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FDP.Die Liberalen
SchweizSt. Gallen

Mandat
Partida
FDP.Die LiberalenFuntauna: FDP-Liberale
Parlament
Schweiz
Circul electoral
St. Gallen
Pagina dal parlament
Profil uffizial
Persunal
Schlattaina
Feminin
Naschì
13. September 1943
Referenzas & funtauna
Wikidata
Q105590414
Gremi da funtauna
CHE
Funtauna actualisada
05.08.2026
Registraziun actualisada
06.09.2026
Emprim importà
14.08.2025
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Discurs(23)
  1. Redetext
    Schweiz

    Ich bin Vizepräsidentin der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB). Die SAB hat als erste Institution die Aufhebung der Milchkontingentierung thematisiert. Ich beantrage Ihnen, bei Artikel 36a dem Ständerat zu folgen. Die SAB war - entgegen anders lautenden Behauptungen - nie für die Aufhebung der Milchkontingentierung. Weil wir aber um die existenzielle Bedeutung der Milchproduktion in den Berg- und Randregionen wissen, machten wir uns schon früh Gedanken, was passieren würde, wenn der Bundesrat oder das Parlament im Gleichschritt mit der EU die Milchkontingentierung aufheben würde. Wir verlangten deshalb gegenüber der generellen Aufhebung die vorgezogene Entlassung der Betriebe in den Bergzonen um mindestens drei Jahre. Warum? Eine genügend lange Vorlaufzeit ist für die Milchproduzenten im Berggebiet wichtig, um privatrechtliche Verträge zwischen Produzenten und Abnehmern abzuschliessen. Privatrechtliche Abnahmeverträge sind für die [PAGE 382] Produzenten für die Aufrechterhaltung der investitionsintensiven Milchproduktion unverzichtbar. Unsicherheit führt zum Ausstieg und damit zum Verlust von Wertschöpfungspotenzial. Abnehmer von Produkten können über privatrechtliche Verträge sicherstellen, dass die Nachfrage nach innovativen Produkten auch befriedigt werden kann, weil keine künstlichen Mengenbeschränkungen die Mehrproduktion dieser gefragten Spezialität behindern oder verhindern. Zudem hat der Bundesrat die vorzeitige Entlassung der Berggebiete schon in seiner Botschaft aufgenommen. Es darf deshalb davon ausgegangen werden, dass das Bundesamt für Landwirtschaft die Umsetzbarkeit einer vorzeitigen Entlassung geprüft hat und diese im Gegensatz zu den Milchverbänden als durchführbar erachtet. Die Vorlaufzeit von drei Jahren für die Berggebiete muss zudem genutzt werden, um die in Artikel 187b Absatz 6 vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen in die Wege zu leiten. Diese Massnahmen sollen eine Unterstützung der Milchproduzenten in den Berggebieten sowie soziale und regionalpolitische Anliegen beinhalten. Mit den flankierenden Massnahmen soll der Bundesrat insbesondere aufzeigen, wie er den Verfassungsauftrag der dezentralen Besiedelung längerfristig gewährleisten will.

    Wenn jetzt dann mein Antrag bekämpft wird mit dem Argument, dass Berg- und Biobauern die gestaffelte Entlassung aus der Milchkontingentierung gar nicht wollen, dann möchte ich zuerst einmal wissen, wer denn konkret gefragt wurde. Bei uns auf dem Hof Bergzone 2 und auf unserer Alp wird Biomilch produziert. Wir wurden aber nicht gefragt. Die Vermutung liegt nahe, dass einfach die Vertreter der Milch verarbeitenden Verbände der Talregionen um ihre Meinung gebeten wurden.

    Das zweite Argument, das im Vorfeld immer wieder erwähnt wurde, war, man wolle das Berggebiet vor unüberlegten Fehlinvestitionen bewahren. Aber Fehlinvestitionen bei den Milchverarbeitungsbetrieben wurden bisher nicht in den Berg- und Randregionen getätigt; leiden darunter dürfen jetzt aber wir. Wir haben keine allzu grosse Auswahl an Alternativen zur Milchproduktion. Wenn die Milchproduktion aus dem Berggebiet verschwindet - das wird sie, wenn bei einer allfälligen Aufhebung der Milchkontingentierung nicht in hohem Masse flankierende Massnahmen getroffen werden -, geht damit ein Verlust an Wertschöpfung, Arbeitsplätzen und Know-how einher. Der Abwanderungsprozess wird weiter beschleunigt, und die Entleerung der Berggebiete wird vorangetrieben. Wollen Sie das?

    Ich bitte Sie, stimmen Sie meinem Antrag zu, bei Artikel 36a dem Ständerat zu folgen.

  2. Redetext
    Schweiz

    Um das Wesentliche vorwegzunehmen:

    1. Dieses Gipfeltreffen findet statt, wenn nicht eine ganz gravierende Veränderung in der weltpolitischen Sicherheitslage eintritt. Es findet statt - ob mit oder ohne uns!

    2. Die FDP-Fraktion ist für Eintreten auf die Botschaft über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zugunsten der zivilen Behörden und im Rahmen des Staatsvertrages mit Frankreich anlässlich des G8-Gipfels in Evian vom 1. bis 3. Juni 2003. Die FDP-Fraktion ist gegen die Einzel- und Minderheitsanträge auf Nichteintreten und Rückweisung.

    Weil die Reihen so stark gelichtet sind, verzichte ich jetzt auf eine Begründung, um Zeit zu sparen. Ich hoffe, dass der deutschsprachige Kommissionssprecher am Montag mehr Zuhörer haben wird für seine Begründung, der wir uns anschliessen.

    Die Existenz und die Glaubwürdigkeit der Schweiz hingen nicht vom Schutz dieser Konferenz in Evian ab; es könne auch eine Botschaft an die Welt sein, wenn sich die Schweiz für einen solchen Schutz nicht zur Verfügung stelle. Diese Aussagen wurden schon in der Kommission - ich gehe einmal davon aus - allen Ernstes gemacht. Erlauben Sie mir dazu folgende Frage: Wurde hier nicht einmal mehr wieder von ganz rechts - jetzt von mir aus gesehen - damit spekuliert, dass die vielfach verhöhnte Ratsmitte dann schon dafür sorgen wird, dass der innen- und aussenpolitische Schaden verhindert wird? Dies vor allem, weil auch im linken Spektrum - wir haben es gehört - nicht eitel Freude über dieses Gipfeltreffen der Mächtigen herrscht. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass diese unheilige Allianz eine Mehrheit finden würde in diesem Rat.

    Aber nun zur Sache: Die Angehörigen der Armee gehen ja nicht einfach so aus Freude am Dienst nach Evian. Der Bundesrat - und nicht der Vorsteher des VBS - hat auf das Gesuch der Kantone Genf, Waadt und Wallis hin entschieden, die Armee im Assistenzdienst zugunsten der zivilen Sicherheitsmassnahmen anlässlich des G8-Gipfels in Evian einzusetzen.

    Wir wollen für die Bevölkerung im Grenzraum, die Gäste und die Infrastrukturen Sicherheitsmassnahmen treffen und die grösstmögliche Sicherheit garantieren. Die Mittel und die kantonalen Sicherheitskräfte der drei Kantone reichen nicht aus, um die Sicherheit einer solchen Veranstaltung in ausreichendem Masse zu gewährleisten - selbst dann nicht, wenn sie durch andere Polizeikorps verstärkt werden.

    Damit sind aus der Sicht der FDP-Fraktion die Voraussetzungen für einen Einsatz der Armee im Assistenzdienst erfüllt. Wir geben dem Bundesrat den Blankoscheck - im [PAGE 313] vollen Vertrauen darauf, Herr Gysin, dass der Bundesrat die ihm zur Verfügung gestellten Ressourcen verantwortungsbewusst einsetzen wird. Wir sind überzeugt: Unsere Armee wird sich dieser Herausforderung stellen und gute Arbeit leisten.

    Die Armee wird ein Zeichen setzen, auch im Hinblick auf den Konferenzstandort Schweiz, der für uns eine nicht zu unterschätzende Bedeutung hat. Ich denke, wir werden in Zukunft vermehrt vernetzte, grenzüberschreitende sicherheitspolitische Probleme haben. Leider ist es ja nicht mehr möglich, dass sich die acht Staatschefs - die Chefs von demokratisch legitimierten Regierungen - ohne gewaltige Sicherheitsmassnahmen treffen. All diese Staatschefs wurden demokratisch gewählt und repräsentieren - einfach so nebenbei bemerkt - über 90 Prozent unseres Handelsvolumens. Herr Cuche und Herr Zisyadis, es gibt auch auf dieser Seite geschützte Rechte der freien Meinungsäusserung.

    Wir von der FDP wollen, dass die Schweiz bereit ist, ihren Beitrag zur Sicherheit in einer unserer Grenzregionen zu leisten. Wir wollen nicht, dass sich unser Land von Operationen unter der Maxime "Sicherheit durch Kooperation" verabschiedet. Wir wollen nicht, dass das internationale Genf für derartige Gipfeltreffen in die "vierte" oder "fünfte Liga" zurückfällt.

    Ich bitte Sie im Namen der FDP-Fraktion nochmals, auf die Vorlage einzutreten, die Nichteintretensanträge und ebenso die Rückweisungsanträge abzulehnen.

  3. Redetext
    Schweiz

    Herr Jutzet, ich habe Ihnen gesagt: Wir hatten Gelegenheit, bei einem solchen Verfahren dabei zu sein. Der Gesuchsteller hat die Möglichkeit, seine Begründungen schriftlich darzulegen und einzugeben. Anhand dieses Dossiers werden sich dann die Expertinnen und Experten mit dem "Kandidaten" unterhalten. Das geht wirklich in die Tiefe. Es wird gemeinsam untersucht, ob es für diesen jungen Menschen wirklich unüberwindbare Hindernisse gibt, deretwegen er nicht bei der Armee Dienst leisten kann.

  4. Redetext
    Schweiz

    Nach dem Zustandekommen der Rückweisung der Vorlage an die Kommission durch eine überraschend zusammengesetzte Mehrheit war die Angelegenheit nicht vom Tisch, wie von gewisser Seite fälschlicherweise vermutet und auch gehofft wurde. Im Gegenteil: Die Fronten haben sich zu Beginn noch verhärtet, und die anlässlich der Rückweisung der Vorlage an die Kommission eingetretene Verbrüderung ist schnell auseinander gebrochen. Vielmehr ist ein immer breiter werdender Graben sichtbar geworden, steht doch jetzt von linker Seite ganz klar die Abschaffung der Gewissensprüfung im Vordergrund.

    Vor einem Jahr haben wir uns in der SiK bewusst dazu entschlossen, eine notwendige Teilrevision des Zivildienstgesetzes vorzunehmen und die offenen Fragen mittelfristig abzuklären. Es geht z. B. um die Frage der Wehrgerechtigkeit und um die Frage, ob die Tatbeweislösung verfassungstechnisch möglich ist. Hier sind die Meinungen bezüglich des Inhaltes des erwähnten Gutachtens nicht ganz einheitlich. Herr Luzius Mader, Vizedirektor des Bundesamtes für Justiz, hat gesagt, dass eine Tatbeweislösung verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen sei, wobei sichergestellt werden müsse, dass die Interessen einer militärischen Landesverteidigung nicht zu kurz kämen. Es müsse klar zum Ausdruck kommen, dass es keine freie Wahl zwischen dem Militärdienst und dem zivilen Ersatzdienst geben könne. Die zu treffende Regelung müsse also der Subsidiarität Rechnung tragen.

    Verfassungsrechtliche Bedenken stützen sich auf einen Passus in der Botschaft des Bundesrates, in welchem gesagt wird, dass im geltenden Recht die freie Wahl ebenso wie eine reine Tatbeweislösung ausgeschlossen sei. Des Weiteren bleibt die Frage offen, weshalb die Umgehung der Dienstpflicht über den "blauen Weg" so einfach wie möglich gemacht werde. Diese Themen verlangen aber eine gründliche Abklärung. Die sich daraus ergebenden Folgerungen gehen nach Ansicht der FDP-Fraktion über die Möglichkeiten einer Teilrevision des Zivildienstgesetzes hinaus.

    Die FDP-Fraktion stimmt der Mehrheit zu und lehnt die Minderheit I (Cuche) und die Minderheit II (Studer Heiner) ab.

    Erlauben Sie mir zu Artikel 1 noch einige persönliche Bemerkungen: Anlässlich eines Besuches bei der Zentralstelle Zivildienst in Thun konnte unsere Subkommission zum ersten Mal seit dem Inkrafttreten des Zivildienstgesetzes im Einverständnis mit den Gesuchstellern an einer so genannten Gewissensprüfung teilnehmen. Die Vollzugsstelle befindet unter Einbezug einer Zulassungskommission über die Zulassungsgesuche.

    Die Zulassungskommission setzt Subkommissionen ein, welche die Gesuchsteller anhören und daraufhin einen Vorentscheid treffen. Die Vollzugsstelle ist auch für die Anerkennung der Einsatzbetriebe verantwortlich. Das Zulassungsverfahren ist gewissermassen eine Aufnahmeprüfung zum Zivildienst. In dieser Vorphase soll festgestellt werden, ob tatsächlich Gewissensgründe vorliegen. Das vom Gesuchsteller eingereichte Dossier bildet dabei die wichtigste Grundlage für die Subkommission, welche das Gesuch zu prüfen hat. Hier möchte ich darauf hinweisen, dass es Sache des Gesuchstellers ist, seinen Gewissenskonflikt glaubhaft darzulegen. Wir konnten uns die verschiedenen Etappen vor Augen führen lassen, bekamen Einsicht in die Dossiers und wohnten einer Anhörung bei.

    Die Mitglieder der Zulassungskommission gehen bei der Gesprächsführung und bei der Prüfung des Gewissenskonfliktes sehr professionell vor. Nach meiner Meinung garantiert die Zulassungskommission aufgrund ihrer Zusammensetzung aus Personen verschiedener Richtungen grösstmögliche Unparteilichkeit. Nach meiner Überzeugung sind all die beleidigenden Schauergeschichten - beleidigend für die Gesuchsteller, aber auch für die Expertinnen und Experten - hochgespielt und halten einer näheren Überprüfung in den allermeisten Fällen nicht stand.

    Doch wer sich für den Zivildienst und für dieses Verfahren entscheidet, wählt nicht den einfachsten Weg. Diese Menschen sind bereit, Dienst zum Nutzen der Gesellschaft zu leisten. Dies tun sie im Gegensatz zu den rund 10 000 Personen, die sich der Militärpflicht über den "blauen Weg" entziehen. Deshalb wird uns die Frage des heutigen Militärpflichtsystems weiterhin ernsthaft beschäftigen.

    Ich bitte Sie aber, erst einmal das Inkraftsetzen der "Armee XXI" abzuwarten. Hier wird mit dem neuen Rekrutierungssystem vielen dieser berechtigten Anliegen Rechnung getragen. Nach den Erfahrungen mit dieser neuen Methode ist der Zeitpunkt gegeben, über die Abschaffung der Gewissensprüfung und die Dauer des Zivildienstes zu entscheiden.

    Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.

  5. Redetext
    Schweiz

    Ende August konnte sich die SiK-NR zusammen mit der SiK-SR das vom Bundesrat beantragte und in der Botschaft vom 29. Mai im Detail vorgestellte Armeematerial in Burgdorf auf eindrückliche und aufschlussreiche Art und Weise zeigen lassen. Wir behandelten am 22. November die Botschaft und die Zusatzbotschaft, datiert vom 3. Juli 2002, gemeinsam. Wir erhielten auch einen Mitbericht der Finanzkommission. Die Finanzkommission hält den Gesamtbetrag der neuen Verpflichtungskredite im Rüstungsprogramm 2002 finanzpolitisch für vertretbar, verlangte aber, dass unsere Kommission überprüfe, ob das starke Gewicht auf der Beschaffung von Kommunikationssystemen sinnvoll und richtig sei. Auch die Finanzkommission begrüsst den Verzicht auf die Beschaffung einer zweiten Tranche von Schützenpanzern. Vorerst wird auch auf die zusätzliche Beschaffung einer Anzahl Kommandoschützenpanzer verzichtet, obschon dies die Führungskapazität verbessern würde.

    Das Rüstungsprogramm 2002 sieht die Beschaffung von zehn Waffensystemen für 674 Millionen Franken vor. Es sind dies: 8 Selbstschutzsysteme für den Transporthelikopter TH 98, 50 Millionen Franken; 24 Alarmierungssysteme für Stinger, 70 Millionen Franken; Funkgeräte SE-235/135/035, zweite Tranche, 147 Millionen Franken; ein integriertes militärisches Fernmeldesystem (IMFS) für die Luftwaffe, 75 Millionen Franken; ein Datenübertragungsnetz, Tranet Mobil, 28 Millionen Franken; Kommunikationseinrichtungen für die mobile Führung, 120 Millionen Franken; 80 neue Lastwagen, zweite Tranche, 37 Millionen Franken; Betankungsmittel und Löschwagen für die Luftwaffe, 50 Millionen Franken; 345 Laserschusssimulatoren zum Radschützenpanzer 93, 65 Millionen Franken; eine Schiessausbildungsanlage für kampfwertgesteigerte Panzerhaubitzen, 32 Millionen Franken.

    Mit der Zusatzbotschaft wird die Beschaffung von drei Chassis- und sieben Turmtrainern für die Ausbildung der Besatzungen und Truppenhandwerker der Schützenpanzer 2000 beantragt. Der anbegehrte Verpflichtungskredit führt gleichzeitig zu einer entsprechenden Kürzung beim Verpflichtungskredit für die Beschaffung des Schützenpanzers 2000 im Rüstungsprogramm 2000.

    Mit 674 Millionen Franken liegt der tiefste Betrag eines Rüstungsprogrammes seit 1985 vor. Der enge finanzielle Spielraum und der Wechsel zur "Armee XXI" sind die eigentlichen Gründe dafür. Die grosse Mehrheit unserer Kommission ist sich aber bewusst, dass die Rüstungsinvestitionen auf diesem tiefen Niveau den schlagkräftigen und glaubwürdigen Einsatz der Armee infrage stellen können und dass in den kommenden Jahren, wenn die Bedürfnisse der "Armee XXI" klar definiert sind, wieder höhere Investitionen nötig sein werden. Wenn wir unsere Armee am mittleren Technologiegrad anderer Armeen messen wollen, ist das aktuelle Finanzniveau nicht ausreichend. Heute liegt das Schwergewicht des Beschaffungsprogrammes klar bei der Führung, Mobilität und Ausbildung, weil die heutige Lage dies Gott sei Dank erlaubt. Aber in Zukunft sind auch wieder Investitionen in Verteidigungsmittel wie Waffensysteme und Munition nötig, denn niemand weiss genau, wie sich die innere und vor allem auch die äussere sicherheitspolitische Lage in den kommenden Jahren verändern wird. [PAGE 1898]

    Wenn Sie dem Antrag Ihrer Kommission folgen und dem Rüstungsprogramm 2002 im Betrag von 674 Millionen Franken zustimmen, wird dadurch in der Schweiz eine Beschäftigungswirksamkeit von 469 Millionen Franken ausgelöst. Damit werden durchschnittlich 500 Personen während fünf Jahren beschäftigt sein. Unsere Kommission konnte sich zudem davon überzeugen, dass die zur Beschaffung vorgeschlagenen Systeme auf den laufenden Reformprozess "Armee XXI" abgestimmt wurden.

    Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf den einfachen Bundesbeschluss über die Beschaffung von Armeematerial und die Zusatzbotschaft einzutreten. Die Kommission stimmte dem Rüstungsprogramm 2002 mit 19 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Der Zusatzbotschaft wurde mit 18 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Ich bitte Sie, dies auch zu tun und dafür zu sorgen, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen in den Saal kommen, denn es geht um die Ausgabenbremse.

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  • Versiun 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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