Daniel Studer · SP
Gemäss Aussagen von Fachleuten wird sich dies in den nächsten Jahren auch nicht so schnell ändern. Die Medien haben schon viel darüber berichtet, und in der Motion sind die dazugehörigen Grundlagen sowie Trends, Chancen und Herausforderungen erwähnt. Ich möchte dies hier nicht noch einmal wiederholen oder vertiefen. Zudem bestätigt der Regierungsrat in seiner Antwort die vielseitigen Gründe für die Wohnraumknappheit und die steigenden Preise mit Angebots- und Nachfrageseite.
Ich möchte hier noch zwei Ergänzungen machen, die mir wichtig sind, unter anderem auch für die neuen Mitglieder im Rat. Der Vorstoss stützt sich auch auf die kantonale Verfassung. Dort steht nämlich, dass Wohnen ein Grundrecht ist – Art. 12 – und dass alle zu tragbaren Bedingungen wohnen können sollen – Art. 30. Und die bernische Bevölkerung ist mit Art. 40 gar so weit gegangen, dass sie den Kanton und die Gemeinden konkret dazu auffordert, Massnahmen für den Erhalt preisgünstiger Wohnungen und für die Verbesserung ungenügender Wohnverhältnisse zu treffen.
Beim zweiten Punkt geht es mir um die kommunale Ebene. Wohnraum wird dort geschaffen. Dazu braucht es geeignete raumplanerische Voraussetzungen, mutige Projektentwickler, Investorinnen, fähige Planende, effiziente Bewilligungsbehörden und genügend Handwerkerinnen. Die Gemeinden kennen den lokalen Wohnungsmarkt. Sie sind Teil dieses Systems und sie sind ein Bindeglied in diesem Wohnungsmarkt. Die Gemeinden und die betroffenen Akteure tun, was sie können, um den Erhalt und das Schaffen von Wohnraum zu fördern und zu unterstützen, aber trotz allseitiger Bemühungen gibt es immer noch zu wenig Wohnungen, speziell wirtschaftlich tragbare Wohnungen für Familien, für ältere Personen oder Angestellte in Niedriglohnbranchen wie z. B. dem Tourismus oder der Gastronomie. Und es gehen Erstwohnungen in den Tourismusregionen verloren.
Diese Problematik ist nicht erfunden, sie ist akut. Warum betone ich das? Ich will damit aufzeigen, dass der Erhalt und die Schaffung von Wohnraum sehr komplex und anspruchsvoll sind und dass es, wie vorhin erwähnt, auch die Aufgabe des Kantons ist, hier Unterstützung zu leisten. Aus diesem Grund haben wir zwei Ziffern formuliert, Sie konnten es lesen: Die eine ist etwas langfristiger ausgerichtet, die andere skizziert Ideen für kurz- und mittelfristige Massnahmen.
Der Regierungsrat bestätigt die Problematik im Grundsatz und sieht einen gewissen Handlungsbedarf. Er attestiert auch, dass die Gemeinden eine wichtige Rolle haben. Er vermutet, dass eine zielgerichtete Förderung auf kommunaler Ebene zweckmässiger sei, und er bezweifelt, dass mit finanziellen Massnahmen oder anderen Unterstützungsmassnahmen auf kantonaler Ebene ein spürbarer Effekt erzielt werden kann. Für mich tönt das ein bisschen so, als ob er den Ball wieder zurückspielen will.
Fachleute sagen hierzu, dass eine angebotsseitige staatliche Unterstützung wie z. B. Subventionen, Darlehen für gemeinnützigen Wohnungsbau oder die Kombination aus Förderanreizen und Zusammenarbeit mit privaten Investorinnen und Investoren grundsätzlich funktioniert, auch bei unelastischer Nachfrage. Es gibt verschiedene gute Beispiele aus anderen Kantonen – man kann diese recherchieren –, die solche Instrumente kennen und erfolgreich anwenden. Es sind, glaube ich, insgesamt neun unserer Kantone in der Schweiz.
Konkret beantragt der Regierungsrat, die Ziffer 1 abzulehnen. Er erachtet die Schaffung einer rechtlichen Grundlage als nicht geeignet, auch wenn die Begründung – ich erlaube mir dies aus meiner Sicht – eher auf Vermutung und auf Zweifel beruht. Es freut uns aber umso mehr, dass der Regierungsrat offen ist, die Ziffer 2 als Postulat anzunehmen. Die Formulierung von möglichen Massnahmen haben wir bewusst offen gewählt, und so ist eigentlich der Vorschlag des Regierungsrates, dies als Postulat anzunehmen, auch nachvollziehbar.
Nach den Sondierungsgesprächen in den Fraktionen haben wir Einreichenden gespürt, dass es eine Motion schwer haben wird. Es ist uns wirklich ein Anliegen, dass etwas passiert. Wir wollen auch nicht versuchen, einfach etwas durchzustieren, und deshalb haben wir die Ziffern bereits im Vorfeld in ein Postulat umgewandelt.
Wir können uns jetzt hier im Saal noch lange über funktionierende oder nicht funktionierende Massnahmen unterhalten; Fakt ist, dass vermutlich niemand von uns auf die Schnelle genau beurteilen kann, was denn im Kanton Bern, in der Region, in den Gemeinden gut funktioniert und was nicht. Deshalb sind wir der Ansicht, dass der Kanton einfach aktiv werden soll und sich des Themas ernsthaft annehmen soll.
Das muss natürlich einer Direktion oder mehreren Direktionen, einem Amt oder zwei, drei Ämtern zugeteilt werden. Es könnte beispielsweise ämterübergreifend und unter Einbezug der betroffenen Akteure, aber auch – wichtig – unter Einbezug der verschiedenen Interessen und bitte auch parteiübergreifend und bei Bedarf mit fachlicher Unterstützung eine Art «Aktionsprogramm Wohnraum» erarbeitet werden, gemeinsam, ein bisschen analog zum Aktionsplan «Wohnungsknappheit» auf Bundesebene. Sinnvolle und auch kreative Massnahmen können sich in gesetzlichen Änderungen niederschlagen, müssen aber nicht.
Wichtig wäre mir, dass das Programm konkrete und auch schnell umsetzbare Massnahmen enthält für die Regionen, Gemeinden und verschiedenen Akteure und Partnerinnen und Partner, die sich mit dem Erhalt und der Schaffung von Wohnraum auf regionaler und v. a. kommunaler Ebene beschäftigen. Und sobald ein solches Aktionsprogramm besteht – hoffentlich ist es in einem Jahr so weit –, könnte der Kanton mit einer Wohnraumoffensive starten, könnte das auch breit kommunizieren und damit die Unterstützung, die auf Verfassungsebene niedergeschrieben ist, aktiv leben.
Wenn Sie das auch so sehen, werte Grossratskolleginnen und -kollegen, lade ich Sie herzlich ein, den beiden Ziffern als Postulat zuzustimmen. Alles Weitere können wir nachher unserem Mitmotionär und Regierungsrat überlassen, dann kommt das sicher gut. Ich bin gespannt auf Ihre Voten und auf die Debatte. Merci vielmals.