Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen
(18.5284)Grosser Rat Basel-Stadt (BS)10-09-2018 – 29-10-2018
Cronologia(6)
Urdinà tenor Data dal discurs, Descendent
Urdinar tenor
Tip d'actur
6 Resultats
- TraktandiertGrosser Rat Basel-Stadt
Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen
- schriftlich erledigtParlament
18/43/36G
- TraktandiertGrosser Rat Basel-Stadt
Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen
- TraktandiertRegierungsrat Basel-Stadt
Interpellation Nr. 89 Raphael Fuhrer betreffend Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen
- Eingereicht
Datas: OpenParlData · CC BY 4.0