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Schweiz23 de setembro de 2026
Mit der Revision soll das Rechtsinstitut der umfassenden Beistandschaft abgeschaffen werden, weil diese mit der UNO-Behindertenrechtskonvention unvereinbar und in der Praxis überflüssig geworden ist. Die Hilfs- und Schutzbedürfnisse von betroffenen Personen können mit weniger weitgehenden und massgeschneiderten Beistandschaften gedeckt werden. Dies hat die Änderung verschiedener Bestimmungen des Zivilgesetzbuches (ZGB) sowie anderer Gesetze zur Folge, die entsprechend angepasst werden müssen.

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0