Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen
(18.5284)Grosser Rat Basel-Stadt (BS)10-09-2018 – 29-10-2018
Profil
- Tip
- Interpellation
- Status
- Abgeschlossen
- Parlament
- Grosser Rat Basel-Stadt (BS)
- Numer
- 18.5284
- Cumenzament
- 10-09-2018
- Fin
- 29-10-2018
Referenzas & funtauna
- Funtauna uffiziala
- Profil uffizial
- ID externa
- 200109246
Tractandas
- BS25-09-2018
- Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnenBS17-10-2018
- Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnenBS24-10-2018
Contribuziuns(2)
- Raphael FuhrerDie Grünen
- Bau- und Verkehrsdepartement
Cronologia(6)
- schriftlich erledigtParlament
18/43/36G
- TraktandiertGrosser Rat Basel-Stadt
Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen
- TraktandiertGrosser Rat Basel-Stadt
Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen
- TraktandiertRegierungsrat Basel-Stadt
Interpellation Nr. 89 Raphael Fuhrer betreffend Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen
Documents(3)
Datas: OpenParlData · CC BY 4.0