Finanzmarktaufsicht
(01.433)- RedetextPeter Jossen(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Seit dem Zeitpunkt der Einreichung meiner Parlamentarischen Initiative wurden die in der Debatte genannten gesetzlichen Arbeiten und Arbeiten auf Expertenebene vorgenommen. Ich bin zwar mit dem eingeschlagenen Tempo nicht einverstanden, aber es wird hier etwas gemacht. Wir möchten keine Parallelaktivitäten entwickeln, deshalb ziehe ich meine Parlamentarische Initiative zurück.
- RedetextCharles Favre(FDP.Die Liberalen)Schweiz
M. Jossen demande donc la mise en oeuvre des 42 recommandations du rapport du professeur Zufferey, un rapport intitulé "La réglementation et la surveillance des marchés financiers en Suisse". La commission s'est penchée sur cette question, comme cela a été dit tout à l'heure, il y a près d'une année, en janvier 2002, et les choses ont bougé depuis ce moment-là.
Votre commission a constaté qu'en effet, une révision de toute cette réglementation était nécessaire. Il n'y a donc pas de problème de fond avec l'initiative parlementaire Jossen, et les propositions du professeur Zufferey devraient être analysées en détail, notamment l'idée d'une autorité de surveillance intégrée, reprenant l'actuelle Commission fédérale des banques et l'Office fédéral des assurances privées. Cependant, la commission relève qu'une partie des modifications proposées peuvent se faire dans le cadre de la législation qui existe aujourd'hui déjà.
Autre point important: le Conseil fédéral s'est saisi de cette question en nommant une commission d'experts avec à sa [PAGE 177] tête le professeur Zimmerli, cette commission étant justement chargée de concrétiser les différentes propositions faites par le professeur Zufferey. Le mandat de la commission Zimmerli a en effet pour but d'examiner en particulier la création de cette autorité de surveillance intégrée et d'y ajouter éventuellement les autorités chargées de lutter contre le blanchiment d'argent sale ainsi que la Commission fédérale des maisons de jeux.
Ainsi donc, la majorité de la commission estime qu'il faut attendre les résultats définitifs des travaux de la commission Zimmerli et les propositions du Conseil fédéral. Le Parlement aura alors l'occasion de se pencher sur ces propositions et de dire ce qu'il en pense. Il n'est pas nécessaire que le Parlement procède à une analyse en parallèle.
C'est la raison pour laquelle la commission, par 12 voix contre 9, propose de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Jossen, et je vous invite à suivre sa majorité.
La commission est également sensible - cela a été dit tout à l'heure par M. Strahm - au fait qu'il s'agit d'entendre d'autres personnes que celles qui sont membres de cette commission, en particulier les représentants d'associations de défense des consommateurs et également de renforcer, parmi ces experts, la présence francophone.
La minorité Strahm entend donner suite à l'initiative parlementaire Jossen, car elle estime que le Parlement doit être associé le plus rapidement possible à ces travaux, idée que ne partage pas la majorité de la commission.
Cela a été dit tout à l'heure, depuis ces travaux de commission datant de plus d'une année, le professeur Zimmerli a déjà rendu un rapport partiel à mi-février 2003, préconisant justement la création d'une autorité de surveillance des marchés financiers, l'intégration du secteur des assurances et l'élaboration d'un catalogue de sanctions. On voit donc que le travail se fait, peut-être un peu moins rapidement que ce qui était souhaité initialement; mais cependant, le rapport final est attendu pour cet été, et la mise en oeuvre de toutes ces mesures est prévue pour 2005.
Ainsi donc, la majorité de la commission pense que si cette initiative va dans le bon sens, elle n'apporte rien de plus par rapport aux travaux entamés par le Conseil fédéral. Le Parlement sera saisi de ces questions en temps voulu; il n'est donc pas nécessaire de donner suite à l'initiative Jossen pour faire avancer les choses.
C'est la raison pour laquelle, avec la majorité de la commission, je vous demande de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Jossen.
- RedetextHansueli Raggenbass(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Herr Jossen hat seine Parlamentarische Initiative am 21. Juni 2001 eingereicht - es ist eine lange Zeit seither. Sie verlangt eine rasche Umsetzung der Empfehlungen der Expertenkommission Finanzmarktaufsicht, genannt Kommission Zufferey. Ihr Schlussbericht wurde im Herbst 2000 veröffentlicht. Im November 2001 setzte der Bundesrat eine neue Expertengruppe zur gesetzgeberischen Umsetzung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe Zufferey ein.
Die WAK Ihres Rates tagte am 14. Januar 2002, also vor über einem Jahr, und beantragt Ihnen, der Initiative keine Folge zu geben, obwohl sie mit der Stossrichtung eindeutig einverstanden war. Zwischenzeitlich - das haben Sie bereits vom Initianten gehört - hat die Expertenkommission unter dem Vorsitz von Professor Zimmerli einen Zwischenbericht verabschiedet; ursprünglich war vorgesehen, dass bereits per Ende 2002 ein Gesamtbericht vorliegen würde. Man sieht daran, wie komplex und schwierig die ganze Angelegenheit ist. Dieser Zwischenbericht befasst sich nur mit der Organisation der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht mit dem neuen Kürzel FinMa. In dieser neuen Behörde sollen vorerst die Eidgenössische Bankenkommission und das Bundesamt für Privatversicherungen zusammengeführt werden. Im Sommer 2003 wird die Kommission ein einziges Konzept sowohl zur Neuorganisation als auch zum Aufsichtsinstrumentarium vorlegen; das wurde auch von Bundesrat Villiger so akzeptiert. In einem dritten Schritt wird sich die Kommission vorab mit der Frage einer Erweiterung der umfassenden Aufsicht befassen. Insbesondere die Geldwäschereiproblematik und die Eidgenössische Spielbankenkommission werden Gegenstand der dritten Etappe sein. Dort haben wir noch kompliziertere Fragen zu klären.
Die Mehrheit der Kommission ist nun der Auffassung, dass die Arbeit über die Finanzmarktaufsicht beim Bundesrat liegt. Da das Parlament ja bei der Bearbeitung des Gesetzesvorschlages durchaus mitarbeiten kann, ist es jetzt eigentlich nicht Sache des Parlamentes, hier praktisch parallel aktiv zu werden. Es ist in der Tat, wie es Kollege Jossen bereits gesagt hat, ein Timing-Problem, ein prozedurales Problem, nicht eigentlich ein inhaltliches Problem.
Herr Strahm hat nun einen Vorwurf an den Bundesrat bezüglich der Zusammensetzung der Kommission gerichtet. Das hat nichts mit dieser Parlamentarischen Initiative zu tun. Das Parlament hat im Prinzip nicht zu entscheiden, wer in einer derartigen Kommission Einsitz zu nehmen hat. Dieser ganze Problemkreis hat im Grundsatz nichts mit dieser Parlamentarischen Initiative zu tun.
Aus den erwähnten Gründen bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und mit ihr die Parlamentarische Initiative abzulehnen.
- RedetextRudolf Strahm(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Namens der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, der Parlamentarischen Initiative Jossen Folge zu geben. Die Kommission war eigentlich [PAGE 176] generell der Meinung, dass das Anliegen von Herrn Jossen berechtigt sei. Ich habe auch im Protokoll kein Votum gegen dieses Anliegen gelesen; es gab keine Widerstände materieller Art. Wenn die Kommission trotzdem mit 12 zu 9 Stimmen - also recht knapp - beantragt, keine Folge zu geben, tut sie es eher aus prozedurpolitischen Erwägungen.
Ich muss vielleicht zugunsten der Parlamentarischen Initiative sagen: Herr Jossen hat sie am 21. Juni 2001 eingereicht, also vor fast zwei Jahren. Damals lag der Bericht Zufferey vor, aber nur der abstrakte Bericht, und es wurden damals keine Wege aufgezeigt, wie dieser Bericht umgesetzt werden sollte. Es wurden keine Prozedurentscheide bekannt gegeben. Das hat sich in der Zwischenzeit geändert. Es wurde schon gesagt, dass seither die Kommission Zimmerli eingesetzt worden ist, und sie ist jetzt - wenn auch mit Verspätung - an der Arbeit. Ich möchte daran erinnern, dass der Kommission Zimmerli ursprünglich bei ihrer Einsetzung vorgegeben wurde, bis Ende letzten Jahres schon einen Entwurf vorzulegen.
Ich habe mich auch deshalb zu Wort gemeldet, weil wir am Vorgehen des Bundesrates im Gefolge des Berichtes Zufferey grosse Zweifel geäussert haben, und zwar vor allem wegen der Zusammensetzung der Kommission Zimmerli. Die Kommission setzte sich zusammen aus Leuten aus der Verwaltung und jemandem von der Wissenschaft; es gab in diesem kleinen Gremium eine Vertretung der Bankiervereinigung, eine Vertretung der Privatassekuranz, nämlich von Zurich Financial Services, und dann auch eine Vertretung des Vermögensverwalterverbandes. In dieser Kommission, die eigentlich Vertrauen für die zukünftige Finanzmarktaufsicht bilden sollte, fehlen die Konsumentenseite, die Versichertenseite, die Kleinanlegerseite. Diese einseitige Zusammensetzung ist unseres Erachtens nicht vertrauensbildend, und sie spurt falsch vor.
Was ich nun sage, richtet sich vor allem an den Bundesrat, der hier nicht dabei ist, und nicht an das Parlament. Wie wollen Sie das Vertrauen der Versicherten gewinnen, wie wollen Sie das Vertrauen der Kleinanleger wiederherstellen, wie wollen Sie Vertrauen bei den Konsumenten herstellen, wenn die Kommission Zimmerli in der Folge der Kommission Zufferey von Anfang an diese Kreise nicht berücksichtigt und einbezieht, ja nicht einmal befragt?
Das Eidgenössische Finanzdepartement, das die Federführung hat, hat da einfach kein Sensorium für die Empfindlichkeit gewisser Kreise. Es geht da wirklich auch um die Kleinanleger, die sich von den Finanzmärkten geprellt fühlen. Das Finanzdepartement und vor allem die zuständige Chefbeamtin waren in dieser Frage einfach unbelehrbar und lernunfähig. Nachdem so viel Vertrauen der Kleinanleger, Versicherten und auch der Privatassekuranz verspielt worden ist - denken Sie an all die Versicherten bei den Säulen 3a und 3b -, wird jetzt eine Gesetzgebung aufgegleist, bei der die Kleinanleger und Versicherten einfach nicht einbezogen werden, während demgegenüber die Privatassekuranz und die Grossbanken dabei sind. Wir haben diese einseitige Zusammensetzung bereits im Zusammenhang mit einer Einfachen Anfrage (01.1134, Finanzmarktaufsicht. Warum werden Konsumenten und Kunden vernachlässigt?) vom 12. Dezember 2001 bemängelt.
Eine echte Finanzmarktaufsicht müsste z. B. auch das Gebaren der Bankanalysten klarstellen und regeln. Bankanalysten dürften nicht Verkaufsaufträge der Bank durchführen oder Boni entsprechend ihren Verkaufsumsätzen erhalten. Eine solche Aufsicht müsste auch bezüglich der Unabhängigkeit des Revisorates klare Regeln aufstellen. Wir befürchten, dass mit dieser Finanzmarktaufsicht wieder die unselige Selbstregulierungsdoktrin Platz greift, statt dass eine klare, vertrauensbildende Aufsicht einer hoheitlichen staatlichen Behörde eingeführt wird; wir befürchten, dass die Kontrollierten wieder sich selber oder ihre Kontrolleure kontrollieren. Das ist unsere Hauptsorge, und deswegen haben wir uns gemeldet und möchten der Parlamentarischen Initiative Folge geben. Die Beantwortung der Frage, ob die Initiative bezüglich des Zeitfaktors noch angezeigt ist, muss ich dem Initianten überlassen.
Vonseiten der Minderheit wären wir aber sehr dafür, dass Sie der Parlamentarischen Initiative Folge geben und das Parlament diese Gesetzgebung angehen kann.
- RedetextPeter Jossen(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Der Ausgangspunkt für diese Parlamentarische Initiative sind die Erfahrungen, die wir in der Subkommission der GPK bei der Umsetzung des Geldwäschereigesetzes gemacht haben. Die gleiche Subkommission der GPK trifft sich ja auch regelmässig mit der Eidgenössischen Bankenkommission, analysiert deren Jahresbericht und hält einen intensiven Gedankenaustausch. Ein dritter Ausgangspunkt schliesslich ist das Argument oder besser gesagt das Spannungsfeld zwischen staatlicher Aufsicht und Selbstregulierung bei den Finanzmärkten.
Wir haben uns bei dieser Parlamentarischen Initiative vorgenommen, das Rad nicht neu zu erfinden, weil mit dem Bericht von Herrn Zufferey eine ausgezeichnete Arbeit vorlag. Deshalb finden Sie es auch vielleicht ein bisschen unüblich, dass die Parlamentarische Initiative eigentlich die schnelle Umsetzung der Empfehlungen dieses Expertenberichtes verlangt. Der Expertenbericht zeigt auch, wohin die Reise gehen soll. Ich habe festgestellt, auch im Bericht der WAK, dass diesbezüglich eigentlich Konsens besteht.
Es soll ein Gremium geschaffen werden, das man vielleicht ein bisschen salopp als Eidgenössische Bankenkommission plus bezeichnen könnte und das von der internationalen Erfahrung und vom Renommee der Eidgenössischen Bankenkommission profitiert, das aber die Tätigkeit der Bankenkommission auf private Vermögensverwalter, auf Treuhänder, auf Notare, aber insbesondere auch auf jene Versicherungsgeschäfte, die mit dem Finanzmarkt eng zusammenhängen, ausdehnt. Dieses Gremium soll die Aufsicht über alle diese Tätigkeiten ausüben. Dann soll eine Selbstregulierung, wie sie jetzt aufgebaut wird, möglicherweise eher auf den Nebenschauplätzen - seien es Garagen oder Hotels oder eben Tätigkeiten, die nicht in erster Linie mit Vermögensverwaltung und Finanzgeschäften zu tun haben - funktionieren.
Der Hauptpunkt, in dem wir uns unterscheiden, ist eigentlich das Timing. Wir sind der Auffassung, dass die Arbeiten, die jetzt im Anschluss an die Expertengruppe Zufferey - durch die Expertengruppe Zimmerli, durch die Expertenkommission von Justizdirektor Hanspeter Uster in Bezug auf die Insiderdelikte - gemacht werden sollen, beschleunigt werden müssten, weil das Thema auf dem Tisch liegt und weil man mit gutem Willen auch diese Arbeiten nicht nur koordinieren, vielleicht besser koordinieren, sondern auch beschleunigen könnte.
Herr Zufferey hat in seinen Empfehlungen in Bezug auf die Organisation der gesamten Aufsicht genau in diese Richtung gewiesen. Er hat in seinen Empfehlungen einer neuen Aufsichtsbehörde auch die Überprüfung der Einhaltung des Geldwäschereigesetzes übertragen. Er hat die Selbstregulierungsorganisationen nicht abgeschafft; er möchte aber, dass sie keine Aufsichtsfunktionen mehr ausüben können. Er möchte, dass sich die neue, integrierte Finanzmarkt-Aufsichtsbehörde nicht nur professionell ausgestaltet - das ist eine Selbstverständlichkeit -, sondern sich auch international ausrichtet und administrativ selbstständig ist. Es ist ein Bundesgesetz vorgesehen, welches die Organisation und namentlich auch die Verantwortlichkeiten der Aufsichtsbehörde regelt.
Wo stehen wir im Moment? Wir haben festgestellt - das war das Ergebnis der Medienkonferenz, die Herr Professor Ulrich Zimmerli Ende Februar abgehalten hat -, dass innerhalb der Expertenkommission Einigkeit in Bezug auf die Fusion der Eidgenössischen Bankenkommission und des Bundesamtes für Privatversicherungen besteht. Wir haben auch festgestellt, dass im kommenden Sommer die Botschaftsreife - wie das schöne Wort heisst - erreicht wird, man uns also den Entwurf zu einem Organisationsgesetz vorlegen könnte. Wir haben auch festgestellt, dass die Expertenkommission in Bezug auf Insiderdelikte eine Koordination mit der von Herrn Hanspeter Uster geführten Arbeitsgruppe vornehmen will und sie in einem zweiten Schritt dann eben auch die Aufsicht über die unabhängigen Vermögensverwalter, die Devisenhändler, die Introducing Brokers usw. aufnehmen möchte. Die Arbeiten, die jetzt die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei macht, sind auch kompatibel, sollen aber in einem zweiten Schritt in diese integrierte Finanzmarktaufsicht aufgenommen werden.
Wie ich dargelegt habe, gibt es eigentlich nur in Bezug auf das Timing ein Problem, aber ich möchte jetzt gerne hören, was die Kommissionssprecher und die Minderheitssprecher noch dazu sagen.
- Redetext
- Discurs
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