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HR
Dr. oec. HSG

Hansueli Raggenbass

Anteriur commember
Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
SchweizThurgau

Mandat
Partida
Christlichdemokratische Volkspartei der SchweizFuntauna: CVP
Parlament
Schweiz
Circul electoral
Thurgau
Pagina dal parlament
Profil uffizial
Persunal
Schlattaina
Masculin
Naschì
31. Juli 1948
Referenzas & funtauna
Wikidata
Q99214371
Gremi da funtauna
CHE
Funtauna actualisada
05.08.2026
Registraziun actualisada
07.08.2026
Emprim importà
14.08.2025
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Discurs(39)
  1. Redetext
    Schweiz

    Ich spreche, wie vom Vizepräsidenten festgehalten, zur Wohneigentumsbesteuerung und zum Bausparen. Sie erinnern sich: Ihr Rat hat dreimal dem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zugestimmt, hat sich also dafür ausgesprochen, die Eigenmietwertbesteuerung abzuschaffen, dafür die Schuldzinsen bzw. den Schuldzinsabzug zu streichen.

    Der Ständerat hat sich diesem Systemwechsel zweimal widersetzt; in der dritten Runde hat er sich demselben angeschlossen. Der Ständerat hat dann auch in der letzten Runde der Detailberatung weitgehend die nationalrätliche Version des Systemwechsels übernommen, mit einer einzigen Ausnahme, nämlich dem Ersterwerberabzug - ich spreche jetzt nicht vom Bausparen.

    Die Einigungskonferenz hatte sich daher lediglich noch über diesen so genannten Ersterwerberabzug auszusprechen. Ich bitte Sie, die Fahne auf den Seiten 17 und 18 zu beachten; es betrifft das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Artikel 33 Absatz 1bis. Ich bitte Sie auch bezüglich des Steuerharmonisierungsgesetzes, Artikel 9 Absatz 2bis zu beachten. Er findet sich auf Seite 28 der Fahne.

    Es standen sich grundsätzlich die Position unseres Rates und jene des Bundesrates gegenüber. Unser Rat sah vor, dass für eine Einzelperson Abzüge von 7500 Franken, für Ehepaare Abzüge von 15 000 Franken gemacht werden können; der Bundesrat sah Abzüge von 5000 Franken für Einzelpersonen beziehungsweise 10 000 Franken für Paare vor. Unsere Lösung sah eine fünfjährige Dauer des gesamten Abzuges vor, nachher abnehmend in 20-Prozent-Paritäten über fünf Jahre; der Bundesrat sah eine zehnjährige zehnprozentige Abnahme des Abzuges vor.

    Die Einigungskonferenz setzte sich mit dieser Differenz intensiv auseinander. Es wurde dann von bundesrätlicher Seite noch eine Zwischenlösung vorgebracht, die sehr nahe bei der bundesrätlichen Variante lag. Diese Zwischenlösung wurde mit 13 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Schliesslich und endlich entschied sich dann die Einigungskonferenz mit klaren 16 zu 10 Stimmen ohne Enthaltungen für die nationalrätliche Version, also für den Abzug von 7500 beziehungsweise 15 000 Franken.

    Die Einigungskonferenz begründete diese Auffassung damit, dass man eine Ersterwerberförderung für diejenigen pflegen soll, die neu ins Eigentum einsteigen, wenn wir den Systemwechsel schon durchziehen und damit tendenziell die Alteigentümer bevorzugen wollen. Daher wurde die Variante des Nationalrates gewählt, welche Ersterwerber bevorzugt.

    Die Einigungskonferenz war sich der dadurch entstehenden Ausfälle für Bund und Kantone sehr bewusst; das wurde selbstverständlich eingehend diskutiert. In Anbetracht der erst sehr späten Inkraftsetzung im Jahre 2008 hielt sie diese Ausfälle für vertretbar. Trotzdem wurde noch intensiv darüber nachgedacht, ob nicht dieses Inkrafttreten noch auf das Jahr 2010 verschoben werden könne. Aus rechtlichen Gründen trat jedoch die Einigungskonferenz auf einen derartigen Antrag gar nicht ein, weil bezüglich des Inkrafttretens keine Differenz mehr bestand. Man wählte am Schluss wie gesagt die nationalrätliche Variante mit Inkraftsetzung per 2008, mit 16 zu 10 Stimmen.

    Es gab dann noch ausserhalb dieser eigentlichen Wohneigentumsbesteuerung die Differenz bezüglich des Bausparens. Hier war die Diskussion ebenfalls intensiv. Nachdem der Ständerat das dem basel-landschaftlichen Modell entsprungene Modell des Nationalrates lediglich ganz knapp abgelehnt hatte, setzte sich dann das Bausparmodell des Nationalrates mit 13 zu 10 Stimmen durch.

    Ich bitte Sie, diesen Beschlüssen der Einigungskonferenz zu folgen.

  2. Redetext
    Schweiz

    Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen, der Parlamentarischen Initiative Vaudroz Jean-Claude "Mehrwertsteuer und öffentliche Parkplätze" bzw. der Gesetzesänderung zuzustimmen.

    Das heisst: Nur die bis zu zwölf Monate dauernde Vermietung von nicht im Gemeingebrauch stehenden Parkplätzen für das Abstellen von Fahrzeugen soll steuerbar sein. Im Übrigen soll dieses Abstellen steuerfrei sein. Diese vorgeschlagene Regelung entspricht im Wesentlichen der früher geltenden Regelung in der Mehrwertsteuerverordnung. Allerdings wird die steuerpflichtige Vermietungsdauer von damals drei Monaten neu auf zwölf Monate erhöht, um die dadurch entstehenden Ausfälle möglichst zu minimieren. Heute wird die Vermietung von Parkplätzen prinzipiell besteuert, ausser - das ist entscheidend - es handle sich um eine unselbstständige Nebenleistung zu einer von der Steuer ausgenommenen Immobilienvermietung, also z. B. der Vermietung einer Wohnung, die ja bekanntlich nicht der Mehrwertsteuer unterliegt.

    Weshalb beantragt Ihnen nun die Kommission für Wirtschaft und Abgaben diese neue Regelung? Die heutige Abgrenzung zwischen selbstständiger Vermietung eines Parkplatzes und einer unselbstständigen Nebenleistung ist im Vollzug äusserst aufwendig und komplex, und zwar sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Verwaltung. Diese Abgrenzung wird auch gemeinhin als ungerecht empfunden. Ich empfehle Ihnen das Merkblatt der Steuerverwaltung Nr. 18 zum Studium. Sie werden feststellen, wie extrem kompliziert die Angelegenheit ist. Dort sind Beispiele aufgeführt und Details dargestellt - es ist zum Grausen. Selbst die Verwaltung attestierte, dass sie immer wieder in die Schusslinie gerate, wenn man im Detail sehe, welcher Erklärungsbedarf bestehe, um diese Abgrenzung korrekt durchzuführen.

    Nicht ohne Grund - ich bitte Herrn Villiger, hier zuzuhören - hat das Finanzdepartement in seiner Notiz vom 25. Februar 2002 der Parlamentarischen Initiative nicht opponiert, Herr Villiger, und das Anliegen von Herrn Vaudroz Jean-Claude akzeptiert. Ich muss vielleicht nachher nochmals darauf zurückkommen. Das Ziel der Gesetzesänderung ist die Vereinfachung der Administration, also eine Vereinfachung der Mehrwertsteuer. Ursprünglich sprach sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben ohne Gegenstimme für diese Gesetzesänderung aus. Nach Vorliegen der neusten bundesrätlichen Stellungnahme war das Stimmenverhältnis nur noch 14 zu 9 bei 2 Enthaltungen.

    Der Bundesrat - Sie haben das aus der kurzen Notiz gesehen - spricht sich aus drei Gründen gegen die Gesetzesänderung aus:

    1. Die mutmasslichen Ausfälle von 6 bis 7,5 Millionen Franken seien bei der heutigen Finanzlage nicht verantwortbar. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass die Einsparungen durch die administrativen Entlastungen, wie Ihnen das Herr Vaudroz dargestellt hat, aufseiten der Steuerpflichtigen und der Steuerbehörden die Ausfälle übersteigen und daher die Ausfälle vertretbar sind. Es gibt auch einen Grundsatz im Steuerrecht, der heisst Ergiebigkeit einer Steuer: Wenn der Aufwand, um diese Steuer zu erheben, höher ist als der Ertrag, dann soll sie nicht erhoben werden.

    2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der neuerliche Umstellungsaufwand nicht unterschätzt werden dürfe. Dieser Umstellungsaufwand ist sicherlich beachtlich. Das wurde mir auch von Treuhandseite bestätigt. Dieser Umstellungsaufwand wird jedoch durch die massive Vereinfachung im Laufe der Jahre überkompensiert, ist daher im Grundsatz kein Argument.

    3. Der Bundesrat sagt auch, dass die Gesetzesänderung die Mehrwertsteuer unnötig komplizieren würde. Hier kann ich beim besten Willen die bundesrätliche Überlegung nicht mehr nachvollziehen, nachdem das Finanzdepartement in seiner ursprünglichen Stellungnahme die Komplexität der heutigen, bestehenden Regelung anerkannte und das Anliegen von Herrn Vaudroz, nämlich die Vereinfachung der Steuer, die Reduktion des administrativen Aufwandes, akzeptierte.

    Also hier widerspricht sich der Bundesrat selber, wenn ich die ursprüngliche Darstellung in Betracht ziehe.

    Ich bitte Sie daher, mit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben dieser Parlamentarischen Initiative bzw. der Gesetzesänderung zugunsten der KMU und der Steuerpflichtigen zuzustimmen.

  3. Redetext
    Schweiz

    Wir stehen nun in der dritten Runde der Beratungen zum Steuerpaket 2001. Zweimal hat Ihr Rat bei der Wohneigentumsbesteuerung dem Systemwechsel zugestimmt, das letzte Mal mit einer deutlichen Mehrheit von 106 zu 75 Stimmen, nachdem bei der Erstberatung noch der Stichentscheid der damaligen Präsidentin notwendig war. Ihre vorberatende [PAGE 717] Kommission schlägt Ihnen heute erneut vor, am Systemwechsel festzuhalten, obwohl sich der Ständerat mit 24 zu 15 Stimmen für das so genannte Systemverbesserungsmodell ausgesprochen hat.

    Die Mehrheit für die Systemverbesserung im Ständerat schwindet jedoch zusehends. Es besteht durchaus die Chance, dass der Ständerat in der dritten Runde dem Systemwechsel zustimmt. Sollte er in der Sommersession jedoch ein weiteres Mal daran festhalten - was ich nicht annehme - und wir uns heute, so hoffe ich, für den Systemwechsel entscheiden, wäre die Einigungskonferenz gefordert. Diese hätte dann eine Einigung zu erzielen: Entweder würde man sich dann auf eine Lösung einigen - Systemwechsel oder -verbesserung - oder man liesse die Gesetzesänderung bezüglich der Wohneigentumsbesteuerung fallen und brächte diese über eine Parlamentarische Initiative neu ein. Die Herauslösung der Wohneigentumsbesteuerung aus dem Steuerpaket ist an sich nicht mehr möglich, da zwischen den Räten keine Differenz besteht: Beide Räte haben beschlossen, das Steuerpaket 2001 als Paket und nicht aufgetrennt in einzelne Vorlagen zur Abstimmung zu bringen. So viel vorweg zum Formellen.

    Nun ganz kurz zum Inhalt: Ich möchte eigentlich nicht im Detail auf die Argumentation von Herrn Baader Caspar eingehen. Diese Auseinandersetzung haben wir bereits zweimal geführt, und wir haben auch die Argumente ausgetauscht. Sie kennen die Argumente, ich möchte sie daher nicht wiederholen. Ich äussere mich nur zum Grundsatz: Das alte System ist abgenutzt, es erzeugt einen grossen administrativen Aufwand für nichts, und es provoziert Gerichtsverfahren. Es ist ungerecht und privilegiert die finanziell Starken, welche mit Steuersparmodellen die heutige Gesetzeslage ausnützen. Der Systemwechsel verbessert die Situation klar, er führt zu administrativen Vereinfachungen, spart Personal ein, ist gerechter, vor allem wenn die Ersterwerber-Förderung gemäss Nationalrat in Betracht gezogen wird, und er macht - das ist für mich auch entscheidend - der Subventionierung des Schuldenmachens ein Ende.

    Der Systemwechsel ist im Gegensatz zur Systemverbesserung von strategischer, grundsätzlicher und langfristiger Bedeutung und Ausrichtung. Es rechtfertigt sich daher auch, eine gewisse Steuerausfallkomponente in Kauf zu nehmen. Da die Inkraftsetzung, wie Sie dem Gesetzestext entnehmen können, jedoch erst für 2008 vorgesehen ist, wird der Systemwechsel für diese Finanzplanperiode überhaupt nicht massgeblich sein. Er wird erst ab etwa 2009 überhaupt steuerlich wirksam werden.

    Ich bitte Sie, aufgrund der klaren Vorzüge des Systemwechsels die Mehrheit der Kommission zu unterstützen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Herr Jossen hat seine Parlamentarische Initiative am 21. Juni 2001 eingereicht - es ist eine lange Zeit seither. Sie verlangt eine rasche Umsetzung der Empfehlungen der Expertenkommission Finanzmarktaufsicht, genannt Kommission Zufferey. Ihr Schlussbericht wurde im Herbst 2000 veröffentlicht. Im November 2001 setzte der Bundesrat eine neue Expertengruppe zur gesetzgeberischen Umsetzung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe Zufferey ein.

    Die WAK Ihres Rates tagte am 14. Januar 2002, also vor über einem Jahr, und beantragt Ihnen, der Initiative keine Folge zu geben, obwohl sie mit der Stossrichtung eindeutig einverstanden war. Zwischenzeitlich - das haben Sie bereits vom Initianten gehört - hat die Expertenkommission unter dem Vorsitz von Professor Zimmerli einen Zwischenbericht verabschiedet; ursprünglich war vorgesehen, dass bereits per Ende 2002 ein Gesamtbericht vorliegen würde. Man sieht daran, wie komplex und schwierig die ganze Angelegenheit ist. Dieser Zwischenbericht befasst sich nur mit der Organisation der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht mit dem neuen Kürzel FinMa. In dieser neuen Behörde sollen vorerst die Eidgenössische Bankenkommission und das Bundesamt für Privatversicherungen zusammengeführt werden. Im Sommer 2003 wird die Kommission ein einziges Konzept sowohl zur Neuorganisation als auch zum Aufsichtsinstrumentarium vorlegen; das wurde auch von Bundesrat Villiger so akzeptiert. In einem dritten Schritt wird sich die Kommission vorab mit der Frage einer Erweiterung der umfassenden Aufsicht befassen. Insbesondere die Geldwäschereiproblematik und die Eidgenössische Spielbankenkommission werden Gegenstand der dritten Etappe sein. Dort haben wir noch kompliziertere Fragen zu klären.

    Die Mehrheit der Kommission ist nun der Auffassung, dass die Arbeit über die Finanzmarktaufsicht beim Bundesrat liegt. Da das Parlament ja bei der Bearbeitung des Gesetzesvorschlages durchaus mitarbeiten kann, ist es jetzt eigentlich nicht Sache des Parlamentes, hier praktisch parallel aktiv zu werden. Es ist in der Tat, wie es Kollege Jossen bereits gesagt hat, ein Timing-Problem, ein prozedurales Problem, nicht eigentlich ein inhaltliches Problem.

    Herr Strahm hat nun einen Vorwurf an den Bundesrat bezüglich der Zusammensetzung der Kommission gerichtet. Das hat nichts mit dieser Parlamentarischen Initiative zu tun. Das Parlament hat im Prinzip nicht zu entscheiden, wer in einer derartigen Kommission Einsitz zu nehmen hat. Dieser ganze Problemkreis hat im Grundsatz nichts mit dieser Parlamentarischen Initiative zu tun.

    Aus den erwähnten Gründen bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und mit ihr die Parlamentarische Initiative abzulehnen.

  5. Redetext
    Schweiz

    Es geht um das Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland bezüglich der Doppelbesteuerung. Sie haben soeben den Rapporteur französischer Zunge gehört, Herrn Kollege Favre. Ich kann vollumfänglich auf das von ihm Gesagte verweisen. Das Abkommen war im Grundsatz überhaupt nicht bestritten; Herr Favre hat bereits darauf hingewiesen. In der Kommission stimmten wir in der Gesamtabstimmung diesem Abkommen mit 16 zu 0 Stimmen zu. Es gab also vom Grundsatz her keinerlei Opposition.

    Das Einzige, was - mit Ausnahme des Minderheitsantrages, auf den ich noch zu sprechen kommen werde - zur Diskussion stand, war die erweiterte Amtshilfe. Diese erweiterte Amtshilfe war eine Forderung Deutschlands. Mit der Zustimmung zum Bankgeheimnisbericht des Fiskalkomitees der OECD von 2000 sagte die Schweiz zu, ihre Amtshilfepolitik in Fällen, denen ein Abgabebetrug zugrunde liegt, zu überprüfen und soweit möglich anzupassen. Es wurde daraufhin eine neue Amtshilfebestimmung formuliert, welche materiell weitgehend derjenigen unseres Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA entspricht. Dieses Entgegenkommen der Schweiz wird sich für die Schweiz nicht als nachteilig erweisen, wird doch damit einem ausländischen Staat in denjenigen Fällen Amtshilfe gewährt, in denen dieser Staat auch aufgrund des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) Rechtshilfe verlangen kann, die Auskünfte also aufgrund des Spezialitätsvorbehaltes nicht für steuerliche Zwecke verwenden darf. Es dürfte zwar im Laufe der Zeit zu mehr Amtshilfebegehren führen, die mit dem heutigen Personalbestand nicht bewältigt werden können. Das ist aber aufgrund dessen, was wir hier herausgeholt haben, zu rechtfertigen. Im Lichte der wesentlich weiter gehenden Forderungen seitens der EU und des Standes der Diskussionen innerhalb der OECD ist es sogar als sehr positiv zu werten, dass ein G7-Staat einer Amtshilfebestimmung zugestimmt hat, die sich zur Durchsetzung des internen Rechtes auf Informationen in Fällen beschränkt, die in beiden Staaten ein Delikt betreffen, das mit einer Freiheitsstrafe bewehrt ist. Mit anderen Worten: Diese Regelung schliesst die internationale Kooperation in Fällen blosser Steuerhinterziehung aus, und das ist entscheidend; das zum Allgemeinen.

    Kollege Gysin Remo hat einen Minderheitsantrag gestellt, Sie finden diesen auf Seite 2 der Fahne. Er verlangt, dass der Bundesrat beauftragt wird, "der Bundesrepublik Deutschland (wie auch andern EU-Ländern) Amtshilfe bei Steuerhinterziehung anzubieten, sofern diese der Schweiz Gegenrecht einräumt". Diese Minderheit hat 8 Stimmen auf sich vereinigt. Sie beschränkte sich eigentlich auf die Stimmen der sozialdemokratischen und grünen Kommissionsmitglieder.

    Dieser Minderheitsantrag ist äusserst gefährlich, und die Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen, hier ein klares Zeichen zu setzen und diesen Antrag abzulehnen.

    1. Herr Gysin unterliegt einem klaren Irrtum. Es ist nämlich nicht so, dass in Deutschland weniger Steuern hinterzogen werden, wenn in der Schweiz die Steuerhinterziehung anders bestraft würde. In Deutschland fände genau gleichviel Steuerhinterziehung statt, unabhängig davon, wie die Schweiz den Tatbestand der Steuerhinterziehung regelt.

    2. Wir haben eine alte Tradition, die zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung unterscheidet. Das Strafrecht ist hier klar differenziert. An dieser Schweizer Tradition ist festzuhalten.

    3. Es ist politisch falsch, den international anerkannten Grundsatz der doppelten Strafbarkeit, das heisst den Grundsatz, dass in beiden betroffenen Staaten Strafbarkeit gegeben sein muss, aufzugeben, bevor eine Strafe ausgesprochen wird.

    4. Eine Zustimmung zu diesem Passus würde eine nachhaltige Erschütterung unseres Finanzplatzes bedeuten.

    Daher bitte ich Sie mit der grossen Mehrheit der Kommission, ein klares Zeichen zu setzen und den Antrag der Minderheit Gysin Remo abzulehnen.

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    01.01.2025 – 31.12.2199

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