Kein Wettbewerbsnachteil für die Qualitätsstrategie der Schweizer Landwirtschaft ohne Gentechnik
(26.4553)- Tip
- Interpellation
- Status
- Eingereicht
- Parlament
- Schweiz
- Numer
- 26.4553
- Cumenzament
- 02-10-2026
- Funtauna uffiziala
- Profil uffizial
- ID externa
- 20264553
- Yvonne BürginDie Mitte
- Nationalrat
- Eingereicht
- Titel des GeschäftesKein Wettbewerbsnachteil für die Qualitätsstrategie der Schweizer Landwirtschaft ohne Gentechnik
- Eingereichter Text
Ich bitte den Bundesrat um Klärung der folgenden Fragen:
- Die Vernehmlassung zum Entwurf des Spezialgesetzes zu Pflanzen aus neuen genomischen Techniken (NGT) ist seit Juli 2025 abgeschlossen. In der Antwort zur Interpellation 26.3751 schreibt der Bundesrat aber, dass die Veröffentlichung der Botschaft erst in der zweiten Jahreshälfte 2027 stattfindet. Welche Gründe sind für diese Verzögerung verantwortlich?
- Inwiefern wird die neue Regulierung der Pflanzen aus NGT den Qualitätsvorteil sicherstellen, den eine gentechnikfreie Landwirtschaft der Schweizer Landwirtschaft bisher verschafft hat? Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um diese Qualität zu gewährleisten?
- Welche Pflanzen aus neuen genomischen Techniken könnten als erste zugelassen werden in der EU? Welche Importprodukte aus der EU könnten in der Schweiz als erstes mit Zutaten aus Pflanzen aus neuer genomischen Techniken auf den Markt kommen?
- Nach welchen Kriterien beobachtet der Bundesrat die Entwicklung des Zugangs zu genügend gentechnikfreiem Saatgut in der Schweiz für die gentechnikfreie Produktion? Welche Beobachtungen lösen die Notwendigkeit von Massnahmen aus?
- Sollte die Gesetzgebung geändert oder vermehrt Bewilligungen ausgestellt werden, könnten in Zukunft vermehrt gentechnisch veränderte Produkte auf den Schweizer Markt kommen, die günstiger sind als Inlandprodukte. Mit welchen Massnahmen stellt der Bundesrat sicher, dass die inländische Produktion und deren Wettbewerbsfähigkeit gewahrt bleibt. Stehen Zölle oder Kontingente zur Diskussion?
- Begründung
Mit der Interpellation 26.3751 wurde der Bundesrat zu den Auswirkungen der Deregulierung von Pflanzen aus neuen genomischen Techniken (NGT) in der EU auf die Schweiz befragt.
In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat fest, dass in der Schweiz derzeit eine Vorlage zur Klärung der Rechtsgrundlage für Pflanzen aus neuen genomischen Techniken in Überarbeitung sei. Dabei soll, laut Bundesrat, insbesondere sichergestellt werden, dass für die Schweizer Landwirtschaft keine Wettbewerbsnachteile entstehen.
Die Schweizer Landwirtschaft wirtschaftet seit Jahrzehnten erfolgreich mit einer Qualitätsstrategie, die auf Natürlichkeit und Gentechnikfreiheit setzt. Diese gilt es zu schützen.
Datas: OpenParlData · CC BY 4.0