Geschäftsbericht des Bundesrates 2000
(01.006)- AbstimmungDiscursSchweiz
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
[NAM]
Für Annahme des Entwurfes .... 130 Stimmen
(Einstimmigkeit)
[VS]
Abschreibung - Classement
[VS]
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Beilage IV zum Bericht
[VS]
Antrag der Kommission
Die parlamentarischen Vorstösse 96.3555, 96.3556, 96.3569 und 98.3676 nicht abschreiben
[VS]
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon annexe IV du rapport
[VS]
Proposition de la commission
Ne pas classer les interventions parlementaires 96.3555, 96.3556, 96.3569 et 98.3676
[VS]
Angenommen gemäss Antrag der Kommission
Adopté selon la proposition de la commission
- RedetextPeter Hess(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
- RedetextMoritz Leuenberger(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Zunächst danke ich Ihnen, vor allem der GPK, welche dieses Geschäft vorbereitet hat, für die seriöse und gründliche Arbeit und die Aufarbeitung unseres Geschäftsberichtes.
Beim System, das nun zum zweiten Mal zur Anwendung kommt, wonach der Bundespräsident über sämtliche Departemente Red und Antwort steht, gehen Sie sicher mit mir davon aus, dass ich nicht jedes Votum einzeln und ausführlich kommentiere. Sonst würde schon allein meine Redezeit notwendigerweise nochmals so viel Raum in Anspruch nehmen, wie Sie sich in verdankenswerter Weise Zeit genommen haben, um den Geschäftsbericht des Bundesrates zu kommentieren. Manches Votum hatte denn auch ausdrücklich den Zweck, uns etwas "in Erinnerung" zu rufen. Dieser Zweck ist erfüllt; wir nehmen diese Mahnungen mit nach Hause. Es hat mitunter auch ein, zwei Voten gegeben, die etwas zuhanden der Öffentlichkeit festhalten wollten; auch das ist ein Zweck dieser Debatte und erfordert nicht, dass ich auf jedes Votum eingehe.
Es haben uns zwei Voten gleich zu Beginn der Debatte - nämlich jenes von Herrn Schmied und jenes von Herrn Schwaab - in Erinnerung gerufen, dass nicht jedes Problem in unserem Staat durch den Bundesrat organisiert oder gar bewältigt werden kann. Es gibt Anliegen in dieser Gesellschaft, die nicht durch Verordnungen, durch Gesetze oder durch Gerichte und durch die Exekutive bewältigt werden können. Es gibt Anliegen, bei denen wir alle - jeder einzelne Mensch - gefordert sind. Ich verweise auf das vermehrte Suizidaufkommen bei Jugendlichen, das Herr Schmied angesprochen hat, aber auch auf die Problematik der "working poor", die Herr Schwaab angesprochen hat.
In der Tat ist eine Gesellschaft auf moralische Normen, auf den Einsatz jedes Einzelnen, auf seine Visionen angewiesen, wenn sie zusammenhalten will. Dennoch möchte ich zur Frage, wie der Bundesrat mit dem Phänomen umgeht, dass - wie ich betonen will - nicht nur in der Schweiz, sondern in allen westlichen Ländern die Suizidrate vor allem bei Jugendlichen zunimmt, darauf hinweisen, dass hier der Staat etwas unternimmt. Der Bund verfolgt zusammen mit den Kantonen eine nationale Gesundheitspolitik; die Kantone haben Einrichtungen geschaffen, an die sich Suizidgefährdete wenden können. Das ist besonders im Kanton Genf der Fall, aber auch im Kanton Waadt, in Lausanne, gibt es [PAGE 690] solche Einrichtungen. Es gibt sie im Übrigen auch in Bern und in Zürich. Solche Einrichtungen sind mit der Institution "Die dargebotene Hand" zu vergleichen; sie arbeiten mit gutem Erfolg, auch wenn sich dieser nicht in Zahlen messen lässt wie andere, genau messbare Phänomene.
Was das Problem der "working poor" angeht, das Herr Schwaab zur Sprache brachte, ist es in der Tat so, dass wir in der Schweiz 250 000 "working poor" haben und es nicht angehen würde, wenn das dem Bundesrat gleichgültig wäre. Ich möchte in Erinnerung rufen: Es ist ihm nicht gleichgültig. Wir haben die Lage analysiert und dabei festgestellt, dass es insbesondere ausländische Staatsangehörige sind, dass es insbesondere auch Alleinerziehende sind, dass es Paare mit drei, vier und mehr Kindern sind, die davon betroffen sind, aber auch Angestellte, die im Tieflohnbereich arbeiten. In den Tieflohnbereich gehört die Landwirtschaft, gehören der Detailhandel und das Gastgewerbe, das müssen wir zunächst einmal zur Kenntnis nehmen.
Welches ist die Rolle des Staates in dieser Problematik? In allererster Linie ist es seine Aufgabe, selbst gegenüber der privaten Wirtschaft als Beispiel voranzugehen. Der Bundesrat hat - das liegt in seiner Kompetenz - in der Verordnung zum Bundespersonalgesetz den Mindestlohn auf 38 000 Franken festgelegt, das möchte ich doch immerhin einmal gesagt haben. Dann hat der Bundesrat von seinen verselbstständigten Betrieben verlangt, dass sie Gesamtarbeitsverträge machen. Die SBB haben einen solchen Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen, die Post auch, dort muss er noch durch die Gesamtgewerkschaft genehmigt werden. Für diese Gesamtarbeitsverträge sind die vom Bundesrat festgelegten Mindestlöhne verbindlich.
Das soll ein Beispiel für die gewerkschaftliche Arbeit auch in den privaten Sektoren sein, wenn auch der Bundesrat bis jetzt davon abgesehen hat, Mindestlöhne für die Privatwirtschaft gesetzlich vorzuschreiben. Er ist der Meinung, das sei eine Aufgabe der Sozialpartner. Die Bundesbetriebe haben vorgemacht, dass das tatsächlich möglich ist.
Bezüglich der Bundeskanzlei wurde zunächst die Frage gestellt, was wir für Erfahrungen mit dem Bundesratssprecher gemacht haben. Sie haben ja genauso Ihre Erfahrungen gemacht wie wir. Er richtet sich ja an die Öffentlichkeit, und er tut dies genau gleich, wie er es in seiner früheren Funktion gemacht hat. Deswegen sind die Erfahrungen äusserst positiv, es ist hier kein einziges Problem entstanden.
Sie haben über die Früherkennung von Problemen gesprochen. In erster Linie ist der Bundesrat der Meinung, die Früherkennung von Problemen, die auf unser Land zukommen, müsste durch die Departemente und durch die entsprechenden Fachstellen bewältigt werden. Es ist dann ihre Aufgabe, an den Bundesrat zu gelangen und ihn zu informieren.
Dennoch gibt es einen Perspektivstab der Bundesverwaltung, der für die Legislatur 2003 bis 2007 seine Arbeit noch perfektionieren und verbessern will. Die Bundeskanzlei hat sich ihrerseits zum Vorsatz gemacht, die Arbeit Ihrer parlamentarischen Kommissionen so zu verfolgen, dass Probleme, die Sie dort zur Sprache bringen - zum Teil auch Fragen -, gebündelt und dem Bundesrat unterbreitet werden, damit der Gesamtbundesrat darüber immer auf dem Laufenden ist.
Dies ist vielleicht auch deswegen notwendig, weil mehr und mehr nicht immer ein Vertreter des Bundesrates an allen Ihren Kommissionssitzungen zugegen sein kann, weswegen die Kanzlei dies auf diese Weise sicherstellen möchte.
Was das Justiz- und Polizeidepartement angeht, hat sich Herr Lauper zunächst um EffVor gekümmert. Um die Diskussion und Informationen mit externen Stellen sicherzustellen, wurden drei so genannte Plattformen geschaffen, nämlich die KKJPD, die KKPKS und die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz.
Es ist der Wille des EJPD, das Gesetz, welches auf den 1. Januar 2002, also nächstes Jahr, in Kraft treten wird, zusammen mit diesen kantonalen Stellen in erster Linie in den Griff zu bekommen und umzusetzen.
Was das Rückführungsprogramm Kosovo angeht, sei daran erinnert, dass in den ersten beiden Phasen, während denen die freiwillige Rückkehr mittels individueller Hilfeleistung unterstützt worden ist, über 32 000 Personen nach Kosovo zurückgekehrt sind. Davon wiederum sind dem Bundesamt für Flüchtlingswesen nur gerade zwanzig Personen bekannt, die wieder in die Schweiz zurückgekehrt sind. Das betrifft in der Regel Personen, die einen hier aufenthaltsberechtigten Partner geheiratet haben.
Diese Eckdaten zur Aktion Kosovo belegen auch die Nachhaltigkeit der schweizerischen Programme mit ihrem vernetzten Projektansatz und der konsequenten Nutzung von Synergien zwischen der In- und Auslandhilfe.
Bezüglich des VBS verweise ich auf die Voten der Herren Janiak, Freund und Wasserfallen.
Das Festungswachtkorps hat sich in den vergangenen Jahren stetig und auf diese Aufgaben ausgerichtet weiterentwickelt. Dennoch steht ein einschneidender Personalumbau bevor. In der Sicherheit sind die Angehörigen des Festungswachtkorps für militärpolizeiliche Aufgaben weiterzubilden, und für die Ausbildungsunterstützung sind sie methodisch-didaktisch an ihre Aufgaben heranzuführen.
Der grösste Umbau steht jedoch im Bereich von Instandhaltung und Betrieb der Führungsinfrastruktur bevor. Das Korps muss diesen Bereich von heute 680 auf zunächst einmal 350 und später dann auf 200 Stellen abbauen. Dieser Abbau lässt sich nur dann sozialverträglich verwirklichen, wenn das Korps seine Leute über einige Jahre hinweg in der Liquidation obsolet gewordener Anlagen einsetzen kann. Weil das Korps immer weniger durch Anlagen an Standorte gebunden ist, wird es seine Strukturen straffen: Etwa dreissig Dienstorte werden aufgehoben, die Führungsstrukturen werden gestrafft.
Nun hat Herr Freund gefragt, mit welchen flankierenden Massnahmen die bisher statischen Personenkontrollen an den Landesgrenzen kompensiert werden: Die Abkommen von Schengen und Dublin lassen den Mitgliedstaaten weitgehend Freiheit, diese Massnahmen selber zu gestalten.
Welcher Art die nationalen Massnahmen der Schweiz sein könnten, wird zurzeit intern abgeklärt. Im Vordergrund steht der Ersatz der statischen Kontrollen an den Grenzen durch mobile Kontrollen im Landesinnern - also die so genannten Flyer-Fahndungen -, wobei die Zulässigkeit solcher verdachtsunabhängiger Personenkontrollen nicht ganz unbestritten ist. Die konkreten Antworten müssen vom Bund und von den Kantonen gemeinsam erarbeitet werden, eben im Rahmen dieses Usis-Programmes.
Was dieses Usis-Projekt betrifft, nach dem Sie sich erkundigt haben, gilt es, anhand der Fakten des ersten Berichtes vom April 2001 bis im Herbst mögliche Verbesserungsmassnahmen grob zu bestimmen und auch die Stossrichtung dieser Reform festzulegen. Im Herbst des nächsten Jahres werden die detaillierten Pläne für die Realisierung vorliegen; der Schlussbericht wird dann etwa im Frühjahr 2003 vorhanden sein. Ich will nicht zulasten eines anderen Departementes eine allzu ehrgeizige Zeitplanung versprechen; aber im Frühjahr 2003 sollte dieser Bericht erstattet werden können.
Nun zum Eidgenössischen Finanzdepartement: Zunächst ist zu den Problemen der Geldwäscherei gesprochen worden, und von Herrn Tillmanns ist auf personalpolitisch heikle Umstände im Finanzdepartement hingewiesen worden. Hier besteht in der Tat Handlungsbedarf. Der zuständige Departementsvorsteher, Herr Bundesrat Villiger, wird Sie darüber informieren.
Wichtig ist, dass einerseits im Bankensektor und andererseits im Parabankensektor Handlungsbedarf besteht; das wurde von mehreren Rednern sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Einige Fragen wurden gestellt und dazu gleich ausdrücklich gesagt, ich solle diese Fragen an das Finanzdepartement weiterleiten. Man erwartet also gar nicht, dass ich diese Fragen hier im Detail beantworte.
Immerhin möchte ich etwas im Namen des Gesamtbundesrates festhalten: Es ist nicht so, dass es insbesondere im Parabankensektor die Meinung des Bundesrates wäre, man würde hier ein Problem zum Nachteil unseres Landes und entgegen des gesetzlichen Auftrages verschleppen. [PAGE 691]
Diese Umsetzung ist sehr schwierig, da gibt es gewisse Probleme. Es ist aber unser Wille - im Interesse dieses Landes, im Interesse all derjenigen, die durch Geldwäscherei benachteiligt sind; das sind auch andere Länder, vor allem die sozialen Institutionen in anderen Ländern -, das in den Griff zu bekommen und umzusetzen.
Diesbezüglich wurde auf den Bericht Zufferey verwiesen, und es wurden Fragen gestellt. Der Bundesrat begrüsst die entsprechenden Empfehlungen der Expertengruppe Finanzmarktaufsicht ausdrücklich. Im Rahmen der gesetzgeberischen Folgearbeiten zum Bericht Zufferey wird im Übrigen zu prüfen sein, ob die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei insgesamt in die neue integrierte Aufsichtsbehörde übergeführt werden wird oder nicht.
Beim Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement hat Frau Gadient die Bildungsfrage, die KMU, den Tourismus und dann auch das Sprachengesetz angesprochen. Zunächst einmal zum Sprachengesetz: Hier kann ich Sie darüber informieren, dass der Bundesrat noch im Sommer 2001 Antrag auf Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens stellen wird. Dazu können Sie sich noch dieses Jahr in der Vernehmlassung äussern.
Was die Bildung angeht: Die Massnahmen des Bundes sind Teil der schweizerischen Berufsbildungspolitik, welche sowohl in der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 als auch in der Botschaft zum neuen Berufsbildungsgesetz dargelegt wurden. Das Engagement vom Bund und von Dritten umfasst u. a. das Projekt Public Private Partnership, also beispielsweise "Schulen ans Netz". Zusammen mit Privaten und den Kantonen soll diese Bildungsinitiative lanciert werden. Dabei soll die Ausbildung von etwa 30 000 Lehrerinnen und Lehrern verbessert und die Infrastruktur von etwa 4000 Schulen komplettiert werden. Im Rahmen des Lehrstellenbeschlusses I wurden Projekte zur Stärkung der Informatik in den Lehren unterstützt. Im Rahmen des Lehrstellenbeschlusses II wurde die Informatikausbildung von Maturandinnen und Maturanden ausgebaut, und die Fachhochschulen fördern die Informatikerausbildung. 1999 wurden beinahe 5000 Personen im Bereich der Informatik ausgebildet, 2004 sollen das 8650 Personen sein. Bis zum Jahre 2004 sollte es gelingen, die Bedürfnisse im Bereich der Informatik zu decken.
Was den Tourismus angeht, möchte ich immerhin darauf verweisen, dass der Bund die Hotellerie auf der Basis des Bundesgesetzes über die Förderung des Hotel- und Kurortkredites - ein Gesetz aus dem Jahr 1966 - fördert. Die Rezession und die Immobilienkrise sind allerdings nicht ganz spurlos an der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit vorbeigegangen. Die Gesellschaft ist nämlich hoch verschuldet. Der Bund spielt aber immerhin eine bedeutende Rolle bei der Sanierung. Die neuen Finanzierungsmodelle sollen im Rahmen der erwähnten Botschaft verabschiedet werden.
Mit der Botschaft vom 3. November 1999 über Massnahmen zur Deregulierung wurde die Verordnung über Ordnungsfristen für die Behandlung von Gesuchen in erstinstanzlichen wirtschaftlichen Verfahren angekündigt; diese ist am 1. Januar des letzten Jahres in Kraft getreten. Das ist eine Massnahme zur KMU-Förderung. Bei diesen Bestimmungen handelt es sich allerdings um "soft law". Es werden Qualitätsstandards vorgegeben. Es fehlen vorläufig eben die Sanktionsmechanismen, und es existieren bis heute keine repräsentativen Untersuchungen zu den Auswirkungen dieser Verordnung. Aber es haben sich, wenn der Schein nicht trügt - wir verlassen uns jetzt vorläufig auf diesen Schein -, immerhin einige Dinge verbessert. Neu wird im Rahmen der Regulierungsfolgeabschätzung eine KMU-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Das heisst konkret, dass Vorschriften in der Praxis getestet werden, bevor sie definitiv verabschiedet werden.
Ich habe einleitend gesagt, es habe einige Voten gegeben, in denen man uns gute Besserung bei unserer Arbeit gewünscht habe. Ich nehme diese Besserungswünsche entgegen, ohne jetzt auf jeden Satz Ihrer Voten, Herr Brunner, aber auch Herr Bosshard, einzugehen. Sie haben es ja gut mit uns gemeint, und ich möchte es dabei bewenden lassen.
Verbleibt noch ein Departement, das UVEK. Ich beginne zunächst mit dem Verkehr, damit ich dann mit etwas Positivem aufhören kann. (Heiterkeit) Einige von Ihnen haben sich schon in der Geschäftsprüfungskommission selbst um den Land- und den Luftverkehr gekümmert. Wir haben uns dort ja ausführlich damit befasst. Ich halte jetzt noch Folgendes fest:
Zunächst einmal zum Landverkehr: Die Zunahme des Lastwagenverkehrs auf der A2 ist auf die über mehrere Jahre zu erblickende Zunahme des Verkehrsaufkommens von etwa 8 Prozent auf der A2 und etwa 4 Prozent im Gesamten zurückzuführen. Die Probleme entstehen, wie anerkannt wird, nicht etwa am einröhrigen Gotthardtunnel, sondern am Zoll.
Es ist von Ihnen gefragt worden: Hätten diese Zunahme und vor allem die Mehrbelastung beim Zoll nicht vorausgesehen werden können? Ich lasse diese Frage offen. Sie hätten vielleicht vorausgesehen werden können. Es hätte jedoch nicht vorausgesehen werden können, in welchem Ausmass sich die Problematik für den Zoll präsentiert. Für den Zoll ist nämlich nicht einfach die blosse Verkehrszunahme von Bedeutung, sondern die Tatsache, dass mehr beladene und weniger leere Lastwagen kommen. Das fordert den Zoll in einer Art und Weise, die zur Problematik geführt hat.
Was die Voraussehbarkeit und die Handlungsmöglichkeiten des Zolls betrifft, muss ich darauf verweisen, dass der Zoll immer auch mit dem je gegenüberliegenden Zoll zusammenarbeiten muss, in Chiasso also mit dem italienischen, in Basel mit dem deutschen Zoll. Es können bei uns unilateral keine Massnahmen ergriffen werden, ohne dass jeweilen der gegenüberliegende Zoll dieselben Massnahmen ergreifen würde. Das betrifft sowohl die frühere Abfertigung in einem Stauraum, was schon vorgeschlagen wurde, oder die Abfertigung durch den italienischen Zoll schon beim Übergang in Basel. Das betrifft aber auch die Arbeitszeit des Zolls. Wir können nicht einfach bestimmen, dass unser Zoll nachts arbeitet. Das würde gar nichts nützen, solange sich nicht der italienische Zoll bereit erklären würde, ebenfalls nachts zu arbeiten. Wenn er das nämlich nicht tut, ergeben sich ja die Stauschlangen genau gleich.
Es wurde richtig gesagt, dass die Lösung mit den Kantonen bezüglich Stauräumen längs den Autobahnen natürlich nur eine Sofortmassnahme ist, die eine langfristige Politik nicht ersetzen kann und darf. Die langfristige Verlagerungspolitik besteht darin, dass die Neat fertig gebaut wird, dass die LSVA vollumfänglich erhoben werden kann. Sie wird auch darin bestehen, dass Nachbarländer wie Deutschland, aber auch das Land Holland ihrerseits eine LSVA einführen. Denn wir wissen, dass die LSVA, die wir nur in einem harten Abstimmungskampf in unserem Land durchgesetzt haben - weil gesagt wurde, eine höhere Abgabe für den Schwerverkehr sei auch für das Gewerbe und die Wirtschaft schädlich -, erst dann auch zur Verkehrsverlagerung führen kann, wenn auf einer sehr langen Strecke von Holland über Deutschland durch die Schweiz eine Gebühr verlangt werden kann. Denn das, was wir in der Schweiz erheben können, genügt nicht unbedingt.
Die Task Force genügt als Arbeitsgruppe, die diese Stauproblematik in den Griff bekommen soll, nicht; das ist uns bewusst. Wir sind daran, eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kantone und des Bundes aufzustellen, mit entsprechenden technischen und politischen Experten. Sie muss dann auch dafür sorgen, dass die entsprechenden internationalen Verhandlungen mit Deutschland und Italien geführt werden. Ich nehme an, dass ich Ihnen diese Arbeitsgruppe mit ihrer Struktur und ihrer personellen Besetzung demnächst vorstellen kann.
Es wurde auch das Luftverkehrsabkommen mit Deutschland gestreift. Ich kann hierzu Folgendes sagen: Deutschland hat diese Verwaltungsvereinbarung vor über einem Jahr gekündigt und war während des letzten Jahres nicht bereit, mit der Schweiz auf Ministerebene über ein neues Abkommen zu verhandeln; es wartete die Wahlen in Baden-Württemberg ab. Die Verhandlungen mit dem deutschen Verkehrsminister gingen von der Ausgangslage der Schweiz aus, wonach unser Land keine rechtlichen Ansprüche Deutschland [PAGE 692] gegenüber hat, dass An- oder Abflüge für den Flughafen Zürich über deutschem Gebiet durchgeführt werden können.
Von daher musste eine Lösung nach politischen Kriterien gesucht werden. Die politische Lösung besteht darin, dass Deutschland weiterhin bereit ist, auf deutschem Gebiet zwei Drittel aller Anflüge zu übernehmen. Deutschland hat uns eine Übergangsfrist von 41 Monaten gewährt; diese Übergangsfrist erlaubt es uns, die politischen, technischen und baulichen Änderungen vorzunehmen, damit der eine Drittel der Anflüge über schweizerischem Gebiet durchgeführt werden kann.
Nachdem der Vertrag paraphiert sein wird, werden Sie eine Botschaft erhalten und über die Ratifizierung entscheiden können - auch deswegen halte ich mich hier etwas kurz. Wenn jemand noch eine konkrete Zusatzfrage hat, stehe ich sehr gerne zur Verfügung. Hingegen möchte ich sagen: Nie ist von unserer oder meiner Seite her gesagt worden, das alles sei bloss Sache des Kantons Zürich oder des Flughafens Unique. Es ist ganz klar, dass der Landesflughafen Zürich für die ganze Schweiz von eminenter Bedeutung ist und dass es hier eine Verantwortung von uns gibt, die wir jetzt, auch im Hinblick auf die neuen Anflüge, übernehmen müssen und auch wahrnehmen wollen. Dies werden wir mit allen betroffenen Kantonen, es ist nicht nur der Kanton Zürich, in diesem Sinne ausdiskutieren.
Hinsichtlich des Umweltschutzes wurde nach der Bedeutung des Bundesamtes für Raumentwicklung gefragt. Von Frau Wittenwiler wurde gefragt, ob dieses Amt die Möglichkeit habe, sich auf kantonaler Ebene, bei kantonalen Entscheiden, die nachher allenfalls noch an das Bundesgericht weitergezogen werden könnten, einzuschalten. Es geht darum, dass hier die Weichen gewissermassen schon frühzeitig gestellt würden. In der Tat besteht ein Entwurf zu einem Bundesgerichtsgesetz; unter dem Titel "Einheit des Verfahrens" ist dort vorgesehen, dass Bundesbehörden, die zur Beschwerde an das Bundesgericht berechtigt sind, die Rechtsmittel des kantonalen Rechtes ergreifen und sich, wenn sie dies beantragen, am Verfahren vor jeder kantonalen Instanz beteiligen können. Das wird dazu führen, dass sich das ARE nicht erst gegen den letzten kantonalen Entscheid, sondern schon auf unterer Stufe in ein kantonales Verfahren einschalten kann.
In Zusammenhang mit der Anwendung des neuen Raumplanungsrechtes und im Bestreben, gesamtschweizerisch einen möglichst einheitlichen Vollzug sicherzustellen, wird vonseiten des UVEK in Betracht gezogen, auch unterinstanzliche kantonale Entscheide betreffend Bauen ausserhalb der Bauzonen anzufechten. Das UVEK zieht auch in Betracht, die Frage der Legitimation - falls sie umstritten bleiben sollte - nötigenfalls in einem Grundsatzentscheid durch das Bundesgericht klären zu lassen.
Das Bundesamt für Raumentwicklung leitet seine Legitimation aus Artikel 33 Absatz 3 des Raumplanungsgesetzes ab. Wir sind gewillt, das einmal zu versuchen, auch als Lehre aus dem Entscheid bezüglich Kanton Thurgau, den Sie vorher genannt haben.
Ich hoffe, Ihre Fragen zumindest teilweise beantwortet zu haben. Wenn Sie noch nachhaken wollen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
- RedetextPierre Tillmanns(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
La Commission de gestion propose donc de prendre acte du rapport de gestion 2000 du Conseil fédéral avec une réserve pour les CFF, la Poste et Swisscom.
Je faisais partie de la sous-commission de la Commission de gestion qui, avec la sous-commission de la Commission des finances, a tenu la séance qui avait été fixée pour étudier les rapports des trois ex-régies, CFF, la Poste et Swisscom. Je dois vous dire que de la gauche à la droite et de la droite à la gauche, nous étions scandalisés du fait que nous n'avions pas, ou seulement partiellement, les rapports de ces trois sociétés, et que nous étions prêts à lever la séance. Aujourd'hui, on nous propose de prendre acte du rapport de gestion 2000 avec une réserve. En automne, nous prendrons acte de ces rapports sans aucune difficulté, et dans les années à venir, je suis persuadé que nous n'aurons aucune objection à faire sur le fonctionnement de ces entreprises parce qu'elles s'autonomisent toujours plus. C'est ce que le Parlement a finalement voulu. Le Conseil fédéral va nous dire, année après année, que les objectifs sont atteints et que tout est en ordre.
Comment pouvons-nous dire cette année que les objectifs sont atteints quand nous savons que la grande majorité de la population suisse, ainsi que les communes et les cantons, s'opposent et sont scandalisés du fait des fermetures des bureaux de poste dans ce pays?
Comment pouvons-nous dire que les choses vont bien lorsque, comme nous en avons parlé tout à l'heure, nous avons constaté, il y a quelques semaines encore, d'énormes bouchons au Gothard et que le transfert de la route au rail ne se faisait pas, alors qu'à cette époque, nous savions que 25 pour cent de la capacité des trains étaient encore disponibles pour les camions et qu'on pouvait encore mettre en route des trains supplémentaires pour les transporter? Les objectifs des CFF, c'est le transfert de la route au rail. C'est valable, y compris jusqu'à l'ouverture du deuxième tunnel du Lötschberg, puisque nous votons des crédits aux CFF pour permettre ce transit et qu'il ne se fait pas! Comment pouvons-nous être satisfaits par exemple de Swisscom, dont la direction vient dire publiquement qu'elle aimerait se défaire de son actionnaire principal qui en est le propriétaire? Connaissez-vous une seule société dont la direction se permet de dire qu'elle veut se défaire de son propriétaire sans que le lendemain, cette direction soit licenciée?
Non! Nous ne pouvons pas dire que nous pouvons être satisfaits de ces objectifs. Néanmoins, et une fois encore, je prédis - puisque c'est comme ça que l'ont voulu les Chambres - que ces sociétés vont s'autonomiser toujours plus. Elles ne vont plus prendre en considération le Parlement et alors, année après année, nous aurons un rapport du Conseil fédéral disant que les objectifs sont atteints.
- RedetextPia Hollenstein(Die Grünen)Schweiz
Der gesamte Geschäftsbericht stellt eigentlich nicht mehr als eine Auflistung des Bekannten dar. Viel klüger wird niemand beim Durchlesen. Immerhin gibt die Debatte Gelegenheit, zu verschiedenen Punkten Stellung zu beziehen. Uns Grünen sind die Umsetzung des Alpenschutz-Artikels und die Einhaltung der Umweltschutzgesetzgebung wichtig.
Bezüglich Verlagerungsziel, Herr Bundespräsident, haben wir den Eindruck, dass der Bundesrat Artikel 3 Absatz 4 des Verlagerungsgesetzes verdrängt. Dieser Absatz wurde bei der Legiferierung entgegen dem Willen des Bundesrates aufgenommen und fordert, dass sich in den ersten beiden Jahren der Gültigkeit des Verlagerungsgesetzes die LKW-Fahrten auf dem Niveau vom Jahr 2000 stabilisieren müssen. Wir bitten den Bundesrat, diesen Gesetzesartikel wieder ins Bewusstsein zu holen. Die bisherigen Anstrengungen reichen nicht aus. Verstärktes Engagement mit den Kantonen und mehr Kontrollen sind Stichworte.
Ein weiterer Kritikpunkt ist das anhaltende Debakel bei der Treibstoffsenkungspolitik. Seit Jahrzehnten versprechen Autohersteller und Importeure Fortschritte bei der Senkung des Treibstoffbedarfes bei Personenwagen. Was bei den Lastwagen schon längst verwirklicht ist, scheint bei den PW nicht möglich. In Wirklichkeit gibt es dort durchaus beträchtliche technische Fortschritte. Sie wirken sich aber deshalb nicht aus, weil die Autos immer schwerer und energieintensiver werden. Klimaanlagen oder "four-wheel drive" sind Stichworte dazu. [PAGE 689]
Der Bundesrat schaut diesem Spiel aus nicht eingehaltenen Versprechen schon jahrelang oder jahrzehntelang zu. Vor kurzem war wieder zu hören, bald gehe es mit dem Benzinverbrauch runter. Und wieder lässt sich der Bundesrat in die Defensive drängen. Das zentrale Thema, das einen engen Zusammenhang mit Themen wie Nachhaltigkeit, CO2-Abgabe und der wachsenden Unwirtlichkeit unserer Städte hat, kommt im Geschäftsbericht nicht einmal vor.
Wir erwarten vom Bundesrat dieses Jahr eine entschlossenere Haltung, die Führung und nicht bloss einen naiven Glauben an die Auto-Importeure ausdrückt.
Ein anderer Kritikpunkt hat mit der Nachhaltigkeit zu tun. Der Bundesrat hat den zugegebenermassen eher ineffizienten Rat für Nachhaltigkeit aufgelöst. Ein wirksames Nachfolgeorgan als "think tank" für die Landesregierung wurde aber nicht mehr geschaffen. Nachfolgeorgan ist lediglich eine Art Raumplanungskommission, bei der wir befürchten, dass die zentralen Konfliktthemen wie Verkehr und Energie im wolkigen Jargon der Planungsinsider verschwinden.
Wenn die Nachhaltigkeit wirklich eine Herausforderung speziell für unsere Generation ist, dann sollte auch unser Nachdenken über die Nachhaltigkeit eine Herausforderung und nicht nur ein pflichtgemässer Verwaltungsakt sein.
Hier soll aber nicht nur Kritik am Bundesrat geübt werden. Wir haben es speziell beim UVEK mit einem erfolgreich umgebauten Departement zu tun. Noch nie in der Geschichte des Bundesstaates haben die verschiedenen Ämter so viel Kohärenz gezeigt: Astra, BAV, Bazl, das Bundesamt für Raumentwicklung und vielleicht sogar das Buwal arbeiten eng und oft auch effizient zusammen. Wer die eindimensionale Asphaltpolitik des früheren Astra noch in Erinnerung hat, stellt hier zumindest einen kleinen Quantensprung fest. Diese Leistung honorieren wir: Sie kommt auch dem Parlament direkt zugute.
Auch einen zweiten Primeur hat das UVEK im Jahr 2000 geschaffen. Es hat - bescheiden zwar, aber dennoch politikrelevant - ein Kompetenzzentrum "Langsamverkehr" im Astra geschaffen. Erstmals werden nun auch jene Verkehrsarten aktiv wahrgenommen, welche ohne Fremdenergie auskommen und optimal ökologisch und in Geschwindigkeit und Verarbeitung meist arg unterschätzt werden. Wir halten dies für einen kleinen, aber wichtigen Beitrag zum Wiederentdecken der Entschleunigung.
Ein letzter Gedanke, diesmal vor allem an den Gesamtbundesrat adressiert: Das UVEK hat im Jahr 2000 bezüglich der Lärmgrenzwerte der Flughäfen erfolglos gewarnt und zu massvollem Handeln, zu massvollem Vorgehen, angehalten. Der Gesamtbundesrat hat das UVEK im Stich gelassen und ist nun am Debakel rund um den Zürcher Flughafen mitschuldig.
Wir wünschen dem UVEK, dass sein Mahnfinger im Siebnergremium im Gesamtinteresse des Landes sensibler wahrgenommen wird.
- RedetextMilli Wittenwiler(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Im Bericht des Bundesrates über seine Geschäftsführung 1999 schreibt der Bundesrat im Anhang 1, Jahresziele des Bundesrates 1999 im Überblick: Bilanz Ende 1999, Ziel 1999-20: "Weiterführung einer nachhaltigen Umweltpolitik überwiegend realisiert."
Im Bericht des Bundesrates über seine Geschäftsführung 2000 schreibt der Bundesrat im Anhang 1 unter Ziel 2000-12 (S. 49): "Internationale Abkommen Luftreinhaltung und biologische Diversität - Bericht über den Stand der Umsetzung der Strategie 'Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz'": Realisiert.
In der Legislaturplanung des Bundesrates 1999-2003 lese ich unter Ziel 7, Umwelt-, Verkehrs- und Energiepolitik auf der Grundlage der Strategie "Nachhaltige Entwicklung der Schweiz": "Eine Entwicklung ist dann nachhaltig, wenn sie die heutigen Bedürfnisse deckt, ohne künftigen Generationen diese Möglichkeit zu verwehren. Nachhaltige Politik folgt drei Prinzipien: Sie schützt die natürliche Umwelt, sie erhält die wirtschaftliche Effizienz, und sie wahrt die gesellschaftliche Solidarität."
Herr Bundespräsident, woran liegt es denn, dass der schweizerische Natur- und Landschaftsschutz in einem Ländervergleich der OECD von 1999 sehr schlechte Noten erhielt? Besonders kritisiert wurden die Zersiedelung der Landschaft und das Versagen beim Schutz zahlreicher Tier- und Pflanzenarten. So steht etwa die Schweiz mit 44 gefährdeten Arten OECD-weit am schlechtesten da. Obwohl der Bund zu einer ungeschmälerten Erhaltung der im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler inventarisierten Objekte verpflichtet ist, zeigen kartographische Vergleiche eine teilweise rapide Umgestaltung der geschützten Räume.
Ist die vor gut zwanzig Jahren formulierte, am klassischen Naturschutzgedanken orientierte Schutzstrategie des Inventars im Zeitalter der nachhaltigen Entwicklung noch zeitgemäss? Sind die gesetzlichen Schutzziele hinreichend konkret? Das ist meine erste Frage.
Zu zwei weiteren Fragen: Seit rund einem Jahr ist das ehemalige Bundesamt für Raumplanung als Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) beim UVEK angesiedelt, nachdem schon 1998 das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) eine neue Heimat gesucht oder eben gefunden hat. Nun ist ein grosser Teil der raumwirksamen Bundesaufgaben unter einem Dach.
Die Subkommission EDI/UVEK hat sich im Zusammenhang mit dem Fall Ulmberg (Gemeinde Ermatingen, Kanton Thurgau) eingehend mit der Rolle des damaligen Bundesamtes für Raumplanung befasst. Dem Bund steht die Oberaufsicht über den Vollzug der Raumplanungsgesetzgebung zu. Wir haben festgestellt: Das Raumplanungsgesetz ist ein Rahmenerlass und lässt viele Fragen offen.
Die Nutzungsplanung ist Sache der Kantone und Gemeinden. Im Rahmen der Nutzungsplanung wird das ARE weder informiert noch einbezogen. Bei der Nutzungsplanung ist nur eine mittelbare Einflussnahme des Bundes möglich. Je nach Qualität und Art der Richtplanung erfährt das ARE mehr oder weniger über die Probleme der kantonalen Planung. Die Umsetzung des Raumplanungsrechtes ist je nach Kanton unterschiedlich.
Und: Raumplanung hat viel mit Politik zu tun. Die Entscheide, die getroffen werden, sind politische Entscheide auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene. Herr Bundespräsident, teilen Sie die Ansicht, dass in Zukunft vermehrte Anstrengungen des Bundes notwendig sind, um den Koordinationsauftrag in der Raumplanung gemäss Artikel 75 Absatz 2 der Bundesverfassung zu erfüllen? Ist die Einbindung der Ämter, die sich mit raum- und umweltwirksamen Bundesaufgaben befassen, ins UVEK ein Schritt in die richtige Richtung?
- RedetextSchweiz
Ich spreche zu einem Teilaspekt, den mein Vorredner eigentlich schon beleuchtet hat; ich halte mich kurz, spreche als Mitglied der Subkommission und als Anwohner der N2.
Ich möchte in meinem Kurzvotum einige Ausführungen zum Verkehrsproblem Lastwagenstau auf der Nord-Süd-Achse und auch zur Begebenheit der Zunahme der Lastwagen in den Dörfern machen. Leider wird das sich etwa seit März dieses Jahres abzeichnende Stauproblem auf der Gotthardroute zum Dauerbrenner. Nach den in der GPK gehörten Ausführungen sei das LKW-Stauproblem nicht der Einführung der LSVA und dem Fehlen einer zweiten Gotthardröhre, sondern einzig und allein der Zunahme des Transitgüterverkehrs zwischen Basel und Chiasso zuzuschreiben. Es kann meines Erachtens aber kaum nur die Verkehrszunahme der letzten vier Monate die Ursache sein. Persönlich bin ich nicht so sicher, ob nicht die aufwendigere Zollabfertigung insbesondere in Chiasso die Staugefahr vergrössert. Zudem sollen, immer nach Angabe des UVEK, die Leerfahrten abgenommen haben, da diese ja auch bezahlt werden [PAGE 688] müssen. Der Kapazitätsengpass liegt also klar bei den Zollämtern, insbesondere beim Grenzübergang Chiasso, der eindeutig an Kapazitätsgrenzen stösst und dadurch sehr oft Lastwagenrückstaus bis nach Basel entstehen lässt. Die Leidtragenden in dieser Situation sind die Chauffeure der Camions, das Transportgewerbe, die Polizei, die übrigen Verkehrsteilnehmer und auch die Anwohner der Autobahnen.
Obwohl man sich politisch fast einig ist, dass der Gütertransitverkehr auf die Schiene zu bringen ist, wird der Strassengüterverkehr leider weiter zunehmen, weil ja die 40-Tonnen-Kontingente noch nicht ausgeschöpft und die Schweizer Strassen für ausländische Lastwagen attraktiv sind. Die unbefriedigende Situation erzeugt grossen Druck auf das geltende Nacht- und Sonntagsfahrverbot - das auf keinen Fall gelockert werden darf.
Aus all den bisher erhaltenen Informationen und bekannten Fakten bezüglich der Stauproblematik auf der Nord-Süd-Achse muss ich die Frage stellen, ob die heute eingetretene Situation von den zuständigen Instanzen der Zollabfertigung und der Verkehrsplanung nicht hätte vorausgesehen werden müssen und ob dann nicht im Bereich der Zollabfertigung, auch in Absprache mit den Nachbarn Italien und Deutschland, entsprechende Massnahmen getroffen bzw. Konzepte hätten vorbereitet werden müssen. Inzwischen fanden zur gemeinsamen Problemlösung Gespräche mit den Anliegerkantonen statt - vielleicht könnten Sie, Herr Bundespräsident, hier kurz den neuesten Stand darlegen.
Zum Thema Zunahme des Lastwagenverkehrs in den Dörfern seit der Einführung der LSVA: Im Abstimmungskampf um die LSVA wurde immer auf dieses zu erwartende Problem aufmerksam gemacht. Obwohl die Befürworter dies verniedlicht haben, tritt auf gewissen Strecken, zum Beispiel in meiner Nähe im Surental - Sursee bis Kölliken -, ein massiver Mehrverkehr von Lastwagen auf. Dies hat jedoch nur am Rand mit dem Transitgüterverkehr zu tun. Weil aber heute mit technischen Hilfsmitteln die kürzesten Strassenrouten sofort bekannt sind und auch gefahren werden, braucht es in Zukunft Lösungen für dieses noch zunehmende Problem.
Gerne hoffe ich, dass die zuständigen Bundesinstanzen Lösungsvorschläge für den Transitgüterverkehr wie auch für den grossen Lastwagenverkehr in Dörfern infolge Abkürzungsbenützung erarbeiten und den berechtigten Unmut der Strassenbenützer und aller Betroffenen ernst nehmen.
Es geht hauptsächlich darum, ein längerfristig griffiges Konzept für den grenzüberschreitenden Transitgüterverkehr zu finden, bis eine effektive grössere Verlagerung auf die Schiene nach Eröffnung der Neat überhaupt möglich ist.
- RedetextMax Binder(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Das UVEK stand im Jahr 2000 in verschiedenen Sparten im Rampenlicht des politischen Geschehens. Dabei spielte der Verkehr auf der Schiene, auf der Strasse und in der Luft eine dominante Rolle. Vergessen sei aber auch nicht die Bewältigung der Lothar-Folgen. Sie kennen meine Einstellung dazu; ich brauche sie nicht zu wiederholen. Aber immerhin - das meine ich, sei positiv - soll sich eine Arbeitsgruppe mit der Bewältigung künftiger Ereignisse dieser Art befassen.
Über die Wahrung der Eignerfunktion durch den Bundesrat gegenüber der Post, der Swisscom und den SBB hat der Kommissionspräsident bereits eingehend informiert. Die Tatsache ist für unsere Fraktion unbefriedigend, aber wir sind mindestens beruhigt, dass die beiden GPK und deren Subkommissionen sowie die Finanzkommission einen Vorschlag ausarbeiten, der zum Ziel hat, einen realistischen Zeitplan vorzulegen, der es künftig erlauben wird, unsere Aufsichtspflicht rechtzeitig und in der gewünschten Tiefe vorzunehmen. Gleichzeitig sind wir erfreut, dass auch die Art und Weise der Wahrnehmung unserer Oberaufsicht klar definiert wurde bzw. wird. Wir haben nämlich festgestellt, dass vor allem in der Subkommission nicht unbedingt Einigkeit darüber herrscht, wie unsere Oberaufsicht gegenüber diesen drei Unternehmen und dem Bundesrat erfolgen soll.
Die schweizerische Verkehrspolitik, vor allem aber die Transitpolitik, sieht sich heute den Widersprüchlichkeiten gegenüber, die voraussehbar waren und von uns in allen verkehrspolitischen Diskussionen und Vorlagen aufgedeckt wurden. Deshalb bin ich ob der Realität, wie sie sich heute präsentiert, nicht erstaunt. Mich erstaunt einzig, dass der Bundesrat ob der Situation dermassen erstaunt ist! Wir können nicht verstehen, Herr Bundespräsident, dass der Bundesrat bzw. Ihr Departement, das UVEK, keine vorbehaltenen Entschlüsse für diverse Varianten des möglichen Chaos, der möglichen Vorkommnisse, in der Schublade hatte. Wir waren erstaunt, dass eine so genannte Task Force erst dann eingesetzt wurde, als die Situation vor Ort gesehen wurde. Task Force ist das moderne Wort für eine Arbeitsgruppe; wenn man in der Schweiz nicht mehr weiter weiss, reagiert man, indem man eine Task Force einsetzt.
Auf der einen Seite haben wir also eine beschränkende, auf der anderen aber eine verkehrsgenerierende Massnahme, vor allem mit der Zulassung der 34- und - später - der 40-Tonnen-Lastwagen. Das alles bieten wir noch zum günstigsten Preis an.
Unsere - europäisch gesehen - kürzeste Nord-Süd-Verbindung haben wir zum Trichter des Schwerverkehrs gemacht. Die nun geplanten Massnahmen haben alle den Charakter der Symptombekämpfung. Gefragt sind aber langfristige Massnahmen.
Herr Bundespräsident, diese können nicht darin bestehen, den gesamten Schwerverkehr in unser Land einfahren zu lassen und ihn dann während Stunden zu parkieren. Transitverkehr soll rollen, nicht schmollen! Sie werden mir entgegenhalten, dass die Gotthard-Neat-Linie diese Probleme löst. Wir sind für die Verlagerung des Schwerverkehrs über grosse Distanzen. Die Realität wird uns aber wieder zeigen, dass die Kapazitäten angesichts der Zunahme dieses Schwerverkehrs nicht ausreichen werden.
Der deutsche Verkehrsminister hat kürzlich erklärt, dass der Schwerverkehr in Deutschland in den nächsten Jahren um zwei Drittel zunehmen werde, die Schiene aber von diesen zwei Dritteln lediglich einen Viertel übernehmen könne. Erschwerend hinzu kommt der Widerstand gegen die Neat-Linienführung im Kanton Uri. Es kommt bereits zu einer Zeitverzögerung; das hat Ihnen mein Kollege, Herr Laubacher, gesagt.
Wenn ich nun an Einsprachen und Rekurse im Nationalstrassenbau denke, mir vor allem aber die Auswirkungen in zeitlicher und finanzieller Hinsicht vor Augen halte, ahne ich Ungutes. Als Vizepräsident der Neat-Aufsichtsdelegation äussere ich mich nicht weiter dazu. Es ist bei uns ein Thema, es ist bereits traktandiert.
Wir müssen aber auch darauf bedacht sein, dass die Betroffenen letztlich nicht in die Luft gehen. Der Luftraum ist nämlich bereits voll, besonders über dem Raum Zürich. Damit spreche ich den Luftverkehr an. Sie wissen, dass wir das in Berlin in Empfang genommene Luftverkehrsabkommen mit Deutschland so nicht akzeptieren werden. Es beinhaltet eine absolute Diskriminierung unseres Landes, der Schweiz. Herr Bundespräsident, es ist allzu einfach, die heutige Situation dem Kanton Zürich, der Regierung des Kantons Zürich und dem Flughafen, heute der Unique Zurich Airport, zuzuschieben. Luftverkehr, Luftverkehrspolitik ist eidgenössische Politik, ist Sache des Staates.
Zumindest ist Luftfahrtpolitik auch Sache des Staates. Deshalb ist die Frage von Frau Wittenwiler, ob hier nicht auch das Bundesamt für Zivilluftfahrt oder eben das UVEK Unterlassungen begangen haben, durchaus berechtigt.
Neuestens, Herr Bundespräsident, sind Sie ja auch in Zusammenhang mit dem Flughafen Basel mit ähnlichen Forderungen konfrontiert. Das war nach diesem Abkommen zu erwarten. Auch im Elsass gehen die Leute auf die Strasse und fordern weniger Überflüge oder Anflüge. Diesen Forderungen nachzugeben würde natürlich bedeuten, dass diese Anflüge letztlich in die Schweiz verlegt würden.
Zusammengefasst stellen wir fest, dass die Prioritäten im UVEK absolut auf die Gesamtverkehrssituation in der Schweiz - eingebettet in das internationale Umfeld - auszurichten sind und dass Luchs, Wolf und Bär vielleicht in den Hintergrund zu treten haben.
- RedetextOtto Laubacher(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Die Neat-Aufsichtsdelegation trat im Berichtsjahr 2000 zu insgesamt fünf ordentlichen zweitägigen und zwei ausserordentlichen Sitzungen zusammen. Im Rahmen der zweiten ordentlichen Tagung im Kanton Wallis besichtigte die Neat-Aufsichtsdelegation die Baustellen Steg und Raron. An der vierten ordentlichen Tagung hielten wir uns in den Kantonen Uri und Tessin auf und besuchten unter anderem die Baustellen Amsteg, Bodio, Faido und besichtigten die Lage der künftigen Linienführung im Kanton Uri.
Nun zu den Kosten und Terminen: Aufgrund der Standberichte des BAV für das zweite Semester 1999 und das erste Halbjahr 2000 stellte die Aufsichtsdelegation fest, dass sich die finanzielle Entwicklung beim Bau der Neat bis anhin innerhalb des vorgesehenen Rahmens bewegt. Zu einer gewissen Beunruhigung führten die sich bereits in einem frühen Stadium abzeichnenden projektbedingten Mehrkosten. Gleichzeitig zeigten sich die ersten Anzeichen konjunkturbedingter Preissteigerungen bei den laufenden Ausschreibungen für die ersten grossen Lose am Gotthard.
Für den Fall, dass bei der Vergabe von Neat-Losen massive Kostenüberschreitungen auftreten sollten, formulierte die Neat-Aufsichtsdelegation Leitlinien für die politische Aufsicht. Die Neat-Aufsichtsdelegation geht von mutmasslichen projektbedingten Mehrkosten in der Höhe von bis heute ausgewiesenen knapp 500 Millionen Franken aus. Davon entfallen 145 Millionen Franken auf die Lötschbergachse und rund 340 Millionen Franken auf die Gotthardachse. Die Mehrkosten machen rund einen Drittel des Neat-Gesamtreservekredites aus. Bis anhin sind aber noch keine Reserven freigegeben worden.
Nicht zuletzt aufgrund der von der Alptransit angestrebten Kompensationsmöglichkeiten ergeben sich aus der Sicht der Neat-Aufsichtsdelegation keine Kreditengpässe bei den Erstellern; deshalb besteht zurzeit auch kein Grund, Reserven freizugeben. Das BAV rechnet mit einer Reservefreigabe im Verlaufe des Jahres 2002, ausserordentliche Fälle vorbehalten. Die Neat-Aufsichtsdelegation unterstützt die restriktive Haltung des BAV bezüglich Freigabe von Reserven.
Termine: Am Lötschberg bestehen aus der heutigen Sicht keine besonderen Terminprobleme; das Gesamtprojekt sollte 2006/07 den Betrieb aufnehmen können. Ein zeitkritisches Element auf der Lötschbergachse ist der Anschluss des Basistunnels an die Stammlinie bei Frutigen. Kleine Verzögerungen gab es insbesondere bei der Planung im Raum Raron. Trotz dieser zeitkritischen Elemente sind die Termine für die Inbetriebnahme am Lötschberg aus heutiger Sicht einhaltbar.
Am Gotthard ist - nicht zuletzt aufgrund des Bereinigungsverfahrens über die Linienführung im Kanton Uri - mit einer Verzögerung von mehr als einem Jahr und entsprechenden Mehrkosten zu rechnen.
Bei dieser Betrachtung handelt es sich um den Stand Ende 2000. Aus heutiger Sicht muss die Betrachtung der Sachlage möglicherweise revidiert werden. Dies ist eine Betrachtung des Sprechenden und keine offizielle Anfügung der Neat-Aufsichtsdelegation.
Zur Teuerung: Zurzeit arbeitet das BAV noch an der Messung der Teuerung im Untertagbau mit einem neuen Teuerungsindex. Dieser sollte der Neat-Aufsichtsdelegation noch in dieser Session vorgestellt werden. Bis Ende Jahr 2000 präsentierten sich die Kosten im Neat-Gesamtkredit wie folgt: Die Bauzinsen belaufen sich auf etwa 80 Millionen [PAGE 687] Franken, die Mehrwertsteuer beläuft sich auf 28 Millionen Franken und die Teuerung auf etwa 2,1 Milliarden Franken. Die 2,1 Milliarden Franken sind eine erste Schätzung. Um diesen Betrag wird der Neat-Gesamtkredit von 12,6 Milliarden Franken angepasst - hier handelt es sich um den Preisstand 1998 -, damit die ursprünglich bewilligten Mittel teuerungsbereinigt zur Verfügung stehen.
Noch ein Wort zur Informatik der Ersteller: Schon im Jahr 1999 berichtete die Neat-Aufsichtsdelegation über fehlerhafte und unvollständige Daten zu den Vergabewerten bei den Standberichten. Diese waren insbesondere aufgrund von Informatikproblemen bei den Erstellung entstanden. Die Neat-Aufsichtsdelegation stellt aufgrund der Ergänzungsprüfung des BAV fest, dass die Informatiklösung der Erstellergesellschaften für den Datentransfer noch immer nicht voll funktionsfähig ist. Sie zeigt sich beunruhigt, dass sich die auf die Informatik bezogenen Fehler wie ein roter Faden durch die Prüfberichte hindurchziehen. Angesichts der Grösse des Projektes und angesichts der Tatsache, dass bereits seit rund fünf Jahren gebaut wird, erachtete sie diese Schwachstelle als unbefriedigend. Sie wandte sich denn auch mit einem entsprechenden Schreiben direkt an die Ersteller und verlangte in ihrer Funktion als Oberaufsicht, dass diese möglichst schnell Controlling-Massnahmen ergreifen und Kontrollinstrumente installieren sowie dass saubere Schnittstellen definiert werden.
- RedetextMilli Wittenwiler(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Laut Bericht des Bundesrates über seine Geschäftsführung 2000 hat der Bundesrat am 18. Oktober 2000 die Teile I bis IIIb des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) genehmigt: "Die wegweisenden Ziele sind die Einordnung des Luftverkehrs in das Gesamtverkehrssystem, der umfassende Umweltschutz, die effiziente Nutzung der Luftfahrt-Infrastruktur und die raumplanerische Abstimmung. Der SIL bezweckt in erster Linie, die Luftverkehrspolitik optimal auf die schweizerische und europäische Verkehrspolitik abzustimmen."
Unsere Subkommission hat das Bazl im Februar dieses Jahres besucht und auch über die im Jahre 1984 zwischen Deutschland und der Schweiz gemachte Verwaltungsvereinbarung gesprochen. Danach sollten nicht die Bewegungen plafoniert, sondern die Anflüge sollten besser auf die Pisten 14 und 16 verteilt werden.
Nach 1984 haben der Luftverkehr und damit auch die Beschwerden aus dem süddeutschen Raum ständig zugenommen. Mitte der Neunzigerjahre wurde dem Bazl vorgeworfen, man halte die Verwaltungsvereinbarung von 1984 nicht ein. Die Verteilung auf die Pisten 14 und 16 war durch das Wachstum etwas einseitig geworden. Im Jahre 1987 wurde dann das Verfahren eingeführt, wonach die Flugzeuge auf der einen Piste anfliegen und im vorletzten Moment einen Schwenker auf die andere Piste machen.
Gegen dieses Verfahren wurden Beschwerden erhoben. Kurz nach dem Regierungswechsel in Deutschland folgte die Forderung nach einem Staatsvertrag. Die Deutschen stellten fest, dass die Swisscontrol bei der Abfertigung der Anflüge über die Landesgrenze hinaus tätig wird. Die Vereinbarung zwischen der Swisscontrol und der Deutschen Flugsicherung genügte nicht mehr. Es brauchte einen Staatsvertrag.
Das war der Aufhänger für die Staatsverhandlungen. Zwischen Dezember 1998 und April 2000 fanden fünf Verhandlungsrunden statt. Dabei hat es sich mehr um exploratorische Runden gehandelt. Durch eine mögliche finanzielle Beteiligung der süddeutschen Gemeinden an den Profiten des Flughafens wurde versucht, andere Lösungen als die Plafonierung der Bewegungen zu finden. Alle innovativen Angebote, die präsentiert wurden, seien abgewiesen worden. Das habe zu einer Verhärtung der Fronten geführt, insbesondere, als sich die Bundesregierung die Forderung der Süddeutschen zu eigen gemacht habe.
Im Mai letzten Jahres haben die Deutschen das Abkommen von 1984 auf Ende Mai 2001 gekündigt. Sie wissen nämlich genau, dass auf diesen Zeitpunkt hin eine neue Konzession fällig ist - die sie mit dem neuen Betriebsreglement verknüpfen wollen! Mit der Kündigung des Abkommens haben die Deutschen auch ihre Vorstellungen klar dargelegt, nämlich maximal 80 000 Überflüge - heute sind es 140 000 -, das Nachtflugverbot zwischen 21 Uhr und 7 Uhr und ein Flugverbot an Samstagen und Sonntagen, also ein Wochenendflugverbot.
Diese Forderungen gefährden den Flughafen Zürich als solchen. Das Bazl sah den Verhandlungen mit Sorge entgegen im Wissen, dass der Status quo unrealistisch ist. Nun ist der Rahmen festgelegt, und es hagelt Vorwürfe, Unterstellungen und neue Forderungen. Herr Bundespräsident, ich frage Sie: Hat Bern die Verhandlungen verschlafen? Mit welchem Mandat sind Sie nach Berlin gereist? Befindet sich die Schweiz tatsächlich in einer komfortablen rechtlichen Position? Und wie hat der Gesamtbundesrat auf das Ergebnis der Verhandlungen reagiert?
Es scheint ja, dass der Bundesrat, die Zürcher Regierung und der Flughafen Zürich mit den ausgehandelten Abkommen leben können, nicht aber die betroffene Bevölkerung rund um den Flughafen. Bei der Bevölkerung spielt in Zukunft auch die zivile Nutzung der Militärflugplätze, namentlich des Flugplatzes Dübendorf, eine nicht unbedeutende Rolle.
Ich frage Sie: War das VBS informiert und an den Vorbereitungen der Verhandlungen beteiligt? Hat der Bundesrat, bevor Sie, Herr Bundespräsident, zu den Verhandlungen fuhren, auch mit der ICAO Kontakt aufgenommen, hat der Bundesrat der IATA die interne Situation geschildert, und hat er die eigenen Interessen nachhaltig verteidigt?
Herr Bundespräsident, ich danke Ihnen jetzt schon für die Beantwortung der Fragen, und ich hoffe, Sie werden etwas zur Klärung gewisser Missverständnisse beitragen.
- Redetext
- RedetextToni Brunner(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Ich äussere mich zu zwei Punkten des Geschäftsberichtes, die das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement tangieren. Zum einen möchte ich auf die neue WTO-Runde eingehen, und zum anderen möchte ich noch einige Worte zur Expo.02 verlieren.
Zur WTO: Im Geschäftsbericht 2000 äussert sich der Bundesrat unter dem Kapitel "Die Schweiz als Partnerin in der Welt" unter anderem auch zur WTO, im Nachgang zur gescheiterten Ministerkonferenz von Seattle, an welcher bekanntlich keine neue Welthandelsrunde lanciert werden konnte. Der Bundesrat verweist in seiner Berichterstattung darauf, es sei ihm im vergangenen Jahr vor allem darum gegangen, das Vertrauen in das multilaterale Handelssystem und die WTO als Organisation wieder herzustellen. So ehrenwert diese Absicht ist, so wünschbar internationale Handelsregeln auch sind, möchte ich den Bundesrat aber doch auffordern, sich einmal grundsätzlich damit auseinander zu setzen, wieso sich die WTO zusehends verrennt, wieso die WTO zusehends handlungsunfähig wird und wieso die WTO in ihren Bestrebungen für einen liberalisierten Welthandel nicht mehr vorwärts kommt.
Die nächste Ministerkonferenz steht an, und es wäre wohl auch für die WTO nur von Vorteil, wenn einmal grundsätzlich Arbeitsmethoden der Organisation, Verhandlungsumfang, Spielraum der einzelnen Staaten und vor allem auch Verhandlungsprozesse überprüft und verbessert würden. Tut die WTO dies nicht, so wiederholt sich "Seattle" ein weiteres Mal, und man kann im Nachhinein wieder allerhand vertrauensbildende Massnahmen ergreifen, wobei diese irgendwann auch nichts mehr nützen.
Im Geschäftsbericht spricht der Bundesrat von einer besseren Integration der Entwicklungsländer und zu diesem Zwecke von einem verbesserten Marktzutritt für deren Produkte. Dafür und für die technische Zusammenarbeit setzt sich unser Land für die Erhöhung des Budgets auf 10 Millionen Franken ein. Es ist bestimmt ehrenwert, sich für die Ärmeren und Schwächeren dieser Welt einzusetzen; das gestehe ich ohne Zweifel zu. Ich möchte aber den Bundesrat bitten, bei den laufenden Verhandlungen - z. B. im Bereich Landwirtschaft - nebst der immer weiter gehenden Öffnung der Grenzen auch die gesellschaftlichen und ökologischen Aspekte nicht ausser Acht zu lassen. Dieser Auftrag entspricht einer breit abgestützten Forderung aller politischen Kreise in unserem Lande. So sollten eigentlich gesellschaftliche und ökologische Mindeststandards in solchen Verhandlungen kein Tabu mehr sein.
Bereits im Vorfeld der achten Gatt-Runde wurde von den Behörden in dieser Beziehung einiges versprochen; diese Versprechen sollten spätestens jetzt eingelöst werden, hat doch unser Land seine Vorbildfunktion mehr als wahrgenommen und die internationalen Übereinkommen mit der Anpassung der nationalen Gesetzgebung auch umgesetzt. Für unser Land ist es von existenzieller Bedeutung, dass die einheimische Landwirtschaft, aber auch das einheimische Gewerbe und die gesamte Wirtschaft mit gleich langen Spiessen wie die ausländische Konkurrenz auf den internationalen Märkten auftreten können.
Die Landwirtschaft ist geradezu ein Paradebeispiel dafür, dass dem eben nicht so ist. Die letzte WTO-Runde hat die Lage der schweizerischen Landwirtschaft verschlechtert, der Abbau der Zölle und Handelshemmnisse bei gleichzeitig wachsendem Konkurrenzdruck durch ausländische Produzenten hat in unserem Land zu einem enormen Preisdruck bei den Agrargütern geführt - die Folgen sind Ihnen allen hinlänglich bekannt.
Der Bundesrat kommt nicht an der Tatsache vorbei, dass praktisch alle Produzenten anderer Konkurrenzstaaten, mit denen wir uns heute am Markt zu messen haben, weder die kostspieligen Anforderungen der Umweltschutzmassnahmen, wie wir sie in der Schweiz kennen, zu erfüllen haben noch mit den hohen strukturellen Kosten rechnen müssen, mit denen wir aufgrund des hohen Lebensstandards in unserem Land konfrontiert sind.
Vor dem Hintergrund, dass die Verhandlungen in den Bereichen Landwirtschaft und Dienstleistungen im vergangenen Jahr aufgenommen wurden, bitte ich den Bundesrat noch einmal eindringlich, seine angekündigten spezifischeren Mandate für diese beiden Bereiche so auszugestalten, dass meinen Ausführungen und dem Wunsch weiter Kreise in diesem Lande auch tatsächlich Rechnung getragen wird.
Gestatten Sie mir noch ein paar Worte zur Expo.02 - ehemals Expo.01 -: Eine Subkommission der ständerätlichen GPK hat sich bekanntlich im letzten Jahr mit den haarsträubenden Problemen im Zusammenhang mit der Expo.01 auseinander gesetzt. Dass der Bundesrat diese Probleme viel zu lange unterschätzt hat, zeigt seine Antwort auf die dringliche Einfache Anfrage 99.1017 aus dem Jahre 1999: Am 25. Mai 1999 antwortete die Regierung auf etwelche Bedenken unserer Fraktion, ob die Expo.01 denn nun gefährdet sei, wörtlich: "Die Expo.01 ist auf gutem Wege. Der Bundesrat ist überzeugt davon, dass die Expo.01 wie vorgesehen am 3. Mai 2001 eröffnet und der hohen Erwartungshaltung der Bevölkerung gerecht werden wird ...."
Nun, die meisten von Ihnen werden sich morgen anlässlich der Fraktionsausflüge selber davon überzeugen, ob Ihre Erwartungshaltung nun erfüllt ist. Ich bitte Sie, die Ausstellung auch zu geniessen!
Nun hat sich unsere Regierung bekanntlich geirrt. Das kann passieren, das ist Schnee von gestern, darauf möchte ich jetzt nicht mehr zurückkommen. Aber im Geschäftsbericht 2000 - immerhin versehen mit dem Datum 28. Februar 2001 - ist die Rede von einem bereits freigegebenen Zusatzkredit. Es ist nicht erwähnt, aber es sind 250 Millionen Franken. Die Defizitgarantie, die 338 Millionen Franken, ist erwähnt mit den Worten: "Der Verein Landesausstellung wird die Defizitgarantie erst bei einem ausgewiesenen Ausgabenüberschuss beanspruchen können." Kein Wort von der geplanten Umwandlung der Defizitgarantie von 300 Millionen in ein Darlehen, wie sie der Ständerat bereits gebilligt hat.
Es muss mir niemand angeben, Ende letzten Jahres hätte man davon noch nichts gewusst. Wenn wir immer wieder von vertrauensbildenden Massnahmen reden, so erwarte ich vom Bundesrat, dass er auch im Geschäftsbericht offen und ehrlich darlegt, wie sich die Situation eben tatsächlich darstellt. Ich hoffe in diesem Sinne auf Besserung, Herr Bundespräsident, und danke Ihnen dafür.
[PAGE 686]
- RedetextWalter Bosshard(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Der Bereich Wirtschaft, Wettbewerbsfähigkeit und Finanzen umfasst im über 60-seitigen Jahresbericht unserer Kommission lediglich vier Seiten. Dies ist aber nur der quantitative Aspekt, bilden doch das Binnenmarktgesetz, das Kartellgesetz und das heute schon viel diskutierte Geldwäschereigesetz zweifellos thematische Schwerpunkte. Für den Gesetzgeber muss die Analyse der Umsetzung des Binnenmarktgesetzes ernüchternd sein. Ursprünglich als Programmteil der marktwirtschaftlichen Erneuerung nach dem EWR-Nein lanciert, hat es dieses Ziel weitgehend verfehlt. Das Binnenmarktgesetz hat laut der Untersuchung auf das Sanitär-, Taxi- und Wandergewerbe praktisch keine Auswirkungen gehabt. In allen übrigen Bereichen muss der Erfolg als mässig bezeichnet werden. Es muss festgestellt werden, dass über weite Strecken der Umsetzungswille der Kantone fehlt. Es ist keine substanzielle Förderung der Deregulierungsdynamik auf kantonaler Ebene erfolgt. [PAGE 685]
Die GPK hat deshalb den Bundesrat zu Recht aufgefordert, bei den Kantonen zu intervenieren. Die GPK selbst beurteilt den Spielraum für eine bessere Umsetzung des Binnenmarktgesetzes auch in Zukunft als eng. Ich frage deshalb auch im Namen der FDP-Fraktion den Bundesrat, ob er weitere Möglichkeiten zur Umsetzung des Binnenmarktgesetzes sieht oder ob wir damit leben können oder müssen, dass dieses Gesetz über weite Strecken toter Buchstabe bleibt.
Weitere Schwerpunkte wurden zu Recht bei der Umsetzung des Kartellgesetzes geortet. Hier besteht aber die Chance, dass die wichtigsten Schwachstellen bei der bevorstehenden Revision des Gesetzes eliminiert werden können.
Für Negativschlagzeilen in hohem Masse sorgt sodann - das wurde heute mehrfach angetönt - die Umsetzung des Geldwäschereigesetzes. Dies kann weniger dem Gesetz als solchem, sondern muss vielmehr den bundeseigenen Organisationen - ich denke an die Personalprobleme - angelastet werden. Der Finanzplatz Schweiz kann sich diese Negativschlagzeilen auf Dauer weder im Inland noch im Ausland leisten. Gerade der Bankensektor zeigt seit Jahren, dass das System der Selbstregulation einwandfrei klappen kann. Im Interesse unseres Finanzplatzes ist deshalb einer korrekten Umsetzung des Geldwäschereigesetzes hohe Priorität einzuräumen.
- RedetextBrigitta M. Gadient(Bürgerlich-Demokratische Partei)Schweiz
Eines der regelmässig wiederkehrenden Themen im National- und im Ständerat bei der Diskussion des Geschäftsberichtes bzw. der Tätigkeit von Bundesrat und Verwaltung ist die Standortförderung. Der Bundesrat hält in seinem Bericht fest, dass die sich ständig steigernde Dynamik im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und internationalen Umfeld eine permanente Herausforderung für den Staat darstellt. Wird aber auch genug getan, um dieser Herausforderung zu begegnen, um die besten Voraussetzungen, die richtigen Rahmenbedingungen, für das Wohlergehen unseres Landes zu gewährleisten? Nun, fast jeder Politikbereich wäre natürlich daraufhin zu überprüfen. Ich werde mich hier und heute auf drei Schwerpunkte aus dem Bereich Volkswirtschaft beschränken, die der GPK von besonderer Bedeutung zu sein scheinen. Dabei werde ich allerdings auch wieder nur je einen oder zwei Aspekte herausgreifen können.
Der erste Schwerpunkt ist die Bildung. Bei der Bildung bereitet der GPK insbesondere Sorge, dass wir aufgrund fehlender Arbeitskräfte eine Verringerung des Investitionsniveaus in unserem Land riskieren. Vorab bei Ingenieuren, Chemikern und Informatikern können heute empfindliche Lücken festgestellt werden. Es stellt sich die Frage, ob und wie der Bundesrat reagiert, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und um insbesondere die Deckung des langfristigen Bedarfs in diesen Berufszweigen sicherzustellen.
In diesem Zusammenhang darf ich meinem Erstaunen darüber Ausdruck geben, dass die Parlamentarische Initiative der WBK - NR 01.419 ("ICT - Umschulungs-Gesetz") für ein Weiterbildungsprogramm im zurzeit besonders schwierigen Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie vom Bundesrat in seiner Stellungnahme abgelehnt wird, obwohl die Initiative nach Abklärungen mit der Bundesverwaltung und entsprechend den Bedürfnissen und Anliegen der Wirtschaft erarbeitet wurde und genau in diese Richtung geht.
Der zweite Schwerpunkt sind die KMU. Die Entlastung der KMU, vor allem in administrativer Hinsicht, ist nach wie vor aktuell. Eine Verbesserung im zeitlichen Ablauf wurde sicher mit der Verordnung vom 17. November 1999 über Ordnungsfristen für die Behandlung von Gesuchen in erstinstanzlichen wirtschaftsrechtlichen Verfahren erreicht. Die Behandlungsfristen sind aber natürlich nur ein Aspekt. Weitere Massnahmen wie eine bessere Koordination, vereinfachte Verfahren und - ganz wichtig - Erleichterungen bei der Administration der Steuern sowie bessere Informationsmöglichkeiten und anderes mehr sind im Interesse unserer KMU nach wie vor dringend nötig, lassen aber auf sich warten. Auch die seit letzten Mai eigentlich für jeden gesetzlichen Erlass vorgesehene Regulierungsfolgeabschätzung fehlt nach wie vor. Der Bundesrat bleibt gefordert.
Auch beim dritten Punkt, beim Tourismus, ist der Bundesrat gefordert. Eine der grössten und wichtigsten Wirtschaftsbranchen unseres Landes erfährt nach wie vor kaum Unterstützung. Die Prüfung eines eigentlichen Tourismusgesetzes ist unumgänglich. Bereits im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten könnten aber Massnahmen zu einer verstärkten Förderung des Tourismusstandortes Schweiz ergriffen werden. Von besonderer Dringlichkeit ist es ohne Zweifel, die Probleme im Zusammenhang mit der Hotelfinanzierung einer raschen Lösung zuzuführen.
Über all diesen Schwerpunkten, aber auch über vielem anderem mehr muss als eigentliche Klammer, welche vorab für den Zusammenhalt unseres Landes von höchster Bedeutung ist, der regionale Ausgleich stehen. Alle Gegenden und Bevölkerungsteile müssen die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben. Das bedingt entsprechende Massnahmen und vor allem Service public in allen Bereichen.
Ich danke Ihnen, Herr Bundespräsident, für Ihren diesbezüglichen Einsatz. Erlauben Sie mir zum Schluss noch zwei Bemerkungen:
1. Eines der wenigen - gemäss Auflistung des Bundesrates - nicht realisierten Ziele ist das Sprachengesetz. Dies ist zu bedauern, denn gerade die sprachliche Vielfalt und die diesbezüglichen Kompetenzen sind einer der grossen Standortvorteile unseres Landes. Um diesen zu erhalten und auszubauen, braucht es vermehrte Anstrengungen und klare Ziele.
2. Sie werden erstaunt sein, dass ich als Präsidentin der zuständigen Subkommission in diesem Jahr nichts zur Umsetzung des Geldwäschereigesetzes gesagt habe, war doch im letzten Jahr das Hauptgewicht meiner Ausführungen dieser Problematik gewidmet. Die Probleme - wir haben es von verschiedenen Kollegen gehört - sind auch heute keineswegs gelöst. Sie finden unsere momentanen Ausführungen dazu im Bericht über die Tätigkeit der GPK. Wir sind daran, darüber einen umfassenden Bericht zu erarbeiten und hoffen, Ihnen diesen baldmöglichst präsentieren zu können.
- Redetext
- RedetextWalter Decurtins(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Mein Thema ist nicht so brisant. Ich spreche zur Kommunikationsstrategie des Bundesrates bei den Reformen von Bahn, Post und Swisscom.
Dass die Reformen nötig sind, die Strukturen immer wieder den neuen Erfordernissen entsprechen müssen und fortwährend den neuen Gegebenheiten angepasst werden sollen und müssen, ist, glaube ich, allgemein nicht bestritten. So müssen bei der Bahn die Strukturen verbessert werden, und den Wünschen der Benützer muss Rechnung getragen werden. Man will ja die Verkehrsprobleme mit der Optimierung des öffentlichen Verkehrs lösen.
Natürlich muss sich auch die Post bewegen, und ihre Strukturen müssen der neuen Zeit angepasst werden. Auch die Gegner der Reform der Post werden zugeben, dass die Strukturen der Post, die zum Teil noch aus der Zeit der Postkutsche stammen, eine Erneuerung nötig haben und modernisiert werden müssen.
Was indessen bemängelt werden muss und was nicht optimal war, ist die Kommunikation zwischen dem Bundesrat respektive den Vertretern der Post einerseits und der Bevölkerung andererseits. Man konnte die zum Teil nötigen, zum Teil allerdings unnötigen und überspannten Reformen der Post dem Volk nicht genügend kommunizieren. Dafür fehlte das nötige Feingefühl. Die Botschaft konnte dem Volk nicht oder nur ungenügend vermittelt werden.
Bei der Bevölkerung entstand der Eindruck, dass die Reform um der Reform willen durchgeführt werde und der Bund sich nicht mit dem Volk solidarisiere. Es kam also das Gefühl einer Entsolidarisierung des Bundes gegenüber der Bevölkerung auf. Es ist dem Bundesrat nicht gelungen, die Hintergründe und die Notwendigkeit der Reformen in genügendem Masse aufzuzeigen. Es wurden bei der Kommunikation auch Fehler gemacht. So hat man am Anfang mit dem Vorschlaghammer agiert, statt dass man erklärt und begründet hätte, wieso und warum die Strukturen angepasst werden müssen. Es würden um die 900 oder mehr Poststellen gestrichen, konnte man in den Zeitungen lesen. Führende Exponenten redeten schon von einem Gang an die Börse. Solche [PAGE 684] Szenarien und unüberlegte Aussagen schrecken die Bürger und Bürgerinnen auf und schüren die Angst vor dem Verlust der flächendeckenden Versorgung des Landes.
Man konnte auch die Aussage hören, dass über die Schliessung von Poststellen und Bahnstationen schlussendlich nicht die Gemeindepräsidenten, sondern die Verantwortlichen der Bahn und der Post entscheiden würden. Als man später, als der Schaden schon angerichtet war, das Gespräch mit den Vertretern der Regionen und Gemeinden suchte, fand man wenigstens teilweise Verständnis für das Agieren der Verantwortlichen der Staatsbetriebe. Ich bin überzeugt: Hätte man das schon am Anfang getan, wäre manches anders herausgekommen. Die Post wird von vielen als nationales Symbol angeschaut, und es müssen gute Gründe vorhanden sein, um an diesem Symbol zu rütteln. Wenn aber doch, so muss die Kommunikation optimal sein. Es muss vermehrt das Gespräch mit der Bevölkerung in Bezug auf tragbare Lösungen gesucht werden. Nur so können Reformen in dem Sinne realisiert werden, dass sie von Bürgern und Bürgerinnen akzeptiert werden und diese das nötige Verständnis dafür aufbringen können.
Ich weiss, Herr Bundespräsident, es ist nicht leicht, dem Volk unerfreuliche und unpopuläre Botschaften in positivem Sinne mitzuteilen. Dennoch möchte ich dem Bundesrat in Bezug auf die Kampagne zur Abstimmung vom letzten Wochenende ein Kompliment machen. Der Bundesrat - vor allem verschiedene Mitglieder des Bundesrates - hat sein ganzes Prestige in die Waagschale geworfen, um einer Millionen Franken schweren und zum Teil unfairen Propagandamaschinerie entgegenzutreten. Der Bundesrat hat dabei viel riskiert, konnte aber den Kampfplatz als Sieger verlassen.
Wahrscheinlich hat das Auftreten des Bundesrates in dieser Ausmarchung das ausschlaggebende Prozent beim Jastimmenanteil bewirkt. Nur mit vollem Einsatz und Überzeugung kann man dem Volk das Gefühl des Vertrauens vermitteln. Ich wünschte mir, das würde in Zukunft noch mehr geschehen.
- RedetextHugo Fasel(Christlichsoziale Partei)Schweiz
Ich nehme den Faden auf, den meine Vorredner gesponnen haben, und mache auch einige Bemerkungen zum Geldwäschereigesetz. Man könnte sagen, wenn man es freundlich formuliert, das Geldwäschereigesetz stehe unter keinem guten Stern. Man könnte aber auch etwas härter formulieren und fragen: Stehen wir bei dessen Umsetzung am Rande von Missmanagement, oder laufen wir im Schnellzugstempo auf ein Fiasko zu? Seit gut zwei Jahren ist das Gesetz in Kraft. Eine effiziente Umsetzung ist nicht gegeben, im Gegenteil: Im Hintergrund wird systematisch intrigiert, gegen Leute gehetzt, und es werden Leute verunglimpft. Es gibt zahlreiche Spalten und Seiten in den Zeitungen, die sich des Themas annehmen, sodass man das Gefühl nicht los wird, dass am Schluss in den Medien entschieden werden soll, wie das Geldwäschereigesetz umgesetzt werden könnte.
Eine Bemerkung zu Herrn Weigelt, der vorher für die Selbstregulierungsorganisationen gesprochen hat: Er sagte, sie seien dazu da, das Geldwäschereigesetz umsetzen zu helfen, auch Schulung anzubieten. Damit bin ich einverstanden, dem ist so, aber mehr noch: Sie haben einen entscheidenden Beitrag für die Umsetzung und Durchsetzung dieses Gesetzes zu leisten; Schulung allein reicht nicht, denn nicht alle Schüler sind gelehrig.
Als Mitglied der Subkommission der GPK, die sich mit der Umsetzung des Gesetzes beschäftigt, bin ich selbstverständlich an Vertraulichkeit gebunden und zur Zurückhaltung gemahnt. Ich stelle mir aber auch die Frage, ob es bei dieser Gelegenheit und bei diesem Stand der Dinge ausreicht, dass wir in der Subkommission bei Gelegenheit einen Bericht verfassen, der dann in einigen Monaten gelesen wird und vielleicht im nächsten Jahr die eine oder andere Konsequenz auslöst. Als Parlamentarier habe ich eine Verantwortung, und unter dieser Verantwortung gestatte ich mir auch, die eine oder andere Bemerkung jetzt und hier zu machen.
Herr Weigelt hat davon gesprochen, dass die SRO, wenn sie "schwarze Schafe" erfassen, diese an die Kontrollstelle melden. Als Mitglied der Subkommission hätte ich nicht gesagt, was er gesagt hat; ich hätte mich aus Zurückhaltung nicht getraut. Deshalb wiederhole ich es, weil er es gesagt hat: Dreissig Anzeigen, eine einzige Busse! Es ist nicht verwunderlich, dass einige Finanzintermediäre vor diesem Hintergrund die Kontrollstelle schlichtweg belächeln. Man kann es auch stärker ausdrücken und einfach festhalten: Sie lachen sie aus!
Jährlich werden weltweit rund 600 Milliarden Franken gewaschen. Das ist ein lukratives Geschäft, und wir wissen, dass die Bereicherungstricks keine Grenzen kennen, wo Geld mit "Waschen und Waschmaschinen" verdient wird. Es liegen auch Berichte vor - das ist nicht eine Phantasie des Sprechenden -, die zeigen, dass bei der Geldwäscherei heute die modernsten Finanzinstrumente eingesetzt werden, nämlich der ganze Handel mit Derivaten. Wie will diese Kontrollstelle funktionieren, die völlig unterdotiert ist? Wie will diese Kontrollstelle funktionieren, wenn den möglichen Mitarbeitern ein Gehalt angeboten wird, zu welchem niemand bereit ist, sein Wissen - die Mitarbeiter müssen die Finanzmechnismen bestens kennen! - zur Verfügung zu stellen? Man weiss zum Vornherein, dass in der Schweiz dafür niemand zu finden ist.
Man kann die Umsetzung eines Gesetzes auch verhindern, indem man dazu beiträgt, dass die qualifizierten Leute für dessen Umsetzung nicht gefunden werden können.
Eine Bemerkung zum Beirat: Der Beirat steht unter der Leitung von Professor Nobel. Wie ich das Wort Beirat verstehe, gehe ich davon aus, dass es bedeutet, jemanden zu beraten. Wenn man nun aber feststellt, was Herr Nobel vor zwei Wochen in der "Neuen Zürcher Zeitung" geschrieben hat, und wenn man zwischen den Zeilen lesen kann und will, dann müsste man feststellen, dass Herr Nobel nichts anderes als eine Attacke gegen den heutigen Leiter der Kontrollstelle geritten hat.
Herr Bundespräsident, ich stehe hier vorn, um Ihnen zu sagen, dass Sie eine Aufgabe zu lösen haben: Setzen Sie den Präsidenten des Beirates, Herrn Nobel, ab! Der Beirat ist nicht dazu da, ins operative Geschäft der Kontrollstelle einzugreifen. Das ist deutlich geworden; hier können wir das Geschäft nicht den Medien überlassen.
Wir als Parlamentarier - leider sind heute nicht so viele da - können über einige Dinge nur den Kopf schütteln. Ich wiederhole, was Herr Weigelt gesagt hat, denn fürs Protokoll ist es wichtig:
1. Hier haben wir beschlossen, keine Schwellenwerte zu setzen. Jetzt macht man Gutachten, ob man Schwellenwerte einführen will. Wozu sind wir eigentlich da?
2. Im Gesetz steht, dass Rohwarenhändler unterstellt sein sollen. Was macht man jetzt? Man beauftragt Professoren, zu prüfen, ob Rohwarenhändler unterstellt sein sollen.
Das ist nicht die Art in der Schweiz, schwierige Geschäfte über die Bühne zu bringen. Es besteht gewaltiger Handlungsbedarf, Herr Bundespräsident. Ich hoffe, Sie tragen dazu bei, diesem Geldwäschereigesetz endlich - endlich! - zum Durchbruch zu verhelfen.
Das sage ich im Namen der grünen Fraktion, und ich hoffe, es findet bei Ihnen Gehör.
- RedetextPeter Weigelt(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Der Vollzug des Geldwäschereigesetzes (GwG) hat in den letzten Monaten für einige Diskussionen gesorgt. Dabei wurde einerseits von meinen Vorrednern das Modell der Selbstregulierung hinterfragt; andererseits wurde - auch das wurde von meinen Vorrednern erwähnt - der Vollzugswille der Finanzintermediäre infrage gestellt.
Ich möchte in der Folge diese Diskussion aufnehmen, mich aber vor allem auf die Verwaltung konzentrieren. Im Sinne der Transparenz halte ich fest, dass ich selber Mitglied im Vorstand der Polyreg bin, einer unabhängigen Selbstregulierungsorganisation (SRO). Ich glaube, es ist richtig, dass nach den zwei ideologischen Voten hier noch ein Votum gehalten wird, das sich an der Praxis orientiert.
Mit dem GwG hat unser Rat ein typisches Rahmengesetz geschaffen, welches die Pflichten der Finanzintermediäre lediglich grob skizziert. Ein solches, auf Selbstregulierung abgestütztes Rahmengesetz lässt sich durch blosse Kontrollen und Überwachung allein nicht umsetzen, sondern es bedarf der motivierten Mitwirkung aller Finanzintermediäre. Um diese Motivation aufrechtzuerhalten und den zahlreichen Reglementen gemäss GwG das notwendige Leben einzuhauchen, ist eine unablässige Unterstützung und Betreuung aller SRO-Mitglieder, also der Finanzintermediäre im Parabankenbereich, gefordert.
Die Kernpunkte dieser Umsetzung zeigen sich in der Praxis wie folgt:
Im Vordergrund steht als Erstes die Schulung, denn das GwG verlangt von jedem Finanzintermediär eine permanente Bearbeitung und Überwachung seiner Dossiers. Dies erfordert ein umfassendes Verständnis der Materie und damit eine gründliche Ausbildung.
Zweitens folgt die allgemeine Unterstützung, denn die SRO verstehen sich nicht in erster Linie als Repressionsorgan, sondern vielmehr als kundenorientierte Dienstleistungsorganisation für ihre Mitglieder. Die primäre Aufgabe der SRO ist es, ihren Mitgliedern bei der Umsetzung des GwG behilflich zu sein.
Erst an dritter Stelle folgt die Überwachung. Diese schafft die Möglichkeit, Fehler zu erkennen und zu behandeln. Wirksame Überwachung muss vor Ort stattfinden. So werden beispielsweise sämtliche Mitglieder unserer SRO pro Jahr mindestens einmal gemäss GwG revidiert.
Entgegen anders lautenden Unkenrufen ist die Akzeptanz des GwG bei den Finanzintermediären gut. Diese positive Feststellung war vor einem Jahr noch nicht möglich, doch die Schulung von über 5000 Finanzintermediären im vergangenen Jahr durch die diversen SRO hat sich positiv ausgewirkt und die Einstellung zum GwG klar geändert.
Zudem ist festzustellen, dass die Akzeptanz bei Finanzintermediären aus dem Kernbereich des GwG - den Vermögensverwaltern und den Dienstleistern des Zahlungsverkehrs - auffallend besser ist als bei Finanzintermediären, welche nur ganz am Rande mit Geldwäscherei in Berührung kommen können.
Trotzdem wird nach aussen von einem Vollzugsproblem gesprochen. Es lohnt sich deshalb an dieser Stelle, den optimalen Voraussetzungen für einen reibungslosen Vollzug des GwG kurz nachzugehen. An erster Stelle steht dabei eine starke, funktionierende Kontrollstelle. Denn auch die SRO brauchen Unterstützung. Sie können ihre Aufgaben nur dann korrekt erledigen, wenn beispielsweise genehmigungspflichtige Mutationen, Reglementsänderungen oder personelle Wechsel innerhalb einer nützlichen Frist bearbeitet werden.
Ich stelle mir hier eine Bearbeitungsfrist von einem Tag bis maximal vierzehn Tagen vor. Dies scheint nicht zu viel verlangt, denn auch die Meldestelle hat bekanntlich bei einer Meldung mit Vermögenssperre nur fünf Tage Zeit, um die gebotenen Massnahmen zu ergreifen.
Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die SRO für die Weiterbearbeitung und Weiterbehandlung der "schwarzen Schafe" nicht selber zuständig sind. Mit der Meldung eines Austritts oder eines Ausschlusses nach Bern ist für die SRO die Sache erledigt. Das GwG kann aber nur dann greifen, wenn auch die Nachbearbeitung dieser Fälle durch die Kontrollstelle funktioniert. Hier habe ich in den vergangenen Monaten den Eindruck gewonnen, dass die Kontrollstelle vom Departement im Stich gelassen worden ist. Eine Busse auf dreissig Anzeigen ist eine kaum glaubhafte Ausbeute.
Die Kontrollstelle sollte zudem in der Lage sein, eine Vorreiterrolle in der Auslegung und Praxis des GwG einzunehmen. Gefragt ist fachliche Koordination, was wiederum regelmässige Information über Praxis und Auslegung voraussetzt. Im Bereich des GwG macht sich das Fehlen einer Vollzugsverordnung bemerkbar. Dieser Mangel lässt sich auch durch die Reglemente der SRO nicht vollständig auffangen.
Schliesslich muss zwischen SRO-Mitgliedern und direkt unterstellten Finanzintermediären Parität geschaffen werden. Diese wie jene benötigen Ausbildung, Unterstützung und Kontrollen vor Ort. Die vom Bund ins Leben gerufene Task Force ist ein erster Schritt in diese Richtung. Es ist aber nicht zu übersehen, dass die meisten dem Bund direkt unterstellten Finanzintermediäre bis heute keine Aufsicht verspürt haben. Vor diesem Hintergrund wird der Ruf nach einer starken gemeinsamen Finanzaufsicht laut, wie das auch Kollege Jossen hier dargelegt hat.
Es muss aber bezweifelt werden, ob sich ein Rezept, das für einige hundert Banken tauglich ist, auch für die Beaufsichtigung von einigen tausend Finanzintermediären umsetzen lässt. Eines darf nicht vergessen werden: Es hat sich bis heute als schwierig bis unmöglich herausgestellt, die Sollstellen der Kontrollstellen mit qualifizierten Mitarbeitern zu besetzen. Auch eine zentrale Aufsichtsbehörde würde sich dieser Schwierigkeit gegenübersehen. In einer Zeit, in der nach Schwellenwerten gerufen wird, ist es sicher richtig, dass wir auch vom gesetzgebenden Gremium aus auf dieses Thema eintreten. Denn die Hotelierbranche hat in den letzten Monaten einen solchen Schwellenwert bezüglich der Unterstellungspflicht faktisch erhalten. Dies ist ein eigentlicher Dammbruch.
So antwortete Bundesrat Villiger hier im Saal auf eine Frage von Kollege Gutzwiller, dass die Möglichkeit der Einführung von Schwellenwerten geprüft werde. In der Presse konnte nachgelesen werden, dass der Präsident des Beirates zum GwG, Professor Peter Nobel, als Gutachter die Einführung von Schwellenwerten für einzelne Kategorien von Finanzintermediären auf dem Verordnungsweg für zulässig hält.
Als Mitglied der gesetzgebenden Behörde muss ich hier ein Fragezeichen setzen. Denn unser Parlament hat anlässlich der Gesetzesberatung einen Schwellenwert noch ausdrücklich abgelehnt. Geldwäscherei beginnt im Kleinen, lautete damals die Mehrheitsmeinung hier im Saal. Man wolle mit dem Verzicht auf einen Schwellenwert schwierige Abgrenzungen vermeiden und ein Ausweichen der Geldwäscherei auf das Kleingeschäft verhindern. Das war damals die Meinung hier im Saal. Heute erscheint die Idee von Schwellenwerten angesichts der dargestellten Herausforderungen als verlockend. Doch letztlich führen Schwellenwerte in eine Sackgasse. Denn nichtunterstellungspflichtige [PAGE 683] Finanzintermediäre unterliegen keiner Schulungspflicht und sind damit schon bezüglich eines Entscheides betreffend die Unterstellung überfordert. Sie müssten permanent dahingehend überwacht werden, ob sie den Schwellenwert überschreiten, obwohl sie gar keiner Aufsicht unterliegen. Dieser Widerspruch ist nicht lösbar.
Zukunftsweisender wäre es, die allgemeine Unterstellung sämtlicher Finanzintermediäre unter das GwG nicht anzutasten, dafür aber einen schlanken Vollzug des Gesetzes dort zu ermöglichen, wo das Gefahrenpotenzial gering ist. Oder anders gesagt: Eine sachgerechte Umsetzung des GwG erfordert keinen bürokratischen Perfektionismus, sondern Kooperation und Augenmass.
- RedetextPeter Jossen(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Eine Subkommission der Geschäftsprüfungskommission beschäftigt sich bekanntlich intensiv mit dem von Herrn Kollege Tillmanns angesprochenen Vollzug des Geldwäschereigesetzes. Ich bin Mitglied dieser Subkommission, äussere mich aber nicht in dieser Eigenschaft, sondern als Sprecher der SP-Fraktion, die bereits seit einigen Monaten mit dringlichen Interpellationen versucht, dieses Thema auf den Tisch des Hauses zu bringen. Das Büro unserer Rates hat diese Versuche immer abgeblockt. Dabei sind sich vermutlich alle einig, dass der Bundesrat, ganz speziell der zuständige Departementschef, ein grosses Problem hat. Ich möchte nur ein paar Stichworte angeben.
Es handelt sich um brisante personalpolitische Entscheide, die von Herrn Tillmanns angesprochen wurden; es handelt sich natürlich um finanzpolitisch äusserst wichtige Dinge. Schliesslich geht es natürlich auch um aussenpolitische oder aussenwirtschaftspolitische Angelegenheiten, die bei einem Kampf der Finanzplätze von zentraler Bedeutung für unser Land sind. Man wird den Eindruck nicht los, dass vorab das zuständige Departement die Situation bei der Umsetzung der Geldwäschereigesetzgebung massiv unterschätzt hat. Für uns ist schon heute klar, dass die Konzeption der Selbstregulierung für die Finanzintermediäre nicht funktioniert. Was vielleicht bei den Hoteliers oder bei den Garagisten ein Ansatz ist, geht ganz sicher nicht für jenen Sektor, der sich eigentlich selbst reguliert, was die Bankentätigkeit an sich betrifft, aber in einer ganz speziellen Weise, nämlich unter Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission.
Es ist eigentlich schon heute absehbar, dass wir eine Finanzüberwachung oder Finanzaufsicht haben müssen, welche unter dem Stichwort "Eidgenössische Bankenkommission plus" zusammengefasst werden kann. Es ist heute auch klar - das ist eine zweite Feststellung -, dass die Kontrollstelle sowohl mit der Kontrolle dieser Selbstregulierungsorganisationen wie auch mit der Direktunterstellung jener Betroffenen, die sich eben nicht einmal in einer Selbstregulierungsorganisation kontrollieren lassen möchten, heillos überfordert ist. Schliesslich ist es für uns auch klar, dass der [PAGE 682] Beirat, der jetzt ins Leben gerufen worden ist, einen Präsidenten gewählt hat, der eine "Reizfigur" ist und eben nicht zur Beruhigung der Situation beitragen kann.
Ich möchte Herrn Bundespräsident Leuenberger deshalb drei Fragen an seinen Bundesratskollegen Herrn Villiger mit auf den Heimweg geben.
1. Wann wird die Frage der Unterstellung der Rohwarenhändler unter das Gesetz geregelt? Das Gesetz ist diesbezüglich klar, und wir verstehen nicht, weshalb es hier Probleme geben kann.
2. Wann werden die Pendenzen, die bereits Kollege Tillmanns angesprochen hat, erledigt?
3. Herr Bundesrat Villiger hat gestern in der Fragestunde einen Expertenauftrag erwähnt, der die Umsetzung des Berichtes Zufferey mit den 42 Empfehlungen an die Hand nehmen soll. Wann ist mit entsprechenden Vorschlägen dieses Gremiums zu rechnen?
Ich danke Ihnen für die Beantwortung oder Weiterleitung dieser Fragen.
- RedetextPierre Tillmanns(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
L'année passée à la même époque, nous faisions un rapport, en Commission de gestion, concernant le blanchiment d'argent sale. Nous avions constaté à cet effet que cela ne fonctionnait pas. On se disait: "Il faudra peut-être attendre une année pour améliorer les choses et voir comment ça fonctionne une année après."
Où en est-on aujourd'hui? Non seulement les choses ne se sont pas améliorées, mais elles se sont très largement dégradées. On constate que les membres du personnel de l'autorité de contrôle démissionnent l'un après l'autre. S'ils démissionnent, la plupart du temps, c'est dû aux conditions de travail, au fait qu'ils ne peuvent pas faire leur travail correctement et au fait qu'il n'y a pas assez de personnel dans cette autorité de contrôle. On constate que les chefs, au Département fédéral des finances, se font la guerre. C'est donc une autorité de contrôle qui est totalement paralysée, qui est décimée, alors qu'elle est surchargée de travail.
Depuis largement plus d'une année maintenant, tous les intermédiaires financiers devraient être inscrits dans un organisme d'autorégulation. On sait que beaucoup d'intermédiaires financiers ne veulent pas s'inscrire dans un organisme d'autorégulation. On sait que plusieurs organismes d'autorégulation défendent leurs membres, donc les intermédiaires financiers, contre l'autorité de contrôle. On sait qu'il y a plus de 550 dossiers en souffrance qui portent sur des suspicions de blanchiment d'argent pour 1,5 milliard de francs environ. Il y a dans notre pays environ 6000 intermédiaires financiers - avocats, notaires, négociants en devises, fiduciaires - qui, en vertu de la loi, devraient être inscrits dans des organismes d'autorégulation. Bref, cela ne fonctionne pas et cela ne fonctionnera jamais. Même si nos organismes d'autorégulation et l'autorité de contrôle fonctionnent bien, ça ne fonctionnera toujours pas, malgré nos lois et nos règlements, aussi bons soient-ils sur le plan mondial.
Mais il faut aussi admettre que nous avons la plus grande part de la fortune personnelle mondiale dans nos coffres - plus de 30 pour cent, 4500 milliards de francs - et que nous nous devons évidemment d'avoir un fonctionnement efficace. Malheureusement, ça n'est pas le cas parce que même avec notre bon fonctionnement, les dictateurs placeront toujours dans notre pays les milliards dont ils auront détroussé leur pays après en avoir affamé les habitants. Et ce n'est que la pointe de l'iceberg que l'on voit. Tout cet argent, le reste de l'iceberg qu'on ne verra jamais, ce sont encore des milliards qui échappent.
Les trafiquants de drogue placeront toujours leur argent en Suisse et les trafiquants d'armes la même chose, et ceci à cause du secret bancaire. Tant que nous aurons ce secret bancaire, nous aurons des problèmes avec les autres Etats. Nous avons déjà dû nous incliner devant les Etats-Unis parce que nous sommes obligés d'avoir maintenant des échanges d'informations avec les Etats-Unis. Nous devrons à terme nous incliner devant les Etats européens, parce qu'à terme ils demanderont aussi l'échange d'information, c'est-à-dire la suppression du secret bancaire. Les autres Etats suivront.
Que penser des Suisses honnêtes qui, parce qu'ils déclarent leurs revenus et leur fortune, paient leurs impôts pour ceux qui ne les paient pas? Voyez les milliards que l'on découvre lorsqu'il y a des amnisties fiscales, auxquels il faut ajouter les milliards qui ne sortent pas de leur cachette. Cela veut dire que les Suisses honnêtes doivent payer pour ceux qui sont malhonnêtes et qui peuvent se le permettre grâce au secret bancaire.
Il faut donc autoriser nos autorités fiscales et nos autorités pénales à investiguer lorsqu'il y a des soupçons de blanchiment ou de fraude, ceci en supprimant le secret bancaire. La réputation de notre pays sera sauvegardée. C'est d'ailleurs ce que le Conseil fédéral veut, c'est ce que les grandes banques veulent aussi. Elles veulent sauvegarder cette réputation, elles ne veulent pas de l'argent sale. Elles disent que l'argent propre suffit à leur bonheur. Cela veut donc dire que les personnes et les fonds personnels de l'étranger viendront toujours en Suisse grâce à la stabilité politique de notre pays et grâce aussi probablement au savoir-faire de nos banquiers.
Donc, renonçons à cet argent sale. Renonçons au secret bancaire et prenons l'argent propre; il y en a suffisamment pour sauvegarder la réputation de notre pays.
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