Yvonne Bürgin
- Partida
- Die Mitte
- Fracziun
- Fraktion M-E
- Parlament
- Schweiz
- Circul electoral
- Zürich
- Chombra / sectur
- NR
- Numer da sez
- 197
- Pagina dal parlament
- Profil uffizial
- Schlattaina
- Feminin
- Naschì
- 27. August 1970
- Professiun
- Sachbearbeiter/in
- Lingua
- Tudestg
- yvonne.buergin@parl.ch
- Adressa
- Werner-Weberstrasse 3
8630 Rüti
- Kantonsrat (ZH)
- Die Mitte· XI Hinwil
- Wikidata
- Q47250749
- Gremi da funtauna
- CHE
- Funtauna actualisada
- 26.06.2026
- Registraziun actualisada
- 16.09.2026
- Emprim importà
- 14.08.2025
- Auswahl BKantonsratCup-AbstimmungResultat: 0 Gea · 0 Na · 0 Absten. · 10 Absent
- Auswahl AKantonsratCup-AbstimmungResultat: 0 Gea · 0 Na · 0 Absten. · 10 Absent
- JAKantonsratRechnungsprüfungskommission, Gemeindegesetz § 83a (Parlamentarische Initiative)Resultat: 149 Gea · 0 Na · 0 Absten. · 31 Absent
- JAKantonsratBeschwerdelegitimation der Verbände (Vorlage)Resultat: 154 Gea · 0 Na · 0 Absten. · 26 Absent
- JAKantonsratAbgabe auf stark verkehrserzeugende Nutzungen (Parkplatz-Abgabe) (Parlamentarische Initiative)Resultat: 95 Gea · 71 Na · 0 Absten. · 14 Absent
- —Gemeinderat · PräsidentinRütidapi 01.07.2022Kantonsrat
- —Jugendhilfekommission Kanton Zürich · PräsidentinZürichdapi 03.07.2019Kantonsrat
- —Zürich28.06.2019 – 12.04.2023Kantonsrat
- —Sportkommission Kanton Zürich · MitgliedZürichdapi 18.06.2019Kantonsrat
- —HEV Rüti und Umgebung · VorstandsmitgliedRüti und Umgebungdapi 24.05.2019Kantonsrat
- LobbistSchmid Benedikt · Interessenvertreter/in04.12.2025 – 31.12.2199SchweizPräsident Junge Mitte Schweiz
- GastHofstetter Thomas30.09.2025 – 01.10.2025Schweiz
- Persönliche/r Mitarbeiter/inBachmann Jael Noemi30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
- RedetextArmeebotschaft 2026Nr. 26.025Schweiz
Die Finanzkommission hat die Armeebotschaft 2026 im Rahmen eines Mitberichts an die Sicherheitspolitische Kommission beraten. Im Zentrum standen die finanziellen Auswirkungen und die finanzpolitische Einordnung der Vorlage. Mit der Armeebotschaft beantragt der Bundesrat insgesamt drei Bundesbeschlüsse mit Verpflichtungskrediten von rund 3,4 Milliarden Franken. Die Finanzkommission hat sich auf die finanziellen Auswirkungen und die finanzpolitische Einordnung der Vorlage konzentriert. Im Zentrum stand die Frage, ob die beantragten Verpflichtungskredite innerhalb der bestehenden finanzpolitischen Vorgaben finanziert werden können. Die Finanzkommission stellte fest, dass die vorgesehenen Investitionen mit dem vom Parlament beschlossenen Ziel vereinbar sind, die Armeeausgaben bis 2032 auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts zu erhöhen. Ein Zusatzbericht des VBS bestätigte zudem, dass die mit der Armeebotschaft beantragten rund 3,4 Milliarden Franken innerhalb des geltenden Zahlungsrahmens für die Jahre 2025 bis 2028 finanziert werden können.
Gleichzeitig hat sich die Ausgangslage beim Bundeshaushalt verbessert. Insbesondere die höher prognostizierten Gewinnsteuereinnahmen stärken die finanzielle Ausgangslage. Für die vorliegende Armeebotschaft sind deshalb keine zusätzlichen Einnahmen durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer erforderlich. Eine allfällige zusätzliche Finanzierung wird erst bei weitergehenden Ausgaben der Armee relevant. Die längerfristige Ausgestaltung des Ausgabenziels und dessen Finanzierung sind jedoch nicht Gegenstand der vorliegenden Armeebotschaft. Diese Fragen werden insbesondere im Rahmen des Budgetprozesses und der separaten Finanzierungsvorlage zu behandeln sein.
Ich komme zu den Entwürfen zu den drei Bundesbeschlüssen. Mit dem Entwurf 1 zum Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2026 beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 2,44 Milliarden Franken. Im Zentrum der Beratung stand die Priorisierung der Investitionen vor dem Hintergrund der aktuellen Bedrohungslage. Die FK-N stimmte dem Beschluss des Ständerates einstimmig zu.
Der Entwurf 2 zum Bundesbeschluss über das Immobilienprogramm VBS 2026 umfasst Investitionsvorhaben und Zusatzkredite für militärische Immobilien. Thematisiert wurde insbesondere die finanztechnische Abgrenzung zwischen Rüstungs- und Immobilienkrediten. Eine Minderheit Wermuth beantragt, 80 Millionen Franken aus dem Immobilienprogramm in den Entwurf 3 zum Bundesbeschluss über die Beschaffung der Kampfflugzeuge F-35A zu verschieben. Die Mehrheit lehnt dies ab und hält an der Trennung zwischen Rüstungs- und Immobilienkrediten fest. Sie folgt somit dem Beschluss des Ständerates.
Ein weiterer Punkt betrifft die Lärmschutzmassnahmen auf den Militärflugplätzen. Dafür ist im Entwurf 2 ein Verpflichtungskredit von 30 Millionen Franken vorgesehen. Aufgrund von Einsprachen im Zusammenhang mit dem Lärmschutz rund um die Militärflugplätze konnte die FK-N noch nicht abschliessend beurteilen, ob weitere Massnahmen notwendig sind und welche finanziellen Folgen daraus entstehen. Zu diesem Punkt liegen zwei Minderheitsanträge aus der SiK-N vor.
Mit dem Entwurf 3 zum Bundesbeschluss über die Beschaffung der Kampfflugzeuge F-35A beantragt der Bundesrat einen Zusatzkredit von 394 Millionen Franken. Hintergrund sind Mehrkosten bei der Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge. Der Bundesrat beabsichtigt, innerhalb des zur Verfügung stehenden Finanzvolumens die maximal mögliche Anzahl F-35 zu beschaffen. Zum Entwurf 3 wurde in der Finanzkommission ein Antrag auf Nichteintreten gestellt; dieser liegt Ihnen als Antrag der Minderheit Kälin vor. Dieser Antrag wurde insbesondere damit begründet, dass angesichts der geopolitischen Entwicklung und der zunehmenden Abhängigkeit von US-amerikanischer Technologie die Beschaffung des F-35 grundlegend hinterfragt werden müsse. Die Mehrheit hält demgegenüber fest, dass die im damaligen Planungsbeschluss vorgesehenen Mittel einschliesslich der entsprechenden Indexanpassungen Bestandteil des vom Volk genehmigten Finanzrahmens sind. Der vom Bundesrat vorgesehene Zusatzkredit wurde in der FK-N mit 16 zu 8 Stimmen befürwortet; der entsprechende Antrag liegt Ihnen jetzt als Mehrheitsantrag vor.
Zusammenfassend kommt die FK-N zum Schluss, dass die mit der Armeebotschaft 2026 beantragten rund 3,4 Milliarden Franken innerhalb des beschlossenen Zahlungsrahmens finanziert werden können.
Die SiK-N beantragt darüber hinaus einen Zusatzkredit von 500 Millionen Franken für weiter gehende Ausgaben der Armee. Dieser Antrag war nicht Gegenstand der Beratung der FK-N. Für die FK-N ist jedoch klar, dass solche zusätzlichen Ausgaben innerhalb des bestehenden finanzpolitischen Rahmens aufgefangen werden müssten. Dafür wären entsprechende Verschiebungen oder eine Neugewichtung der Prioritäten erforderlich.
Die FK-N beantragt einstimmig die Zustimmung zu den Beschlüssen des Ständerates im Rüstungsprogramm; bei den übrigen Vorlagen erfolgt der Antrag mehrheitlich.
Ich bitte Sie, die Anträge der FK-N zu unterstützen.
- RedetextSchweiz
Die Diskussion über neue Kernkraftwerke wird oft als Grundsatzfrage dargestellt: Atomkraft, ja oder nein? Darum geht es heute nicht. Es geht darum, wie wir den künftig steigenden Strombedarf unseres Landes decken und ob die finanziellen, wirtschaftlichen und energiepolitischen Folgen eines solchen Entscheids ausreichend geklärt sind.
Die Schweizer Bevölkerung hat mit der Energiestrategie 2050 einen energiepolitischen Grundsatzentscheid getroffen. Gleichzeitig haben sich die Rahmenbedingungen geändert: E-Mobilität, Digitalisierung und KI werden den Strombedarf erhöhen. Und die Versorgungssicherheit hat angesichts der geopolitischen Entwicklungen zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Deshalb ist es richtig, die langfristige Stromversorgung unseres Landes regelmässig zu überprüfen. Die Initiative "Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)" verspricht Versorgungssicherheit, liefert aber keine konkreten Antworten auf die Frage der Umsetzung. Deshalb lehne ich die Initiative klar ab.
Entscheidend ist heute deshalb die Diskussion über den indirekten Gegenvorschlag. Mit der Aufhebung des Neubauverbots beschliessen wir heute keinen Neubau von Kernkraftwerken. Wir öffnen vielmehr eine Option, obwohl zentrale Fragen zu Kosten, Finanzierung, Risiken und staatlicher Verantwortung offen sind. Gerade weil diese Fragen offen sind, müssen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geklärt werden. Dabei geht es nicht um einen konkreten Betrag, sondern um die folgenden Fragen: Wer trägt die Risiken? Braucht es staatliche Garantien? Wer haftet bei Kostenüberschreitungen? Und wie stellen wir sicher, dass Investitionen in erneuerbare Energien nicht verdrängt werden?
Die Baukosten eines neuen Kernkraftwerks belaufen sich auf rund 13 Milliarden Franken pro Reaktor. Internationale Erfahrungen zeigen zudem, dass regelmässig erhebliche Kostenüberschreitungen und Verzögerungen auftreten. Ebenso fehlt eine ehrliche Gegenüberstellung der Alternativen. Was würde eine sichere Laufzeitverlängerung der bestehenden Kernkraftwerke kosten? Der Bundesrat kommt in seinem jüngsten Bericht zum Schluss, dass eine Verlängerung von 10 bis 20 Jahren möglich wäre. Würde das genügend Zeit schaffen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien, der Speicher und der Netze weiter voranzutreiben? Bevor wir also Milliarden an Investitionen für neue Anlagen ermöglichen, sollten wir wissen, ob das gleiche Ziel nicht mit deutlich geringerem finanziellen Risiko erreicht werden kann.
Offen bleiben zudem die Fragen zur Technologie, zur Sicherheit und zur Entsorgung. Auf diese zentralen Fragen erhalten wir heute keine ausreichenden Antworten. Deshalb gibt es meinerseits weder eine grundsätzliche Absage an zukünftige technologische Entwicklungen noch einen Blankoscheck für neue Kernkraftwerke. Für die kommenden Jahre liegt jedoch der grösste Handlungsbedarf weiterhin beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir müssen die Stellung der Wasserkraft stärken, die Solarenergie und die Speicherkapazitäten weiter ausbauen und die bereits beschlossenen Projekte schneller umsetzen. Gerade bei den Speichern liegt einer der entscheidenden Schlüssel für die Energiewende. Hier können wir heute handeln und damit unmittelbar die Versorgungssicherheit stärken.
Wer das AKW-Neubauverbot aufheben will, muss zuerst aufzeigen, wer zahlt, wer die Risiken trägt, ob neue Kernkraftwerke gegenüber einer Laufzeitverlängerung überhaupt einen Mehrwert bieten und wie der Ausbau der erneuerbaren Energien gesichert wird.
Als Finanzpolitikerin unterstütze ich die Rückweisung des Gegenvorschlags. Es soll nicht die Diskussion über die langfristige Stromversorgung vermieden werden. Vielmehr geht es darum, zuerst die notwendigen Entscheidungsgrundlagen zu schaffen.
- RedetextStaatsrechnung 2025Nr. 26.003Schweiz
Die Staatsrechnung 2025 schliesst mit einem Überschuss von 259 Millionen Franken ab. Erstmals seit mehreren Jahren schreibt der Bund damit wieder schwarze Zahlen. Das ist eine gute Nachricht. Euphorie wäre jedoch fehl am Platz. Das positive Ergebnis beruht wesentlich auf ausserordentlichen Steuereinnahmen durch einzelne Unternehmen und ist deshalb kein Hinweis darauf, dass die finanzpolitischen Herausforderungen gelöst wären. Solche Sondereffekte sind erfreulich, aber nicht nachhaltig. Aus Sicht der Mitte muss deshalb weniger der Blick zurück als vielmehr der Blick nach vorne im Zentrum stehen.
Die Schweiz steht in den kommenden Jahren vor grossen Aufgaben. Die verschärfte Sicherheitslage in Europa erfordert zusätzliche Investitionen in unsere Verteidigungsfähigkeit. Gleichzeitig stellt die demografische Entwicklung unsere Sozialwerke vor grosse Herausforderungen. Daneben wollen wir auch künftig in Bildung, Forschung und Infrastruktur investieren, um den Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes zu sichern. Diese Aufgaben sind richtig und wichtig. Sie führen aber auch dazu, dass der finanzielle Druck auf den Bundeshaushalt in den kommenden Jahren hoch bleiben wird. Die Staatsrechnung 2025 darf deshalb nicht darüber hinwegtäuschen, dass die finanzpolitische Lage des Bundes weiterhin anspruchsvoll ist. Die Frage, wie wir die notwendigen Investitionen in Sicherheit, Vorsorge und Zukunft finanzieren, wird uns noch länger beschäftigen.
Für die Mitte ist klar: Es braucht eine Finanzpolitik mit Augenmass. Einerseits müssen die Bundesfinanzen langfristig im Gleichgewicht bleiben, andererseits dürfen wir nicht dort sparen, wo die Sicherheit, die Innovationskraft oder der gesellschaftliche Zusammenhalt unseres Landes gefährdet werden. Gerade bei den anstehenden Investitionen in die Sicherheit unseres Landes braucht es tragfähige und mehrheitsfähige Lösungen. Die Diskussionen der kommenden Jahre werden zeigen, wie wir die notwendigen Mittel bereitstellen können, ohne die langfristige Stabilität der Bundesfinanzen zu gefährden.
Die Staatsrechnung 2025 bestätigt, dass die Schweiz weiterhin auf einem soliden finanziellen Fundament steht. Gleichzeitig macht sie deutlich, dass einzelne gute Jahresabschlüsse die strukturellen Herausforderungen nicht verschwinden lassen. Die eigentliche Bewährungsprobe liegt deshalb nicht in der Rechnung 2025, sondern in den Entscheidungen, die wir in den kommenden Jahren treffen werden, ob zur Sicherheit, zur Altersvorsorge oder zu den Investitionen in unseren Standort. Es wird darauf ankommen, Verantwortung zu übernehmen, Prioritäten zu setzen und finanzpolitisch langfristig zu denken. Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP ist bereit, diesen Weg mitzugehen. Wir werden alle Bundesbeschlüsse zur Staatsrechnung 2025 genehmigen. Ein grosser Dank auch von der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP geht an alle Mitarbeitenden der Verwaltung und natürlich den Bundesrat für die verantwortungsvolle Finanzpolitik.
- RedetextSchweiz
Die Neutralität prägt die Schweiz wie sonst kaum ein anderes Prinzip. Sie ist Teil unserer Identität, unserer Geschichte und unseres Erfolgsmodells, aber sie ist kein Markenrecht einer Partei, sie liegt in der Verantwortung von uns allen. Genau deshalb müssen wir ehrlich sein. Die vorliegende Initiative stärkt die Neutralität nicht, sie verengt sie. Sie macht aus einem bewährten Instrument ein starres Korsett, das uns genau dann die Hände binden würde, wenn uns die Weltlage Handlungsfähigkeit abverlangt. Wir leben nicht mehr im Jahr 1815. Wir leben in einer Welt mit Angriffskriegen, hybriden Bedrohungen, Cyberangriffen und wachsender Machtpolitik. Für ein Land wie die Schweiz ist klar: Wir haben ein ureigenes Interesse an einer regelbasierten Ordnung, an Völkerrecht, an Stabilität, an verlässlichen Partnern.
Neutralität heisst, militärisch nicht Partei zu ergreifen. Neutralität heisst aber nicht, wegzuschauen. Neutralität heisst nicht, auf Sanktionen zu verzichten, und Neutralität heisst schon gar nicht, sich sicherheitspolitisch zu isolieren. Die Initiative würde genau das tun. Sie würde Sanktionen faktisch verunmöglichen, die internationale Kooperation unserer Armee schwächen und die Schweiz politisch isolieren. Was als Prinzipientreue verkauft wird, ist in Wahrheit Selbstfesselung. Unsere Neutralität war nie ein starres Dogma. Sie war immer pragmatisch, flexibel und auf die Interessen unseres Landes ausgerichtet. Gerade diese Flexibilität hat sie stark gemacht. Denn eines ist klar: Sicherheit entsteht heute nicht im Alleingang. Sicherheit entsteht durch Kooperation, durch Vernetzung und durch die Fähigkeit, im richtigen Moment zu handeln. Und auch unsere Rolle als Vermittlerin lebt nicht davon, dass wir uns zur Untätigkeit verpflichten, sondern davon, dass wir glaubwürdig sind. Wer bei groben Völkerrechtsbrüchen einfach wegschaut, verliert dieses Vertrauen.
Im Kern geht es um eine einfache Frage: Wollen wir handlungsfähig bleiben oder uns selbst einschränken? Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP steht zur Neutralität, aber zu einer, die der Schweiz nützt und nicht schadet.
Ich bitte Sie deshalb, diese Initiative klar zur Ablehnung zu empfehlen.
- RedetextReduktion des maximal versicherbaren BVG-Lohnes und des damit verbundenen SteuerfreibetragsNr. 25.4253Schweiz
Herr Silberschmidt, Sie haben eine Berechnung gemacht und dafür das folgende Beispiel genommen: Wenn jemand 200[NB]000 Franken verdient, kann er diese 200[NB]000 Franken über seine ganze Erwerbstätigkeit hinweg - sagen wir jetzt mal über rund 40 Jahre - zur Lohnsumme zählen, die er in die berufliche Vorsorge einzahlen kann. Jetzt sind 200[NB]000 Franken ja eine anständige Lohnsumme. Das Problem sind die 900[NB]000 Franken. Diese Millionensummen entstehen genau dann, wenn man sich für 40 Jahre mit 900[NB]000 Franken einkaufen kann. Finden Sie, das ist angemessen gegenüber Bürgern, die in ihrer ganzen [PAGE 487] Lebenszeit vielleicht auf maximal 300[NB]000 bis 400[NB]000 Franken total kommen?
- Geschäft des Bundesrates
- MotionUrheber(-in)
- MotionUrheber(-in)
- InterpellationUrheber(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- Ständig
- Ständig
- Ständig
- Spezial
- Ständig
Maletgs(2)
- Versiun 101.01.2025 – 31.12.2199
- Versiun 101.01.2025 – 31.12.2199
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