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Philipp Matthias Bregy · M-E

deRedetext
Schweiz22/09/2026

Kollege Mahaim hat es schon gesagt, Ihre Kommission hat die Motion 25.4395, "Reorganisation des Bundesstrafgerichtes", einstimmig angenommen. Die Kommission ist zu diesem Schluss gekommen, weil die aktuelle Organisation des Bundesstrafgerichtes in Bellinzona nicht mehr den Anforderungen an eine moderne und unabhängige Justiz entspricht.

Gerne begründe ich Ihnen das im Nachfolgenden in drei Punkten. Erstens ist die institutionelle Unabhängigkeit der ersten von der zweiten Instanz eine zwingende Voraussetzung für einen fairen Prozess. Zwar - so viel darf gesagt werden - wurde die heutige Struktur ursprünglich auf Vorschlag der Gerichte umgesetzt, doch hat sich zwischenzeitlich gezeigt, dass das nicht mehr ausreichend ist. In diesem Zusammenhang gilt festzuhalten, dass wir nicht einfach auf die Wünsche der Gerichte eingehen oder uns auf diese verlassen dürfen, sondern dass wir eine objektive und rechtlich klare Trennung schaffen müssen. Die Unabhängigkeit darf demzufolge nicht nur faktisch bestehen, sondern muss auch explizit im Gesetz verankert sein und jeglichen Zweifel, dass den Urteilen die Objektivität fehlt, ausräumen.

Zweitens ist die Aussenwahrnehmung in solchen Fällen entscheidend, die sogenannte Appearance of Independence. Sie ist ebenso entscheidend wie die Unabhängigkeit der Gerichte, und auch entscheidend für die Rechtssuchenden. Angesichts der hohen Sensibilität der vom Bundesstrafgericht behandelten Fälle ist die Glaubwürdigkeit der Institution von zentraler Bedeutung; das hat Kollege Mahaim bereits ausgeführt. Der Bundesrat argumentiert in seiner Stellungnahme - und wird es wahrscheinlich anschliessend auch tun -, dass es an Statistiken über die Befangenheitsgesuche fehle. Wir sollten jedoch nicht auf die Statistiken warten und auch nicht warten, bis die Befangenheit zu einem grossen Thema für dieses wichtige Gericht wird, sondern heute handeln, weil wir sehen, dass es für die Unabhängigkeit mehr braucht als das, was bis heute umgesetzt worden ist. Eine institutionelle Trennung ist so gesehen eine präventive und notwendige Massnahme zur Sicherung der Qualität der Justiz.

Drittens halten wir fest, dass eine rein räumliche Trennung nicht ausreicht. Der Bezug zusätzlicher Räumlichkeiten im Pretorio im Jahr 2027 ist zwar ein wichtiger Schritt, er löst die strukturellen Probleme, über die wir anlässlich dieser Motion diskutieren wollen, aber nicht. Solange ein gemeinsames Generalsekretariat besteht und administrative Dienste vorhanden sind, die gemeinsam genutzt werden, ist eine saubere organisatorische Entflechtung nicht möglich. Die Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission aus dem Jahr 2022 sind hier eindeutig. Es bedarf einer Überprüfung der Governance-Struktur und einer institutionellen Trennung, die über bauliche Massnahmen hinausgeht. Genau das wollen wir mit der Motion, und deshalb bitte ich Sie bereits jetzt, der Motion zuzustimmen, wie es Ihre Kommission einstimmig getan hat.

Abschliessend zu den Kosten: Wir sind uns der angespannten finanziellen Situation des Bundes bewusst. Doch die strukturelle Integrität unserer Justizbehörden und die Gewährleistung rechtsstaatlicher Prinzipien dürfen nicht hinter kurzfristigen Budgeterwägungen zurückstehen. Die Kosten für eine korrekte Organisationsstruktur sind eine Investition in die Rechtsstaatlichkeit und damit in die Glaubwürdigkeit unserer Justiz - und im Endeffekt unseres Staates.

Ich bitte Sie, die Motion im Sinne der Kommission anzunehmen. - Ich hätte noch eine Minute. Ich könnte mir überlegen, diese Frau Badran zu verkaufen. Sie überzieht ja für gewöhnlich.

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parlament.ch
Instituição
Schweiz

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0