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Beat Jans · SP

deRedetext
Schweiz24/09/2026

Die Marke Schweiz steht für Qualität, Verlässlichkeit und eine glaubwürdige Verbindung zur Schweiz. Ich verstehe die Sorge, dass eine unkontrollierte Verwendung des Schweizerkreuzes dessen Wert als Herkunfts- und Qualitätszeichen schwächen und insbesondere produzierende Schweizer KMU unter zusätzlichen Wettbewerbsdruck setzen könnte. Es gelten jedoch weiterhin strenge Voraussetzungen, welche die wertvolle Marke Schweiz schützen. Die Praxisänderung des Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) führt nicht zu einer Schwächung der Swissness, sondern ermöglicht lediglich, in der Schweiz erbrachte Forschungs-, Entwicklungs- oder Designtätigkeiten sichtbarer auszuweisen.

Neu dürfen Unternehmen das Schweizerkreuz auf ihren Produkten zwar verwenden, wenn ein wichtiger Arbeitsschritt in der Schweiz stattfindet, z. B. Forschung, Entwicklung oder Design. Dabei muss aber klar angegeben werden, auf welchen Schweizer Beitrag sich das Kreuz bezieht. So soll verhindert werden, dass der Eindruck entsteht, das ganze Produkt stamme aus der Schweiz.

Die Schweiz ist viel mehr als ein Produktionsort. Sie ist ein Forschungs- und Entwicklungsmotor. Deshalb sind wir auf Rang 1 des globalen Innovationsindexes. Unsere hervorragenden Forschungs- und Entwicklungslabors schaffen Arbeitsplätze für unsere gut ausgebildeten Hochschulabgängerinnen und -abgänger und tragen erheblich zu unserer Wertschöpfung bei.

Die letzte umfassende Beurteilung der Kriterien von Swissness liegt inzwischen mehr als fünf Jahre zurück. Seither haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erheblich verändert, in einer Dynamik und Tragweite, wie sie seit längerer Zeit nicht mehr zu beobachten waren. Entsprechend hat der Bundesrat die aktuellen Diskussionen zum Anlass genommen, eine neue aktuelle Analyse zu den Swissness-Kriterien durchzuführen, bei welcher auch die Auswirkungen der Praxisänderung untersucht werden. Es geht dabei nicht darum, die Praxisänderung des IGE damit zu rechtfertigen, sondern darum, herauszufinden, was unsere Wirtschaft heute braucht, bevor wir dieses sehr umstrittene Gesetz aufmachen. Der Bundesrat will erst nach dieser Analyse entscheiden, ob und wie die Swissness-Gesetzgebung anzupassen ist.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat die Motion zur Ablehnung.

Zur Frage von Herrn Maillard: Das Schweizerwappen ist etwas anderes als das Schweizerkreuz. Das ist unterschiedlich geregelt. Für das Schweizerwappen hat der Bund die ausschliessliche Verantwortung. Das dürfen private Firmen nicht übernehmen, wenn es der Bund nicht erlaubt. Das ist der entscheidende Unterschied. Beim Kreuz gibt es, das wissen Sie, eine ganz, ganz komplizierte Regulierung. Wenn Sie die neu denken wollen, dann wird das ein grosses Unterfangen werden, und ich werde Sie dabei so fachkundig wie möglich begleiten.

Transcrição
parlament.ch
Orador/a
Beat Jans
SP
Instituição
Schweiz

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0