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Beat Jans · SP

deRedetext
Schweiz01/10/2026

Was will diese Motion? Sie will, dass die Veranstalter von Demonstrationen die Sicherheits- und Interventionskosten ganz oder teilweise tragen müssen - also die Veranstalter. Was auch noch wichtig ist zu wissen: Es gibt zwei gleichlautende Motionen, einerseits diese Motion Juillard, die im Ständerat eingereicht wurde, und andererseits die Motion Kamerzin, die gleichlautend hier eingereicht wurde. Wenn Sie in beiden Räten gleichlautende Vorstösse einreichen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie den gleichen Text mindestens zweimal behandeln müssen. In der ersten Beratung haben Sie die eine Motion angenommen, und der Ständerat hat beide angenommen.

Ich habe schon beide Male darauf hingewiesen, dass das problematische Motionen sind. Die Texte sind aus unserer Sicht ungeeignet, um das Problem zu lösen. Das Problem allerdings - ich glaube, das anerkennen alle hier - ist real. Gewalt gegen Personen und Sachen, wie wir sie letzten Herbst zum Beispiel eben an dieser Demonstration in Bern gesehen haben, dürfen wir nicht tolerieren, da sind wir uns einig. Aber ich habe es im Ständerat, der vor wenigen Tagen die Motion Kamerzin behandelt hat, deutlich gesagt: Dieser Text funktioniert nicht. Was man hier will, ist, in die kantonalen Zuständigkeiten eingreifen und die kantonale Polizeihoheit untergraben. Die Verfassung ist hier klar: Polizeihoheit ist Sache der Kantone. Wenn Sie jetzt also sagen, dass wir künftig das regeln sollen, was heute den Kantonen überlassen ist, dann braucht es nicht nur eine Gesetzesänderung, sondern aus Sicht des Bundesrates klar eine Verfassungsänderung.

Das heisst, wenn Sie diese Motion annehmen und den Bundesrat mit der Schaffung einer bundesrechtlichen Grundlage beauftragen, dann wird er Ihnen nach Prüfung aller Grundlagen - ich kann Ihnen das jetzt schon sagen - eine Verfassungsänderung vorschlagen und damit eine Volksabstimmung auslösen. Ich bin mir nicht sicher, ob Sie das wollen. Dazu kommt noch: In dieser Frage hat sich bereits ein Kanton geäussert, der Kanton Basel-Stadt. Dort hat die Abstimmung gezeigt, dass sich die Bevölkerung in den Kantonen erstens für Kundgebungsrechte ausspricht und sich zweitens zuständig fühlt, diese Frage selber zu regeln. Das sind die Gründe, warum der Bundesrat beide Motionen ablehnt und Ihnen empfiehlt, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

Transcrição
parlament.ch
Orador/a
Beat Jans
SP
Instituição
Schweiz

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0