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Antwort BR / Büro

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Schweiz

Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Interpellanten, dass bei der Förderung der verantwortungsvollen Unternehmensführung auch die möglichen Auswirkungen auf zukünftige Investitionen in Ländern mit erhöhten Risiken einzubeziehen sind. Insofern ist es wichtig, sich mit den verschiedenen Instrumenten zu befassen.

Es ist primär die Pflicht der Staaten, in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet die gesetzlichen Rahmenbedingungen betreffend Arbeitsbedingungen, Korruptionsbekämpfung, Umweltschutz und Transparenz der Zulieferketten zu schaffen und deren Umsetzung sicherzustellen. Von den in der Schweiz ansässigen oder tätigen Unternehmen erwartet der Bundesrat, dass sie bei ihrer gesamten Tätigkeit im In- und Ausland gesetzliche Vorschriften, sozialpartnerschaftliche und andere vertragliche Vereinbarungen einhalten und international anerkannte Standards der verantwortungsvollen Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility, CSR) umsetzen. Der Bundesrat fördert die verantwortungsvolle Unternehmensführung einschliesslich der Achtung der Menschenrechte gestützt auf das CSR-Positionspapier mit dem Aktionsplan 2015-2019 zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen und den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Die in der Interpellation erwähnten verschiedenen Instrumente zur Förderung der verantwortungsvollen Unternehmensführung stehen nicht im Widerspruch zueinander, sondern ergänzen sich gegenseitig. Der Bundesrat strebt eine Mischung von Instrumenten und Massnahmen verschiedener Verbindlichkeiten an (sogenanntes Smart Mix). Rechtsverbindliche Massnahmen und eigenverantwortliches Unternehmensverhalten sind dabei nicht Alternativen, sondern zusammenwirkende Ansätze, mit denen Synergien erzielt werden können. Der Bundesrat begrüsst einerseits Initiativen des Privatsektors wie z. B. die Verpflichtung von Unternehmen zu den Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC). Durch die 2015 lancierte Zusammenarbeit zwischen dem Bund und dem Netzwerk Schweiz des UNGC werden der Umfang des Teilnehmerkreises und die wirksame Umsetzung dieser Initiative gefördert. Als OECD-Mitgliedstaat wirkt die Schweiz andererseits an der Ausarbeitung und Umsetzung internationaler, zwischen den Staaten vereinbarter CSR-Standards wie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen mit. Dazu gehört auch die Erarbeitung und Förderung branchenspezifischer Anleitungen für Unternehmen (z. B. im Rohstoff-, Finanz- und Textilsektor). Die OECD-Leitsätze sind zwar rechtlich nicht verbindlich, verfügen mit den nationalen Kontaktpunkten aber über einen staatlichen aussergerichtlichen Beschwerdemechanismus.

Daneben macht die Schweiz in einzelnen Bereichen rechtlich verbindliche Vorgaben für die Auslandaktivitäten von Schweizer Unternehmen wie z. B. im Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten Sicherheitsdienstleistungen, welches private Sicherheitsdienstleister verpflichtet, den internationalen Verhaltenskodex bezüglich Menschenrechte einzuhalten. Weiter beabsichtigt der Bundesrat, eine Vernehmlassungsvorlage zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuarbeiten, welche sich an der EU-Transparenzrichtlinie 2014/95/EU orientiert. Die Arbeiten sollen an die Hand genommen werden, wenn der Kenntnisstand der Umsetzungsvorhaben der EU-Mitgliedstaaten dies erlaubt. Bei der Einführung neuer Regulierungen ist darauf zu achten, dass diese international abgestimmt sind und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im internationalen Kontext nicht verschlechtern. Zudem sind bei Regulierungen sowohl administrative wie auch finanzielle Auswirkungen für Unternehmen generell und die besonderen Bedürfnisse der KMU zu beachten. Die Schweiz beobachtet laufend die internationalen Entwicklungen einschliesslich des Erlasses rechtlich verbindlicher Regelungen in wichtigen Partnerländern.

Der Bundesrat teilt die Bedenken des Interpellanten, dass sich rechtlich verbindliche Massnahmen mit entsprechenden Sanktionen ungünstig auf die Export- und Investitionstätigkeit von Schweizer Unternehmen (einschliesslich KMU) auswirken können. Dies kann dazu führen, dass risikoreiche Länder und Regionen von internationalem Handel und Investitionen gemieden werden und dadurch weniger Mittel für deren wirtschaftliche Entwicklung erhalten. Daher sollte in erster Linie die Situation in diesen Ländern z. B. durch Multistakeholderprozesse verbessert werden. In diesem Sinne unterstützt der Bund z. B. gemeinsam mit Vertretern der lokalen Behörden, der NGO und des Privatsektors die OECD-Arbeiten bezüglich Konfliktmineralien in der Region der Grossen Seen sowie in Kolumbien. Dies trägt zur schrittweisen Reduktion der Risiken betreffend die Verletzung von Umweltstandards, Arbeits- und Menschenrechten in den betroffenen Gebieten bei.

Antwort des Bundesrates.

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0