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Adalbert Durrer

deRedetext
Schweiz05/03/2001

Einmal pro Legislatur bringt der Bundesrat dem Parlament das Realisierungsprogramm zur Raumordnungspolitik zur Kenntnis. Dieses Programm umfasst Massnahmen, die im Hinblick auf den Vollzug der Raumordnung für die nächsten vier Jahre wesentlich sind. Es umschreibt auch Verantwortlichkeiten und zeitliche Abläufe. Zum dritten Mal haben wir heute ein Realisierungsprogramm zur Kenntnis zu nehmen, das Programm für die Jahre 2000-2003. Eine erste Reihe solcher Massnahmen hatte der Bundesrat 1989 beschlossen, damals ging es um Vollzugslücken in der Raumplanung. 1996 schaffte der Bund dann eine materielle und strategische Grundlage für die Verbesserung der Koordination seiner raumwirksamen Tätigkeiten. Das war die Grundlage, um parallel dazu ein zweites Realisierungsprogramm 1996-1999 zu erlassen.

Das Realisierungsprogramm 2000-2003 baut auf dem letzten Programm auf, zieht im ersten Teil Bilanz. Dazu wird der Berichterstatter französischer Zunge noch Detailausführungen machen. Es setzt aufgrund der veränderten Ausgangslage neue Prioritäten der Raumordnungspolitik. Der Bundesrat will mit dem festgelegten Rahmen sicherstellen, dass die verschiedenen Sachpolitiken des Bundes das Konzept der Nachhaltigkeit unterstützen und kohärent auf die Raumordnungspolitik, insbesondere auf die Grundzüge der Raumordnung Schweiz, ausgerichtet sind. Deshalb legt er in Kapitel 3, dem eigentlichen Programmteil, die Handlungsgrundsätze für die raumwirksam tätigen Bundesstellen und die Massnahmen für die kommenden vier Jahre fest. Konkret schlägt der Bundesrat in 6 Aktionsfeldern und 16 Handlungsgrundsätzen 31 konkrete Massnahmen vor. Ich verschone Sie, indem ich diese Massnahmen nicht im Einzelnen erwähne; Sie können sie im Programm selber nachlesen. Im Anhang präsentiert er in Form von Objektblättern die detaillierten Angaben über die geleistete Arbeit und die Entwicklungen seit 1996, die mittelfristige Ausrichtung und die bis 2003 vorgesehenen Massnahmen.

Die UREK hat sich am 12. Februar 2001 in Anwesenheit des neuen Direktors des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE), Pierre-Alain Rumley, intensiv mit diesem Realisierungsprogramm auseinander gesetzt. Diskussionsplattform bildete neben dem eigentlichen Programm ein Hearing mit sechs Expertinnen und Experten aus verschiedenen raumordnungsrelevanten Bereichen, die sich zu vier schriftlich unterbreiteten Fragen zu äussern hatten.

Die erste Frage war: Macht das Realisierungsprogramm 2000-2003 aus Ihrer Sicht Sinn? Insgesamt wurde dieses Realisierungsprogramm befürwortet; die Effizienzsteigerung der Raumordnungsinstrumente, das Konzept der Nachhaltigkeit und die Raumordnungspolitik wurden als Zielsetzungen unterstützt.

Kritiken und Anregungen gingen in folgende Richtung: Es wurde die zu einseitige Gliederung in ländliche und städtische Räume kritisiert. Die längerfristige kulturpolitische Perspektive über zwei Generationen wurde vermisst, die nicht mehr durch die Dichte der Bauwerke, sondern eben durch die bessere Erreichbarkeit von urbanen Angeboten geprägt ist, also durch die Mobilität. Angeregt wurden im Weiteren eine bessere Vereinheitlichung der Begriffe bei den verschiedenen Massnahmen und eine verstärkte Priorisierung.

Die zweite Frage war: Welches sind die wichtigsten Probleme, welche die Raumplanung in den nächsten Jahren zu lösen haben wird? Hier eine kurze Zusammenfassung: Vonseiten des Kantonsvertreters wurde die Idee eines Bundesrichtplanes ins Spiel gebracht. Angesprochen wurden der nach wie vor sehr hohe Flächenbedarf, das Planungsdefizit bei der Festlegung von Wirtschaftsstandorten, der nach wie vor anhaltende Druck auf die Landwirtschaftsböden, die Verkehrsproblematik, die bessere Integration des Umweltschutzes in die Raumplanung, die Entwicklung der Kernstädte und Agglomerationen, Entwicklungsvorstellungen über den ländlichen Raum sowie die Vereinheitlichung des Bau- und Planungsrechtes. Vonseiten der Sachversicherungen, die auch kompetent vertreten waren, wurde anhand konkreter Beispiele aufgezeigt, dass die Raumplanung im Bereich der Naturgefahren noch erhebliche Defizite mit grossen ökonomischen Folgen aufweist. Die Raumplanung könnte hier dazu beitragen, Kosten zu sparen. Dies weniger im Bereich der Planung als eben mehr in der konkreten Umsetzung durch bessere Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden und bessere Information.

Die dritte Frage war: Wo orten Sie aus Ihrer Sicht Handlungsbedarf? Diese Frage richtete sich an das ARE, also an das Bundesamt für Raumentwicklung. Hier wurden eine verstärkte Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung gefordert, eine Zusammenarbeit mit allen Ebenen der Politik, der Wirtschaft und mit weiteren Interessengruppen sowie ein stärkeres Engagement des Bundes bei der Grundlagenarbeit auch zugunsten der unteren staatlichen Instanzen, also der Milizbehörden in unserem Lande. Kritisch beleuchtet wurde die Rolle des ARE im Sinne der Nachführung der Realität statt der vorausschauenden Planung.

Es kam der Eindruck auf, dass man letztlich eher nur Vollzugsarbeit und weniger vorausschauende, vorausdenkende Arbeit leistet. Vom ARE wurde gefordert, mehr für das Image der Raumplanung in Politik und Gesellschaft zu tun. Sehr positiv wurde der Wechsel des ARE vom EJPD zum UVEK bewertet; zu schmale personelle und finanzielle Ressourcen wurden thematisiert und da und dort auch angemahnt.

Die vierte Frage an die Experten war: Stimmt die Prioritätensetzung des Realisierungsprogrammes mit den von Ihnen festgestellten Problemen in der Raumplanung überein? Grundsätzlich wurde die Prioritätensetzung positiv gewürdigt; aber zum Teil wurde die Priorisierung in dem Sinne bemängelt, dass sie eher einer Auflistung und Addition von Massnahmen denn einer politischen Gewichtung entspreche.

In der Diskussion in der UREK selber wurde das Realisierungsprogramm insgesamt positiv aufgenommen. Ich möchte trotzdem auf einige Defizite hinweisen, will das aber nicht als Kritik an der bundesrätlichen Vorlage gewertet wissen, die insgesamt einen guten Eindruck hinterlässt.

Vermisst wurde ein klares Bekenntnis, in Konsequenz zu den bundesrätlichen Legislaturzielen, zur Kohäsion, zur dauerhaften dezentralen Besiedlung des Landes und damit auch zum Service public im Sinne der flächendeckenden Grundversorgung mit den elementaren Ver- und [PAGE 8] Entsorgungsleistungen. Verpasst wurde unseres Erachtens die Chance, die Querschnittfunktion der Raumplanung in den verschiedenen Sachpolitiken aufzuzeigen. So fehlt eine vertiefte Auseinandersetzung mit den raumrelevanten Auswirkungen des neuen Finanzausgleichs oder auch mit der Energiepolitik. Man muss sich bewusst sein: Jeder überbaute Quadratmeter Fläche in der Schweiz erhöht auch den Energieverbrauch. Es besteht nach wie vor der Eindruck, dass sich die Raumordnungspolitik stark auf den Städteverbund Schweiz reduziert oder fokussiert und dass der ländliche Raum zu stark marginalisiert wird, dass also die Raumordnungspolitik dort mehr oder weniger nur eine Feigenblattfunktion hat.

Entgegen den Forderungen von Hearingsteilnehmern nach neuen Instrumenten - also Sachplanungen des Bundes, Bundesrichtplan - wurde in der Diskussion mehr die Verwesentlichung der bestehenden Planungsinstrumente gefordert. Dies beispielsweise im Landschaftsschutz mit dem bestehenden Dickicht und den Überschneidungen von Inventaren, Planungen und Erlassen, unter denen anwendende Behörden, aber letztlich auch die Grundeigentümer sehr zu leiden haben, insbesondere dort, wo es auch um intensive Nutzungen des ländlichen Raumes, der landwirtschaftlichen Böden geht.

Zusammenfassend danke ich namens der Kommission dem Bundesrat für das gute Realisierungsprogramm. Sein wahrer Gehalt und seine Qualität werden aber von seiner konsequenten, beharrlichen Umsetzung abhängen. Beim vergangenen Programm ist das sehr gut gelungen. Wir erwarten auch, Herr Bundespräsident, dass den konstruktiven Anregungen aus der Diskussion in der Kommission und aus unseren Ausführungen heute im Rahmen des Möglichen Rechnung getragen wird.

Ich beantrage Ihnen, vom Realisierungsprogramm 2000-2003 positiv Kenntnis zu nehmen.

Transcrição
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Instituição
Schweiz

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