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Christian Wasserfallen · FDP-Liberale

deRedetext
Schweiz16/06/2026

Diese Motion der FDP-Liberalen Fraktion beinhaltet im Wesentlichen drei Punkte. Es geht um die Verschärfung der Landesverweisung für straffällige Drittstaatenangehörige. Drittstaatenangehörige im Sinne des Schengen-Systems sind per Definition all jene Personen, die einem Staat ausserhalb von Europa, eben ausserhalb des Schengen-Raums angehören, also zum Beispiel aus Asien oder den USA stammen, oder südamerikanische Staatsangehörige sind.

Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen der Landesverweisung gemäss Artikel 66a und 66abis des Strafgesetzbuches zu überarbeiten und zu ergänzen, um sicherzustellen, dass die straffälligen Drittstaatenangehörigen, die eine schwere Straftat - und ich betone das bewusst: eine schwere Straftat - begangen haben, automatisch ausgeschafft werden können. Als Freisinnige sind wir der Überzeugung, dass dieser Automatismus notwendig ist, insbesondere, weil dadurch auch Asylverfahrenskosten gespart werden können. Für uns gilt auch bei diesem Automatismus das sogenannte Non-Refoulement-Prinzip, das heisst: Man darf eine Person nicht in einen Staat ausschaffen, wenn man riskiert, dass sie dort an Leib und Leben bedroht ist. Die Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative ist in diesen Punkten immer noch offen.

Wir wollen auch, dass darauf hingewirkt wird, dass die kantonalen Vollzugsbehörden endlich eine einheitliche Praxis in Bezug auf die Ausschaffungen einführen; es besteht ja oftmals das Problem, dass sie hier eine unterschiedliche Praxis anwenden.

Die Anwendung der Landesverweisung soll zudem stärker an das EU-Modell angelehnt werden, das unter bestimmten Voraussetzungen eine effizientere Rückführung ermöglicht. Es ist mir wichtig zu betonen, dass all diese Möglichkeiten nur darum bestehen, weil die Schweiz als assoziierter Staat bei Schengen-Dublin dabei ist. Die Rückführungsrichtlinie und die Schengen-Grenzsicherung sind enorm wichtige Voraussetzungen, damit wir überhaupt mit den EU-Staaten verhandeln und eine effizientere Rückführung veranlassen können. Es ist auch so, dass beispielsweise die Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), also der Grenzsicherungsbehörde der Europäischen Union für den Schengen-Raum, sehr vonnöten ist, denn ohne Frontex wären wir aufgeschmissen. Daher wählen wir auch hier das Verfahren so, dass die Rückführungen respektive die Ausschaffungen in Zusammenarbeit mit der EU-Agentur Frontex verbessert und vor allem beschleunigt werden können.

Wenn wir die Sicherheit ernst nehmen wollen, dann muss das Anliegen der Motion eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Ich betone noch einmal: Diese drei Punkte, die ich Ihnen soeben erklärt habe, gilt es für straffällige Drittstaatenangehörige, die eine schwere Straftat begangen haben, konsequent umzusetzen. Es wird immer gesagt, das gehe nicht und man müsse diese Leute schützen, aber man darf nicht vergessen: Das sind alles Leute, die schwer straffällig geworden sind, hier in der Schweiz leben und zum Teil, wenn sie in Bezug auf den Asylstatus eine positive Verfügung erhalten haben, sogar noch Sozialhilfe beziehen. Das können sie der Bevölkerung einfach nicht mehr erklären, dass solche Leute dann nicht das Land verlassen müssen.

Aus dieser Optik bittet Sie die FDP-Fraktion, der Motion zuzustimmen.

Transcrição
parlament.ch
Instituição
Schweiz

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0