Priska Seiler Graf · SP
Schweiz17/06/2026
Das Nachhaltigkeitskapitel enthält zwar Verpflichtungen zum Klimaschutz und zur Umsetzung des Pariser Abkommens. Gleichzeitig wird die Lebensmittelproduktion aber ausdrücklich vor möglichen negativen Auswirkungen des Übergangs zu einer CO2-armen Wirtschaft geschützt. Meiner Meinung nach geht das irgendwie nicht auf. Wie beurteilt der Bundesrat diese Sonderregelung im Hinblick auf die Erreichung der Pariser Klimaziele? Anders gefragt: Ist dieses Abkommen mit dem Pariser Abkommen vereinbar?