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Maya Graf · GRÜNE

deRedetext
Schweiz22/09/2026

Ich möchte hier doch noch ein Wort für die grosse Mehrheit der Kommission einlegen und Sie bitten, diesen Artikel wirklich sorgfältig zu lesen, bevor Sie sich entscheiden.

Wir sind nämlich hier in Artikel 40 bei den Massnahmen der Kantone gegenüber der Bevölkerung und bestimmten Personengruppen. Hier geht es also um das Instrumentarium, aus dem die Kantone in einer solchen Gesundheitskrise auswählen können.

Wir haben in der Kommission selbstverständlich auch die Gesundheitsdirektorenkonferenz angehört. Es gab überhaupt keinen Antrag, hier etwas zu streichen. Im Gegenteil, sie waren einverstanden und haben ganz bestimmt gesagt, dass sie dieses Instrumentarium möchten. Es ist auch wichtig, dass es im Gesetz steht, denn ich bin für Transparenz. Es ist wichtig, dass wir der Bevölkerung - gerade auch in einer heiklen Situation - zeigen können, dass eine gesetzliche Grundlage besteht. Es gibt in Absatz 2 schon Massnahmen, und nun haben wir hier in Absatz 2bis noch zusätzliche Massnahmen, die angeordnet werden können. Ich denke, es ist auch im Sinne der Kantonsautonomie, dass die Kantone eben je nach Situation die Möglichkeit haben, eine dieser Massnahmen anzuordnen.

Es steht auch - und das finde ich ebenso wichtig, da haben Sie Recht, Herr Kommissionspräsident -, dass die Kantone dies natürlich untereinander und in ihren Regionen absprechen müssen, damit eben nicht solche unschönen Situationen entstehen wie während der Covid-19-Pandemie, als Kantone verschiedene Massnahmen angeordnet hatten. Aber auch hier steht: "Sie koordinieren ihre Massnahmen untereinander." Ich finde, sie haben damit ganz klar die Verpflichtung und Verantwortung, dies auch zu tun. Daher möchte ich Sie bitten, dass wir hier bei der Mehrheit bleiben und den Kantonen dieses Instrumentarium zur Verfügung stellen, damit sie eben gerade in verschiedenen Gesundheitslagen verschiedene Massnahmen zur Verfügung haben.

Dann möchte ich noch ein Wort zu den Grundrechten sagen. Die Kolleginnen und Kollegen - jetzt die Herren Germann und Schwander, zuvor Frau Friedli - haben betont, die Freiheit, sich nicht impfen zu lassen oder sonst irgendetwas zu tun, sei ein Grundrecht, auch wenn eine Gesundheitskrise herrsche. Es gibt aber auch ein Grundrecht auf Leben und auf den Schutz des Lebens. Ich finde, es geht um eine Abwägung. Die Freiheit des Einzelnen endet immer dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. Das ist die Abwägung, die wir heute vornehmen.

Transcrição
parlament.ch
Instituição
Schweiz

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0