der Panchen Lama noch nicht frei ist und weil es wichtig ist, dass uns der Bundesrat regelmässig über seine Bemühungen berichtet, bitte ich Sie, das Postulat nicht bereits abzuschreiben, sondern es zu überweisen.
- RedetextSchweiz
Mit meinem Antrag zu Artikel 118 Ziffer 3 und Artikel 119 Ziffer 2 bitte ich Sie, bei unserem ursprünglichen Entscheid zu bleiben und den straffreien Schwangerschaftsabbruch bis zum Ablauf der vierzehnten Woche nach der letzten Periode zuzulassen. Vierzehn Wochen waren bereits ein Kompromiss nach unten, und ich erinnere Sie daran, dass sich in der Vernehmlassung dreissig Organisationen - darunter die Schweizerische Gesellschaft für Prävention und Gesundheitswesen - für sechzehn Wochen ausgesprochen hatten.
Gerade am Dienstag dieser Woche hat die französische Nationalversammlung ihr bisher geltendes Recht von zehn Wochen auf zwölf Wochen Schwangerschaftsdauer verlängert; das entspricht bei uns der Dauer von vierzehn Wochen seit Beginn der letzten Periode. Die französische Nationalversammlung hat diesen Entscheid getroffen, weil die Realität bisher gezeigt hat, dass zwölf Wochen nach der letzten Periode für die Entscheidfindung zu kurz sind, dass in Frankreich deswegen bisher etwa 5000 Frauen jährlich in grosse Schwierigkeiten geraten. Vierzehn Wochen haben die meisten europäischen Länder. Ich finde es schade, dass wir hier einen fragwürdigen Kompromiss schliessen und ein Gesetz machen sollen, das über kurz oder lang wieder revidiert werden muss, wie es jetzt auch in Frankreich geschehen ist.
Im Übrigen bin ich überzeugt, dass mit schlechten Kompromissen in dieser Detailfrage das Referendum nicht verhindert wird. Dieses entzündete sich ja an der obligatorischen Beratung; das zeigt der neue Antrag der Minderheit Cina und der CVP-Fraktion. Vierzehn Wochen entsprechen nicht nur unserem ursprünglichen Beschluss, sondern vor allem auch dem Vorschlag von Fachfrauengruppen und der Beraterinnen der Familienplanungsstellen. Die Fachfrauen bitten uns, bei vierzehn Wochen zu bleiben. Sie sind in ihrer täglichen Arbeit mit diesen Fristen konfrontiert und wissen aus ihrer Arbeit, dass die nun vorgeschlagene Lösung von zwölf Wochen ein schlechter Kompromiss zuungunsten der Frauen ist.
Ich bitte Sie deshalb, an unserem ursprünglichen, sinnvollen Beschluss festzuhalten und meinem Antrag zuzustimmen.
Zu meinem Antrag zu Artikel 119 Ziffer 2: Ich bin froh, dass die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen darauf verzichten will, dass sich die schwangere Frau in ihrem schriftlichen Verlangen für einen Schwangerschaftsabbruch auf eine Notlage berufen soll und diese darlegen muss. Diesen Verzicht begrüsse ich. Das würde nämlich für weniger sprachgewandte Frauen grosse Probleme aufwerfen.
Aber ich habe eine Frage an Frau Bundesrätin und an die Kommissionssprecher: Was soll dann eigentlich noch auf dem Blatt stehen, wenn jetzt nur ein schriftliches Verlangen vorgelegt werden soll ohne irgendeine Begründung? Wird es da einfach nur ein vorgedrucktes Formular zum Unterschreiben geben? Ich finde eine solche Lösung sinnlos und bitte Sie deshalb, auf ein schriftliches Verlangen zu verzichten. [PAGE 1431] Es ist eine sinnlose Formalität. Das ist auch wieder so ein schlecht gelungener Kompromiss mit dem Ständerat.
Nirgends sonst müssen doch Patientinnen und Patienten, wenn sie zum Arzt kommen, ein schriftliches Verlangen einreichen bezüglich des Anliegens, wegen dem sie kommen. Sie alle wissen, dass der Patient bzw. die Patientin und der Arzt ein Gespräch führen. Dieses Gespräch ist ausschlaggebend, nicht irgendein schriftlicher Antrag.
Deshalb möchte ich Sie bitten, in Artikel 119 Ziffer 2 auf das Wort "schriftlich" zu verzichten.
- Motion
- MotionMitunterzeichner(-in)Entwicklungshilfe. Büro für FrauenprojekteNr. 93.3209
- MotionMitunterzeichner(-in)Beratung von Arbeitslosen (Fasel)Nr. 93.3336
- InterpellationMitunterzeichner(-in)Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus BosnienNr. 93.3561
- Postulat
- StändigSchweiz
- Mitglied06.12.1999 – 31.05.2001
- Ständig
- RatNationalrat(NR)Schweiz
- Cussegl legislativ04.12.1995 – 04.06.2001
- Cussegl legislativ25.11.1991 – 03.12.1995
- StändigSchweiz
- Mitglied04.12.1995 – 05.12.1999
- Partei
Maletgs(1)
- Versiun 101.01.2025 – 31.12.2199
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