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Mehmet Sigirci · SP

de
Grosser Rat (BS)16/12/2020

Namens der SP-Fraktion bitte ich Sie, den Antrag abzuweisen. Das BVD hat im besagten Fall Strafanzeige erstattet, weil aus ihrer Sicht die Mitarbeiter der Stadtreinigung in ihrer Würde verletzt und diskriminiert wurden. Regierungsrat Hans-Peter Wessels hat über den Inhalt vorher berichtet. Es wurde auch ein externer Spezialist zu diesen Fragen beigezogen, gestützt auf diese Beurteilung hat das BVD dann reagiert. Es hat wie andere Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen eine Fürsorgepflicht, dieser ist das BVD in diesem Fall nachgekommen. Die rechtlichen Schritte wurden wie gesagt nicht nach Gutdünken eingeleitet, sondern es wurden externe Rechtsvertreter beigezogen. Wieso man externe Anwälte beigezogen hat, hat der Regierungsrat im Übrigen im Rahmen einer Antwort auf eine Interpellation erläutert, das Büro war auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Anti-Rassismus-Norm, damit beschäftigen sich nicht viele Anwälte. Die Vertreter geben bei jedem Verfahrensschritt natürlich eine Einschätzung ab, offenbar waren die Prozessaussichten damals intakt, was auch die Legitimation zur Beschwerde betrifft. Eine Garantie kann man natürlich nie abgeben. Dass das Bundesgericht die Beschwerde jetzt schlussendlich abgewiesen hat resp. nicht darauf eingetreten ist, das kann man dem Departement nun wirklich nicht anlasten und pauschal behaupten, das sei unnötig und von vornherein aussichtslos. Ex post ist es immer einfacher, eine Einschätzung abzugeben. Es wird im Abänderungsantrag auch nicht dargelegt, wer schlussendlich die Kosten übernehmen soll. Diese sind angefallen, müssen zum Teil noch bezahlt werden, es ist heute von einer internen Kompensation die Rede. Soll denn der Departementsvorsteher diese selber übernehmen, obwohl die rechtlichen Schritte im Interesse der Mitarbeiter und unter Beizug von Rechtsvertretern eingeleitet wurden? Das wäre sicherlich nicht richtig. Wo Bedarf besteht, wo zum Beispiel der Kanton seine Fürsorgepflicht nachkommen muss oder auch in anderen Bereichen, wenn generell Rechtsstreitigkeiten im Raum stehen, muss ja eine Einschätzung vorgenommen werden und das wird auch nicht der letzte Rechtsstreit sein, welchen das BVD führt. Persönliche Haftungen der Entscheidungswege würden da den Handlungsspielraum sehr einschränken und stellten auch unnötige Hürden dar. Abgesehen davon ist die Haftungsfrage abschliessend in den Gesetzen geregelt. Ich habe da grosse Zweifel, dass da die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, die Fr. 36'000 irgendjemandem persönlich aufzubürden. Daher bitte ich Sie, den Antrag abzuweisen.

Transcrição
bs.recapp.ch
Instituição
Grosser Rat

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0