Ulrich Fischer
- Partida
- FDP.Die Liberalen
- Parlament
- Schweiz
- Circul electoral
- Aargau
- Pagina dal parlament
- Profil uffizial
- Schlattaina
- Masculin
- Naschì
- 2. Februar 1940
- Wikidata
- Q2475778
- Gremi da funtauna
- CHE
- Funtauna actualisada
- 28.03.2025
- Registraziun actualisada
- 31.07.2026
- Emprim importà
- 14.08.2025
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- RedetextBürgerrechtsregelung. RevisionNr. 01.076Schweiz
Ich kenne den Fall Emmen zu wenig, um das abschliessend zu beurteilen. Aber wenn das Verfahren, welches das Gesetz vorsieht, eingehalten worden ist, so ist gegen diesen Entscheid nichts einzuwenden. Wenn man das ändern will, wenn man die ganze Geschichte zu einem Verwaltungsakt ausgestalten will, dann soll der Gesetzgeber das tun und das auch so sagen. Heute ist es nicht so. Deshalb müssen wir uns auf das Verfahren beschränken.
- RedetextBürgerrechtsregelung. RevisionNr. 01.076Schweiz
Mein Antrag betrifft eine Regelung im 21. Jahrhundert. Das Beschwerderecht war ja in dieser Bürgerrechtsgesetzgebung das zentrale Diskussionsthema und ist auch die Hauptdifferenz geblieben. Mitten in diese Gesetzgebung platzte das Bundesgericht mit einem Entscheid. Dessen Interpretation ist nach wie vor völlig unklar; es herrscht Verwirrung, auch bei den Sachverständigen. Besteht nun ein solches Beschwerderecht bereits von Verfassung wegen? Ist es sinnvoll, trotzdem ein solches Recht in die Bürgerrechtsgesetzgebung aufzunehmen? Und was bedeutet der ausdrückliche Verzicht auf eine solche Gesetzesbestimmung, wie dies der Ständerat beschlossen hat? Es stellen sich Fragen über Fragen.
Der Ständerat hat das Beschwerderecht mit grosser Mehrheit gestrichen. Wenn wir im Nationalrat daran festhalten, könnte das das Scheitern der ganzen Vorlage bedeuten. Wenn wir vom Nationalrat her aber auf den Entscheid des Ständerates einschwenken, so herrscht trotzdem keine Klarheit darüber, was der Gesetzgeber effektiv will. Es ist deshalb sinnvoll, eine Differenz zu belassen, damit wir diese Frage nochmals sauber evaluieren können, auch im Zusammenhang mit der Gesetzgebung über das Bundesgericht und mit dem Bundesgerichtsentscheid.
Zum Materiellen: Ich habe einen Antrag übernommen, welchen Eugen David bereits im Ständerat eingebracht hat. Herr David hat dort den Versuch unternommen, das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratieprinzip unter einen Hut zu bringen. Es ist ja unbestritten, dass jede Person in unserem Land Anspruch auf ein korrektes Verfahren hat. Herr David wollte deshalb ein faires und rechtsstaatlich ordnungsgemässes Verfahren einführen, welches nicht diskriminierend und nicht willkürlich ist.
Dagegen - hier war man sich in der bisherigen Beratung einig - besteht kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung. Die Verleihung des Bürgerrechtes ist nach wie vor ein politischer und kein Verwaltungsentscheid. Er wird deshalb in einem demokratischen Verfahren gefällt, sei es in der Gemeindeversammlung oder an der Urne. Wenn das Verfahren, welches im Gesetz vorgesehen ist, eingehalten wird, wird auch dem Rechtsstaatsprinzip nachgelebt.
Nun ist es denkbar, dass man die Erteilung des Bürgerrechtes zu einem reinen Verwaltungsakt umgestalten will, mit anderen Worten: Wenn alle Bedingungen für eine Einbürgerung erfüllt sind, dann besteht ein Rechtsanspruch. Wenn man das will, so soll man das aber im Gesetz so sagen, und damit könnte dann ein Überprüfungsrecht statuiert werden, welches eine umfassende Kognition enthält. Der heutigen Situation werden wir aber gerecht, wenn man die Überprüfungsbefugnis der Gerichte auf ein korrektes Verfahren beschränkt. Deshalb stelle ich meinen Antrag.
Falls Sie dem Antrag zustimmen, ermöglicht es diese Differenz, die Problematik nochmals im Lichte des bundesgerichtlichen Entscheides gründlich zu prüfen. Es ist wenig sinnvoll, einen Entscheid in dieser Frage übers Knie zu brechen, zumal wie gesagt auch das Bundesgerichtsgesetz in Revision ist und dort vom Ständerat schon entsprechende Weichen gestellt worden sind.
Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen.
- RedetextTechnische Zusammenarbeit und Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern. WeiterführungNr. 03.040Schweiz
Es kann gar keine Rede davon sein, dass wir die Entwicklungshilfe zusammenstreichen wollen. Es geht lediglich darum, angesichts der finanzpolitischen Situation keine Erhöhung vorzunehmen. Dafür, meine ich, hat unsere Bevölkerung angesichts der Diskussionen, die wir täglich führen, sehr wohl Verständnis. Ich meine, die Mehrheit sei ganz klar auf meiner Seite.
- RedetextTechnische Zusammenarbeit und Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern. WeiterführungNr. 03.040Schweiz
Damit kein Missverständnis entsteht: Die Arbeit der Deza verdient Anerkennung, sie macht gute Arbeit. Die Schilderungen, die uns Herr Fust in der Kommission gegeben hat, waren einleuchtend. Der Antrag der Minderheit II stellt all dies nicht infrage.
Der Hintergrund ist ein anderer: Der Antrag hat nichts mit Krämergeist zu tun, Frau Riklin, er hat aber viel mit den Bundesfinanzen, mit Ausgabendisziplin, mit Psychologie und mit politischem Realismus zu tun. Der bisherige Rahmenkredit, nämlich 4 Milliarden Franken, wurde für mindestens vier Jahre bewilligt. Er wird Mitte 2004 aufgebraucht sein, und es ist richtig, wenn die Verwaltung rechtzeitig einen neuen Rahmenkredit beantragt. Warum aber die Erhöhung auf 4,4 Milliarden Franken, um rund 10 Prozent? Die Antwort finden wir in der Botschaft: Es sei eine aussenpolitische Beurteilung, es seien die finanzpolitischen Möglichkeiten und es seien praktische Erfordernisse, die zu diesem Antrag geführt haben.
Es stellt sich schon die Frage, ob diese Begründung wirklich stichhaltig ist; Sie können das selber beurteilen, wenn wir unsere finanzpolitische Situation ansehen. In der gleichen, jetzigen Situation werden wir über ein Entlastungsprogramm von 3,3 Milliarden Franken entscheiden. Viele Bundesstellen werden massive Sparmassnahmen treffen müssen, die zum Teil wehtun werden. Der Schuldenberg wächst weiter an, die AHV und die 2. Säule stehen vor einer unsicheren Zukunft - und wir sollen nun diesen Rahmenkredit um 10 Prozent erhöhen. Ich meine, wir dürfen dies aus politischen und psychologischen Gründen nicht tun, selbst wenn es sachlich noch vertretbar wäre.
Ich höre den Einwand, dies sei ja nur ein Rahmenkredit, die effektiven Ausgaben würden mit dem Budget bewilligt. Das ist richtig, das Parlament kann bei den Zahlungskrediten dann noch bremsen. Die entsprechende Erfahrung hat aber gezeigt, dass der Kredit in der Minimalzeit nicht ausgeschöpft worden ist; auch 4 Milliarden Franken reichen für vier Jahre. Möglicherweise - das wäre das Schlimmste, was passieren könnte - müsste man den Nachfolgerahmenkredit einfach ein halbes Jahr früher beantragen. Also: Belassen wir doch diesen Rahmenkredit auf dem bisherigen Niveau, es passiert effektiv nicht sehr viel.
Aber psychologisch müssen wir beachten, dass das in der Öffentlichkeit bezüglich der Arbeit des Parlamentes sehr wohl ins Gewicht fällt. Ich bitte Sie, auch zu beachten, dass dieser Artikel eine Abstimmung im Rahmen der Ausgabenbremse verlangt. Das ist auf der Fahne nicht vermerkt, wohl aber auf Seite 4719 der Botschaft. Wenn diese Abstimmung bezüglich Ausgabenbremse scheitern sollte, ist die ganze Vorlage im Eimer. Ich frage Sie: Wollen Sie das? Damit wird weder der Sache noch der Deza oder dem EDA ein Dienst erwiesen. Ich möchte aber, dass die Entwicklungszusammenarbeit im bisherigen Rahmen weitergeführt werden kann. Ich fordere Sie deshalb auf, einen vernünftigen Beschluss zu fassen und den finanzpolitischen und psychologischen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen.
Nochmals: Der Antrag der Minderheit II ist nicht gegen die Arbeit der Deza gerichtet, sie soll diese ungehindert weiterführen können. Wir wollen keine Kürzung des bisherigen Kreditvolumens, sondern eine Fortschreibung auf dem gleichen Niveau. Es ist lediglich ein Verzicht auf die zehnprozentige Aufstockung angesichts der heutigen finanzpolitischen Situation.
Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.
- RedetextSchweiz
Mein Votum wird etwas weniger visionär ausfallen als dasjenige von Kollege Gross.
Der Bericht gibt einen Überblick über die ersten vier Monate Mitgliedschaft der Schweiz bei der Uno. Man kann sich ja fragen, ob es sinnvoll sei, nach vier Monaten einen fast hundertseitigen Bericht zu erstellen. Weil es sich aber um den Einstieg der Schweiz als Vollmitglied in der Uno handelt, kann man dafür Verständnis haben, und es ist zu begrüssen, dass wir hier eine erste Bilanz erhalten haben.
Die Diskussion in der Kommission war relativ kurz. Es war ja auch noch nicht sehr viel Fleisch am Knochen. Herr Gysin als Kommissionssprecher hat da eine Menge Dinge erzählt, die in der Kommission überhaupt nicht zur Diskussion standen, vom WEF, von den Drei Schluchten usw. Das ist die private Meinung von Herrn Gysin und keinesfalls jene der Kommission, schon gar nicht der Mehrheit der Kommission; ich möchte das festgehalten haben.
Ich möchte folgende Themen kurz streifen: Die Frage der Einsitznahme der Schweiz im Sicherheitsrat wurde aufgeworfen. Es wurde uns gesagt, dass diese nicht aktuell sei, weil die Sitze der westlichen Staatengruppe bis ins Jahr 2014 ausgebucht seien. Ich glaube, das könnte uns [PAGE 1041] manches Problem und manche politische Zerreissprobe ersparen.
Diskutiert wurde auch eine allfällige Reform des Sicherheitsrates mit der Abschaffung des Vetorechtes. Dieses Vetorecht der fünf Grossmächte ist ganz klar eine Ungleichbehandlung der Mitglieder. Der Bundesrat macht sich aber für diese Abschaffung des Vetorechtes nicht stark, weil er befürchtet, dass das die starken Staaten dazu führen könnte, dann noch mehr ausserhalb der Uno zu agieren, als sie das bisher schon tun - das Verhalten der USA im Irak-Konflikt lässt grüssen.
Vor dem Beitritt der Schweiz zur Uno wurde immer wieder die Frage aufgeworfen, ob das mit unserer Neutralität vereinbar sei, ob die Neutralität nicht ein Hinderungsgrund für unser Land sei, in der Uno effizient mitzuwirken, vor allem in den politischen Gremien. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass das nicht der Fall ist. Die Aussage des Bundesrates vor der Abstimmung, dass man auch als neutraler Staat seine Aufgaben als Uno-Mitglied vollumfänglich wahrnehmen kann, ist bestätigt worden.
Allgemein möchte ich noch festhalten, dass der Schweiz ein guter Einstieg in die Uno gelungen ist. Sie ist willkommen und kann bereits sehr effizient mitwirken. Die Mitgliedschaft der Schweiz ist auch eine klare Stärkung von Genf als zweitem Uno-Sitz. Verschiedentliche Auftritte von Schweizer Vertretern in den Uno-Gremien sind bereits erfolgt. Die Wirkung lässt sich hier noch nicht abschätzen. Schliesslich möchte ich festhalten - was auch schon gesagt wurde -, dass wir mit Botschafter Staehelin einen ausgezeichneten Repräsentanten haben. Ich möchte ihm auch hier ein Kränzchen für seine gute Arbeit winden.
Ich beantrage Ihnen, vom Bericht zustimmend Kenntnis zu nehmen.
- MotionMitunterzeichner(-in)Revision VerrechnungssteuergesetzNr. 93.3489
- MotionMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)Verstärkung und Ausbau der Säule 3aNr. 93.3136
- MotionMitunterzeichner(-in)Steuern und AbgabenstoppNr. 93.3590
- InterpellationMitunterzeichner(-in)Sanierung der BundesfinanzenNr. 93.3660
- StändigSchweiz
- Mitglied06.12.1999 – 30.11.2003
- Präsident/in01.12.1997 – 05.12.1999
- Vizepräsident/in04.12.1995 – 01.12.1997
- Ständig
- Ständig
- RatNationalrat(NR)Schweiz
- Cussegl legislativ04.12.1995 – 30.11.2003
- Cussegl legislativ30.11.1987 – 03.12.1995
Maletgs(1)
- Versiun 101.01.2025 – 31.12.2199
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