Jean Henri Dunant
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- Partida
- Schweizerische Volkspartei
- Parlament
- Schweiz
- Circul electoral
- Basel-Stadt
- Pagina dal parlament
- Profil uffizial
- Schlattaina
- Masculin
- Naschì
- 12. November 1934
- Mort
- 19. Oktober 2015
- Wikidata
- Q120100
- Gremi da funtauna
- CHE
- Funtauna actualisada
- 05.08.2026
- Registraziun actualisada
- 18.09.2026
- Emprim importà
- 14.08.2025
- JaSchweizMassnahmenpaket zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems (Geschäft des Bundesrates)NationalratWintersession 2008 · 01.12.2008Resultat: 130 Gea · 53 Na · 4 Absten. · 13 Absent
- Hat nicht teilgenommenSchweizStrafprozessrecht. Vereinheitlichung (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2008 · 15.09.2008Resultat: 48 Gea · 95 Na · 1 Absten. · 56 Absent
- NeinSchweizResultat: 143 Gea · 31 Na · 1 Absten. · 25 Absent
- NeinSchweizPatentgesetz. Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2008 · 26.05.2008Resultat: 88 Gea · 93 Na · 15 Absten. · 4 Absent
- JaSchweizFreizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2008 · 26.05.2008Resultat: 56 Gea · 135 Na · 1 Absten. · 8 Absent
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- RedetextSchweiz
Das Managed-Care-System - warum eigentlich englische Ausdrücke? - soll durch niedrigere Prämien respektive Beiträge, z. B. mit einem differenzierten Selbstbehalt, Angebot und Nachfrage und die Finanzierung im äusserst komplexen Gesundheitswesen in Schranken halten. Ich sage "in Schranken halten", denn eine Senkung der Kosten ohne schwere Nachteile für die Patienten ist nicht möglich. Die eigentlichen Kosten - ohne Löhne - werden weiterhin im Minimum um 3 Prozent jährlich steigen, also um 30 Prozent in zehn Jahren. Die Jüngeren von Ihnen werden das also noch voll auskosten können.
Abgesehen von Wartelisten für Untersuchungen und Eingriffe muss bei solchen ökonomischen Steuerungsmodellen erwartet werden, dass bei Erreichen des Kostenrahmens wichtige Untersuchungen und Massnahmen in unzulässiger Weise aufgeschoben werden. Managed Care und staatlich verordnete DRG - wieder so ein Ausdruck - ebnen den Weg zur Zweiklassenmedizin. Ich kann mir deshalb nicht erklären, warum die Linke solche Modelle, die eine Ökonomisierung der Medizin und damit sicher Ungerechtigkeiten zur Folge haben, nicht energischer bekämpft.
Ärztenetzwerke auf freiwilliger Basis gibt es vor allem unter Spezialisten, z. B. solchen für Gefäss-, Nieren- oder Nervenkrankheiten, schon seit vierzig Jahren. Diese Zusammenarbeit erspart vielfach unnötige diagnostische und therapeutische Handlungen und damit vermeidbare Kosten. Die Bereitschaft der Leistungserbringer, da mitzumachen, wird sich unter Zwang in engen Grenzen halten. Als Arzt, namentlich als Spezialist, kann ich mich hingegen mit einem Hausarztkonzept abfinden und glaube, dass durch diese Filterfunktion gewisse Einsparungen erzielt werden könnten. Voraussetzung dafür ist allerdings eine Verbesserung der finanziellen und beruflichen Stellung der Hausärzte. Bislang hat unsere Bevölkerung eine Behinderung des Zugangs zum Spezialisten allerdings abgelehnt.
Unser Gesundheitssystem ist qualitativ sehr gut, aber teuer. Setzen wir dieses gute und vor allem auch gerechte System nicht durch die alleinige Fixierung auf ökonomische Faktoren aufs Spiel. Die Qualität der Medizin, das darf ich Ihnen aufgrund meiner Erfahrungen in den USA, in Frankreich und in Deutschland sagen, ist bei uns einmalig gut und heute noch gerecht. Das Volk sollte anlässlich einer Referendumsabstimmung das letzte Wort zu einem solchen Systemwechsel haben. Wenn es diesen Wechsel nicht will, sollte es sich auch nicht über steigende Prämien beklagen.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.
- RedetextSchweiz
Ich spreche über Parallelimporte von Medikamenten, über Generika, und zuletzt sage ich noch ein Wort zur Selbstdispensation.
Medikamente machen rund 11 Prozent der Gesamtausgaben unseres Gesundheitswesens aus. Zum Vergleich: Rund 50 Prozent der Ausgaben fallen jährlich im Spitalbereich an. Trotzdem behaupten Preisüberwacher und Konsumentenschutz, mit Parallelimporten liesse sich bei den Medikamenten eine Milliarde Franken für unser Gesundheitswesen einsparen. Gemäss einer Studie der Parallelimporteure sparen Deutschland, Grossbritannien, Schweden und Dänemark zusammen aufgrund von Parallelimporten rund 700 Millionen Franken pro Jahr. Umgerechnet auf die Schweiz bedeutet dies ein Sparpotenzial von rund 30 Millionen Franken oder Fr. 4.25 pro Kopf und Jahr; das sind etwa 0,12 Prozent der Gesundheitskosten. Auf das Preisniveau haben Parallelimporte nur minime Auswirkungen. Zwischen 58 und 99 Prozent der Preisdifferenz zwischen Quell- und Zielland versickern bei den Zwischenhändlern.
Der Parallelhandel mit patentgeschützten Gütern unterläuft den Patentschutz. Mit dem Parallelimport patentgeschützter Medikamente würde die Schweiz, welche mehr als jedes andere Land von der Innovationskraft und den Investitionen ihrer Pharmaunternehmen lebt, leichtfertig den Schutz des geistigen Eigentums und den Pharmastandort Schweiz mit seinen Arbeitsplätzen infrage stellen. 4 Prozent der schweizerischen Pharmaproduktion bleiben in der Schweiz, 96 Prozent gehen ins Ausland. Schweizer Pharmafirmen forschen und produzieren zu Schweizer Löhnen und mit Schweizer Kosten. Der Forschungsplatz Schweiz wäre gefährdet, der volkswirtschaftliche Schaden durch Parallelimporte wäre grösser als der Nutzen. Es gibt wirksamere Instrumente zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen als Parallelimporte, Massnahmen, die den Patienten zugutekommen und die den Forschungsstandort Schweiz nicht gefährden.
Deutlich wirksam ist die Förderung von preisgünstigen Generika. Durch Einführung des differenzierten Selbstbehaltes hat sich der Anteil der Generika innerhalb kurzer Zeit von 8 auf 12 Prozent erhöht. Damit einhergehend sind die Preise von 1400 Präparaten auf der Spezialitätenliste um durchschnittlich 30 Prozent zurückgegangen. Es konnten so bei den Medikamenten Einsparungen von etwa 250 Millionen Franken erzielt werden - das muss man immer in Relation zu den 60 Milliarden Franken Gesamtkosten sehen. Die Preise der Generika liegen allerdings zum Teil immer noch bis zu 40 Prozent über denjenigen anderer europäischer Länder. Hier muss eine Anpassung der Preisgestaltung erfolgen. Man könnte sich auch vorstellen, zulasten der Grundversicherung grundsätzlich ausschliesslich Generika und nur in begründeten Einzelfällen Originalpräparate abzugeben.
Schliesslich bin ich der Ansicht, dass die Frage der Selbstdispensation, also des Verkaufs von Medikamenten durch den Arzt, ernsthaft zu prüfen ist. Für mich hat die Selbstdispensation ausser für Starterpackungen in Notfällen nur in ländlichen Gegenden eine Berechtigung.
Aber auch mit all diesen Sparmassnahmen lassen sich die Krankenkassenprämien nicht senken. Tiefere Prämien gibt es nur bei Leistungsabbau. Moderne Medizin ist teuer; die Gesundheitskosten belaufen sich auf rund 60 Milliarden Franken pro Jahr. Herr Kollege Bortoluzzi wird Ihnen nachher Wege aus diesem Dilemma aufzeigen.
- RedetextSchweiz
Die SVP-Fraktion kann dem Gesetzentwurf als Ganzem auch heute nicht zustimmen. Dieser leistet weiterhin einer Aufweichung der Drogenpolitik Vorschub. Die sogenannte Risikoreduktion sowie die Heroinabgabe als von den Krankenkassen zu bezahlende Therapie würden in diesem Gesetz verankert. Dies würde alle Bemühungen für eine echte, abstinenzorientierte Prävention und Therapie zunichtemachen, ebenso - wegen der Fixerräume - die Repression. Diese Einrichtungen zum Spritzen illegaler Drogen würden legal werden. Es kann doch nicht behauptet werden, dass eine Drogenabgabe eine grosse Straftat ist, wenn der Staat sie selber betreibt.
Drogenkonsum darf in keinem Fall straffrei bleiben. Der Internationale Suchtstoffkontrollrat hat festgehalten, dass das Bereitstellen von Räumen für den Konsum von Drogen in jedem Fall gegen das internationale Abkommen über Drogen verstösst. Der gleiche Kontrollrat fordert die schweizerische Regierung auf, jede Gesetzesänderung in Übereinstimmung mit den internationalen Verträgen über Drogenkontrolle vorzunehmen. Drogenhandel, Drogenabgabe und Drogenkonsum müssen konsequent und ohne gesetzliche Schlupflöcher verboten und die abstinenzorientierte Therapie muss gefördert werden.
Die SVP-Fraktion lehnt wegen der Drogenabgabe, den Fixerräumen und den zu milden Strafbestimmungen die Vorlage ab und wird bei einer Annahme das Referendum ergreifen oder allenfalls ein solches unterstützen.
- RedetextSchweiz
Die SVP-Fraktion unterstützt die Minderheit I (Ruey).
Ich möchte bei dieser Gelegenheit auf diverse Mängel der Vorlage aufmerksam machen. Bei der Überarbeitung des Gesetzes sind zwar einige Verbesserungen vorgenommen worden: Immerhin heisst es jetzt, das Bundesgesetz solle dem Konsum von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen durch Förderung der Abstinenz vorbeugen; auch sind gefährliche Lücken wie die Frage der Fahrlässigkeit - Drogenschmuggel als Kavaliersdelikt - ausgemerzt worden. Leider sind in diesem Gesetzentwurf jedoch die sogenannte Risikoreduktion und die Heroinabgabe als von den Krankenkassen zu bezahlende Therapie verankert worden. Diese in den für die Drogenfrage verhängnisvollen Neunzigerjahren eingeführten Massnahmen, deren Wirksamkeit bisher nicht belegt werden konnte, untergraben alle Bemühungen um eine echte abstinenzorientierte Prävention und Therapie sowie, im Falle der Fixerräume, die Repression.
Besonders problematisch ist die heroingestützte medizinische Behandlung. Diese stellt keine anerkannte alternative Therapie für Heroinabhängige dar, wohl aber das sicherste Mittel, um diese Patienten in ihrer chemischen Zwangsjacke gefangen zu halten. Seit 1994 haben etwa 3000 Heroinsüchtige staatliches Rauschgift erhalten. Bis heute ist das Bundesamt für Gesundheit, das zu diesem Thema jedes Jahr einen Bericht veröffentlicht, nicht in der Lage, auch nur einen einzigen Fall zu veröffentlichen, bei dem ein Teilnehmer eines Heroinabgabeprogramms wirklich abstinent geworden wäre.
Es muss hier auch die hohe Sterblichkeitsrate bei den Teilnehmern der Programme erwähnt werden: Bei den bisher 3000 Teilnehmern ereigneten sich mehr als 200 Todesfälle, vielfach wegen Überdosen aufgrund des Konsums von Substanzen, die zusätzlich zum staatlich abgegebenen Rauschgift eingenommen wurden. Die heroingestützte Behandlung muss weiterhin eine Ausnahmebehandlung für besonders schwer Heroinabhängige bleiben und kann nicht einfach wie die Methadonbehandlung jedem Heroinabhängigen zur Verfügung gestellt werden.
Es fällt in der bundesrätlichen Stellungnahme auf, dass der Bundesrat nur von betäubungsmittelabhängigen Personen spricht, was zu weit geht, weil Heroin nur an schwerst- oder zumindest schwerabhängige Personen abgegeben werden darf. Er erwähnt auch kein Mindestalter, keine Mindestsuchtdauer und keine Mindestanzahl von gescheiterten Behandlungsversuchen.
Nun noch ein Wort zu den Fixerräumen: Mit der offiziellen Einführung der Risikoreduktion als vierter Säule der Drogenpolitik würden auch die Einrichtungen zum Spritzen illegaler Drogen legal werden. Dies steht jedoch im Gegensatz zum Abstinenzziel. Fixerräume untergraben auch die Präventionsbemühungen. Einerseits werden Heroin und Kokain als gefährliche illegale Substanzen bezeichnet. Andererseits stellen Stadtbehörden Injektionslokale zur Verfügung, wo ohne Stress die gleichen Drogen konsumiert werden können. Im Vorraum der Fixerräume wird Drogenhandel betrieben. Das sei eben ein rechtsfreier Raum, wurde ich belehrt.
Drogenabhängige Personen brauchen Hilfe, um aus der Sucht herauszukommen, und nicht Hilfe, um darin zu verbleiben. Die Zahl der Süchtigen wird grösser, die Zahl der Aussteiger dagegen nimmt, bedingt durch die verführerische Signalwirkung der Drogenabgabe, massiv ab.
Noch kurz zu den Strafen beim Drogenhandel: Währenddem das Weltdrogenproblem dank konsequenter Repression [PAGE 75] langsam eingedämmt wird, ist in der Schweiz der Drogenhandel zu einer eigentlichen Plage geworden. In diesem Zusammenhang will man ein wenig glaubhaftes und wenig abschreckendes System von Strafen beibehalten. Schliesslich betrachten wir die Ausklammerung der Cannabis-Problematik als Schlaumeierei und Teil einer Salamitaktik zur Liberalisierung von Drogen schlechthin.
Deshalb unterstützen wir die Minderheit I (Ruey).
- RedetextSchweiz
Die vorliegende Initiative verlangt, dass künftig komplementärmedizinische Leistungen wieder umfassend durch die obligatorische Krankenversicherung zu decken seien. Ursprünglich nannten sich diese Leistungen Alternativmedizin, doch passt der Ausdruck "Komplementärmedizin" besser zum Gebrauch, den die Patienten von diesen Leistungen machen, nämlich als Ergänzung zur Schulmedizin nach dem Motto: Nützt es nicht, so schadet es auch nicht.
In der Tat sind bei vielen Versicherungsverträgen - rund 70 Prozent - komplementärmedizinische Leistungen inbegriffen. In Anspruch genommen werden sie allerdings nur in etwa 3 Prozent der Fälle, und zwar ergänzend zu anderen Therapien, meist in chronischen Fällen und dort, wo die Schulmedizin nicht zum Erfolg geführt hat. Zu den hohen Kosten in der Grundversicherung tragen jedoch gerade die vielen kleinen Posten bei.
Damit es ganz klar ist: Wir sind nicht Gegner der Komplementärmedizin, wir wenden uns nur dagegen, dass diese Leistungen, denen sicher weitere folgen würden, in den [PAGE 1245] Grundleistungskatalog aufgenommen werden. Machen wir uns also keine Illusionen: Wenn jetzt einzelne von insgesamt etwa 200 Komplementärmethoden in die Grundversicherung aufgenommen würden, müsste früher oder später eine Unzahl weiterer Methoden ebenfalls von der Grundversicherung übernommen werden. Eine zusätzliche Ausbildung während des jetzt schon überladenen Medizinstudiums müsste gewährleistet werden, was entsprechende Kosten sowie eine Verlängerung des Studiums zur Folge hätte, das an sich gekürzt werden sollte.
Die Krankenversicherung beruht bekanntlich auf der Grundversicherung nach Sozialversicherungsrecht, welche die Kosten für medizinische und pflegerische Leistungen trägt, die der Schmerzlinderung, Heilung und Reintegration dienen, zweckmässig und wirtschaftlich sind und deren Wirksamkeit von der Wissenschaft anerkannt ist. Der Kernpunkt ist demnach die Reproduzierbarkeit der Wirkung. Dies ist bei der Komplementärmedizin nicht der Fall; die Regel betreffend Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit ist nicht erfüllt. Stellen Sie sich vor, es würde mit den Pharmaka, die Sie persönlich benützen, gleich oberflächlich verfahren! Wie gesagt: Ein beträchtlicher Teil der komplementärmedizinischen Leistungen wird schon heute durch Zusatzversicherungen mit sehr niedrigen Prämien finanziert, und der Abschluss einer solchen Zusatzversicherung steht jedem frei.
In der Medizin beobachtet man nicht selten Spontanheilungen oder Schmerzlinderungen nach Anwendung von Naturheilmitteln aller Art. Dies ist zwar erfreulich, jedoch noch lange kein Grund, den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung auszuweiten, sind doch diese Besserungen nach und nicht wegen der Behandlung aufgetreten. Wer solche nicht wissenschaftlich gestützten und oft nichtwirtschaftlichen Behandlungen wünscht, soll eine entsprechende Zusatzversicherung abschliessen. Ich habe beispielsweise einmal Patienten gesehen, deren Venenentzündungen nach Quarkumschlägen abgeklungen sind. Quark auf Kosten der Grundversicherung - wäre das nicht eine gute Idee?
Die SVP-Fraktion empfiehlt Ihnen, dem Bundesrat zu folgen und diese Initiative abzulehnen.
- MotionMitunterzeichner(-in)Entsorgung von nuklearen AbfällenNr. 07.3240
- InterpellationMitunterzeichner(-in)Anpassung der Genfer KonventionenNr. 00.3075
- MotionMitunterzeichner(-in)
- PostulatMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)Festlegung des MilchzielpreisesNr. 00.3386
- StändigSchweiz
- Mitglied03.12.2007 – 06.11.2010
- Mitglied01.12.2003 – 02.12.2007
- Mitglied06.12.1999 – 30.11.2003
- RatNationalrat(NR)Schweiz
- Cussegl legislativ03.12.2007 – 06.11.2010
- Cussegl legislativ01.12.2003 – 02.12.2007
- Cussegl legislativ06.12.1999 – 30.11.2003
Maletgs(1)
- Versiun 101.01.2025 – 31.12.2199
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