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Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Too-big-to-fail-Instrumente). Änderung

(25.060)Geschäft des BundesratesErledigt
Schweiz06-06-2025
Discurs(43)
Urdinà tenor Data dal discurs, Descendent
43 Resultats
  • Redetext
    Pierre-André Page(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz
  • Redetext
  • Abstimmung
    Discurs
    Schweiz
  • Redetext
  • Redetext
    Karin Keller-Sutter(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Das Parlament hat für Too-big-to-fail-Instrumente Ausnahmebestimmungen bei der Verrechnungssteuer geschaffen, um die Ausgabe dieser Instrumente und damit die Finanzstabilität zu verbessern. Diese Bestimmungen wurden 2013 gewährt, jedoch nur befristet. Sie gelten aktuell bis zum 31.[NB]Dezember 2026. Ohne eine Verlängerung der Ausnahmebestimmungen würden Zinsen aus Too-big-to-fail-Instrumenten, die ab dem 1.[NB]Januar 2027 neu emittiert werden, erneut der Verrechnungssteuer unterliegen. Dadurch würde die Mittelbeschaffung der Banken enorm erschwert und verteuert, weil sie diese Instrumente nur in der Schweiz anwenden dürfen.

    Hintergrund ist, dass insbesondere internationale Anleger die Verrechnungssteuer nicht akzeptieren. Sie weichen deshalb auf andere Instrumente aus, sofern der steuerliche Nachteil nicht durch eine entsprechend höhere Verzinsung ausgeglichen wird. Kurz gesagt, die Ausnahmebestimmungen ermöglichen eine Emission zu wettbewerbsfähigen Bedingungen.

    Der Bundesrat hat sich, das haben Sie sicher mitbekommen, in seinem am 10.[NB]April 2024 publizierten Bericht zur Bankenstabilität für eine unbefristete Verlängerung der Ausnahmebestimmung im Verrechnungssteuergesetz ausgesprochen. Das in diesem Bericht geplante gesetzliche Massnahmenpaket wird jedoch nicht bereits am 1.[NB]Januar 2027 in Kraft treten können. Somit würde zwischen dem 1.[NB]Januar 2027 und dem Inkrafttreten der gesetzlichen Vorlage des Bundesrates zur Bankenstabilität eine Lücke entstehen. Damit befinden Sie heute nur über die befristete Verlängerung, um diese Lücke zu überbrücken. Gleichzeitig ermöglicht es diese Verlängerung dem Gesetzgeber, die unbefristete Verlängerung im Kontext des gesamten Massnahmenpakets des Berichtes des Bundesrates zur Bankenstabilität zu beurteilen. Sie können, wenn Sie dann dereinst das Gesamtpaket beraten, entscheiden, ob Sie diese Verlängerung weiterhin gelten lassen wollen oder ob Sie sie zurücknehmen. Aber man sollte jetzt nicht eine Lücke schaffen.

    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Bundesrat die Verlängerung der Ausnahmebestimmungen der Too-big-to-fail-Instrumente bis längstens 31.[NB]Dezember 2031.

  • Redetext
    Hans Wicki(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Seit 2013 sind im Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer befristete Ausnahmebestimmungen für Zinsen aus Too-big-to-fail-Instrumenten aufgeführt. Aktuell gelten diese Ausnahmebestimmungen bis zum 31.[NB]Dezember 2026. Der Bundesrat beantragt eine weitere befristete Verlängerung um fünf Jahre, das heisst also bis zum 31.[NB]Dezember 2031. Dies würde uns erlauben, diese Ausnahmen im Kontext des gesamten Massnahmenpakets zur Bankenstabilität abschliessend zu beurteilen. Der Nationalrat ist dem Antrag des Bundesrates anlässlich der vergangenen Herbstsession mit 146 zu 43 Stimmen gefolgt.

    Unsere Kommission beantragt Ihnen einstimmig, den vorliegenden Entwurf anzunehmen. Diese Verlängerung ist in erster Linie eine Unterstützung für uns als Legislative. Wir müssen uns nicht unnötig unter Zugzwang setzen, denn das Too-big-to-fail-Paket wird dem Parlament die Möglichkeit geben, die damit zusammenhängenden Themen gesamthaft zu diskutieren. Zum aktuellen Zeitpunkt sind die genannten Ausnahmebestimmungen noch in Kraft. Diese erleichtern die Ausgabe von Too-big-to-fail-Instrumenten, was eine Verbesserung der Finanzstabilität zum Zweck hat. Konkret ist deren Emission weiterhin zu wettbewerbsfähigen Bedingungen aus der Schweiz heraus möglich, was die Mittelbeschaffung der Banken erleichtert. Zudem beteiligen sich damit auch die ausländischen Kapitalgeber an den Risiken.

    Ohne eine Verlängerung der Ausnahmebestimmungen würden Zinsen aus den Too-big-to-fail-Instrumenten, die ab dem 1.[NB]Januar 2027 neu emittiert werden, der Verrechnungssteuer unterliegen. Die damit einhergehende Verrechnungssteuerbelastung würden institutionelle Anleger nicht akzeptieren. Sie würden entweder auf andere Instrumente ausweichen oder eine höhere Verzinsung fordern. In jedem Fall hätte dies erhebliche Nachteile, indem die Mittelbeschaffung für die Banken teurer und schwieriger würde. Insbesondere dürften die ausländischen Kapitalgeber wegfallen, ein Umstand, der aus einer Risikoperspektive heraus negativ zu beurteilen ist, wie in der Kommission festgehalten wurde. Denn wenn die ausländischen Kapitalgeber wegfallen würden, müssten faktisch die inländischen Pensionskassen und Kapitalgeber die Risiken alleine tragen. Aus volkswirtschaftlicher Sicht wäre das eine unsinnige Situation. Umso wichtiger ist es aus Sicht unserer Kommission, diese Massnahmen vorderhand zu verlängern, bis das gesamte Massnahmenpaket beraten wurde und in Kraft tritt.

    Formal ist noch darauf hinzuweisen, dass die Frist bis Ende 2031 natürlich nicht ausgeschöpft wird, wenn das Gesamtpaket schon vorher in Kraft tritt. Dann fallen die verlängerten Massnahmen dahin.

    Ich danke Ihnen namens unserer Kommission, wenn Sie den Antrag unterstützen und den Entwurf annehmen.

  • Redetext
    Maja Riniker(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Discurs
    Schweiz
  • Redetext
    Maja Riniker(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Discurs
    Schweiz
  • Redetext
    Maja Riniker(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Thomas Matter(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Bei der Gesamtabstimmung gab es bei uns eine kleine Verwirrung. Deshalb bitte ich Sie darum, dass wir diese Abstimmung noch einmal durchführen dürfen.

  • Redetext
    Maja Riniker(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Discurs
    Schweiz
  • Redetext
    Maja Riniker(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Discurs
    Schweiz
  • Redetext
    Maja Riniker(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Discurs
    Schweiz
  • Redetext
    Maja Riniker(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Leo Müller(Die Mitte)
    Schweiz

    Nein, das ist nur eine Verlängerung einer Massnahme, die in Kraft ist. Materiell ändern wir nichts, wir verlängern nur diese Massnahme. Es ist sinnvoll, das haben wir ja in der Kommission[NB]diskutiert,[NB]dass[NB]im[NB]Gesamtkontext dann alle möglichen Massnahmen miteinander materiell, inhaltlich diskutiert werden sollen.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0